• 04.12.2012, 08:06:14
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  • OTS0011 OTW0011

Verfassungsbruch?

"Untreue zum Arbeitgeber" führt zu fristloser Entlassung.

Utl.: "Untreue zum Arbeitgeber" führt zu fristloser Entlassung. =

Wien (OTS) - Im Der Standard vom Montag, 3. Dezember 2012, ist auf
Seite 21 unter der Rubrik "Leserstimmen" ein bemerkenswerter
Leserbrief von "Stefan Hirsch, Sprecher von Verteidigungsminister
Norbert Darabos" nachzulesen.

In diesem Leserbrief spricht der Verfasser das Engagement der
ehemaligen Vorsitzenden der Österreichischen Hochschülerschaft Babara
Blaha für die Beibehaltung der Wehrpflicht an.
Dabei stellt Stefan Hirsch die Wehrpflicht als "völlig sinnlosen
Zwangsdienst" hin und betont, dass die Nichtbefolgung der Wehrpflicht
eine (gerichtliche) Bedrohung von jungen Österreichern darstelle und
vieles mehr.
Schlichtweg eine unerträgliche Herabwürdigung aller Wehrpflichtigen!

Dazu stellt die Interessensgemeinschaft der Berufsoffiziere (IGBO)
fest:

1) BM Mag. Darabos und sein Sprecher werden aufgefordert offen zu
legen, ob dieser Leserbrief die Privatmeinung des Verfassers oder die
Meinung des Bundesministers Mag. Darabos darstellt.

2) Aufgabe des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport
und auch dessen Sprechers muss es sein, die Verfassungsbestimmungen
zu vertreten und nicht das Gegenteil davon zu behaupten. Daher werden
der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler aufgefordert, zum
Inhalt dieses Leserbriefes Stellung zu nehmen.

3) Der Inhalt des abgedruckten Leserbriefes lässt den Schluss zu,
dass BM Mag. Darabos und dessen Sprecher die Bestimmungen der
Bundesverfassung und des Wehrgesetzes missachten. Das müsste zu
politischen und rechtlichen Konsequenzen führen. Vor allem das
Parlament ist in dieser Frage gefordert.

4) Wenn der Sprecher von BM Mag. Darabos aber ausschließlich seine
persönliche Meinung unter dem Deckmantel seiner Funktion darlegte,
dann wäre dies als "Untreue gegenüber dem Arbeitgeber" zu betrachten
und müsste zur sofortigen Entlassung beziehungsweise zu
entsprechenden disziplinären Maßnahmen führen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BOF

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