- 19.12.2012, 14:14:42
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Konzessionsvergabe: EU-Ausschuss des Bundesrats bleibt bei Ablehnung
Ausschuss legt Bundesrats-Plenum Entschließung vor
Utl.: Ausschuss legt Bundesrats-Plenum Entschließung vor =
Wien (PK) - Der EU-Richtlinienvorschlag zur Konzessionsvergabe findet
trotz der in der Zwischenzeit von der EU-Kommission vorgenommenen
Überarbeitung weiterhin keinerlei Unterstützung seitens des EU-
Ausschusses des Bundesrats. Auch wenn der Entwurf keinerlei
Vorschriften für die öffentlichen Einrichtungen enthält, in welcher
Art sie die Dienste der Daseinsvorsorge zu erbringen haben, zeigten
sich die Ausschussmitglieder unisono davon überzeugt, dass die neue
Rechtsvorschrift geeignet ist, den Privatisierungsdruck zu erhöhen,
was sich negativ auf die Versorgung der Bevölkerung mit
qualitätsvollen und leistbaren Diensten auswirken würde. In diesem
Zusammenhang wurde in den Wortmeldungen darauf hingewiesen, dass im
Text der Richtlinie von Marktöffnung die Rede ist, auf die
Bestimmungen des Lissabon-Vertrags im Hinblick auf das Recht zur
kommunalen Selbstverwaltung jedoch nicht Bezug genommen wird.
Allgemein wurde die Auffassung vertreten, dass man aus der Richtlinie
den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge herausnehmen sollte, das
gelte insbesondere für die Trinkwasserversorgung.
Der EU-Ausschuss des Bundesrats griff daher in der heutigen Sitzung
zu einem weiteren parlamentarischen Druckmittel: In einem einstimmig
angenommenen Entschließungsantrag, der dem morgigen Plenum der
Länderkammer zur Beschlussfassung vorgelegt wird, fordert der
Ausschuss die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene
weiterhin im Sinne der begründeten Stellungnahme vom 1. Februar 2012
einzusetzen, insbesondere was den Bereich der Liberalisierung der
Trinkwasserversorgung anbelangt. Ausschussvorsitzender Edgar Mayer
(V/V) unterstrich die Notwendigkeit dieses Schritts, um sich
entsprechend auch im Plenum mit der Problematik auseinandersetzen zu
können.
Die VertreterInnen der Bundesländer haben bereits am 1. Februar diese
Jahres in Form einer Subsidiaritätsrüge ihre Bedenken hinsichtlich
der geplanten Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen in die
Richtlinie zum Ausdruck gebracht und bekräftigten ihre Ablehnung der
Vorschläge am 30. Oktober 2012 im Rahmen einer Mitteilung an die EU-
Institutionen. Insgesamt befasste sich der Ausschuss heute bereits
zum vierten Mal mit der Materie - siehe PK-Meldungen Nr. 73/2012,
688/2012 und 839/2012.
Die BundesrätInnen befürchten vor allem einen Liberalisierungsdruck
im Bereich der Daseinsvorsorge, die nicht mit anderen
Wirtschaftsbereichen vergleichbar sei, insbesondere im kommunalen
Wassersektor und im Sozialbereich. Sie warnen, der Vorschlag
unterlaufe das Recht auf kommunale Selbstverwaltung, zu deren Achtung
sich die Europäische Union in den Verträgen bekannt hat. Das Argument
der Kommission, aufgrund derzeit fehlender Regelungen gebe es
Rechtsunsicherheit, wurde von der Länderkammer in den vergangenen
Monaten als nicht überzeugend zurückgewiesen, zumal bereits 16
Erkenntnisse des EuGH vorliegen. Einen besonders sensiblen Bereich
stellt die Wasserversorgung dar, die seit vielen Jahrzehnten von den
Kommunen zur Verfügung gestellt wird und eine zuverlässige
Belieferung mit hochwertigem Trinkwasser und bezahlbaren Preisen
garantiert. Öffnet man die Trinkwasserversorgung in Europa für den
Wettbewerb mit Privaten und stelle damit den wirtschaftlichen Erfolg
an die Spitze so bestehe die Gefahr, dass der Ressourcenschutz und
Nachhaltigkeitsaspekte sowie die Instandhaltung und Erneuerung der
Leitungsnetze und Speicheranlagen in den Hintergrund treten.
Der Vorschlag der Kommission
Waren Baukonzessionen schon bisher im Rahmen der geltenden
Vergaberichtlinie geregelt, ist die Einbeziehung der
Dienstleistungskonzessionen neu. Der Vorschlag der EU-Kommission
sieht vor, dass Konzessionsverträge ab einem Schwellenwert von 5 Mio.
Euro in einem transparenten Verfahren nach bestimmten Grundregeln
vergeben werden müssen. Für bestimmte, in einem Anhang aufgelistete
Dienstleistungen im "sozialen" Bereich sieht die Richtlinie ein
vereinfachtes Verfahren vor. Die Richtlinie regelt hingegen nicht die
zwingende Liberalisierung bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge.
Somit verbleibt die Entscheidung über die Privatisierung von
Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. soziale Dienste) oder
Infrastrukturleistungen (z.B. Wasser- und Energieversorgung)
ausschließlich bei der öffentlichen Hand, heißt es in der Unterlage
des Bundeskanzleramts.
Österreich hat von Anfang an das Vorhaben abgelehnt und neben den
genannten Vorbehalten auch eine unverhältnismäßige Bürokratisierung
und negative Auswirkungen für Kleinere und Mittlere Unternehmen ins
Treffen geführt. Auch die Nachbesserungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf stießen auf heimischen Widerstand. Da
Österreich mit seiner Meinung jedoch auf europäischer Ebene isoliert
ist, versucht man nun in Verhandlungen ein möglichst flexibles
materielles Regime zu erreichen, wofür man viele andere
Mitgliedstaaten als Mitstreiter gewinnen konnte.
Der Diskussion mit den Bundesrätinnen und Bundesräten stellte sich
heute auch der Vertreter der EU-Kommission in Wien, Richard Kühnel.
Er wiederholte die Argumente, die der zuständige EU-Kommissar Michel
Barnier am 13. Dezember 2012 in einem Zeitungskommentar festgehalten
hat. Die Souveränität der Gebietskörperschaften werde nicht
angetastet, diese seien auch in Zukunft frei, ob sie Dienstleistungen
selbst erbringen oder an private Unternehmen vergeben. Daher führe
der Kommissionsvorschlag in keiner Weise zu einer
Zwangsprivatisierung öffentlicher Dienste, stellte Kühnel klar.
Sollten sich aber Gebietskörperschaften dazu entschließen,
Dienstleistungen an Externe zu vergeben, dann sei es notwendig, dass
die Ausschreibungen bestimmte Mindeststandards erfüllen und vor allem
transparent ablaufen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Die Mitgliedsstaaten und die öffentlichen Auftraggeber würden auch in
diesem Fall weiterhin über einen breiten Spielraum beim
Vergabeverfahren verfügen und Kriterien selbst festlegen können, etwa
was Preis, Qualität, Innovations-, Umwelt-, und Sozialstandards
betrifft, erläuterte Kühnel und betonte, dass es nicht nur um den
Preis, sondern vor allem auch um die Qualität gehe. Kühnel vertrat
darüber hinaus die Auffassung, dass es im Endeffekt zu einem
Bürokratieabbau kommen werde.
Wird der Privatisierung der Wasserversorgung Tür und Tor geöffnet?
Kühnel konnte mit seinen Ausführungen die Befürchtungen jedoch nicht
ausräumen. Bundesrat Edgar Mayer (V/V) stellte die Vermutung in den
Raum, dass sich hinter dem Papier der Kommission das Ziel verstecke,
die Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür
einzuführen.
Ähnlich reagierte der Vertreter der Wiener Landesregierung, Wolfgang
Zerobin. Der Markt werde für den wichtigsten Teil der Daseinsvorsorge
geöffnet, warnte er. Außerdem bedeute die öffentliche Ausschreibung
einen enormen Verwaltungsaufwand für die Gemeinden. Dabei gehe es um
komplexe langfristige Verträge, die Gemeinden überfordern, meinte er.
Nachdem Ausschreibungen ab einem Wert von ca. 5 Mio. € im Amtsblatt
der Union zu veröffentlichen sind, umfasse dies Gemeinden ab rund
1000 Einwohner, und das betreffe viele. Außerdem gebe es nur wenige
große private Player auf diesem Markt, weshalb sich die Verhandlungen
für die Kommunen äußerst schwierig gestalten würden. Der Beamte
plädierte dafür, aus der Richtlinie wenigstens das Trinkwasser
herauszunehmen.
Auch seitens des Städtebundes wird die Vorlage strikt abgelehnt.
Thomas Weninger teilte die Befürchtungen Zerobins und wies auf die
schlechten Erfahrungen anderer Länder mit der Privatisierung bei den
kommunalen Dienstleistungen hin. Aufgrund des Kostendrucks würden
Private nicht investieren, weshalb beispielsweise in Deutschland und
Frankreich der Trend der Rekommunalisierung zu beobachten sei. Die
Richtlinie ist daher seiner Meinung nach gänzlich abzulehnen,
zumindest sollte ihm zufolge die Wasserversorgung herausgenommen
werden.
Ebenso wird von der Arbeiterkammer die Entschließung des Bundesrats
begrüßt, wie Alice Wagner feststellte. Für sie ist es laut
Kommissionsentwurf nicht so klar, dass neben Preisgestaltung auch
soziale und andere Standards den Ausschlag bei der Vergabe geben
sollen.
Wegen der Wichtigkeit des Themas nahm heute auch Josef Weidenholzer
(S), Mitglied des Europäischen Parlaments, an der Sitzung teil. Er
begrüßte die strikte Position des Bundesrats, auch wenn er einräumte,
dass diese auf EU-Ebene nicht zu halten sein werde. Auch er
befürchtet einen starken Privatisierungsdruck und hielt fest, bei den
Dienstleistungen müsste die Versorgungssicherheit im Vordergrund
stehen, die Kommission stelle aber den Marktzugang an die Spitze. Man
werde im Europäischen Parlament versuchen, den Sektor der
Daseinsvorsorge herauszunehmen, sicherte Weidenholzer zu und merkte
kritisch an, dass das Glücksspiel von vornherein ausgenommen worden
sei.
BundesrätInnen widersprechen Kommission
Den Reigen in der Diskussion eröffnete Bundesrat Stefan Schennach
(S/W). Er bekräftigte die bereits artikulierte Kritik am
Richtlinienentwurf und betonte, in allen Bereichen der
Daseinsvorsorge, wo bisher privatisiert wurde, sei die Qualität
gesunken. Er führte als Beispiele Grenoble und Berlin an und betonte
die hohen Kosten, die den Kommunen beim Rückkauf und vor allem durch
die Instandhaltungsarbeiten entstehen. Schennach kritisierte in
diesem Zusammenhang auch scharf die EU-Kommission, die Griechenland
und Portugal zwinge, die Wasserversorgung zu verkaufen. Damit würden
aus Gebühren Preise, Wasser werde zu einem Handelsobjekt, was nicht
zu akzeptieren sei.
Dieser Argumentation schlossen sich auch die anderen
Ausschussmitglieder an. So wandte sich etwa Bundesrätin Ana Blatnik
(S/K) dagegen, Trinkwasser zu einem Handelsobjekt zu machen.
Bundesrat Ewald Lindinger (S/O) befürchtete, dass auch auf Kommunen,
die mit Finanzproblemen zu kämpfen haben, Druck ausgeübt werden
könnte, die Wasserversorgung zu privatisieren. In der Vergangenheit
habe sich der Weg der Privatisierung als negativ herausgestellt und
sei den BürgerInnen sehr teuer gekommen, warf Bundesrat Werner
Stadler (S/O) ein. Auch Bundesrat Martin Preineder (V/N) hielt fest,
Wasser sei ein Bereich, den man nicht privatisieren sollte. Es
entspreche auch dem Wunsch der BürgerInnen, mit dem Wasser sorgsam
umzugehen, sagte er. Bundesrätin Monika Mühlwerth (F/W) übte
allgemein Kritik an der Vorgangsweise Brüssels, alles und jedes
regeln zu wollen. "So viel Brüssel wollen wir nicht haben", sagte sie
und verwendete dabei das Beispiel einer Krake. Bundesrätin Cornelia
Michalke (F/V) brachte nochmals den Lissabon-Vertrag und den darin
verankerten Grundsatz der Selbstverwaltung in die Diskussion ein,
während die Bundesräte Stefan Schennach (S/W) und Edgar Mayer (V/V)
dem Argument der Kommission widersprachen, es gebe zu viel
Rechtsunsicherheit. Dies sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des
EuGH falsch, argumentierten sie.
In seiner Reaktion auf die Diskussion stellte Richard Kühnel seitens
der Kommission nochmals fest, man wolle mit der vorliegenden
Richtlinie in keiner Weise der Privatisierung Vorschub leisten.
Sollten Gebietskörperschaften jedoch Dienstleistungen aus der Hand
geben wollen, dann liege es im Interesse aller, Transparenz und einen
fairen Wettbewerb sicher zu stellen. Der Kommission und auch dem
zuständigen Kommissar sei die Qualität des Trinkwassers
außerordentlich wichtig, betonte er, keineswegs wolle man an der
hohen Qualität rütteln. (Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat)
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