Lopatka: Menschenrechte bei bilateralen Gesprächen stets obenan
Öffentlichkeit für Problem der Ausbeutung von Kindern sensibilisieren
Wien (PK) - Der Bogen der Themen, die der Menschenrechtsausschuss in
seiner heutigen Sitzung behandelte, reichte von der Situation der
Minderheiten in den österreichischen Nachbarländern und der Türkei
bis zur Frage der Sensibilisierung für das Problem des Kinderhandels.
Eingeleitet wurde die Sitzung mit einer Aussprache über aktuelle
Fragen mit Reinhold Lopatka, Staatssekretär im Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten. Schwerpunkt der
Aussprache mit dem Staatssekretär war die Frage, was Österreich in
seiner Außenpolitik für Menschenrechtsfragen, besonders für bedrohte
Minderheiten, aber auch in der Frage von Gleichbehandlung von Frauen
und in der Durchsetzung der Pressefreiheit unternehme.
Lopatka: Menschenrechte sind Schwerpunkt der Außenpolitik
Staatssekretär Reinhold Lopatka unterstrich, dass bei allen
bilateralen Gesprächen der Punkt Menschenrechte ganz oben auf der
Liste stehe. So meinte der Staatssekretär zur Situation im
Nachbarland Ungarn, die von den Abgeordneten der SPÖ Ewald Sacher (S)
und Josef Muchitsch kritisch angesprochen wurde, dass er die Probleme
bei Treffen mit ungarischen Politikern stets direkt angesprochen
habe. Im Außenministerium sei man sich der Lage sehr wohl bewusst.
Ungarn sei jedoch in die Europäische Union eingebunden, über diese
Schiene könne man vieles erreichen. So habe etwa in der Frage der
Stellung der Staatsanwälte und Richter der EuGH klar entschieden, und
er erwarte, dass Ungarn hier letztlich darauf reagieren müsse, wie es
schon in anderen Fällen, etwa im Fall der Nationalbank, geschehen
ist.
Österreich habe einen eindeutigen außenpolitischen Schwerpunkt auf
den Menschenrechten und dem Schutz von Minderheiten, auch den
verfolgten religiösen Minderheiten, die Abgeordneter Wolfgang
Großruck (V) angesprochen hatte. Er selbst habe viele Gespräche mit
Vertretern Saudi Arabiens und Chinas geführt, wobei die Reaktion
darauf nicht immer zufriedenstellend ausfalle. Oft versuche man, eine
Missachtung von Menschenrechten mit kulturellen Unterschieden zu
rechtfertigen. Österreich setze sich sowohl im Menschenrechtsrat der
UNO wie auf EU-Ebene für religiöse Minderheiten ein. Es werde
versucht, die Botschaften zu einer Art Frühwarnsystem für
Menschenrechtsverstöße zu vernetzen.
Was die Situation in Nordafrika angehe, so habe Vizekanzler
Spindelegger die Rechte religiöser Minderheiten bei Besuchen in
Ägypten, aber auch im Irak, in Nigeria und in Saudi Arabien
angesprochen. Die Lage der Frauen sei leider nach dem arabischen
Frühling in fast allen Staaten besorgniserregend, er selbst sehe die
Entwicklung leider pessimistisch, sagte Lopatka. Auch in Tunesien sei
es nicht gelungen, die Gleichberechtigung der Geschlechter in die
Verfassung aufzunehmen, erfuhr Abgeordnete Claudia Durchschlag (V).
In Ägypten, dem Irak und anderen arabischen Ländern sei die EU aber
einer der größten Geldgeber, und man bemühe sich, in diesem Rahmen
auch Institutionen für Frauen zu unterstützen.
Die Bemühungen wahabitischer Gruppen, in Bosnien-Herzegowina und im
Kosovo Fuß zu fassen, die von Abgeordneter Heidemarie Unterreiner (F)
angesprochen wurden, seien dem Außenministerium bekannt. Die dort
errichteten Zentren seien aber weit kleiner, als manchmal kolportiert
werde, und man spreche die Befürchtungen betreffend
fundamentalistische Tätigkeit klar an, wie zuletzt bei Treffen mit
Vertretern des Kosovo.
Gegenüber China bemühe sich das Außenamt um einen offenen Dialog,
dieser sei aber nicht einfach. China reagiere auf alles, was mit
Tibet zu tun habe, sehr vehement. Das Außenamt habe auch seine
Haltung zur Pressefreiheit klar ausgedrückt, sagte Lopatka auf
diesbezügliche Fragen von Abgeordneter Judith Schwentner (G). Eine
Resolution zugunsten der Rechte von JournalistInnen im
Menschenrechtsrat der UNO habe bemerkenswerter Weise auch China
unterstützt. Letztlich lägen die besten Aussichten auf Erfolg in
einer Unterstützung der EU, die mehr erreichen könne als ein
einzelnes Land. Was Frauenrechte betreffe, sei die EU nicht immer auf
eine gemeinsame Linie zu bringen, auch wenn dies das Ziel sein müsse.
Mali sei ein Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit der EU
geworden, erfuhr Abgeordnete Renate Csörgits (S). Österreich habe
darauf gedrängt, dass diese Zusammenarbeit auch stets klar mit
Menschenrechtsfragen verbunden werden müsse. Zur Situation im Iran,
welche die Abgeordnete Alev Korun (G) und Albert Steinhauser (G)
angesprochen hatten, meinte Lopatka, es sei schwierig, hier
Fortschritte zu erzielen. Kritik werde vom Iran stets mit Abbruch der
Gespräche quittiert. Er habe aber bereits in zwei Gesprächen mit dem
iranischen Botschafter auch Menschenrechtsfragen angesprochen. Er
vertrete grundsätzlich die Meinung, dass man die lange bestehenden
Beziehungen mit dem Iran weiter pflegen solle, sei sich aber auch der
Schwierigkeiten mit diesem Land bewusst.
Was die europäische Haltung zur Hisbollah betreffe, die Abgeordneter
Steinhauser als zu unentschieden kritisiert habe, so versuche die EU,
hier zwischen dem militärischen Arm, den man als terroristisch
einstufen könne, und dem politischen Arm, mit dem man reden könne, zu
unterscheiden, erläuterte Lopatka. Dies sei vielleicht nicht
unbedingt zufriedenstellend. Die Frage, ob eine Einstufung der
gesamten Hisbollah als terroristische Organisation die Situation
verbessern würde, sei jedoch schwierig zu beantworten. Zur Lage in
Syrien, die von mehreren Abgeordneten angesprochen wurde, meinte
Lopatka, es sei derzeit von Seiten Russlands keine Bewegung zu
erwarten, denn man argumentiere dort, dass es keine Garantie gebe,
dass der Sturz des Regimes die Situation für die Menschen verbessern
werde. Die EU leiste viel für die Versorgung der Flüchtlinge, von
denen Hunderttausende in verzweifelter Lage seien.
Die Frage von deutschsprachigen Minderheiten in Slowenien werde vom
Außenamt immer wieder erörtert, bemerkte Staatssekretär Lopatka zu
Abgeordnetem Josef Riemer (F). Bei Besuchen im Nachbarland treffe man
sich immer auch mit Vertretern der Minderheitenvereine. Er wolle die
Vereine ermuntern, sich zu einem Dachverband zusammenzuschließen, das
würde auch Österreich die Unterstützung erleichtern. Zur
deutschsprachigen Minderheit in Oberitalien, deren Probleme
Abgeordneter Gerhard Huber (B) erwähnte hatte, meinte der
Staatsekretär, bisher habe er sich mit dieser Frage noch nicht
befassen können.
UPR-Empfehlungen sollen weiter umgesetzt werden
Einstimmig angenommen wurde ein Entschließungsantrag (1952/A(E)) der
Abgeordneten Franz Kirchgatterer (S) und Wolfgang Großruck (V), der
an die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im Rahmen der
Universellen Staatenprüfung (Universal Periodic Review - UPR) im Jahr
2011 durchgeführte Prüfung der menschenrechtlichen Situation
Österreichs erinnert. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung
auf, ihre Arbeit an der Umsetzung der angenommenen UPR-Empfehlungen
unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft fortzusetzen.
Antrag unterstützt Rechte religiöser Minderheiten in der Türkei
In einem weiteren S-V-Entschließungsantrag (1953/A(E)) wurde, wie
Abgeordnete Durchschlag (V) darlegte, auf die anhaltende
Benachteiligung christlicher, jüdischer und anderer religiöser
Minderheiten in der Türkei und insbesondere auf die akute
Existenzbedrohung des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel
hingewiesen. Die Bundesregierung solle sich für die genannten
Minderheiten in der Türkei einzusetzen, die derzeit keine
Rechtspersönlichkeit erwerben und deshalb viele Rechte nicht in
Anspruch nehmen können. Der Rechtsstreit um die Enteignung von
Grundbesitz des Klosters Mor Gabriel sei vor Gericht leider gegen
dieses entschieden worden, berichtete Staatssekretär Lopatka. Von
türkischer Seite gebe es aber Zusagen, dass man sich um eine
politische Lösung bemühen werde.
Die Anregung von Abgeordneter Heidemarie Unterreiner (F), man solle
in der Frage der Minderheiten mittels der Drohung eines Abbruchs der
EU-Beitrittsverhandlungen Druck auf die Türkei aufbauen, beurteilte
Lopatka skeptisch. De facto ruhten die Beitrittsverhandlungen, und
das Interesse der Türkei an einem EU-Beitritt verringere sich, sie
setze zunehmend auf andere Varianten. Es sei prinzipiell besser, wenn
man Gespräche weiterführe, so seine Meinung. - Der
Entschließungsantrag wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
Individualbeschwerderecht soll auch nach Reform des EGMR bleiben
Einstimmig angenommen wurde vom Ausschuss weiters ein
Entschließungsantrag zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(2007/A(E)). Die Abgeordneten Franz Kirchgatterer (S) und Franz
Glaser (V) wiesen darauf hin, dass aufgrund des starken Rückstaus an
Beschwerden eine Reform des Gerichtshof anstehe. Dabei dürfe aber
auch künftig das Recht des Einzelnen auf eine richterliche
Entscheidung des EGMR und die Unabhängigkeit des EGMR nicht in Frage
gestellt werden. Auch Abgeordnete Judith Schwentner (G) meinte, es
dürfe zu keiner Einschränkung des Individualbeschwerderechts durch
neue Zugangsbeschränkungen oder neue Zulässigkeitsvoraussetzungen
kommen. Auch die Abgeordneten Josef Riemer (F) und Gerhard Huber (B)
schlossen sich der Entschließung an.
BZÖ: Bericht zur Aufarbeitung der Beneš-Dekrete ans Parlament
Abgeordneter Gerhard Huber (B) meinte, die weiter Geltung der Beneš-
Dekrete in den Nachfolgestaaten der Tschechoslowakei widerspreche der
Europäischen Menschenrechtskonvention. Er forderte vom Außenminister
einen Bericht über die Arbeit einer zu den Dekreten 2009 eingesetzten
Historikerkommission Österreichs mit Tschechien vorzulegen
(2103/A(E)). Eine Information der Abgeordneten über die Ergebnisse
sei das Mindeste, was man hier tun könne. Eine Vertagung des Antrags
und die Weigerung, sich mit dieser Frage zu befassen, käme einer
Absage an die Menschenrechte gleich, meinte Huber. Unterstützung fand
der Antrag durch Abgeordneten Josef Riemer (F). Es sei Zeit, endlich
im 21. Jahrhundert anzukommen und nicht mehr an Bestimmungen der
unmittelbaren Nachkriegszeit festzuhalten. Die Abgeordneten der
Grünen Albert Steinhauser und Ausschussvorsitzende Alev Korun
meinten, es sei im Sinne einer erwünschten sachlichen Befassung mit
dem Thema durchaus von Interesse, was die österreichisch-tschechische
Historikerkommission ergeben habe. Eine Vertagung des Antrags sei
daher nicht zu begründen.
Die Abgeordneten Franz Glaser (V) und Ewald Sacher (S) meinten
hingegen, der Antrag sei nicht schlüssig, denn er enthalte
Forderungen gegenüber der Slowakei, die erwähnte Kommission sei aber
nur mit Tschechien eingerichtet. Er sei daher zu vertagen.
Staatssekretär Reinhold Lopatka ergänzte, er werde die nächste
Gelegenheit bilateraler Gespräche nützen, um an Vertreter der
slowakischen Regierung die Frage zu richten, ob eine gemeinsame
slowakisch-österreichische Historikerkommission denkbar sei. - Der
Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.
BZÖ will stärkeren Druck auf Slowenien zur Geschichtsaufarbeitung
Neuerlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde ein Antrag des BZÖ
vertagt, der die Bundesregierung auffordert, auf Slowenien in
Hinblick auf eine Aufarbeitung der Verbrechen wider die
Menschlichkeit, die nach Ende des Zweiten Weltkrieg geschehen sind,
einzuwirken (1073/A(E)). Der BZÖ-Abgeordnete Gerhard Huber meinte,
diese Aufarbeitung der Geschehen sei man einer Generation von
Vertriebenen schuldig, die nicht mehr lange unter uns sein werde.
Auch Abgeordneter Josef Riemer (F) argumentierte, es gehe um die
formale Anerkennung, dass Menschen Leid angetan worden sei, nicht um
Vermögensforderungen. Abgeordneter Ewald Sacher (S) meinte, er stimme
der Ansicht von Staatssekretär Lopatka zu, dass der Antrag mit seinen
Formulierungen Slowenien unnötig brüskieren würde. Auch Abgeordneter
Albert Steinhauser (G) war der Ansicht, man dürfe nicht ignorieren,
dass Slowenien bereits viel zur Aufarbeitung der Massenmorde nach
Kriegsende unternommen habe, der Antrag negiere das alles aber.
Mehr Öffentlichkeit für Maßnahmen gegen Sex-Handel mit Kindern
Der Ausschuss behandelte auch eine vom Unternehmen "The Body Shop"
und der Kinderschutz-Organisation "ECPAT" initiierte
Bürgerinitiative, die auf einen besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung abzielt (32/BI). In
Zusammenhang damit brachte Abgeordnete Christine Marek (V) einen
Entschließungsantrag im Ausschuss ein, der die Bundesregierung
auffordert, dem Nationalrat die jeweiligen aktuellen Berichte der
Task Force Menschenhandel zuzuleiten. Sensibilisierung und Schaffung
von Öffentlichkeit seien wichtige Waffen im Kampf gegen diese
Probleme, sagte Marek dazu. Sie verwies auf eine neue Broschüre des
Familienministeriums, die Personen, die mit Opfern von Kinderhandel
in Berührung kommen könnten, sensibilisieren und Hinweise für den
Umgang mit diesem Problem bieten soll. Abgeordneter Bernhard VOCK (F)
meinte, dem Antrag sei zwar prinzipiell zuzustimmen. Maßnahmen wie
eine zusätzliche Hotline seien aber keine Lösung, es sollten vielmehr
bestehende Hotlines zusammengefasst und ausreichend besetzt werden.
Ein Antrag von Abgeordneter Alev Korun (G) betreffend eine bessere
Betreuung von Opfern von Kinderhandel (2204/A(E)) wurde hingegen mit
den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. Korun wies darauf hin,
dass es derzeit nur in Wien eine Anlauf- und Betreuungsstelle
spezifisch für die Betroffenen von Kinderhandel gebe, nicht aber in
den Bundesländern. Abgeordnete Marek (V) meinte hingegen, es seien
dazu bereits Gespräche im Familienministerium im Gange, welche auch
die Bundesländer einbeziehen. Die Forderungen der Grünen seien damit
abgedeckt. (Schluss) sox
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