- 01.02.2013, 14:30:36
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Wasserversorgung auch Thema im EU-Hauptausschuss
Regierung beruhigt und verweist auf Zielbestimmung in Verfassung
Utl.: Regierung beruhigt und verweist auf Zielbestimmung in
Verfassung =
Wien PK - Ursprünglich stand für die Beratungen des EU -
Hauptausschusses, der im Vorfeld des Europäischen Rats tagte, der
mehrjährige Finanzrahmen im Mittelpunkt des Interesses. Auf Antrag
von Abgeordnetem Werner Kogler (G) wurde die Tagesordnung jedoch um
das Thema Wasserversorgung einstimmig ergänzt, nachdem die geplante
EU-Richtlinie zur Konzessionsvergabe Befürchtungen hinsichtlich eines
Privatisierungsdrucks im Bereich der Wasserversorgung hervorgerufen
hatte. Damit nahm der Hauptausschuss einen Punkt in Diskussion, der
bereits mehrmals im Bundesrat und auch bei der Sitzung des
Nationalrats am 30. Jänner 2013 heftig debattiert worden ist. Das
Plenum hat dabei mehrheitlich eine Entschließung angenommen, mit der
die Bundesregierung ersucht wird, dem Nationalrat möglichst rasch
einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Absicherung der
Trinkwasserversorgung vorzulegen.
Dies war aber den Oppositionsparteien zu wenig, weshalb sie heute
darauf drängten, die geplante Konzessionsrichtlinie auch im EU-
Hauptausschuss zu thematisieren. Die Grünen legten dazu sowohl einen
Antrag auf Stellungnahme - dieser richtet sich an die Bundesregierung
- als auch einen Antrag auf Mitteilung an die EU-Institutionen vor,
in denen sie dafür eintreten, nicht nur die Wasserversorgung, sondern
auch andere Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, wie die
sozialen Dienste, den öffentlichen Personenverkehr, den Energiesektor
und die Abwasserentsorgung aus dem Geltungsbereich der Richtlinie
herauszunehmen. Das BZÖ ging in seinem Antrag auf Stellungnahme noch
weiter und forderte die Bundesregierung auf, den Richtlinienvorschlag
auf europäischer Ebene gänzlich abzulehnen. Diese Initiativen fanden
jedoch keine ausreichende Mehrheit.
Regierung: Kein Privatisierungszwang, Wasser wird
verfassungsrechtlich geschützt
Bundeskanzler Werner Faymann erläuterte die Position der Regierung
mit dem Hinweis, dass die Richtlinie keinerlei Verpflichtung zur
Privatisierung festlegt. Das wäre auch gegen die europäischen
Verträge, fügte er ergänzend hinzu. Grundsätzlich hielte er es für
legitim, transparente Spielregeln für eine Ausschreibung zu schaffen.
Der vorliegende Entwurf sei jedoch zu bürokratisch ausgefallen, so
der Kanzler. Daher sei es sein Hauptanliegen, nachdem kein
Privatisierungszwang besteht, innerstaatlich auf den Schutz des
österreichischen Trinkwassers zu achten und dies auch mittels einer
Zielbestimmung in der Verfassung zu verankern. Diese Auffassung
teilte auch SPÖ-Klubobmann Josef Cap. Dass mit der Richtlinie eine
Automatik zur Privatisierung ausgelöst werde, sehe er nicht, betonte
er, das werde sich jeder Gemeinderat gut überlegen, meinte er
pointiert.
Ähnlich fiel die Stellungnahme von Vizekanzler Michael Spindelegger
aus. Auch er zeigte sich skeptisch hinsichtlich der überbordenden
Bestimmungen des Richtlinienentwurfs, er teilte aber nicht die
Auffassung und Befürchtung der Opposition, dass die
Gebietskörperschaften und Kommunen in Zukunft sanft gezwungen würden,
zu privatisieren. Spindelegger räumte aber ein, dass Österreich mit
seinen Bedenken auf europäischer Ebene ziemlich allein dastehe.
Abgeordneter Martin Bartenstein (V) hielt die Befürchtungen der
Opposition für weit hergeholt. Die Diskussion auf EU-Ebene sei noch
immer in Gang, sagte Bartenstein und wies dabei auf die rund 1500
Abänderungsanträge im EU-Parlament hin. Dies rief den Widerspruch von
Abgeordnetem Rainer Widmann (B) hervor, der anmerkte, dass der
Binnenausschuss die Änderungen abgelehnt habe und somit Österreich
die Katze im Sack kaufe.
Opposition bleibt skeptisch
Wie Widmann konnten sich auch die anderen Abgeordneten der Opposition
der Argumentationslinie von SPÖ und ÖVP nicht anschließen.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) attestierte dem Richtlinienentwurf
zwar, dass dieser nicht auf die Privatisierung von Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse abziele, sondern ein transparentes
Ausschreibungsverfahren anstrebe. Infolge der Finanzkrise und des
nachfolgenden Konsolidierungszwangs kämen jedoch die öffentlichen
Haushalte und insbesondere jene der Kommunen in erhebliche
Finanznöte, wodurch der Druck auf Privatisierungen mehr und mehr
steige. Die vorgeschlagene Richtlinie schafft nach Ansicht der Grünen
eine komplexe und unsichere Rechtslage und könnte dazu führen, dass
viele Kommunen eine Ausschreibung ihrer Wasserkonzessionen erwägen,
um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Große Konzerne könnten
dabei leicht die lokalen Anbieter aus dem Rennen werfen, bemerkte er.
Der betriebswirtschaftliche Maßstab dürfe gerade bei Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse nicht der einzig seligmachende sein,
unterstrich Rossmann, der in diesem Zusammenhang auf die äußerst
negativen internationalen Erfahrungen mit der Privatisierung des
Wassers hinwies.
Dem Vorwurf, die Befürchtungen seien zu weit hergeholt, setzte sein
Klubkollege Werner Kogler entgegen, anhand der Verpflichtungen durch
die Troika, in Griechenland und Portugal die Wasserversorgung
privatisieren müssen, sehe man, woher der Wind wehe. Man müsse das
Gesamtspektrum der Problematik betrachten, sagte Kogler, auch vor dem
Hintergrund, dass die Bundesländer ihre Gemeinden finanziell zugrunde
richten. Alles in allem werde daher ein Druck zur Privatisierung
entstehen, zeigte er sich überzeugt.
Dem schlossen sich auch die Abgeordneten Rainer Widmann (B) und
Johannes Hübner (F) an. Widmann erinnerte an die Bedenken, die der
Bundesrat auch in Form einer Stellungnahme und einer Mitteilung
geäußert hat und hielt die geplante Staatszielbestimmung in der
Verfassung zum Schutz des Wassers für unzureichend. Die Richtlinie
muss seiner Meinung nach auf europäischer Ebene verhindert werden.
Widmann warf daher der Regierung vor, innerhalb der EU umgefallen zu
sein.
Wenn auch kein Zwang zur Privatisierung bestehe, so schränke die
Richtlinie den Handlungsspielraum der öffentlichen Hand beträchtlich
ein, argumentierte Abgeordneter Johannes Hübner. Damit werde der
Privatisierungsdruck größer. Außerdem vertrat Hübner die Auffassung,
dass die zur Diskussion stehende Richtlinie einen Bereich regle, der
zu den Kernkompetenzen der Mitgliedstaaten gehöre und nicht auf EU-
Ebene zu behandeln sei. (Fortsetzung EU-Hauptausschuss)jan
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