• 03.12.2012, 10:22:34
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Weidenholzer: "Öffentliche Dienstleistungen raus aus der Konzessionsrichtlinie!"

Wien (OTS/SK) - Die Europäische Kommission versucht mittels zweier
Richtlinien, über das öffentliche Vergabewesen und über die
Konzessionen, bisher öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge
dem privaten Markt zu öffnen. Die SPÖ-Delegation im Europäischen
Parlament lehnt diese Vorgangsweise strikt ab und fordert die
explizite Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen der
Daseinsvorsorge. ****

Insbesondere steht der Kommissionsentwurf zur Konzessionsvergabe in
der Kritik. Die Abgeordneten fordern, die öffentlichen
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge explizit aus dem
Richtlinienvorschlag auszunehmen: "Dienstleistungen, die den
Grundbedürfnissen der Menschen dienen, dürfen nicht den
Marktprinzipien unterworfen werden. Ziel muss vielmehr ein
allgemeiner, qualitativ hochwertiger, flächendeckender und
erschwinglicher Zugang zu den öffentlichen Dienstleistungen in ganz
Europa sein und nicht die Privatisierung von öffentlichen
Dienstleistungen durch die Hintertür", sagt der SPÖ-Europaabgeordnete
Josef Weidenholzer, stellvertretendes Mitglied im
Binnenmarkt-Ausschuss, am Montag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.

Am 18. Jänner 2013 stimmt der zuständige Binnenmarktausschuss des
Europäischen Parlaments über die umstrittene Konzessionsrichtlinie
ab, die Endabstimmung im Plenum des Europaparlament ist für März 2013
vorgesehen. Gegenwärtig finden informelle Triloge zwischen Parlament,
Kommission und Rat zur Verhandlung der Endkompromisse statt. "Wir
werden keinem Kompromiss zustimmen, der nicht die explizite Ausnahme
von Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge aus dem
Anwendungsbereich der Richtlinie beinhaltet. Bereiche der
öffentlichen Infrastruktur wie Wasserversorgung und der sozialen
Sicherheit müssen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen
werden", so Josef Weidenholzer.

Es besteht eigentlich überhaupt keine Notwendigkeit für die
Einführung der Konzessionsrichtlinie. Das haben einige europäische
Parlamente, u. a. der österreichische Bundesrat, in sogenannten
Subsidiaritätsrügen festgehalten, weil die Kommission nicht einen
europäischen Regelungsbedarf nicht ausreichend darlegen konnte. Das
Europäische Parlament sollte sich zudem an seine eigene Entschließung
vom Mai 2010 erinnern, in der es zu den gleichen Schlussfolgerungen
gekommen war." (Schluss) ah

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