- 06.12.2012, 15:37:17
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FPÖ: Neubauer beantragt Einfrieren der Politikerbezüge und -pensionen
Wien (OTS) - Folgender Zusatz- bzw. Abänderungsantrag wurde heute von
FPÖ-NAbg. Werner Neubauer im Nationalrat eingebracht:
Zusatz- bzw. Abänderungsantrag
des Abgeordneten Neubauer
und weiterer Abgeordneter
zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2136/A der
Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen
und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher
Funktionäre und das Bundesbezügegesetz geändert werden (2058 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag (2136/A) in der Fassung des
Ausschussberichtes (2058 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel 1 wird der § 11 Absatz 20 wird wie folgt geändert
"(20) Die in § 3 vorgesehene Anpassung entfällt bis 1. September
2013"
2. Im Artikel 2 wird der § 21 Abs. 12 wie folgt geändert:
"(12) Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages
gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von
Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis
31. Dezember 2013."
Begründung
Üppige Politiker-Pensionen ließ die große Koalition beim Sparpaket
unangetastet. Von den jetzt geltenden Regelungen könnten nämlich
dereinst auch heute amtierende Spitzenpolitiker profitieren. Und das
nicht zu knapp.
Als im Sommer 1997 die Regierung - auch damals eine rot-schwarze
Koalition - die Privilegien bei Politikerpensionen abschaffte, wurde
die Umsetzung Willi Molterer zuliebe um einen Monat nach hinten
verschoben (Dieses "Gerücht" hält sich hartnäckig). Denn mit dem
Stichtag 31. Juni erreichte der damalige ÖVP-Umweltminister fast
punktgenau die nötigen Mindestanrechnungszeiten für eine
Ministerpension nach alter Fasson. Wenn Molterer 2020 regulär mit 65
in Pension gehen wird, stehen ihm dann mindestens rund 12.300 Euro
brutto zu. Andernfalls hätte Molterer einst nur wenig mehr als die
Hälfte bezogen.
7.500 Euro Rente nach vier Jahren. Aus Sicht der aktuellen
Renten(spar)debatte wirken die damaligen Begünstigungen fast obszön:
Nach vier Jahren im Ministeramt standen 50 Prozent des Einkommens als
Pension zu, nach neun Jahren die Maximalpension von 80 Prozent des
Letzbezugs, also 12.300 Euro (abzüglich Pensionssicherungsbeitrag).
Für Abgeordnete des Nationalrats gab es ähnliche Vorteile, die
Geldleistungen fielen geringer aus. So konnten Nationalräte nach zehn
Jahren im Amt mit 60 Prozent der Bemessungsgrundlage in Pension
gehen, nach 30 Jahren stand der volle Anspruch von 6.500 Euro zu.
Vier Jahre im Ministeramt, zehn Jahre Abgeordnetentätigkeit: Das
waren die Grundvoraussetzungen, die mit dem Stichtag 31. Juli 1997
gegeben sein mussten, um im alten System zu bleiben. Allerdings
konnte die Zeit im Nationalrat dem Regierungsamt zugeschlagen werden,
wenn Verdienstjahre fehlten. Und auch Doppelbezüge aus
Abgeordneten-und Ministertätigkeit waren möglich. Der Deckel dafür
lag und liegt bei etwa 15.000 Euro.
Rund 26 Millionen Euro flossen 2010 in Altpolitiker-Pensionen und
sogenannte Versorgungsbezüge an Witwen und Waisen.
Doch es sind nicht nur "Altgranden" wie Wolfgang Schüssel, Karl
Blecha und Elisabeth Gehrer, Peter Pilz und Ewald Stadler, denen die
Höchstpension zusteht. Wer die Zugangsvoraussetzungen zum Stichtag
erfüllte, nimmt die Privilegien als Rucksack mit und kann sich auch
Amtszeiten nach 1997 für die spätere Rente anrechnen lassen.
So könnte Kanzler Werner Faymann als Ex-Stadtrat und Abgeordneter des
Wiener Gemeinderats mit 12.500 Euro Ruhebezug rechnen.
Finanzministerin Maria Fekter kommt als Ex-Staatssekretärin auf
zumindest 12.300 Euro. Werden ihr auch die Abgeordnetenjahre
gutgeschrieben, erreicht ihr Anspruch die Deckelungsgrenze von 15.000
Euro. Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat als ehemaliger
Vorsitzender des Wiener Gemeinderats Anspruch auf rund 6.000 Euro
Rente.
Laut Gesetz haben die erwähnten Minister keine Möglichkeit, auf ihre
kommenden Pensionsprivilegien zu verzichten.
Dazu wurde von der FPÖ ein Antrag eingebracht, der es für solche
privilegierte Politiker möglich machen soll, in das neue System zu
optieren. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser Antrag von den
Regierungsparteien abgelehnt.
Jetzt rühmen sich die Regierung sowie auch Blecha und Kohl, dass sie
für die Pensionisten eine Pensionserhöhung um 1,8 % ausverhandelt
haben.
2,8% betrug die Inflation zwischen August 2011 und Juli 2012. Nachdem
das heuer beschlossene Sparpaket aber auch die Pensionen in die
Pflicht nimmt, wird dieser Prozentsatz um 1% reduziert - die
Pensionserhöhung 2013 beträgt demnach eben 1,8 Prozent.
Einzig die knapp über 400.000 Bezieher von Mindestpensionen
(Ausgleichszulage) erhalten die vollen 2,8% Pensionserhöhung - reich
werden sie damit aber wohl trotz nicht. Für die rund 2,2 Mio.
restlichen Pensionisten decken die 1,8% wohl auch im nächsten Jahr
nicht einmal die Inflation.
Die Regierungsfraktionen und die Grünen haben im Verfassungsausschuss
am 27.11.2012 beschlossen, dass die Pensionen und Gehälter der
Politiker jedoch um 1,018% erhöht werden. Der Unterschied zu den
(Mindest-)Pensionisten liegt jedoch darin, dass eine Erhöhung bei den
Politikern im alten sowie auch im neuen System um etliches mehr
ausmacht als bei den meisten Pensionisten.
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