- 21.02.2013, 15:56:10
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Wissenschaftsausschuss: Neufinanzierung der Unis bleibt umstritten
Töchterle: Betreuungsrelation und Studierqualität werden verbessert
Utl.: Töchterle: Betreuungsrelation und Studierqualität werden
verbessert =
Wien (PK) - Die Finanzierung von Universitäten soll auf völlig neue
Beine gestellt werden. Der Wissenschaftsausschuss bahnte heute der
Universitätsgesetz-Novelle mit mehrheitlicher Zustimmung durch SPÖ
und ÖVP den Weg ins Nationalratsplenum. Damit wird der Grundstein für
die so genannte "kapazitätsorientierte, studierendenbezogene
Universitätsfinanzierung" gelegt, die ab 2016 teilweise und nach 2019
komplett nach dem Modus der Studienplatzfinanzierung erfolgen soll.
Für die Periode 2013-2015 ist ein befristetes Pilotprojekt für eine
Studienplatzfinanzierung in fünf Studienfeldern vorgesehen.
Die Debatte darüber verlief äußerst kontrovers, wobei die Trennlinie
genau zwischen Regierungsparteien und Opposition verlief. Einig war
man darüber, dass es sich bei dieser Reform um einen
"Paradigmenwechsel" handelt, der jedoch je nach politischer
Zugehörigkeit positiv oder negativ verstanden wurde. So kritisierte
Ausschussvorsitzender Abgeordneter Martin Graf (F) scharf, aus seiner
Sicht werde mit der Beschlussfassung der Novelle das Prinzip der
Zugangsbeschränkung normiert, es löse somit das Prinzip des freien
Hochschulzugangs ab. Ein von seinem Klubkollegen Andreas Karlsböck
eingebrachter Antrag, die Regierungsvorlage dem bestehenden
Unterausschuss zuzuweisen, um darüber ausführlich mit ExpertInnen
diskutieren zu können, wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.
Auch die Grünen konnten den Neuerungen nur wenig abgewinnen. Sie
seien zu vage, um mehr Qualität zu gewährleisten, so Abgeordneter
Kurt Grünewald (G), der mehr Mittel für die Universitäten
einforderte. Das BZÖ (Abgeordneter Kurt List) hielt das Gesetz für
unausgegoren und vermisste echte Perspektiven.
Zufrieden mit der Vorlage zeigten sich hingegen die Abgeordneten der
Koalitionsparteien. Das Ergebnis sei für beide Seiten tragbar und
herzeigbar, merkte Abgeordnete Andrea Kuntzl (S) an, für sie sei
oberste Priorität gewesen, das Studienangebot nicht zu reduzieren und
die Studienbedingungen im Rahmen der budgetären Möglichkeiten zu
verbessern. Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) begrüßte
dezidiert den Paradigmenwechsel, denn der freie Zugang zu Österreichs
Universitäten aus ganz Europa ohne Studiengebühren und ohne
Kapazitätsregelungen sei weder fair noch sozial.
Bundesminister Karlheinz Töchterle unterstrich, das Hauptziel der
Reform sei es gewesen, die Betreuungsverhältnisse sowie die
Studierqualität für die Studentinnen und Studenten zu verbessern.
Was bringt die Studienplatzfinanzierung?
Die vorliegende Änderung des Universitätsgesetzes (2142 d.B.) ist für
das Wissenschaftsressort der erste Schritt, eine neue Struktur der
Universitätsfinanzierung zu implementieren. Sie soll laut
Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle mehr Transparenz
gewährleisten und in größerem Ausmaß als bisher auf Leistung,
Qualität und Kapazität hin ausgerichtet sein. Gleichzeitig wird der
Zugang zu einigen stark frequentierten Studien geregelt.
Zentrales Element des neuen Modells ist die Finanzierung der
universitären Lehre, die sich an der Anzahl der von den Universitäten
angebotenen und betreuten Studienplätze orientiert, wobei
Studienplätze ähnlicher Ausrichtung und Ausstattungsnotwendigkeit zu
Fächergruppen zusammengefasst werden. Die Universitäten erhalten ein
durch die Leistungsvereinbarung festgelegtes Globalbudget, über
dessen Einsatz sie im Rahmen ihrer Aufgaben und der
Leistungsvereinbarung frei verfügen können. Es setzt sich aus drei
Säulen - Lehre, Forschung bzw. Entwicklung und Erschließung der
Künste sowie Infrastruktur und klinischen Mehraufwand - zusammen.
Ab der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode 2013 bis 2015 wird sich
der den Universitäten zur Verfügung stehende Gesamtbetrag aus einem
Teilbetrag für die Grundbudgets und einem Teilbetrag für die
Hochschulraum-Strukturmittel zusammensetzen. Inklusive Offensivmittel
sollen die Hochschulen dann zusätzlich 990 Mio. € - die angekündigte
"Hochschul-Milliarde" - erhalten.
Das Gesetz schafft auch die Möglichkeit, kapazitätsorientierte
Zugangsregeln in fünf überdurchschnittlich nachgefragten
Studienfeldern festzulegen. Dabei wird jene Mindestanzahl an
Studienplätzen gesetzlich vorgeschrieben, die in den einzelnen
Studienfeldern für neue Studierende pro Studienjahr österreichweit
insgesamt zur Verfügung stehen müssen.
Betroffen davon sind der Regierungsvorlage zufolge "Architektur und
Städteplanung" (ausgenommen sind dabei die Studien an der Universität
für angewandte Kunst in Wien, an der Universität für künstlerische
und industrielle Gestaltung Linz und an der Akademie der bildenden
Künste Wien) mit 2.020 Plätzen, ferner "Biologie und Biochemie"
(ausgenommen Studien, zu denen bereits Zugangsregelungen bestehen)
mit 3.700 Plätzen, die beiden Studienfelder "Informatik" mit 2.500
und "Pharmazie" mit 1.370 Plätzen sowie "Management und
Verwaltung/Wirtschaft und Verwaltung,
allgemein/Wirtschaftswissenschaft" mit 10.630 Plätzen.
Welche Studiengänge davon genau umfasst sind, das soll laut einer mit
den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen angenommenen
Ausschussfeststellung durch Verordnung des Wissenschaftsministers
festgelegt werden.
Bei Bedarf kann das Rektorat jeder Universität, an der die Nachfrage
die Anzahl der in der Leistungsvereinbarung festgelegten
Studienplätze übersteigt, Zugangsregelungen durch Aufnahmeverfahren
schaffen.
Für diese Studienfelder enthält die Novelle auch ein sogenanntes
"Qualitätsverbesserungspaket", in dem das Wissenschaftsressort
Offensivmittel von rund 36 Mio. € zur Schaffung von 95 zusätzlichen
ProfessorInnenstellen zur Verfügung stellt. Dies soll zu einer
Verbesserung der Studienbedingungen bzw. der Betreuungsverhältnisse
führen.
Als Planungsinstrument dient künftig der "Gesamtösterreichische
Universitätsentwicklungsplan", der erstmals Ende 2014 vorliegen soll.
Im Gesetzentwurf finden sich ferner Änderungen zur Studieneingangs-
und Orientierungsphase (STEOP). So wird die lebenslange Sperre bei
Studien aufgehoben, den Studierenden wird darüber hinaus das Recht
eingeräumt, eine Prüfung zwei Mal wiederholen zu können.
FPÖ: Freier Hochschulzugang ist Geschichte
In der Diskussion wurde seitens der FPÖ (die Abgeordneten Martin Graf
und Andreas Karlsböck) kritisiert, dass die Novelle zum
Universitätsgesetz, die eine gesellschaftsrelevante Neuorientierung
mit sich bringe, ohne breite Diskussion im Wissenschaftsausschuss
"durchgewinkt" werden soll. Mit ihrem Anliegen, die Materie dem
Unterausschuss zuzuweisen, blieben sie jedoch in der Minderheit.
Besonders Ausschussvorsitzender Martin Graf zeigte sich "tief
betroffen" und geißelte die Neuerungen als einen Paradigmen- und
Prinzipienwechsel, als einen der größten Grundsatzwechsel seit
Ministerin Firnberg, da man nun vom bisher bestehenden Prinzip des
freien Hochschulzugangs abgehe und jenes der Zugangsbeschränkung
normiere. Das stelle eine Umkehrung eines fundamentalen Punkts der
Hochschulpolitik dar, beanstandete er.
Sowohl Graf als auch Karlsböck äußerten große Skepsis hinsichtlich
der Aufnahmetests, wie man es anhand jener, die an den
Medizinuniversitäten durchgeführt werden, sehen könne. Es werde zu
Selektionen in verschiedenen Bereichen kommen, befürchtete Karlsböck,
mit Zugangsregelungen werde auch Gesellschaftspolitik betrieben. Das
komme einer Pervertierung und einem demokratiepolitischen Skandal
gleich. Zugangsregelungen müssten standardisiert sein, sagte er und
es dauere Jahre, um festzustellen, ob sich diese auch bewähren.
Abgeordneter Martin Graf übte auch harsche Kritik an teilweise
rückwirkenden Inkrafttretensbestimmungen und konnte nicht verstehen,
warum einiges bereits in einem Jahr wieder außer Kraft treten soll,
wenn man es nicht rechtzeitig ändert. Positiv bewertete er die
zusätzlichen ProfessorInnenstellen, hielt aber gleichzeitig fest, er
wäre dafür, sämtliche Nebenbeschäftigungen der ProfessorInnen zu
streichen.
Grüne: Universitäten brauchen mehr Geld
Trotz aller gegenteiligen Beteuerungen verlieh Abgeordneter Kurt
Grünewald (G) seiner Befürchtung Ausdruck, dass die Zahl der
Studienplätze sinken werde. Um die geforderte Qualität tatsächlich zu
gewährleisten, brauche man mehr Mittel für die Universitäten, so
seine Forderung. Die zugesagten Mittel würden die Universitäten
benötigen, um den Status Quo aufrecht zu erhalten, betonte er und
wies in diesem Zusammenhang auf gleichlautende relevante
Stellungnahmen hin. Es sei daher frisches Geld notwendig, etwa für
Innovationen und Infrastruktur. Einmal mehr bemängelte er die zu hohe
Dotierung des klinischen Mehraufwands. Grünewald wandte sich auch
gegen den Umstand, dass die Finanzministerin bei der Finanzierung der
Studienplätze mitredet.
Wie seine Vorredner bezweifelte Grünewald die Aussagekraft von
Aufnahmetests. Untersuchungen bewiesen, dass diese eine Trefferquote
erzielen, die lediglich um 16% höher liege als eine Zufallsquote. Die
Zugangs- und Eignungsverfahren tragen ihm zufolge den individuellen
Begabungen und Schwächen nicht Rechnung und seien daher nicht valide.
Aussagekräftige Tests schaffe man nicht in kurzer Zeit, stellte
Grünewald fest und präferierte seinerseits eine Einstiegsphase in
einem Fächerbündel.
BZÖ: Gesetz ist unausgegoren
Abgeordneter Kurt List (B) nahm zahlreiche negative Stellungnahmen
der RektorInnen zum Anlass, seine ablehnende Haltung darzulegen. Das
Gesetz sei kaum praktikabel, unausgegoren und ohne Perspektiven. Es
sei schwierig, in so kurzer Zeit die Neuerungen umzusetzen, zu viele
Fragen blieben noch offen.
SPÖ: Studienplatzfinanzierung: kein Instrument zur Reduzierung des
Angebots
Von einer "wichtigen Weichenstellung", die für die beiden
Koalitionspartner tragbar und herzeigbar sei, sprach Abgeordnete
Andrea Kuntzl (S). Aus der Sicht der SPÖ hielt sie nochmals fest,
dass die Studienplatzfinanzierung ein gutes Instrument der fairen und
transparenten Finanzierung darstelle, aber in keinem Fall als ein
Instrument zur Beschränkung der Studienplätze herhalten dürfe. Diese
Festlegung sei aus gesellschaftspolitischer Sicht wichtig, da man in
Zukunft mehr qualifiziertes Personal brauche. Die gemeinsamen
Bemühungen hätten zum Ziel gehabt, die Studienbedingungen unter den
budgetären Gegebenheiten zu verbessern, was durch den Ausbau von
ProfessorInnenstellen auch gelungen sei.
Der Grundsatz des freien Hochschulzugangs sei nicht verlassen worden,
widersprach sie Ausschussvorsitzendem Graf, nach Möglichkeit soll
jeder auch in Zukunft sein Wunschstudium beginnen können. Aufgrund
der gegenwärtigen Situation könne man aber nicht garantieren, dass
das Wunschstudium an der Universität der ersten Wahl aufgenommen
werden kann. Es werde punktuell zu Aufnahmeverfahren kommen, Kuntzl
zeigte sich jedoch überzeugt davon, dass diese nicht flächendeckend
eingesetzt werden müssen.
Um die Qualität der Aufnahmeverfahren zu garantieren, habe man
gesetzlich ein mehrstufiges Verfahren, Stoffabgrenzungen und ein
Diskriminierungsverbot verankert. Es sei auch sichergestellt, dass
der zeitlich begrenzte Pilotversuch evaluiert wird, erklärte die SPÖ-
Mandatarin.
ÖVP wäre gerne noch weiter gegangen
Erfreut über das vorliegende Ergebnis zeigte sich auch Abgeordnete
Katharina Cortolezis-Schlager (V). Der nun vorgenommene
Paradigmenwechsel sei ein erster Schritt, sagte sie, die ÖVP wäre
hinsichtlich der Begrenzungsmöglichkeiten durchaus weiter gegangen.
Ein völlig offener Zugang zu Österreichs Universitäten ohne
Studiengebühren und Kapazitätsregelungen seien weder fair noch
sozial, außerdem würde den Universitäten in diesem Fall die
Planbarkeit fehlen.
Man müsse nun die Erfahrungen abwarten, um weitere Schritte zu
setzen. Das gelte auch für die Aufnahmeverfahren, merkte Cortolezis-
Schlager an, denn diese seien ein Lernprozess. Jedenfalls sei im
Laufe der Diskussion Bewusstsein für die Betreuungssituation
geschaffen worden.
Töchterle: Ein großer Wurf
Als übergreifendes Hauptziel der Novelle nannte Wissenschaftsminister
Karlheinz Töchterle die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse und
der Studierqualität. Daher sei an zwei Schrauben gedreht worden,
indem man die Zahl der Betreuenden erhöht und gleichzeitig
Obergrenzen eingezogen habe. Ohne diese wäre die Ausweitung der
Lehrkapazitäten sinnlos, fügte er hinzu. Die Zugangsgrenzen liegen
laut Töchterle in jenen Fächern, in denen das Pilotprojekt läuft, -
mit Ausnahme der Architektur - höher als die derzeit dortige Anzahl
der Erstsemestrigen. Die Obergrenzen könnten auch von den
Universitäten österreichweit flexibel gehandhabt werden. Er glaube
daher, dass man in den wenigsten Fällen Zugangsregelung brauche und
diese müssten wertschätzend und prognosestark sein. (Fortsetzung
Wissenschaftsausschuss) jan/sox
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