- 01.02.2013, 14:01:29
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Karl startet größte Reform des Strafgesetzbuches seit vier Jahrzehnten
Modernisierte Neufassung des Strafgesetzbuches soll aufbauend auf Vorschlägen einer Expertenkommission bis 2015 vorliegen
Utl.: Modernisierte Neufassung des Strafgesetzbuches soll aufbauend
auf Vorschlägen einer Expertenkommission bis 2015 vorliegen =
Wien (OTS) - Justizministerin Beatrix Karl startete heute den größten
Reformprozess des österreichischen Strafgesetzbuches, "StGB 2015".
Bei einer Pressekonferenz im Justizministerium präsentierte die
Bundesministerin den geplanten Ablauf des Reformprozesses für das
gesamte StGB. Eine Reformkommission bestehend aus 14 Experten nimmt
ab sofort die Arbeit auf und erarbeitet bis zum Frühjahr 2014
Vorschläge für ein runderneuertes StGB. Auch eine öffentliche Enquete
im Mai ist Teil des Prozess. Das Jahr 2014 steht dann im Zeichen der
politischen Debatte und Beschlussfassung des "StGB 2015".
"Das Strafgesetzbuch steht vor seiner größten Reform seit seinem
Inkrafttreten im Jahr 1975. In den vergangenen 40 Jahren hat sich
viel in unserer Gesellschaft verändert. Der Gesetzgeber muss auf
diese Veränderungen reagieren. Es ist mein Ziel bis zum Jahr 2015 ein
Strafgesetzbuch des 21. Jahrhunderts zu schaffen", so die
Justizministerin bei der Pressekonferenz.
Mit dem "Reformprozess StGB 2015" verfolgt Karl einen völlig neuen
Ansatz in der Gesetzesentstehung. Anstatt politische Ziele
vorzugeben, erfolgt die Evaluierung des StGB ergebnisoffen durch
unabhängige Experten aus Praxis und Wissenschaft. Diese werden in den
kommenden 12 Monaten das gesamte österreichische StGB prüfen und
Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Im Frühjahr 2014 folgt dann die
ausführliche politische Debatte sowie der Beschluss einer
modernisierten Neufassung des StGB, die am 1.1. 2015 in Kraft treten
soll.
Die Leitung der Expertengruppe übernimmt Mag. Christian Pilnacek,
Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium. Gegenstand der
Prüfung werden insbesondere die Strafrelationen zwischen Leib und
Leben und Vermögensdelikten, die Gesamtsystematik des StGB, möglicher
Modernisierungsbedarf bei Tatbeständen sowie die Wertgrenzen bei
Vermögensdelikten sein.
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