- 13.02.2013, 15:14:15
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RH-Präsident wünscht sich klare Richtlinien beim Spekulationsverbot
Debatte über Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2012
Utl.: Debatte über Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs 2012 =
Wien (PK) - Die umfassende Tätigkeit des Rechnungshofs im Jahr 2012
stand im Mittelpunkt des zweiten Teil des heutigen Ausschusses. RH-
Präsident Josef Moser präsentierte einleitend eine Zusammenfassung
des diesbezüglichen Berichts (III-372 d.B.), der auf über 360 Seiten
einen Überblick über die stattgefundenen Prüfungen, ausgewählte
Themen der öffentlichen Finanzkontrolle, den Stand der
Nachfrageverfahren und die neuen Sonderaufgaben gibt.
Im Rahmen der Debatte über das Kapitel "Anforderungen an das
Rechnungswesen der Länder und Gemeinden" nahm Moser auch Stellung zu
jenen Gesetzesentwürfen, mit denen die Einigung zwischen Bund und
Ländern über ein Spekulationsverbot umgesetzt werden soll. Sein Haus
habe bereits in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das
angestrebte bundesweite Spekulationsverbot durch das vorgesehene
Regelungsregime nicht erreicht werden könne. Sollte sich am
derzeitigen Vorschlag nichts mehr ändern, dann wäre es besser, den
Rechnungshof als zuständiges Kontrollorgan herauszustreichen.
Hinsichtlich der finanziellen Ausstattung seines Hauses wies Moser
darauf hin, dass seine Mitarbeiter aufgrund der angespannten
Budgetsituation und der zusätzlichen Fülle an Aufgaben, die dem
Rechnungshof in der letzten Zeit übertragen wurden, die Prüftätigkeit
im bisherigen Ausmaß nicht aufrechterhalten können.
Kogler: Bedenken des Rechnungshofes zum Spekulationsverbot ernst
nehmen
Ausschussvorsitzender Werner Kogler (Grüne) konzentrierte sich in
seiner Wortmeldung vor allem auf die im Bericht geäußerte Forderung
des Rechnungshofs, das Rechnungswesen der Länder und Gemeinden
dringend weiterzuentwickeln. Genau die angeführten Probleme und
Missstände - nämlich mangelnde Aussagekraft und Transparenz sowie
mangelnde Vollständigkeit und Vergleichbarkeit - seien die Ursache
dafür, dass es zu solchen Finanzskandalen wie in Salzburg überhaupt
kommen konnte. Aufgrund des öffentlichen Drucks hätte der
Bundesgesetzgeber nun die historische Chance, wirklich wirksame
Instrumente zu schaffen, die auch den Ländern nützen würden, betonte
Kogler.
Wenn man sich allerdings die aktuellen Entwürfe sowie die 15a-
Vereinbarung mit den Ländern ansieht, dann komme man zum Schluss,
dass es besser sei, gar kein Gesetz zu beschließen, als eines, das so
tut als ob es etwas verhindern würde. Außerdem müsste man zumindest
ein Expertenhearing veranstalten, in dem auch Ländervertreter zu Wort
kommen sollen. Einer seiner vielen Kritikpunkte war etwa, dass jedes
Bundesland selbst entscheiden könne, was unter einem risikoreichen
Finanzgeschäft zu verstehen ist; dies sei völlig absurd. Auch könnte
man mit den neuen Bestimmungen nicht verhindern, dass weiterhin
Wohnbaudarlehen wie etwa in Niederösterreich verkauft werden, wodurch
ein realer Verlust von über einer Milliarde Euro verursacht wurde.
Was die Pläne bezüglich eines Spekulationsverbots anbelangt, so müsse
auch nach Ansicht des Abgeordneten Alois Gradauer (FPÖ) ein
entsprechendes Verfassungsgesetz verabschiedet werden, das jegliche
Spekulation mit Steuergeldern verhindert. Wenn man sich die aktuellen
Vorschläge der Regierung aber ansieht, dann werde dies in Zukunft
noch immer möglich sein, stellte er kritisch fest.
Präsident Josef Moser trat unter Bezugnahme auf den Bericht dafür
ein, das zukünftige Rechnungswesen einheitlich und nach
internationalen Standards zu gestalten. Die derzeitigen Regelungen
zum Rechnungswesen der Länder und Gemeinden entsprechen diesen
Kriterien nicht. Eine Weiterentwicklung in Richtung Klarheit,
Transparenz und Vergleichbarkeit sei dringend erforderlich, um
Vorfälle wie in Salzburg, wo der Rechnungshof bewusst hinters Licht
geführt wurde, vermeiden zu können. An den derzeitigen Vorschlägen
kritisierte er u.a., dass es zum Beispiel keine klare Definition
"risikoreicher" Gebarungsvorgänge der Gebietskörperschaften gebe.
Dies bleibt einem Bundesgesetz, neun Landesgesetzen und zehn
Richtlinien vorbehalten. Daraus ergebe sich ein zu großer
Gestaltungsspielraum für die Gebietskörperschaften. Wenn der
Gesetzgeber keine Mindeststandards festlegt und keine konkreten
Zielvorgaben macht, dann könne auch der Rechnungshof nicht
entsprechend prüfen, warnte Moser.
Abgeordneter Werner Kogler (Grüne) appellierte noch einmal
eindringlich an die Mandatare aller Fraktionen, in ihren Klubs auf
eine Änderung beim Spekulationsverbot hin zu wirken. "Was müsse der
Rechnungshofpräsident noch sagen", fragte sich Kogler, damit erkannt
werde, dass die derzeitigen Bestimmungen völlig unzureichend sind.
Ein arbeitsreiches Jahr für den Rechnungshof
Die Abgeordneten nahmen den umfassenden Tätigkeitsbericht zum Anlass,
um detaillierte Fragen zu den einzelnen Kapiteln zu stellen.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP) sprach die Gemeindeprüfungen an und
wollte wissen, wie viele Spenden nach dem Parteiengesetz bis dato
gemeldet wurden. Abgeordnete Gabriela Moser (Grüne) ging auf die
umgesetzten Empfehlungen des Rechnungshofs ein und machte darauf
aufmerksam, dass gewisse Ministerien säumig bei der Einhaltung von
legistischen Rahmenbedingungen seien. Abgeordnete Martina Schenk
(BZÖ) war der Auffassung, dass der Rechnungshof die Kompetenz
erhalten sollte, auch Gemeinden unter 10.000 Einwohnern prüfen zu
können, da sich diese oft hoch verschulden. Außerdem erkundigte sie
sich danach, ob der Rechnungshof seine Fülle an Aufgaben trotz der
geforderten Einsparung von 30 Planstellen noch erfüllen kann.
Abgeordnete Christine Lapp (SPÖ) befasste sich insbesondere mit der
Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs und entnahm dem Bericht,
dass etwa drei Viertel davon übernommen werden. Als besonders
hilfreich stufte sie die vorgenommen Querschnittsprüfungen ein, die
sowohl für die überprüften Stellen als auch die politischen
Entscheidungsträger eine wichtige Grundlage darstellen.
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ) sprach von einem sehr guten Bericht
und zeigte sich beeindruckt von der Arbeitsleistung der Mitarbeiter
des Rechnungshofs. Seine konkreten Fragen galten der Zusammenarbeit
mit den Landesrechnungshöfen, den Pensionsregelungen bei den ÖBB
sowie dem Stand hinsichtlich der Durchforstung des Förder- und
Subventionssystems, wo es ein großes Einsparungspotential geben
würde. Sein Fraktionskollege Heinz-Peter Hackl (FPÖ) fragte nach dem
ESM-Kontrollorgan und merkte schließlich noch an, dass kein Vertreter
des Team Stronach bei der Sitzung anwesend ist, obwohl dies schon
möglich wäre.
RH-Präsident Josef Moser wies eingangs darauf hin, dass der
Rechnungshof ab dem 1.1.2013 die Dienstgeberbeiträge aus der
Sozialversicherung selbst tragen müsse, was das Budget mit 9,4 Mio. €
belastet. Abzüglich der zusätzlichen Mittel von 1,7 Mio. € ergebe
sich noch immer eine Differenz von etwa 7,6 Mio. €, informierte
Moser. Mit dem Medientransparenzgesetz und dem neuen Parteiengesetz
seien aber zugleich sehr viele neue Aufgaben hinzugekommen, wodurch
dem Rechnungshof für seine Kernaufgaben weniger Ressourcen zur
Verfügung stünden. Seit 2011 ist der RH auch berechtigt, Gemeinden ab
10.000 Einwohnern zu prüfen, erklärte der Präsident. Um die
ausgeweitete Zuständigkeit bestmöglich zu nutzen, habe man ein
Gemeinde-Monitoring entwickelt, das von etwa 100 Kommunen bereits in
Anspruch genommen wurde.
Mit einem Großteil der Empfehlungen, die der RH im Jahr 2011 in
seinen Berichten an den Nationalrat ausgesprochen hatte, konnte eine
Wirkung erzielt werden, d.h. es erfolgte eine Umsetzung bzw. eine
Umsetzungszusage durch die überprüfte Stelle, erläuterte Moser. Nicht
ganz so gut schaue es in jenen Bereichen aus, wo echte
Strukturbereinigungen notwendig wären (z.B. Gesundheit, Bildung,
Landeslehrer, Förderungsbereich etc.). Zu den begutachteten 212
Gesetzes- und Verordnungsentwürfen des Bundes könne festgehalten
werden, dass eine Kalkulation und Darstellung der finanziellen
Auswirkungen lediglich in rund 56 % der Fälle in ausreichendem Umfang
erfolgt ist. Dem Abgeordneten Gahr teilte Moser noch mit, dass bis
dato sieben Meldungen bezüglich Spenden nach dem Parteiengesetz (über
50.000 €) erfolgt sind. Die Pensionsregelungen der ÖBB sind
Prüfgegenstand im heurigen Jahr, entgegnete er dem Abgeordneten
Gradauer. (Schluss) sue
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