• 31.01.2013, 15:53:19
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  • OTS0281 OTW0281

Nationalrat - Jarolim: Vorratsdatenspeicherung könnte der EU-Grundrechtscharta widersprechen

Wien (OTS/SK) - "Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) spricht eindeutige
Bedenken aus, dass die EU-Richtlinie über die sogenannte
Vorratsdatenspeicherung der EU-Grundrechtscharta widersprechen
könnte." Das betonte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim heute,
Donnerstag, in der Debatte "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" im
Nationalrat. Der VfGH betont, dass nicht etwa die Umsetzung falsch
war, sondern die Richtlinie zur Speicherung Verbesserungspotential
aufweise. "Das Grundübel stellt somit das Zustandekommen der
Richtlinie dar", so Jarolim. ****

Die Vorratsdatenspeicherung hat nur einen Sinn: als Mittel zur
Ausforschung schwerster krimineller Aktivitäten herangezogen zu
werden. "Und hier darf es keine missbräuchlich Verwendung geben",
betonte Jarolim. "Der Verfassungsgerichtshof spricht eindeutig davon,
dass durch die vorgegebene Verpflichtung der EU-Richtlinie zur
Speicherung der Daten, Rückschlüsse auf Verhalten, Gewohnheiten und
Aufenthaltsorte des Benutzers von Kommunikationsdiensten gezogen
werden können und damit die Erstellung von sogenannten
Bewegungsprofilen ermöglicht wird. Dadurch ist der gläserne Mensch
gegeben", so Jarolim. Der Justizsprecher geht davon aus, dass der
Europäische Gerichtshof (EuGH) die Richtlinie aufheben wird und
dementsprechende Anpassungen durchgeführt werden können. (Schluss)
mis/up

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