• 21.02.2013, 12:48:50
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  • OTS0194 OTW0194

Finanzausschuss gibt grünes Licht für Ausweitung der Pendlerförderung

Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte, Pendlereuro, Jobticket für alle

Utl.: Pendlerpauschale für Teilzeitkräfte, Pendlereuro, Jobticket
für alle =

Wien (PK) - Der Finanzausschuss des Nationalrats hat heute grünes
Licht für die Ausweitung der Pendlerförderung gegeben. Neben den
Verbesserungen für Teilzeitbeschäftigte kommt es unter anderem zu
einer Anhebung der Negativsteuer für BezieherInnen von geringen
Einkommen (Pendlerzuschlag). Neu eingeführt wird der so genannte
"Pendlereuro" (1 Euro pro Kilometer Arbeitsweg) sowie die Möglichkeit
für Arbeitgeber, allen Bediensteten (auch Nicht-Pendlern) ein
"Jobticket" (Übernahme der Kosten für die Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel) steuerfrei zur Verfügung zu stellen. Finanzministerin
Maria Fekter räumte gegenüber den Abgeordneten ein, dass das neue
System zwar komplexer werde, aber fairer und gerechter.

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich (SPÖ, ÖVP und Team Stronach)
für den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf. Damit kann die
Neuregelung noch im Februar vom Nationalrat beschlossen werden. Mit
einem Abänderungsantrag wurden einige Klarstellungen getroffen, etwa
für den Fall, dass mehrere Wohnsitze vorliegen, zudem sieht dieser
eine Erweiterung jenes Personenkreises vor, dem der erhöhte
Steuerfreibetrag für Nachtarbeiter zugutekommt.

"Pendlereuro" und Pendlerzuschlag sollen weiter entlasten

Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Einführung des so genannten
"Pendlereuro". Demnach erhalten ArbeitnehmerInnen, die zu ihrem
Arbeitsplatz pendeln müssen und Anspruch auf ein Pendlerpauschale
haben, künftig zusätzlich pro Kilometer einfacher Wegstrecke einen
Euro pro Jahr als Steuergutschrift vom Finanzamt zurück.

Außerdem wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für das
Pendlerpauschale ausgeweitet. Wer an acht bis zehn Tagen pro Monat
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz unterwegs ist, kann zwei Drittel
des steuermindernden Pauschales geltend machen, bei vier bis sieben
Pendlertagen ein Drittel. Für Wenigverdiener, die keine oder kaum
Lohnsteuer zahlen, ist ein erhöhter Pendlerzuschlag von bis zu 290 €
pro Jahr vorgesehen.

Gestrichen wird das Pendlerpauschale hingegen für ArbeitnehmerInnen,
die ihren Dienstwagen privat nutzen können, wobei mit dem heute
vorgelegten Abänderungsantrag ausdrücklich klargestellt wird, dass
die Streichung nur bei Nutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeugs
gilt. Wochenpendler mit anerkannter doppelter Haushaltsführung können
laut Abänderungsantrag Familienheimfahrten weiterhin als
Werbungskosten steuerlich geltend machen, in einem solchen Fall
besteht allerdings kein Anspruch auf das Pendlerpauschale.

Für Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel bringt die Gesetzesnovelle
ein erweitertes "Jobticket": Künftig können Arbeitgeber auch jenen
Beschäftigten steuerfrei eine Jahreskarte zur Verfügung stellen, die
keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben. Die neuen
gesetzlichen Regelungen sollen grundsätzlich ab dem Kalenderjahr 2013
gelten, der Ausschluss vom Pendlerpauschale bei Nutzung eines
Dienstautos tritt mit 1. Mai in Kraft.

Was die neuen Bestimmungen für NachtarbeiterInnen betrifft, ist die
Ausübung eines typischen Nachtarbeitsberufs wie Bäcker oder Drucker
künftig nicht mehr Voraussetzung dafür, um den erhöhten
Steuerfreibetrag in Anspruch nehmen zu können. Es reicht, wenn die
Normalarbeitszeit im Lohnzahlungszeitraum überwiegend in der Zeit von
19 Uhr bis 7 Uhr liegt und Nachtarbeit betrieblich erforderlich ist.
Der Steuerfreibetrag gilt für Schmutz-, Erschwernis- und
Gefahrenzulagen sowie für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit inkl.
Überstundenzuschlägen und beträgt grundsätzlich maximal 360 €,
NachtarbeiterInnen können bis zu 540 € geltend machen.

Kritik: "Zersiedelungspauschale" und Benachteiligung niedriger
Einkommen

Abgeordnete Gabriela Tamandl (V) hob die positiven Neuerungen des
neuen Systems der Pendlerförderung hervor, wie etwa die Ausweitung
des Job-Tickets, das Betriebe nun auch Nicht-Pendlern steuerfrei zur
Verfügung stellen können, die Besserstellung von
Teilzeitbeschäftigten und Wochenpendlern sowie die Erhöhung des
Pendlerzuschlags, der im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als
Steuergutschrift geltend gemacht werden kann, um fast das Doppelte
(von 141 Euro auf 290 Euro). Abgeordneter August Wöginger (V) wies
noch darauf hin, dass beim neu eingeführten Pendlereuro keine
Deckelung vorgesehen ist.

Abgeordnete Gabriela Moser (G) räumte zunächst ein, dass es zu
kleinen Verbesserungen komme. Dies sei aber der falsche Ansatz, da
man damit ein aus sozialer und ökologischer Sicht grundlegend
falsches System weiterperpetuiere. Derzeit würden vor allem
Besserverdienende in den "Speckgürteln" gefördert, meinte Moser,
immerhin verdienen 22 % der Bezieher von Pendlerpauschalen über
50.000 Euro im Jahr. Auch ihr Fraktionskollege Bruno Rossmann, der
das aktuelle Modell als "Zersiedelungspauschale" titulierte,
plädierte für eine komplette Systemumstellung. Diese müsste dann eine
echte Gleichstellung von Auto- und Öffi-Benutzern inkludieren sowie
eine Abschaffung der Werbungskosten und Freibeträge.

Massive Kritik am aktuellen Pendlerförderungssystem übte auch
Abgeordneter Peter Westenthaler (B), der die kleinen Verbesserungen
angesichts der real anfallenden Kosten von Pendlern und der hohen
Belastung durch Mineralsteuererhöhungen in den letzten Jahren als
Verhöhnung dieser Personengruppe bezeichnete. Das derzeitige Modell
sei ungerecht und benachteilige vor allem Kleinverdiener, weshalb es
durch ein kilometerabhängiges Pendlergeld ohne Deckelung ersetzt
werden sollte, schlug der BZÖ-Mandatar vor.

Es sei richtig, dass das bisherige System aus sozialer und
ökologischer Sicht Probleme aufweise, konstatierte Abgeordneter Kai-
Jan Krainer (S), die heute nun vorliegenden Maßnahmen im
Regierungsentwurf seien aber absolut in Ordnung.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) befürwortete die seiner Ansicht
nach geringfügigen Verbesserungen im Sinne der Pendler, die in den
letzten Jahren sehr stark unter den gestiegenen Treibstoffkosten zu
leiden hatten. Allerdings befürchtete er eine Benachteiligung der
niederen Einkommensbezieher, die oft gar keine
Arbeitnehmerveranlagung machen, sowie eine Erhöhung des
Verwaltungsaufwands und eine weitere Verbürokratisierung des Systems.
Diesem Urteil schloss sich auch sein Klubkollege Abgeordneter Alois
Gradauer an, der die Einführung von entfernungsabhängigen Fixbeträgen
vorschlug.

Finanzministerin Maria Fekter stimmte darin überein, dass es beim
neuen Modell der Pendlerförderung zu keiner Vereinfachung komme,
dafür wurden aber Ungerechtigkeiten beseitigt und der
BezieherInnenkreis ausgeweitet. Außerdem werden auch die
Zumutbarkeitsgrenzen vereinfacht. Der Gesamtlösung haben schließlich
auch alle Bundesländer zugestimmt, unterstrich die Ressortleiterin.
Auf eine Frage der Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T)
hin merkte Fekter an, dass es keinen Anspruch auf das Jobticket gebe.
Was die ökologische Ausrichtung betrifft, so gab sie zu bedenken,
dass sowohl das kleine als auch das große Pendlerpauschale weiter
bestehen bleiben. Insgesamt sei sie überzeugt davon, dass für die 1,6
Millionen Pendler in Österreich etwas Gutes getan werde. (Schluss)
sue

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