• 12.01.2013, 11:20:51
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  • OTS0021 OTW0021

FPÖ: Offener Brief von Martin Graf an Bundespräsident Heinz Fischer

Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetz zur rückwirkenden Studienbeitragsregelung

Utl.: Verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Gesetz zur
rückwirkenden Studienbeitragsregelung =

Wien (OTS) - FPÖ-Wissenschaftssprecher NAbg. Martin Graf, zugleich
Obmann des parlamentarischen Wissenschaftsausschusses, richtet
folgenden offenen Brief an Bundespräsident Heinz Fischer. Graf
appelliert an das Staatsoberhaupt, das Gesetz zur Wiedereinführung
einer Studienbeitragsregelung nicht zu beurkunden. Graf hält das auf
einer Regierungsvorlage von Wissenschaftsminister Töchterle (ÖVP)
beruhende Gesetz für verfassungswidrig.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

am 6. Dezember 2012 wurde die Regierungsvorlage (2078 d.B.), mit der
das Universitätsgesetz 2002 geändert werden soll, mehrheitlich im
Nationalrat angenommen. Auch der Bundesrat entschloss sich in der
Sitzung vom 20. Dezember 2012, keinen Einspruch gegen den Beschluss
des Nationalrates einzulegen. Sehr problematisch ist dabei, dass die
Einführung des Gesetzes zur Studienbeitragsregelung gem. § 143 Abs.
30 rückwirkend mit 1. Juni 2012 durch den Nationalrat beschlossen
wurde. Offenbar versucht der Bundesminister für Wissenschaft und
Forschung, Dr. Karlheinz Töchterle, mit diesem Schritt eine mögliche
Gesetzeswidrigkeit der Satzungsregelungen rückwirkend zu sanieren, um
einer möglichen Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu
entgehen. Mit dieser legistisch äußerst unsauberen Vorgehensweise
schafft der Gesetzgeber jedoch nur neue verfassungsrechtliche
Probleme. Nicht nur, dass diese Novelle einen "faulen" Kompromiss der
Regierungsparteien darstellt, soll damit der Druck von Universitäten
genommen werden, welche dem zweifelhaften öffentlichen Aufruf des
Herrn Bundesministers gefolgt sind, das aufhebende Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs in der Studienbeitragsregelung zu ignorieren
bzw. zu unterlaufen. Unsauber ist auch, dass in das Gesetz Teile von
Satzungen einzelner Universitäten übernommen werden und dadurch
andere Universitäten, die sich nach dem aufhebenden Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs gesetzeskonform verhalten haben, enorm
benachteiligt werden.

Die Mandatare der FPÖ sowie der Grünen, des BZÖ und des Team Stronach
haben aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken in der
zweiten Lesung durch namentliche Abstimmung gegen dieses unsaubere
Vorhaben gestimmt. Hinter vorgehaltener Hand geben auch Mandatare von
den Regierungsparteien zu, dass diese Novelle zum Teil
verfassungswidrig ist und sie nur aus Koalitionsdisziplin wider
besseres Wissen zugestimmt haben.

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, ich ersuche Sie eindringlich,
dieses Gesetz nicht zu beurkunden und im gleichen Sinne wie bei der
Gewerbeordnungs-Novelle im Jahre 2008 vorzugehen, um damit den Weg
für neue Verhandlungen in dieser Sache zu ebnen.

Ich verbleibe mit der Bitte, dem Appell zu entsprechen und
mit besten Grüßen

Mag. Dr. Martin Graf

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