• 12.12.2012, 14:03:37
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Rechnungshof prüft Beschaffung der elektronischen Fußfessel

Starker Kostenanstieg bei medizinischer Versorgung im Strafvollzug

Utl.: Starker Kostenanstieg bei medizinischer Versorgung im
Strafvollzug =

Wien (PK) - Bei der heutigen Sitzung des Rechnungshofausschusses
standen zunächst zwei Berichtskapitel aus dem Justizbereich auf der
Tagesordnung. Während im ersten Teil der Debatte die Beschaffung der
technischen Ausstattung für den elektronisch überwachten Hausarrest
(elektronische Fußfessel) auf dem Prüfstand stand, befassten sich die
Ausschussmitglieder im zweiten Teil mit den Kosten der medizinischen
Versorgung im Strafvollzug (III-314 d.B.) Nachdem dieser
Rechnungshofbericht einstimmig zur Kenntnis genommen wurde, ging es
im weiteren Verlauf der Beratungen um das Thema "Sanierung des
Parlamentsgebäudes - Planungsprojekt". Ausschussvorsitzender Werner
Kogler (G) gab zudem bekannt, dass nach Schluss der Debatte noch eine
weitere Sitzung des Rechnungshofausschusses abgehalten wird, wobei im
Rahmen einer aktuellen Aussprache der Finanzskandal in Salzburg näher
beleuchtet werden soll. Weiters teilte Kogler mit, dass die
Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger für das Team Stronach mit
beratender Stimme an der Sitzung teilnimmt.

Großer Zeitdruck bei der Beschaffung der elektronischen Fußfessel

Ziel der Überprüfung war die Beurteilung, ob die Beschaffung der
elektronischen Fußfessel dem Bundesvergabegesetz entsprechend
durchgeführt und das Verfahren sowie die jeweiligen Entscheidungen
vom Justizministerium bzw. der Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
nachvollziehbar dokumentiert wurden. Von der Überprüfung nicht
umfasst war die Beurteilung des elektronisch überwachten Hausarrests
in seiner praktischen Durchführung.

Der Rechnungshof sah es vor allem als problematisch an, dass zum
Zeitpunkt der Beschaffung der technischen Ausstattung für den
elektronisch überwachten Hausarrest keine gesetzliche Grundlage für
dessen Anwendung bestand. Entgegen dem Vorschlag der
Bundesbeschaffung GmbH ließ das Justizressort statt fünf nur drei
Bewerber zur Angebotslegung zu. Für die Durchführung des
Vergabeverfahrens wählte die Bundesbeschaffung GmbH - allerdings ohne
dies entsprechend zu begründen - das Verhandlungsverfahren. Das
Justizministerium und die Vollzugsdirektion dokumentierten ihre
Entscheidungen im Vergabeverfahren unzureichend, wodurch eine
Nachvollziehbarkeit nicht vollständig gegeben war, hieß es in der
Beurteilung durch die Rechnungshofprüfer.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) kritisierte, dass nur drei statt fünf
Bewerber im Vergabeverfahren zugelassen wurden, obwohl relativ rasch
klar war, dass zwei Unternehmen die Auflagen wegen technischer
Probleme nicht erfüllen werden. Unklar war ihr auch, warum der
Bewertungsprozess vier Tage gedauert habe und bei zwei Mitgliedern
wortidente Begründungen aufgetaucht sind. - Abgeordnete Martina
Schenk (B) erkundigte sich nach den genauen Kosten für die
technischen Geräte und wollte wissen, ob sie auch nachrüstbar sind. -
Abgeordneter Christian Lausch (F) war der Ansicht, dass einiges sehr
dubios gelaufen sei, da man nicht genau wisse, was der
Lenkungsausschuss gemacht hat und es darüber auch keine
Aufzeichnungen gibt. - Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (V) lobte
die ausgezeichnete Arbeit des Rechnungshofs; die konstruktiven
Empfehlungen werden dazu beitragen, etwaige Fehler in der Zukunft zu
vermeiden. - Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T)
bemängelte, dass das Beschaffungsverfahren zu einem Zeitpunkt
eingeleitet wurde, als es noch keine gesetzliche Grundlage für die
Anwendung der Fußfessel gab. - Abgeordnete Carmen Gartelgruber (F)
thematisierte die täglichen Kosten für die Fußfessel in der Höhe von
22 €, wobei 17 € davon an den Verein Neustart gehen.

Justizministerin Beatrix Karl gab einleitend zu bedenken, dass das
Justizressort bei der Beschaffung der technischen Ausrüstung für den
elektronisch überwachten Hausarrest unter einem großen Zeitdruck
stand. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde nämlich im Juli 2010 vom
Nationalrat beschlossen, die Umsetzung sollte schon ab 1. September
erfolgen. Dies war auch der Hauptgrund dafür, dass nur drei Bewerber
zur Angebotslegung zugelassen wurden. Aufgrund der Komplexität der
Thematik habe man sich für das zweistufige Verhandlungsverfahren
entschieden, erklärte sie. Auch wenn sie damals noch nicht
Justizministerin war, so Karl, habe sie aus dieser Causa die
Konsequenz gezogen, dass man sich in der Zukunft bei
Beschaffungsvorgängen ausreichend Zeit nehmen müsse.

Was die finanzielle Seite angeht, so fallen für die elektronische
Aufsicht 40.000 € pro Monat an. Die Geräte seien Leasingmodelle, die
auch jederzeit nachrüstbar sind. So sei etwa geplant, dass
Sexualstraftäter in Hinkunft mit GPS-Fußfesseln ausgestattet werden,
wofür Mehrkosten in der Höhe von 2,4 € pro Tag anfallen werden. Der
Bewertungsprozess habe sich über vier Tage erstreckt, weil für die
schriftliche Begründung einige Zeit benötigt wurde, erläuterte Karl.
Schließlich informierte die Justizministerin noch über die
Zusammensetzung des Lenkungsausschusses, dessen Tätigkeiten bei der
Bundesbeschaffung GmbH abgebildet wurden. Es gebe jedenfalls keine
Anhaltspunkte auf Schiebung oder ähnliche Vorgänge, betonte Karl.
Hinsichtlich des Vereins Neustart merkte die Ministerin an, dass er
eine Reihe von Leistungen erbringe, die von der Vorbereitung bis hin
zur Betreuung der Fußfesselträger reichen. Die Entscheidung darüber,
wer eine Fußfessel bekommt, treffe aber immer die Anstaltsleitung.

Rechnungshofpräsident Josef Moser räumte zunächst ein, dass es einen
sehr großen Zeitdruck bei dem angesprochenen Beschaffungsvorgang gab,
der jedoch vom Justizressort selbst verursacht wurde. Bereits im
Begutachtungsentwurf habe man ein sehr kurzfristiges Inkrafttreten
vorgesehen, wodurch eine Reihe von Problemen entstanden sind. Es wäre
in Hinkunft sicherzustellen, dass im Zuge einer Projektabwicklung
Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Zielsetzungen und
Entscheidungskompetenzen der daran beteiligten Gremien, wie
beispielsweise eines Lenkungsausschusses, klar festgelegt werden und
dies entsprechend dokumentiert wird. Aus Gründen der Objektivität
sollte man auch danach trachten, Teilnehmerunterlagen in
anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen, urgierte Moser.

Starker Anstieg der Kosten für die medizinische Versorgung im
Strafvollzug

Der Rechnungshof prüfte weiters die Ausgaben für die medizinische
Versorgung von Häftlingen, die seit dem Jahr 2000 stark angestiegen
sind, und zwar von 29,34 Mill. € auf 73,76 Mill. € (2010). Im
Durchschnitt betrugen die Ausgaben pro Häftling 2009 8.418 € und
waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen
Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich, ermittelten die
Rechnungshofprüfer. Den größten Anteil an den Ausgaben stellte die
externe Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in
psychiatrischen Anstalten dar. Allein 2009 entfielen darauf bereits
50 % der Gesamtausgaben. Da Häftlinge nicht sozialversichert sind,
hat das Justizministerium für die stationäre Aufnahme in
Krankenanstalten den Privatpatiententarif zu bezahlen, was hohe
Kosten verursache. Auch die Ausgaben für Medikamente stiegen von 2,76
Mill. € (2000) auf 8,19 Mill. € (2008).

Es sei nicht nachzuvollziehen, warum die medizinische Versorgung der
Häftlinge dreimal so teuer komme wie jene für den Rest der
Bevölkerung, konstatierte Abgeordnete Heinz-Peter Hackl (F). - Einige
Mandatare, u.a. Abgeordnete Daniela Musiol (G), erkundigten sich
danach, ob die Einbeziehung der Häftlinge in die Allgemeine
Sozialversicherung zu Einsparungen gegenüber dem bisherigen Modell
führen würde. - Abgeordneter Johann Singer (V) zeigte sich erfreut
darüber, dass viele Empfehlungen des Rechnungshofs bereits umgesetzt
wurden und dass es durch die Errichtung des Forensischen Zentrums in
Asten zu erheblichen Einsparungen gekommen ist. - Abgeordneter
Christian Lausch (F) wies darauf hin, dass stationäre Behandlungen
von Gefängnisinsassen oft viel länger dauern als beim
Durchschnittsösterreicher, da aufgrund des Privatpatiententarifs viel
mehr verrechnet werden könne. Sein Fraktionskollege Alois Gradauer
war der Meinung, dass bei Kostensteigerungen von 151 % alle
Alarmglocken läuten sollten.

Justizministerin Beatrix Karl machte darauf aufmerksam, dass die
Einbeziehung in die Sozialversicherung an das Prinzip der
Freiwilligkeit der Beschäftigung gebunden ist, weshalb die Häftlinge
davon ausgenommen sind. Ihr Ressort nehme die Empfehlungen des
Rechnungshofs sehr ernst und es wurden auch bereits eine Reihe von
Maßnahmen eingeleitet, um die Kosten der medizinischen Versorgung zu
senken. Als Beispiele führte die Ministerin u.a. die Errichtung des
Forensischen Zentrums in Asten sowie die Umwandlung des bis dato
provisorischen chefärztlichen Dienstes in eine fixe Einrichtung an,
wodurch sie sich sehr viel erwarte. Eine zusätzliche fachärztliche
Unterstützung soll es zudem noch im Bereich der Psychiatrie und der
Drogensubstitution geben, kündigte sie an. Eine weitere
Kostenreduktion erwartete sich Karl durch den Ausbau der Kooperation
mit den Heeresspitälern. In der Frage Methadon bemühe man sich
intensiv darum, eine zentrale Steuerung einführen, wobei derzeit zwei
Modelle getestet werden.

Rechnungshofpräsident Josef Moser skizzierte nochmals die Ziele der
Überprüfung, wobei es vor allem um die Darstellung der wesentlichen
Faktoren für die Kostenentwicklung der medizinischen Versorgung im
Strafvollzug, die Beurteilung des Mitteleinsatzes sowie die
Identifikation von Kostentreibern und Einsparungspotenzialen ging.
Für besonders wichtig hielt Moser die Einführung einer
Kostenrechnung, die eine nachvollziehbare Überprüfung der
Mittelverwendung - insgesamt und detailliert (gegliedert nach
Justizanstalten und wesentlichen Leistungspositionen) - gewährleisten
würde.

Der Rechnungshof empfiehlt zudem, eine neuerliche Initiative zur
Anpassung der Pauschalvergütung der Länder zu setzen, zumal deren
Beitrag von anfänglich 50 % auf mittlerweile 20 % gesunken ist. Damit
sollte das ursprüngliche Ziel - Abgeltung der Mehrausgaben wegen der
Anwendung des Privatpatiententarifs für die stationäre Behandlung von
Häftlingen in öffentlichen Krankenanstalten - so weit wie möglich
erreicht werden. Es wäre auch zu klären, ob die Zuteilung von
Häftlingen an einen Sozialversicherungsträger - wie dies bereits zur
fortgesetzten Behandlung entlassener Häftlinge nach Arbeitsunfällen
gesetzlich vorgesehen war - auch auf andere Fälle (z.B. bei längeren
Krankenhausaufenthalten) erweitert werden kann. Weiters schlug Moser
eine Ausweitung der Kooperation mit den Militärspitälern vor, die
teilweise nur eine Auslastung von 5 % haben. Außerdem wünschte er
sich mehr Budgetwahrheit, da derzeit der Zukauf von
Betreuungspersonal als Sachaufwand verbucht wird. (Fortsetzung)

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