• 05.03.2013, 11:58:34
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  • OTS0131 OTW0131

Haubner: Gewerbeordnungs-Reform ist wichtige Maßnahme für erfolgreiches Wirtschaften

Auf Antrag von Wirtschaftsminister Mitterlehner im Ministerrat beschlossen - Novelle erleichtert Betriebsübergaben und reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer

Utl.: Auf Antrag von Wirtschaftsminister Mitterlehner im Ministerrat
beschlossen - Novelle erleichtert Betriebsübergaben und
reduziert Verwaltungsaufwand für Unternehmer =

Wien, 05. März 2013 (OTS/Text) - "Mit dem Beschluss der
Gewerbeordnungs-Reform hat der Ministerrat heute eine wichtige
Maßnahme für erfolgreiches Wirtschaften in Österreich gesetzt",
betont der Generalsekretär des Österreichischen Wirtschaftsbundes,
Abg.z.NR Peter Haubner, anlässlich des Beschlusses der Novelle, die
auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner eingebracht
wurde. "Wesentliches Element der Novelle ist eine spürbare
Entbürokratisierung: Das Betriebsanlagenrecht wird entrümpelt, der
Verwaltungsaufwand wird deutlich reduziert und Betriebsübergaben wie
auch Unternehmensneugründungen werden erheblich vereinfacht. Damit
können wir viel Zeit sparen, die die Unternehmer für das brauchen,
was sie am besten können: Arbeitsplätze schaffen, die Wirtschaft
ankurbeln und unseren Wohlstand erhalten", so Haubner. ****

Die Gewerbeordnungs-Reform umfasst fünf wesentliche Bereiche:
"Erstens: Die Gewerbebehörden stellen ein neues Service zur
Verfügung. Jungunternehmer oder Firmenübernehmer erhalten künftig auf
Antrag von der Behörde eine Zusammenstellung aller Bescheide und
Auflagen, die den Betrieb betreffen. Zweitens, wird es in Zukunft
keine Zuständigkeits-Streitigkeiten mehr geben. Es ist nun jene
Bezirksverwaltungsbehörde örtlich zuständig, in deren Sprengel sich
der größte Anlagenteil befindet. Drittens, können Widersprüche aus
bau- und gewerberechtlichen Genehmigungsbescheiden einfacher
beseitigt werden", erläutert Haubner.

Der vierte Punkt betrifft eine Erleichterung für Tourismusbetriebe.
So sind Public-Viewings, also kurzfristige, vier Wochen nicht
überdauernde Anlagenänderungen, künftig genehmigungsfrei. Als
"zentral" bezeichnet Haubner den fünften Bereich der Novelle, der
schnellere Verwaltungsverfahren vorsieht. Für Beschwerde eines
Betriebs gegen einen gewerberechtlichen Bescheid wird das
Landesverwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes zuständig sein.
"Damit es sich auch in Zukunft auszahlt, einen Betrieb zu übernehmen
und zu führen, müssen wir die richtigen Schritte setzen. Mit dieser
Gewerbeordnungs-Novelle ist uns ein wesentlicher Meilenstein
gelungen", betont Haubner abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NWB

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