- 11.12.2012, 17:03:42
- /
- OTS0257 OTW0257
Ein EU-Paket für mehr Verkehrssicherheit
EU-Unterausschuss diskutiert Harmonisierung der Fahrzeugüberprüfung
Utl.: EU-Unterausschuss diskutiert Harmonisierung der
Fahrzeugüberprüfung =
Wien (PK) - Um die Verkehrssicherheit anzuheben, beabsichtigt die
Europäische Union, die bisherigen Vorschriften zur regelmäßigen
technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhänger
auszuweiten und zu harmonisieren sowie einheitliche Kriterien für
Entzug und Annullierung von Zulassungen zu schaffen. Dem EU-
Unterausschuss lagen heute dazu zwei EU-Gesetzentwürfe vor, die unter
der Überschrift "Paket Verkehrssicherheit" laufen und seitens der
Ausschussmitglieder allgemeine Zustimmung mit kritischen Anmerkungen
fanden.
Bundesministerin Doris Bures betonte in diesem Zusammenhang die hohen
einheimischen Standards, womit man auch auf EU-Ebene große
Glaubwürdigkeit erlangt habe. Sie habe sich auch intensiv in die
Diskussion eingebracht und durchgesetzt, dass die hohen
österreichischen Standards erhalten bleiben können, sollten diese
über den Mindestanforderungen liegen. Die Ressortchefin rechnet
aufgrund der strikten eigenen Vorschriften auch nicht mit relevanten
Mehrkosten bei der Umsetzung des Pakets.
Allgemein unterstrich sie das große österreichische Engagement im
Bereich der Verkehrssicherheit, das auch im kommenden Budget
Berücksichtigung finde. So investiere Österreich sehr viel in den
Ausbau des hochrangigen Schienennetzes und auch beim Straßenbau
fließe jeder zweite Euro in die Verkehrssicherheit. Außerdem stehe
sie zu den Kampagnen zur Bewusstseinsbildung, bekräftigte BUres und
wies auf die Parlamentsbeschlüsse hin, die zu
Geschwindigkeitsbeschränkungen, höheren Strafen und schärferen
Kontrollen geführt haben. Aufgrund all dieser Maßnahmen sei in den
letzten Jahren eine positive Entwicklung zu verzeichnen, die Zahl der
Verkehrstoten sei stark zurückgegangen. Da der öffentliche Verkehr am
sichersten sei, setze sie sich auch auf EU-Ebene für die Verlagerung
von der Straße auf die Schiene ein, sagte Bures und zeigte sich
erfreut darüber, dass vier Strecken der Transeuropäischen Netze durch
Österreich führen. Sie warne auch immer wieder vor den negativen
Auswirkungen von Gigalinern auf die Verkehrssicherheit, fügte sie
hinzu.
In diesem Zusammenhang kam es im Ausschuss auch zu einer kurzen
Debatte über die ÖBB, nachdem sich die Abgeordneten Wolfgang Gerstl
(V) und Christiane Brunner (G) über Verschlechterungen im
öffentlichen Nahverkehr beklagt hatten und Abgeordneter Stefan
Petzner (B) ebenfalls kritische Worte zur ÖBB gefunden hatte. "Die
ÖBB ist auf Schiene", formulierte daraufhin die Ministerin pointiert,
im europäischen Vergleich stehe man gut da, verteidigte sie das
Unternehmen. Den Kritikern hielt sie entgegen, es müsse das Interesse
aller sein, die ÖBB in eine gute Zukunft zu führen. Faktum sei, dass
die ÖBB verpflichtet ist, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zu
handeln, ergänzte Abgeordneter Wilhelm Haberzettl (S) und erinnerte
daran, dass der gesamte Regionalverkehr in die Kompetenz der
LandesverkehrsreferentInnen falle.
Bures: Österreichische Vorschriften waren vorbildgebend
Im Hinblick auf das zur Diskussion stehende Paket der EU informierte
Verkehrsministerin Doris Bures, im letzten Verkehrsministerrat sei es
gelungen, die Bestimmungen zu den regelmäßigen Fahrzeugüberprüfungen
nun doch nicht in einen Verordnungsentwurf zu kleiden, sondern den
Rechtsakt als Richtlinie zu erlassen, um den Mitgliedstaaten bei der
Umsetzung den erforderlichen Spielraum zu geben. Dies sei notwendig,
um die höheren österreichischen Standards beibehalten zu können.
Grundsätzlich seien aber die von der EU ins Auge gefassten
Neuregelungen den österreichischen Bestimmungen nachgestaltet. Für
das Tourismus- und Transitland Österreich seien aber einheitliche
Mindeststandards von größter Bedeutung, ergänzte Bures unter Hinweis
auf mangelnde Bestimmungen in anderen EU-Ländern.
Konkret will die EU mit dem genannten Verordnungsentwurf insbesondere
die Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfungen auf zwei- oder
dreirädrige Kraftfahrzeuge, auf leichte Kraftfahrzeug-Anhänger bis
3,5 t und auf Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit
über 40 km/h ausdehnen. Ältere Fahrzeuge sollen häufiger, jene mit
hohem Kilometerstand jährlich geprüft werden. Die Zeitabstände für
die regelmäßige technische Überwachung der PKW beabsichtigt man vom
Intervall 4-2-2 Jahre auf 4-2-1 Jahre zu verkürzen. PKW und Klein-LKW
mit außergewöhnlich hoher Fahrleistung sollen jährlich zur
Überprüfung kommen. Dazu merkte die Verkehrsministerin an, dass die
wiederkehrende Begutachtung in Österreich auf höchstem Niveau
durchgeführt und hierzulande etwa für den PKW-Bereich nach einem 3-2-
1-Intervall geprüft werde, Nutzfahrzeuge sogar jährlich einer
Kontrolle unterzogen würden.
Darüber hinaus enthält die Vorlage Festlegungen in Bezug auf
bestimmte Mindestanforderungen für die zur Prüfung zu verwendende
Ausrüstung. Harmonisierten Regeln sollen eine einheitliche
Beurteilung von festgestellten Mängeln hinsichtlich ihres Risikos für
die Straßenverkehrssicherheit gewährleisten - ein Ziel, das seitens
des zuständigen Ministeriums Unterstützung findet. Weiters drängt die
EU im Interesse der Qualitätssicherung auf eine profunde Aus- und
regelmäßige Weiterbildung der PrüferInnen, was laut Verkehrsressort
innerstaatlich bereits Gang und Gebe sei.
Die Ergebnisse der Verkehrs- und Betriebssicherheitsprüfungen
einschließlich der Informationen über den Kilometerstand der
Fahrzeuge sollen laut Entwurf in nationalen Registern erfasst werden,
mit dem Nebeneffekt, dass die Registrierung der Kilometerstände auch
zur Bekämpfung der Manipulation von Kilometerzählern beitragen
könnte. Auch in diesem Punkt teilt Österreich die Intentionen der EU.
Was die Neufestlegung von Kriterien für den Entzug und die
Annullierung von Zulassungen betrifft, so werden diese im
entsprechenden Vorschlag zur Änderung der bestehenden Richtlinie
grundsätzlich begrüßt. Man erhofft sich dadurch weniger
bürokratischen Aufwand für BürgerInnen und Behörden. Ziel der
Kommission ist es, die Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit
aufgrund gefährlicher Fahrzeugmängel zu minimieren. Der
verpflichtende Entzug der Zulassung bei Feststellung gefährlicher
Mängel in einem anderen Mitgliedstaat wird von österreichischer Seite
im Hinblick auf einen vermehrten Verwaltungsaufwand jedoch kritisch
gesehen. Nach Ansicht des Verkehrsministeriums wäre hier etwa die
Abnahme der Kennzeichen und der Zulassungsbescheinigung der
verwaltungstechnisch der einfachere Weg.
Begrüßt wird hingegen die Einführung eines gewissen Automatismus, um
parallele Zulassungen desselben Fahrzeugs in verschiedenen
Mitgliedstaaten zu vermeiden.
Ferner ist die Einrichtung elektronischer Zulassungsregister geplant,
die sämtliche mit der Zulassung von Fahrzeugen verbundenen Angaben
enthalten. Das Register soll zur Weiterverfolgung im Anschluss an die
Mitteilung der Ergebnisse der Verkehrs- und
Betriebssicherheitsprüfung sowie der Neuzulassung und der
Verschrottung eines Fahrzeugs dienen.
Diskussion: Positive Bewertung mit kritischen Anmerkungen
In der Diskussion wurde die Argumentationslinie und Vorgangsweise der
Ministerin zu den beiden EU-Vorschlägen unterstützt. Es waren sich
alle einig, dass es zu keiner Herabsetzung der hohen österreichischen
Standards kommen dürfe, Abgeordneter Gerhard Deimek (F) begrüßte
ausdrücklich den vorgesehenen Datenaustausch. Er sprach sich auch für
einen engeren Austausch innerhalb der EU bei der Typisierung aus, um
auch hier die Verwaltung zu vereinfachen.
Die Sorge von Abgeordnetem Wolfgang Gerstl (V), für die Prüfung der
Vorschriftsmäßigkeit könnte die Ausbildung der PolizistInnen nicht
ausreichen und daher Kompetenzverschiebungen zu den Prüfungsstellen
für die Betriebssicherheit drohten, teilte Verkehrsministerin Bures
nicht. Sie stimme sich in dieser Frage eng mit der zuständigen
Innenministerin ab.
Auf die Bemerkung der Abgeordneten Wolfgang Gerstl (V), Stefan
Petzner (B) und Gerhard Deimek (F), dass die Schätzungen, wonach 6 %
der Unfälle aufgrund von technischen Fahrzeugmängeln passieren, zu
hoch gegriffen seien, erwiderte Abgeordnete Christine Muttonen (S),
diese Frage sei nebensächlich, es gehe in erster Linie darum, Unfälle
soweit wie möglich zu vermeiden. Sie hielt auch die Frage Petzners
nach möglichen Mehrkosten in diesem Zusammenhang für unpassend. Dem
schloss sich Abgeordnete Christiane Brunner (G) und forderte einmal
mehr, mit dem Grundsatz der Kostenwahrheit an die Sache heranzugehen,
zumal Unfälle wesentliche Folgekosten verursachten. Daraufhin
reagierte Abgeordneter Gerstl, es sei die Frage zu stellen, welche
Maßnahmen die Sicherheit erhöhen, welche Maßnahmen jedoch weniger zur
Sicherheit beitragen und nur mehr Geld kosten.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) kritisierte die aus seiner Sicht zu
starke Schwerpunktsetzung auf technische Maßnahmen. Ihm zufolge wären
ordnungspolitische Schritte, wie etwa strengere Kontrollen,
zielführender. Seiner Klubkollegin Christiane Brunner (G) fehlen vor
allem Bestimmungen zur Eindämmung der Lärmentwicklung. Dazu bemerkte
Ministerin Bures, die von Rossmann angesprochenen Maßnahmen seien
nationale Aufgabe und da passiere in Österreich sehr viel. Was den
Lärmschutz betrifft, werde dies in anderen Richtlinien geregelt.
Rossmann begrüßte jedoch die geplanten Ausweitungen der
Betriebssicherheitsprüfung sowie die Einbeziehung von Zugmaschinen
mit mehr als 40 km/h. Auch hielt er die Unterbindung von
Parallelzulassungen für eine richtige Maßnahme. Seine Kritik an der
langen Umsetzungsfrist der Richtlinien begegnete die Ministerin mit
dem Hinweis, dass nicht alle Staaten wie Österreich über eine
Zulassungsdatenbank verfügten, weshalb eine entsprechende Vorlaufzeit
notwendig sei. Sie bekräftigte ihm gegenüber weiters, dass die
Schulung der PrüferInnen in Österreich ausreichend sei. Es werde
hierzulande eine Grundausbildung angeboten, die Weiterbildung erfolge
alle drei Jahre. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






