- 15.01.2013, 21:03:35
- /
- OTS0241 OTW0241
Keine Wirtschaftsabkommen ohne Nachhaltigkeitskriterien
EU-Unterausschuss beschließt Antrag auf Stellungnahme
Utl.: EU-Unterausschuss beschließt Antrag auf Stellungnahme =
Wien (PK) - Im heutigen EU-Unterausschuss sprachen sich die
Abgeordneten mittels eines Antrags auf Stellungnahme dafür aus, in
Wirtschaftsabkommen die Verpflichtung zur Einhaltung hoher sozialer
und ökologischer Mindeststandards zu verankern. Dabei sollte auch auf
ein effizientes Monitoring der Verpflichtungen und auf einen
Mechanismus zur Beilegung von Differenzen bei mangelnder Umsetzung
geachtet werden. Grundlage dafür boten die Pläne der EU,
Wirtschaftsabkommen mit Kanada, den südlichen Mittelmeer-
Anrainerstaaten sowie mit Indien und China zu verhandeln und
abzuschließen.
Außerdem lag dem Ausschuss der Vorschlag für eine Verordnung zu
Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur vor. Die EU
möchte damit rasch Schritte zur vollständigen Integration des
Energiebinnenmarkts setzen. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner
betonte, es sei notwendig, Energiefragen innerhalb der EU koordiniert
zu behandeln und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung zu
gewährleisten.
Europa braucht stärkere Zusammenarbeit auf dem Energiesektor
Der Verordnungsvorschlag zu den Leitlinien für die transeuropäische
Infrastruktur (KOM [2011] 658 endg.) sieht vor, prioritäre
transeuropäische Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete
festzulegen, und zwar in den Kategorien Strom, Gas, Erdöl und CO2,
wie Bundesminister Reinhold Mitterlehner erläuterte. Darüber hinaus
beinhaltet das Dokument Regeln, um innerhalb bestimmter
Infrastrukturkategorien Vorhaben von gemeinsamem
Interesse (PCI) zu ermitteln, die für die Umsetzung dieser
Prioritäten erforderlich sind. Der Rechtsakt ist auf EU-Ebene schon
weit fortgeschritten, das Europäische Parlament soll sich im Februar
dieses Jahres damit befassen, sodass die Verordnung noch im März in
Kraft treten kann.
Die Umsetzung dieser Prioritäten soll durch eine Straffung und
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, die Verbesserung der
Öffentlichkeitsbeteiligung und die Erleichterung der Regulierung von
Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Strom- und im Gassektor
erfolgen, indem die Kosten in Abhängigkeit vom Nutzen verteilt
werden. In jedem Staat soll es dann eine einzige Genehmigungsbehörde
für die transeuropäische Infrastruktur geben, sagte Mitterlehner,
wobei hier das Wirtschaftsministerium ins Auge gefasst werde. Darüber
müssten jedoch noch Gespräche geführt werden.
Ziel ist es, die europäische Energieinfrastruktur zu modernisieren
und auszubauen und die Netze über die Grenzen hinweg miteinander zu
verbinden, damit die zentralen energiepolitischen Ziele der Union -
Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit -
erreicht werden. Die EU erhofft sich damit, einen Beitrag zur
Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 %, zur Verbesserung
der Energieeffizienz um 20 % und zur Erhöhung des Anteils
erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch um 20 % bis 2020 zu
leisten, wobei gleichzeitig die Versorgungssicherheit und die
Solidarität unter den Mitgliedstaaten gewährleistet werden soll.
In dem Vorschlag wird auch die Grundlage für eine Mitfinanzierung der
Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Rahmen der Fazilität
"Connecting Europe" geschaffen.
Das One-Stop-Shop-Prinzip werde Vorteile für interessierte
BürgerInnen bringen, zeigte sich Abgeordneter Christoph Matznetter
(S) überzeugt. Wichtig sei es, die hohen Standards im eigenen Land
weiterhin zu gewährleisten und die europäischen Vorschriften so zu
implementieren, dass die Transparenz weiter verbessert werde.
Matznetter begrüßte das Bemühen um eine Beschleunigung der Verfahren
und fügte hinzu, die UVP-Verfahren als ein Mittel zu sehen, um
Projekte verhindern zu können, sei abzulehnen.
Im Gegensatz dazu befürchtete Abgeordnete Christiane Brunner (G) eine
Verschlechterung hinsichtlich der Bürgerbeteiligung. Mehr
Bürgerbeteiligung führe zu besseren Projekten und einer
Beschleunigung, hielt sie fest und bekräftigte einmal mehr, dass sie
das Wirtschaftsministerium in keiner Weise als eine geeignete Instanz
im Zusammenhang mit UVP-Verfahren ansehe.
Bundesminister Mitterlehner versuchte, diese Bedenken auszuräumen,
indem er darauf hinwies, dass bei den notwendigen Novellierungen der
österreichischen Materiengesetze aufgrund der gegenständlichen
Richtlinie die Wahrung der Rechte der BürgerInnen und des
Umweltschutzes zu verankern sei. Es gehe um eine Erhöhung der
Transparenz, die Einbindung der BürgerInnen und um die Kürzung der
Verfahrensdauer, unterstrich der Minister. Außerdem seien
Verfassungsbestimmungen notwendig, und auch aus diesem Grund werde
die Opposition breit eingebunden.
EU forciert Freihandelsabkommen
Begrüßt wurden allgemein die Verhandlungen über wirtschaftliche
Abkommen der EU mit Drittstaaten, wobei die Abgeordneten immer wieder
auf die Notwendigkeit aufmerksam machten, dass dabei nicht nur die
wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen dürfen, sondern
auch auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu achten
ist. Der diesbezügliche Antrag auf Stellungnahme der beiden
Koalitionsparteien wurde mit breiter Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen
und BZÖ angenommen.
Bundesminister Reinhold Mitterlehner machte in seinem einleitenden
Statement auf die Chancen auch für die österreichische
Exportwirtschaft aufmerksam. Europa sei auf Handelsbeziehungen
stärker als bisher angewiesen, erläuterte er und fügte mit Bedauern
hinzu, dass das Wachstum wohl außerhalb Europas liegen werde. Der EU
gehe es daher um einen Marktzugang, um den Schutz des geistigen
Eigentums sowie um Investitionen und Regulierungen. Wie positiv sich
derartige Freihandelsabkommen auswirken, beweise beispielsweise jenes
mit Korea, wodurch der Exportanteil aus Österreich in dieses Land von
2011 bis 2012 um 31 % gesteigert werden konnte. Auch mit Singapur
habe man ein solches Abkommen abgeschlossen und derzeit verhandle man
auch mit Japan und den USA, da sich die EU davon ebenfalls positive
Effekte erwarte. Insgesamt müsse der Protektionismus bekämpft werden,
stellte Mitterlehner fest.
Konkret bezog sich die Diskussion im Ausschuss auf ein Abkommen über
wirtschaftliche Integration mit Kanada (SEK [2009] 413 endg./2), das
sich in der Endphase befindet, sowie auf ein Freihandelsabkommen der
EU mit den südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten Ägypten, Jordanien,
Tunesien und Marokko (14475/11). Nach Auskunft von Bundesminister
Mitterlehner sind die Vorverhandlungen mit Marokko abgeschlossen und
die Aufnahme von Verhandlungen für Anfang 2013 geplant. Auch die
Gespräche mit Tunesien seien weit fortgeschritten. Mit Jordanien
würden die Verhandlungen demnächst starten, wann die Aufnahme der
Gespräche mit Ägypten erfolgt, sei noch offen. Die Verhandlungen
hinsichtlich eines Freihandelsabkommens mit Indien, ebenfalls
Tagesordnungspunkt in der heutigen Ausschusssitzung, sind bereits
weit gediehen, ein Abschluss wird von der Kommission bis Mai
angestrebt. Das geplante Investitionsabkommen mit China wird
allerdings noch etwas auf sich warten lassen, zumal die Verhandlungen
darüber erst in Kürze beginnen sollen (10025/12).
Die Verhandlungen über die genannten Abkommen wurden allgemein
begrüßt. Ein fairer und internationaler Handel sei wichtig und
schaffe auch Arbeitsplätze, merkte etwa Abgeordnete Christine
Muttonen (S) an. Sie bedauerte, dass die Doha-Verhandlungen zu einem
multilateralen Freihandelsabkommen derzeit stocken, die bilateralen
Verträge könnten aber dazu einen wichtigen Beitrag leisten, meinte
sie. Dabei dürfe man sich jedoch nicht allein auf die Liberalisierung
des Handels konzentrieren, machte Muttonen geltend, die Abkommen
seien kein Selbstzweck, sondern müssten dazu benützt werden, soziale,
ökologische und menschenrechtliche Standards zu schützen und
anzuheben.
Diesbezüglich zeigte sich Abgeordneter Johannes Hübner (F) jedoch
skeptisch. Das werde nur bei Ländern funktionieren, die im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Nettoempfänger sind, sagte er, nicht
jedoch bei Ländern wie Indien und China. Dem konnte sich Abgeordneter
Christoph Matznetter (S) nicht anschließen, denn die EU stelle noch
immer einen großen Absatzmarkt für die Produkte dieser Länder dar,
weshalb man auch den Verzicht auf unfaire Praktiken verankern könne.
Als einen wesentlichen Punkt in Bezug auf China und Indien nannte
Abgeordneter Gerhard Huber (B) den Schutz des geistigen Eigentums. Er
regte an, Abschöpfungen auf kopierte Produkte unter Missachtung der
Patentrechte einzuheben. Auch Abgeordneter Bruno Rossmann (G)
verdeutlichte, dass aus seiner Sicht Handelsabkommen nicht um jeden
Preis abgeschlossen werden dürften. Dazu bemerkte Wirtschaftsminister
Mitterlehner, Ziel sei nicht nur, den Handel auszuweiten, sondern
damit auch entsprechende Nachhaltigkeitskriterien aufgrund
international akkordierter Standards einzubeziehen.
In Zusammenhang mit Indien wiesen die Abgeordneten Petra Bayr (S) und
Judith Schwentner (G) auf den dringenden Bedarf der Bevölkerung nach
Generika hin und kritisierten, dass dies durch die Patentrechte der
Pharmafirmen erschwert werde. Dies sei eine äußerst komplexe
Angelegenheit, bemerkte dazu der Wirtschaftsminister und man sei
bestrebt, Benachteiligungen für die Bevölkerung zu vermeiden. Ebenso
komplex gestalteten sich die Gespräche hinsichtlich der Rechte der
indigenen Völker, die von den Abgeordneten Bruno Rossmann (G) und
Petra Bayr (S) angesprochen worden waren.
Abgeordneter Hübner (F) vertrat die Ansicht, dass die EU von Abkommen
mit Ländern des südlichen Mittelmeerraums nur beschränkt profitiere,
dennoch sei eine wirtschaftliche Zusammenarbeit als Maßnahme der
Entwicklungshilfe durchaus zu begrüßen. Abgeordnete Schwentner (G)
wiederum hielt bilaterale Verträge mit diesen Ländern für weniger
zielführend, sondern forderte eine regionale Strategie ein.
Hinsichtlich des Abkommens mit Kanada wurde seitens einiger
Abgeordneter Sorge dahingehend geäußert, dass der Schutz der
öffentlichen Dienstleistungen aufgeweicht werden könnte. Abgeordneter
Bruno Rossmann (G) kritisierte die Negativliste, wodurch seiner
Meinung nach die Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zum
Spielball gemacht werden. Auch Abgeordnete Christine Muttonen (S)
wies auf die Notwendigkeit hin, die öffentliche Daseinsvorsorge,
insbesondere im Bereich Bildung und Wasserversorgung zu schützen.
Abgeordneter Christoph Matznetter (S) erinnerte daraufhin auf die vom
Ausschuss am 12. Mai 2011 beschlossene bindende Stellungnahme, in der
die Bundesregierung verpflichtet wird darauf zu achten, dass die
öffentliche Daseinsvorsorge nicht unterlaufen werde. Bundesminister
Reinhold Mitterlehner betonte dazu, die Negativliste ändere nichts an
der Zielsetzung, eine klare Präzisierung vorzunehmen, was einbezogen
und was ausgeklammert werde.
(Schluss EU-Unterausschuss) jan
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






