• 18.01.2013, 13:32:08
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  • OTS0205 OTW0205

Verzögerungstaktik bei UrhG-Novelle

Der Kulturrat verbreitet in seiner heutigen Aussendung inhaltlich falsche Meldungen, die von Interessenvertretungen der Kunstschaffenden nicht autorisiert worden sind.

Utl.: Der Kulturrat verbreitet in seiner heutigen Aussendung
inhaltlich falsche Meldungen, die von Interessenvertretungen
der Kunstschaffenden nicht autorisiert worden sind. =

Wien (OTS/ÖGB) - Entgegen der Behauptung des Kulturrates sind
Kunstschaffende auch Rechteinhaber, und zwar in Personalunion. Eine
Sängerin verfügt über ihre Rechte als Interpretin, ein Komponist über
seine Urheberrechte, um die Musik als Beispiel anzuführen.
Musikschaffende produzieren ihre Werke im Tonstudio und
veröffentlichen sie auch selbst. Sie besitzen daher auch die
Leistungsschutzrechte für den Tonträger.++++

In Verhandlungen über die Auswertung solcher Rechte wäre ein
Urhebervertragsrecht sehr hilfreich, die Gewerkschaft GdG-KMSfB
fordert dieses seit vielen Jahren.

Davon getrennt fordern wir eine Vergütung für die legale Privatkopie.
Computerfestplatten und andere neue Speichermedien sollen in die
bereits bestehende Vergütungspflicht miteinbezogen werden.

"Eine Junktimierung dieser beiden Forderungen - nach einer
Urheberrechtsnovelle und der Schaffung eines Urhebervertragsrechts -
ist kontraproduktiv", sagt Peter Paul Skrepek von der Sektion Musik
in der GdG-KMSfB. "Jetzt brauchen wir die Speichermedienvergütung.
Sie ist für die Kunstschaffenden existenziell wichtig! Wenn einzelne
Politiker ihre Zustimmung zur kommenden Novelle von einem völlig neu
zu verhandelnden Urhebervertragsrecht abhängig machen, setzen sie die
Zukunft der Kunstschaffenden in Österreich aufs Spiel."

Entgegen der auf der Website des Kulturates verbreiteten
Information ist die Gewerkschaft kein Mitglied des Kulturates. Die
KulturGewerkschaft KMSfB hat ihre Mitgliedschaft bereits am
19.12.2007 schriftlich gekündigt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

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