• 18.01.2013, 12:57:41
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Jarolim zu Salzburger Vergewaltigungs-Fall: In dem Fall ist alles anders als üblich und ein Opfer wird brutal ignoriert

SPÖ-Justizsprecher begrüßt, dass StA. Salzburg Beschwerde gegen bedingte Haftentlassung erhoben hat

Utl.: SPÖ-Justizsprecher begrüßt, dass StA. Salzburg Beschwerde
gegen bedingte Haftentlassung erhoben hat =

Wien (OTS/SK) - SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim betonte am Freitag
gegenüber dem SPÖ-Pressedienst, dass der Glaube an die Gerechtigkeit
der Justiz im Zusammenhang mit dem Salzburger Vergewaltigungs-Fall
(Causa Heribert B.) schwerst beschädigt sei. Bereits die Gewährung
einer Fußfessel für B. sei nicht nur für das Opfer unverständlich
gewesen und zwar auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung
Fußfesseln für Sexualstraftäter noch prinzipiell möglich waren. Wenn
jetzt die offensichtlich vom Täter angestrebte und für relevante
Entscheidungsträger offenbar erwägenswerte Entlassung auf Bewährung
tatsächlich erfolgt, wird dies die Allgemeinheit und die
interessierte Fachwelt noch weniger verstehen. Nicht ohne Grund hat
der Gesetzgeber das Gesetz aus Anlass der massiven Fehlentscheidung
geändert. In Fortsetzung der Fehlentscheidung setzen die aktuellen
Entscheidungsträger aber noch eines drauf und beabsichtigen eine
bedingte Entlassung zu gewähren. "Dass die StA. Salzburg Beschwerde
gegen eine bedingte Haftentlassung erhoben hat, ist daher sehr zu
begrüßen", erklärte Jarolim. ****

In einer bisher unbeantwortet gebliebenen parlamentarischen Anfrage
an die Justizministerin zeigte Abgeordneter Jarolim schwere Mängel im
abgeschlossenen Verfahren um die Vergewaltigungen des Heribert B. an
seiner minderjährigen Schutzbefohlenen auf. Dieses hatte
schlussendlich zu einem kaum verständlich erscheinenden Urteil
geführt. Ein mildes Urteil für so schwere Vergehen damit zu
begründen, dass die Taten halt schon etwa länger zurückliegen, sei
nicht nur völlig unverständlich müsse zwangsläufig als Zynismus
verstanden werden. Dies umso mehr, als das Opfer und mehrere weitere
Zeuginnen im Verfahren von anderen Vergehen berichteten, welche bloß
deshalb nie zu weiteren Anzeigen geführt hatten, weil sich nur eines
der sexuell bedrängten Mädchen eine Anzeige zu erstatten getraut
hatte. All diese Aussagen und ein Gutachten der Begutachtungs- und
Evaluationsstelle BEST, das Heribert B. "Problembereiche in der
Bindungsfähigkeit und sexuellen Selbstregulation" zuschrieb, sind bei
der Milderung des Urteils und der nunmehrigen weiteren "Belohnung"
nicht berücksichtigt worden.

Jarolim äußerte sich empört: "Zwanghaft wird auf dieser ersten
Fehlentscheidung aufgebaut und weiter unverständlich entschieden,
offenbar unter Berufung darauf, dass "ein Fehler auch weiterhin ein
Fehler zu bleiben habe. Fest steht: die Fußfessel hätte von Anfang an
gar nicht gewährt werden dürfen." Der SPÖ-Justizsprecher betonte:
"Der Schaden, der mit diesem Einzelfall dem Ansehen der Justiz
bereitet wurde, ist nur schwer gut zu machen. In diesem Fall muss man
sich wohl eingehender anschauen, welche Besonderheiten in Salzburg um
den Täter und aus seinem Umfeld allenfalls für derartige Vorgänge
verantwortlich sein könnten." (Schluss) up

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