• 01.02.2013, 13:31:01
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  • OTS0192 OTW0192

Cap: Verfassungsbestimmung schützt österreichisches Wasser

EU-Richtlinie zwingt nicht zur Privatisierung

Utl.: EU-Richtlinie zwingt nicht zur Privatisierung =

Wien (OTS/SK) - "Die Verankerung in der österreichischen Verfassung,
dass die Wasserversorgung in Öffentlicher Hand bleiben muss, ist der
wirksamere Weg zur Sicherung des heimischen Wassers als der, den die
Grünen vorschlagen", betonte SPÖ-Klubobmann Josef Cap am Freitag im
EU-Hauptausschuss. Österreich könne selbst über seine
Wasserversorgung entscheiden, da die EU hier keine Vorgabe mache.
Daher sei auch keine Ausnahme für die Wasserversorgung in der
EU-Konzessionsrichtlinie notwendig, betonte der SPÖ-Klubobmann.
"Durch die Verankerung in der Verfassung wird das österreichische
Wasser langfristig gesichert. Die These, dass durch die Richtlinie
Druck zur Privatisierung auf die Gemeinden ausgeübt wird, teile ich
nicht. Ich sehe hier keine Automatik", so Cap. ****

Als Beispiel könne auch die Frage der Atomkraft dienen, führte Cap
weiter aus. Eine Verfassungsbestimmung verhindere hier die Nutzung
der Atomkraft in Österreich. Die negativen Beispiele der
Wasserprivatisierung seien darüber hinaus bekannt. "Durch eine
Verfassungsbestimmung haben wir die Garantie, dass kein
österreichischer Politiker einer Wasserliberalisierung in der EU
zustimmen wird." Daher plädierte Cap dafür, den Weg, der in der
gestrigen Nationalratssitzung mit einem Entschließungsantrag
eingeschlagen wurde, gemeinsam fortzusetzen. (Schluss) up/sas/mp

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