- 15.01.2013, 20:17:40
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EU-Unterausschuss zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik
Budgetmittel für Neugestaltung der GAP noch unklar
Utl.: Budgetmittel für Neugestaltung der GAP noch unklar =
Wien (PK) - Wettbewerbsfähiger, ökologischer und nachhaltiger will
die EU den Agrarsektor ihrer Mitgliedsländer machen. Diese Vorsätze
wurden heute vom EU-Unterausschuss des Nationalrats im Themenblock
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union intensiv
diskutiert. Vor dem Hintergrund des EU-Finanzrahmens 2014 bis 2020,
dessen Abschluss für heuer geplant ist, strebe die Europäische
Kommission eine Reform der GAP an, berichtete Landwirtschaftsminister
Nikolaus Berlakovich dem Ausschuss. Die Zwei-Säulen-Förderstruktur
soll zwar beibehalten werden, doch möchte die Kommission
Agrarförderungen mit neuen Auflagen verbinden und die
Prämienzahlungen einheitlicher gestalten. FPÖ und Grüne brachten in
der Debatte jeweils einen Antrag ein, um die österreichische Position
bei den GAP-Verhandlungen auf Ratsebene festzulegen; beide Anträge
fanden bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.
Berlakovich: Ökologische Landwirtschaft Österreichs sichern
Im Rat der LandwirtschaftsministerInnen kann laut Berlakovich erst
dann ein Beschluss über die neue GAP gefasst werden, wenn Klarheit
über die dafür bereitgestellten Finanzmittel besteht. Letztere
Entscheidung liege jedoch nicht beim Landwirtschafts-Rat. Österreich
sei bestrebt, so bald wie möglich Entscheidungen herbeizuführen,
sodass die neuen GAP-Bestimmungen ab 2014 gelten könnten, doch würde
das "nicht um jeden Preis" geschehen. Bei den Kommissionsentwürfen
zur ökologischen Landwirtschaft fehle es beispielsweise noch an
zahlreichen Präzisierungen, merkte Berlakovich an. Sollten
letztendlich nicht ausreichend EU-Mittel für das Weiterführen
ökologischer Landwirtschaftsbetriebe in Österreich vorhanden sein,
werde man mit nationalen Geldern aushelfen.
Zur Diskussion standen in der ersten EU-Unterausschusssitzung im
neuen Jahr Verordnungsentwürfe der Europäischen Kommission über die
Themenbereiche Direktzahlungen an Landwirtschaftsbetriebe,
einheitliche Marktordnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse,
Förderung der ländlichen Entwicklung sowie zukünftige Finanzierung
und Kontrolle der GAP. Angestrebt wird, mit dem neuen Rechtsrahmen
die Ressourceneffizienz des Agrarbereichs in der EU zu steigern, um
ein nachhaltiges Wachstum der Landwirtschaft und der ländlichen
Gebiete im Einklang mit der Strategie "Europa 2020" zu erreichen.
Wichtig ist der Kommission, die Wettbewerbsfähigkeit des Agrarsektors
in der EU zu stärken, da dieser Wirtschaftsbereich gerade bei Fragen
der (weltweiten) Ernährungssicherheit, des Umweltschutzes und der
regionalen Entwicklung von großer strategischer Bedeutung sei.
Eine EU-weit einheitliche Basisprämienregelung soll an die Stelle der
bisherigen Direktzahlungen (Betriebsprämienregelung und einheitliche
Flächenzahlung) an Bäuerinnen und Bauern treten, schlägt die
Kommission eine neue Architektur der ersten Fördersäule vor (KOM
(2011) 625 endg./2). Die EU-Kommission will zudem die bisher
unterschiedlich hohen Zahlungen an und innerhalb von EU-
Mitgliedsstaaten einander annähern und auf regional bzw. sektoral
einheitliche Prämien umstellen, wobei das Förderausmaß großer
Begünstigter stufenweise begrenzt werden soll. Eine verpflichtende
JunglandwirtInnenförderung und - als Ersatz der Direktzahlungen - das
Angebot einer vereinfachten pauschalierten Förderung für
KleinlandwirtInnen sind weitere Elemente des neuen
Subventionsmodells. Zentral im Reformplan der GAP ist die
Ökologisierung der Landwirtschaft. So wird im Verordnungsentwurf
jedes Land verpflichtet, 30% seiner Direktfördermittel für Klima- und
Umweltschutzmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben vorzusehen.
Diese Zahlung zusätzlich zur Basisprämie zielt als
"Ökologisierungskomponente" etwa auf Anbaudiversität zum Erhalt der
Böden und Ökosysteme ab.
Österreich gegen Stilllegung von Agrarflächen
Wie im Bericht (RAT: 8949/12) des zypriotischen Ratsvorsitzes vom
zweiten Halbjahr 2012 aufgezeigt, waren allerdings gerade
Ökologisierungsvorgaben strittige Punkte in den Ratsverhandlungen zur
neuen GAP. Die von der Kommission angestrebte Bestimmung, zumindest
7% einer landwirtschaftlichen Fläche als "ökologische Vorrangfläche"
dem Erhalt der biologischen Vielfalt zu widmen und Förderleistungen
daran zu binden, stieß auf Vorbehalte bei den
LandwirtschaftsministerInnen auf Grund des befürchteten
Verwaltungsaufwandes. Österreich sei entschieden gegen
Flächenstilllegungen, machte Bundesminister Berlakovich klar und
erklärte, zwar seien die als "Greening" umschriebenen neuen
Ökologisierungsauflagen der EU als solche nicht abzulehnen, doch lebe
Österreich mit seinen Umweltprogrammen bereits die ökologische
Landwirtschaft.
Für FPÖ-Europasprecher Johannes Hübner ist generell die
"Zentralisierung der Subventionswirtschaft" durch die EU nicht
sinnvoll. Die Landwirtschaftsförderung der Union sei komplex, teuer
und werde nun nur noch weiter verbürokratisiert, bemängelte Hübner.
Konkret vermisste er eine Deckelung der Förderungen für Großbetriebe
und brachte daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem er
darauf drängt, die Landwirtschaftsförderung zu renationalisieren. Dem
hielt ÖVP-Abgeordneter Karl Donabauer entgegen, bereits vor dem EU-
Beitritt Österreichs habe es innerstaatlich konfliktreiche Debatten
zwischen Produktsparten und Gebieten über die Verteilung von
Förderungen gegeben. Jetzt gelte es, den EU-Plan mit nationalen
Maßnahmen umzusetzen, wobei Donabauer vor allem darauf pochte,
entsprechende Ausgleichszahlungen für die heimischen Bergbauern
auszuverhandeln.
Da die EU die Neugestaltung der GAP erst ab 2014 plant, hält die
Kommission in einem separaten Verordnungsentwurf (KOM (2011) 630
endg.) die Verlängerung der derzeitig geltenden Regelungen im Bereich
der Direktzahlungen für das Jahr 2013 fest. Die Neuregelung der
Direktzahlungen im Weinbereich (KOM (2011) 631 endg.) ist für
Österreich nicht relevant, da das heimische Programm der
Weinförderung keine Direktzahlungen vorsieht.
Förderung der ländlichen Entwicklung entscheidend
Der Großteil der GAP-Mittel, nämlich zwei Drittel, erhält Österreich
für seine ländliche Entwicklung. Diese Zahlungen stammen aus dem
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER), wobei den Mitgliedsstaaten eine Co-Finanzierung mit
nationalen Geldern vorgeschrieben ist. Der EU-Anteil in dieser
zweiten Säule der Agrarförderung beträgt maximal 50%, nur bei weniger
entwickelten Gebieten ist eine höhere EU-Beteiligung möglich.
Berlakovich erinnerte, es liege nun an den Verhandlungen der Staats-
und RegierungschefInnen, eine ordentliche Finanzierung der
Förderungen für den ländlichen Raum sicherzustellen. Im Ministerrat
habe man bereits einen Konsens zur österreichischen Position in den
EU-Budgetverhandlungen, bei denen Bundeskanzler Werner Faymann
Österreich vertritt, gefunden, erwiderte der Minister eine
diesbezügliche Frage des SPÖ-Landwirtschaftssprechers Kurt Gaßner.
Abgeordneter Hermann Schultes (V) fügte hinzu, bei den Debatten gehe
es auch darum, Österreich weiterhin als "Hotspot" der ökologisierten
Landwirtschaft darzustellen, die heimischen Anstrengungen in diesem
Bereich müssten auch auf EU-Ebene anerkannt werden.
Politische Ziele des Förderbereichs zur ländlichen Entwicklung, die
mit national erstellten Entwicklungsprogrammen für den ländlichen
Raum erreicht werden sollen, sind die Wettbewerbsfähigkeit der
Landwirtschaft, nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen sowie die Klimapolitik und eine ausgewogene räumliche und
soziale Entwicklung der ländlichen Gebiete. Außer den bisherigen
Maßnahmen zur Zielerreichung, wie etwa der Förderung von
Ressourceneffizienz und des Wissenstransfers in der Land- und
Forstwirtschaft, regt die EU-Kommission im entsprechenden
Verordnungsentwurf (KOM (2011) 627 endg./2) auch ein Risikomanagement
in der Landwirtschaft an. SPÖ-Mandatar Kurt Gaßner wies darauf hin,
für seine Fraktion sei nicht zuletzt die soziale Förderung ländlicher
Gebiete wichtig, etwa durch arbeitsmarktpolitische Initiativen, reine
Agrarförderung sei bei der ländlichen Entwicklung zu wenig, meinte
er.
Der Landwirtschaftssprecher der Grünen, Wolfgang Pirklhuber,
forderte, durch ausreichend Mittel für die ländliche Entwicklung
umweltpolitische Maßnahmen in diesem Feld voranzutreiben und die
Beschäftigung in ländlichen Regionen sicherzustellen. Flexiblere
Umschichtungsmöglichkeiten der Gelder zwischen erster und zweiter
Fördersäule wären dazu ratsam, befand Pirklhuber und brachte
gemeinsam mit Abgeordneter Christiane Brunner (G) einen
diesbezüglichen Antrag auf Stellungnahme ein. Die Mitglieder der
Bundesregierung werden darin außerdem aufgefordert, für einen
europäischen Eiweißplan im Sinne der Lebens- und
Futtermittelversorgung sowie des Klimaschutzes, für die bestmögliche
Umsetzung der Greening-Maßnahmen, einen EU-weiten Aktionsplan für den
Ausbau der Biolandwirtschaft und die Beibehaltung des
Milchquotensystems einzutreten.
Im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche
Erzeugnisse (GMO) beabsichtigt die EU nämlich, bestimmte sektorale
Beihilfen abzuschaffen (KOM (2011) 626 endg.). Unter anderem sollen
die Zuckerquote und die Milchquote auslaufen. Während viele
Mitgliedsstaaten sich klar für ein Beibehalten der
Zuckermarktregelung aussprächen, um dadurch die Zuckerproduktion in
der EU zu sichern, wie Berlakovich festhielt, habe Österreich bei der
Frage der Milchquoten-Verlängerung keine Partner gefunden. BZÖ-
Agrarsprecher Gerhard Huber warnte in diesem Zusammenhang, ein
Auslaufen der Milchquote würde die Existenz vieler kleiner
Landwirtschaftsbetriebe gefährden. Das EU-Fördersystem biete nicht
die geeigneten Rahmenbedingungen für eine kleinstrukturierte
Landwirtschaft wie die österreichische. Vor dem Hintergrund des
heimischen "Bauernsterbens" sei es an der Politik, unterstrich der
BZÖ-Mandatar, den Ausbau des Arbeitsplatzes Bauernhof wieder zu
ermöglichen und etwa mit Förderdeckelungen die Subventionen für
Großbetriebe zu begrenzen. Derzeit flössen 50% der Förderungen an nur
15% der Betriebe, kritisierte Huber.
EU will Förderungen effizienter verwalten
Um den effizienten Einsatz der Fördermittel sicherzustellen und eine
fundierte Grundlage für die Leistungsmessung der GAP zu haben, will
die Kommission der Verordnung zur GAP-Finanzierung u.a. auch
Bestimmungen zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung, zu
Kontrollsystemen und zur Auflagenbindung beifügen (KOM (2011) 628
endg./2). Außerdem sollen Verwaltungs- und Kontrollvorschriften
beider Fördersäulen zusammengeführt werden, woraus sich laut
Kommissionspapier mehr Rechtssicherheit, einheitliche Verfahren sowie
weniger Verwaltungsaufwand ergäben. Mittels der Veröffentlichung von
Daten juristischer und natürlicher Personen setzt der
Kommissionsvorschlag auf verbesserte Transparenz bei der Verteilung
von Förderleistungen. Mit der Transparenzdatenbank werde Österreich
auch Daten der Förderungen von Bäuerinnen und Bauern erfassen, eine
gleichartige Datenbank auf EU-Ebene stelle eine unnötige
Doppelgleisigkeit dar, bemerkte Berlakovich dazu.
Weiters in der GMO Neu angedacht sind zusätzliche Bestimmungen zur
Hilfe für LandwirtInnen bei drohenden Marktstörungen, Tierseuchen
beziehungsweise einem Vertrauensverlust der VerbraucherInnen. Die
Verhandlungsposition von Erzeugerorganisationen am Markt, etwa beim
Aushandeln von Verträgen und Preisen, wird gemäß Verordnungsentwurf
gestärkt. Derzeit, so machte Abgeordneter Franz Windisch (V)
aufmerksam, erhielten LandwirtInnen nur 30% der Preise, die in
Supermarktketten für ihre Produkte verlangt werden. Angesichts dieser
"Machtkonzentration bei Ketten" sei es klug, die
Erzeugerorganisationen zu stärken. Abgeordneter Huber (B) sprach
zudem auch Wettbewerbsverzerrungen am europäischen Agrarmarkt durch
unterschiedlichen Rückvergütungen, etwa bei Diesel, in verschiedenen
EU-Mitgliedstaaten an.
Im Zusammenhang mit der gemeinsamen landwirtschaftlichen
Marktorganisation ist auch die Verordnung zur Festsetzung bestimmter
Beihilfen und Erstattungen zu erneuern, heißt es in einem weiteren
Verordnungsentwurf (KOM (2011) 629 endg.), um das reibungslose
Funktionieren der Agrarmärkte zu gewährleisten. (Fortsetzung EU-
Unterausschuss) rei
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