- 11.12.2012, 21:34:42
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Berlakovich gegen Kürzung der Mittel für ländliche Entwicklung
Landwirtschaftsausschuss diskutiert über die Zukunft der GAP
Utl.: Landwirtschaftsausschuss diskutiert über die Zukunft der GAP =
Wien (PK) - Die ländliche Entwicklung ist das Kernstück der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die diesbezüglichen Mittel müssen
erhalten bleiben. Mit diesen Worten steckte Bundesminister Nikolaus
Berlakovich heute im Landwirtschaftsausschuss die österreichischen
Prioritäten bei der Reform der (GAP) ab. Anlass dazu war eine
aktuelle Aussprache, in der der Ressortchef die Abgeordneten über den
Stand der Verhandlungen informierte. Weitere Punkte der umfangreichen
Tagesordnung waren u.a. Änderungen des AMA-Gesetzes in Bezug auf die
Marketingbeiträge der Weinwirtschaft sowie eine Fünf-Parteien-
Initiative betreffend Berücksichtigung ökologischer Kriterien bei der
Beschaffung von Lebensmitteln in Einrichtungen des Bundes.
GAP-Reform: Regionalmodell bringt Umverteilung
Das ab 2014 geplante neue Regionalmodell, das an die Stelle des alten
Prämiensystems tritt, könne erst dann mit Leben erfüllt werden, wenn
seitens der EU Klarheit über die Finanzierung besteht, betonte
Nikolaus Berlakovich den Abgeordneten gegenüber. Klar sei aber, dass
es zu einer Umverteilung und zu Umschichtungen kommt. So werden durch
die nunmehr stärkere Wertigkeit der Grünlandflächen die westlichen
Bundesländer profitieren und gegenüber dem jetzigen Stand Zuwächse
bei den Prämien erhalten. Gekoppelte Prämien werde es, wie
Berlakovich in der Debatte auf Fragen des Abgeordneten Kurt Gaßner
(S) mitteilte, nicht mehr geben. Österreich wünsche zudem auch, dass
nur noch für die tatsächlichen Leistungen bezahlt werde.
Der Minister wies überdies mit Nachdruck auf die Brisanz der
laufenden Verhandlungen hin und gab zu bedenken, wenn es zu den
Kürzungen nach dem Van Rompuy-Vorschlag komme, dann werde es das
Umweltprogramm nicht mehr geben, das "Greening" mit seinen hohen
Auflagen werde nicht zu halten sein. Österreich bemühe sich
jedenfalls, für den Bereich ländliche Entwicklung in der 2. Säule
Partner bei den Verhandlungen zu finden und werde bereits von zehn
EU-Ländern unterstützt. Wichtig sei auch eine Weiterführung des
Österreichischen Programms für eine umweltgerechte Landwirtschaft
(ÖPUL), unterstrich Berlakovich und pflichtete in diesem Punkt den
Abgeordneten Gerhard Huber (B), Wolfgang Pirklhuber (G) und Franz Eßl
(V) bei. Kein Verständnis zeigte Berlakovich dabei für den Standpunkt
Brüssels, wonach Österreich aufgrund seiner außergewöhnlich hohen
Umweltstandards kein derartiges Programm mehr brauche.
Berlakovich drängte insgesamt auf eine Entscheidung über die
Finanzierung in den nächsten Monaten und stellte klar, Österreichs
Landwirtschaft brauche das Geld "wie bisher". Der Minister meinte
überdies, wenn das Ergebnis der Verhandlungen nicht passt, dann sei
Österreich auch bereit, ein Veto gegen das EU-Budget einzulegen, wie
dies etwa die Abgeordneten Gerhard Huber (B) und Harald Jannach (F)
empfohlen hatten.
Breiten Raum nahm in der Diskussion die Lage der österreichischen
Almwirtschaft ein. Die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G),
Maximilian Linder, Rupert Doppler (beide F) und Gerhard Huber (B)
wiesen auf Probleme bei der digitalen Feststellung der Almflächen hin
und kritisierten den Umstand, dass AlmbetreiberInnen für fehlerhafte
Angaben nun Strafe zahlen müssen. Berlakovich appellierte mit
Nachdruck an die AlmbesitzerInnen, von sich aus aktiv zu werden und
die Flächenangaben zu korrigieren, um so sanktionsfrei zu bleiben.
Wer dies nicht tue, "der hat ein Problem", gab der Minister zu
bedenken.
Agrarmarketing: Literbeitrag auch für Eigenbauwein
Änderungen des AMA-Gesetzes und des Weingesetzes (2015 d.B.), die der
Ausschuss mit S-V-Mehrheit verabschiedete, betreffen zunächst die
Bestimmungen über die Agrarmarketingbeiträge im Zusammenhang mit
Wein. Das nunmehr neue System enthält keine Differenzierung beim
Flaschenbeitrag zwischen Eigen- und Fremdwein mehr, ein Literbeitrag
soll demnach auch auf selbst abgefüllten und vermarkteten
Eigenbauwein eingehoben werden. Die Vorlage nimmt zudem auch den
Schaumwein in das AMA-Gesetz auf und stellt klar, dass nur Fasswein,
der als Wein oder Schaumwein vermarktet wird, beitragspflichtig ist.
Weiters ist eine Sollbestimmung vorgesehen, Erntemeldung,
Bestandsmeldung und Stammdatenerhebungsblatt online im Wege der beim
Landwirtschaftsministerium eingerichteten Weindatenbank einzureichen.
Bei den Hektar-Höchstmengen wiederum bringt die Novelle eine
flexiblere Regelung und reagiert damit auf die geänderten
klimatischen und weinwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Der
Ausschuss berücksichtigte einen von Abgeordnetem Johannes
Schmuckenschlager (V) eingebrachten V-S-Abänderungsantrags mit EU-
Anpassungen im AMA-Gesetz. Er betrifft die Definition von Kälbern,
die Unterscheidung von Glashäusern und Folientunneln, Klarstellungen
hinsichtlich der Reform der Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit,
ergänzende Bestimmungen für Legehennen und verschiebt den Termin des
Inkrafttretens auf 1.1.2014. - Ein von Abgeordnetem Wolfgang
Pirklhuber (G) vorgelegter Abänderungsantrag zur besonderen
Berücksichtigung der agrarischen Qualitätsproduktion sowie der
gentechnikfreien und biologischen Produktion blieb bei der Abstimmung
in der Minderheit der Opposition.
In der Debatte erläuterten der Präsident des Österreichischen
Weinbauverbandes Josef Pleil und der Direktor des Österreichischen
Weinbauverbandes Josef Glatt den Abgeordneten, dass die
Marketingbeiträge seit 17 Jahren nicht mehr valorisiert wurden und
sich die Weinwirtschaft nunmehr einhellig auf ein neues, wesentlich
einfacheres und kostengünstigeres Einhebungssystem geeinigt hat, das
es erlaube, die Marketingbeiträge unverändert zu lassen, indem
Ausnahmen, wie sie bislang für die Sektwirtschaft und
Genossenschaften galten, gestrichen werden.
Abgeordnete Anna Höllerer (V) wandte sich gegen eine Erhöhung des
Marketingbeitrags, vor allem für kleine Direktvermarkter und sprach
die Hoffnung auf entsprechende Änderungen bis zur Behandlung im
Plenum aus. Diese ablehnende Position teilte auch SPÖ-Abgeordnete
Rosemarie Schönpass.
Abgeordneter Harald Jannach (F) sah keine Möglichkeit, einer
Gesetzesänderung zuzustimmen, der auch Abgeordnete der
Koalitionsparteien nicht zustimmten, wenn auch einzuräumen sei, dass
die Regierungsvorlage Verbesserungen enthalte.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) sprach seinerseits die Befürchtung aus,
dass Änderungen, die zu einer Erhöhung der Marketingbeiträge führen,
auch zu einer Erhöhung der Weinpreise führen werden und erkundigte
sich, ob die Bereinigung von Ausnahmen ausreiche, um die Beiträge der
Weinbauern unverändert zu lassen.
Abgeordneter Gerhard Huber (B), warnte vor einer Verordnung, mit der
die AMA ermächtigt werde, Marketingbeiträge selbständig anzupassen.
Viele Nebenerwerbsbauern, die ihren Wein selbst vermarkten, würden
vom AMA-Marketing nicht profitieren, meinte Huber.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) räumte ein, dass Kleinbetriebe
auch weiterhin vom Marketingbeitrag ausgenommen bleiben, hielt es
aber für notwendig, offene Fragen bei jenen Gesetzesänderungen zu
klären, die nicht die Weinwirtschaft betreffen.
Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (T) hielt es nicht für
angebracht, Produzenten zu belasten, die dank eigener
Marketingleistungen höher Erlöse pro Flasche Wein erzielten.
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) verteidigte die
vorgeschlagenen Änderungen, indem er auf die Ausnahmebestimmungen für
kleine Betriebe aufmerksam machte und es im Sinne einer
Verwaltungsvereinfachung zweckmäßig nannte, bei der Berechnung der
Marketingbeiträge bestehende Meldungen zu verwenden. Die neue
mengenbezogene Berechnung führe dazu, dass höchsten Beiträge von
Betrieben mit großer Wertschöpfung geleistet werden müssen, das sei
gerechter als die bisherige flächenbezogene Berechnung. Dies diene
der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen
Weinwirtschaft und dem Inlandsabsatz, der auch vom internationalen
Renommee des österreichischen Weins profitiere.
Die Experten wiesen darauf hin, dass die langjährige
Nichtvalorisierung der Beiträge zu einer Entwertung der Beiträge um
33 % geführt habe. Das neue System sei besser, einfacher und
gerechter, Kleinbetriebe und Traubenverkäufer zahlten weniger, große
Betriebe, die mehr vom Marketing profitierten, bezahlen mehr
Beiträge.
Die Frage des Abgeordneter Kurt Gaßner (S) nach dem Beitrag des
Ressorts zum Weinmarketing beantwortete der Bundesminister, sei bei
der Budgetkonsolidierung bemüht gewesen, die Bauern nicht zu
belasten, sondern Einsparungen bei den Organisationen zu erreichen.
Das österreichische Weinmarketing sei international hervorragend
unterwegs, wovon alle Weinbauern profitierten, weil der Weinexport
auch den Inlandsabsatz entlaste.
Grüne Vorstellungen für die GAP
Ökologisierung, stärkere Bedachtnahme auf die Herausforderungen des
Klimaschutzes, gerechtere Verteilung der Direktzahlungen, Sicherung
der Mittel für die ländliche Entwicklung sind einige der zentralen
Punkte von Anträgen der Grünen (2037/A(E), 820/A(E)), in denen
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber die Vorstellungen seiner Fraktion
für die Reform der GAP zum Ausdruck brachte. Darüber hinaus drängte
Pirklhuber auch auf eine gesetzliche Verankerung des Programms
Ländliche Entwicklung 2007-2013 (140/A(E)).
Die drei Anträge der Grünen wurden mit S-V-Mehrheit vertagt, nachdem
Abgeordneter Franz Windisch (V) die Bedeutung der Direktzahlungen für
die Bauern betonte und das System der Modulation erläuterte, das die
Degression der Betriebskosten mit der Betriebsgröße berücksichtige.
Windisch unterstützte die Eiweißfuttermittelinitiative, hielt aber
nichts von einem "verpflichtenden" Anbau und wies darauf hin, dass
viele Veredelungsbetriebe auf einen hohen Maisanteil ihrer
Ackerproduktion angewiesen sind, um Futterzukäufe zu vermeiden.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) betonte die Notwendigkeit einen
europäischen Eiweißplans sowie mehr Rechtssicherheit für die
Bäuerinnen zu schaffen und unterstrich einmal mehr das Ziel, im
Parlament eine gemeinsame Position zur GAP erarbeiten.
Ausschussobmann Jakob Auer lobte Pirklhuber in diesem Zusammenhang
ausdrücklich für dessen Bemühen, Ausschusstermine zu vereinbaren.
Abgeordneter Kurt Gaßner (S) hielt es für notwendig, zunächst
innerhalb der Koalition zu einem gemeinsamen Antrag zur GAP zu
gelangen und darauf aufbauend einen nationalen Konsens beim Thema GAP
zu erreichen.
Abgeordneter Maximilian Linder (F) verlangte vernünftige Grenzen bei
den Agrarsubventionen, die berücksichtigen, dass die Betriebskosten
pro Produktionseinheit ab 50 ha nachweisbar seien. Außerdem verlangte
Linder Verwaltungsvereinfachungen für die Bauern.
Abgeordneter Gerhard Huber (B) warf der ÖVP vor, zwar AMA-Beiträge
zwingend vorzuschreiben, beim Eiweißplan aber Probleme mit
verpflichtenden Anbauquoten geltend zu machen.
Beim Thema Obergrenzen für Agrarsubventionen plädierte Abgeordneter
Wolfgang Pirklhuber (G) für eine faire Diskussion auf
betriebswirtschaftlichen Grundlagen, während Abgeordneter Harald
Jannach (F) darauf aufmerksam machte, dass Bauern, die unterhalb der
ASVG-Höchstbeitragsgrundlage wirtschaften, gegenüber Großbetrieben,
die jenseits dieser Grenze Subventionen erhielten, benachteiligt
seien.
Bio-Lebensmittel für öffentliche Einrichtungen
Konsens herrschte in Bezug auf die Anregung, ökologische Kriterien
bei der Beschaffung von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen
des Bundes zu berücksichtigen. Ein diesbezüglicher Fünf-Parteien-
Entschließungsantrag (2170/A(E)), der den Bund vor allem zum Einkauf
von Produkten des regionalen Bio-Landbaus aufruft, wurde einstimmig
angenommen. Ein entsprechender Vorstoß der Grünen (470/A(E)) bildete
dazu den Ausgangspunkt und galt durch den konsensualen Beschluss als
miterledigt.
Ausschussobmann Jakob Auer leitete die Debatte mit der Feststellung
ein, dass die Initiative zur Fünf-Parteien-Einigung von Abgeordnetem
Wolfgang Pirklhuber (G) ausgegangen sei. Die Abgeordneten Wolfgang
Pirklhuber (G), Walter Schopf (S), Kurt Gaßner (S), Jakob Auer (V),
Christiane Brunner (G), Gerhard Huber (B) und Franz Eßl (V)
unterstrichen übereinstimmend ihr Anliegen, regionale Produkte bei
öffentlichen Beschaffungen zu berücksichtigen und befassten sich in
der Diskussion mit Umsetzungsfragen im Hinblick auf das EU-
Wettbewerbsrecht.
Bienensterben: Grünen fordern Verbot von Maisbeizmitteln
Ein Antrag der Grünen (2081/A(E)) betreffend Maßnahmen zum Schutz der
Bienen im Rahmen des Maisanbaus wurde auf Antrag der Abgeordneten
Franz Eßl (V) und Rosemarie Schönpass (S) mit S-V-Mehrheit dem
bestehenden Unterausschuss zum Thema "Bienensterben" zugewiesen.
Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber drängte darin auf ein Verbot von
Maisbeizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der
Neonicotinoide ab 2013 und berief sich dabei auf eine Studie des
Forschungsprogramms MELISSA, die auf einen möglichen Zusammenhang
zwischen dem Bienensterben und bestimmten Maisbeizmitteln hingewiesen
hatte. Gemeinsam mit diesem Punkt behandelte der Ausschuss auch einen
weiteren Antrag der Grünen, der die Forderung nach einem Nationalen
Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (1415/A(E)) enthält und u.a. eine
Reduzierung des Pestizid-Einsatzes innerhalb von fünf Jahren um 30 %
vorsieht.
Agrartreibstoffe: Opposition bleibt skeptisch
Die skeptische bis ablehnende Haltung der Opposition zum Thema
Agrartreibstoffe fand in zwei Anträgen ihren Niederschlag, die beide
vertagt wurden. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) verlangte in
seiner Initiative (471/A(E)) eine deutliche Herabsetzung der
Beimischungsziele, während Abgeordneter Gerhard Huber (B) mit der
Forderung "Keine Nahrungsmittel in den Tank" (1885/A(E)) den
Standpunkt seiner Fraktion in der Frage auf den Punkt brachte.
Abgeordnete Anna Höllerer (V) untermauerte ihren Vertagungsantrag mit
dem Hinweis auf offene Fragen beim Einsatz von Biotreibstoffen nach
dem Aussetzen des 10 %-Beimischungsziels durch die EU. Höllerer hielt
mit Bezug auf aktuelle Studien jedoch fest, dass Biotreibstoffe um 60
bis 70 % weniger zum Klimawandel beitragen als fossile Treibstoffe.
Überdies erlaube die Produktion von Ethanol die Herstellung von
wertvollem Futtermittel als Nebenprodukt.
Abgeordneter Rosemarie Schönpass (S) sprach sich gegen die
"Verspritung von Lebensmitteln" aus. Landwirtschaftsminister
Berlakovich informierte über die Absicht der EU-Kommission, die
Beimischungsrichtlinie zu ändern und eine unterschiedliche Bewertung
der verschiedenen Biotreibstoffe vorzunehmen. In diese Diskussion
werde sich Österreich engagiert einbringen, kündigte der Minister an.
Für Einheitwerte ist die Finanzministerin zuständig
Mit S-V-Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag des Abgeordneten Wolfgang
Spadiut (B) betreffend Wahrnehmung der Koordinierungsfunktion des
Landwirtschaftsministers in der Einheitswertfrage (1064/A(E)).
Während Abgeordneter Harald Jannach (F) den Antrag Spadiuts
unterstützte, begründete Abgeordneter Michael Schickhofer (S) seine
Ablehnung einerseits mit bereits gesetzten Maßnahmen, andererseits
mit der Zuständigkeit der Finanzministerin für die
Einheitswerteberechnung. Abgeordneter Jakob Auer (V) erinnerte daran,
die Neufestsetzung der Einheitswerteberechnung entspreche
Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofs.
Die von Antragsteller Gerhard Huber vehement vertretene Forderung des
BZÖ auf sofortige Beendigung der Rückforderungen zu Lasten der Bauern
aufgrund von Almflächen-Neuberechnungen (1920/A(E)) veranlasste
Abgeordneten Maximilian Linder (F) zur Frage nach der Möglichkeit,
die Berechnung der Almförderung von der Flächen- auf
Großvieheinheitenbasis umzustellen.
Abgeordneter Franz Windisch (V) plädierte für Vereinfachungen sowie
dafür, jede Verschwendung von Steuergeld zu vermeiden und setzte sich
dafür ein, eine Lösung im Sinne der Verhältnismäßigkeit und des
Hausverstandes herbeizuführen. Daher begrüßte er die Möglichkeit
einer Nachmeldung und einer sanktionslosen Korrektur und begründete
seinen - bei der Abstimmung erfolgreichen - Vertagungsantrag mit der
notwendigen Zeit, die es brauche, um eine EU-konforme Lösung des
Problems herbeizuführen. Abgeordneter Harald Jannach (F) hielt es
demgegenüber für hoch an der Zeit, das Problem der
Almflächenberechnung endlich im Interesse jener Bauern zu lösen, die
ohne eigenes Verschulden zum Handkuss kommen.
Vorerst nicht durchsetzen konnte sich Abgeordneter Harald Jannach (F)
schließlich mit seiner Initiative zur Kennzeichnung von
Lebensmitteln, die GVO enthalten (1506/A(E)). Abgeordneter Josef
Muchitsch (S) hielt eine Vertagung dieses Antrags für zweckmäßig,
weil er auf der Basis geltenden EU-Rechts nicht durchsetzbar sei.
Muchitsch bekannte sich dazu, sich für die bislang freiwillige
Kennzeichnung gentechnikfreier Produkte auf EU-Ebene einzusetzen.
Abgeordnete Wolfgang Pirklhuber (G) unterstützte den FPÖ-Antrag und
lehnte es ab, dass das AMA-Gütesiegel gleichermaßen Bioprodukte,
Produkte aus konventioneller Landwirtschaft sowie auch solche
kennzeichne, die mit gentechnisch veränderten Rohstoffen hergestellt
werden. (Schluss)
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