- 29.11.2012, 20:10:53
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- OTS0339 OTW0339
Gesundheitsausschuss für Haftstrafen bei Medikamentenfälschungen
EU verankert unionsweite Tierschutzbestimmungen
Utl.: EU verankert unionsweite Tierschutzbestimmungen =
Wien (PK) - Rechtliche Initiativen der Europäischen Union diskutierte
der Gesundheitsausschuss im weiteren Verlauf seiner Sitzung. Mit
einer Regierungsvorlage gegen gefälschte Arzneimittel soll eine
entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden, um die Bevölkerung vor
gefälschten Medikamenten zu schützen, die über legale Lieferketten
und häufig über das Internet vertrieben werden. Mehrheitlich
angenommen wurde dazu ein Antrag der Regierungsfraktionen, mit dem
die Bestellmenge rezeptfreier Medikamente im Internet auf den
persönlichen Bedarf beschränkt wird. Der restliche Teil der
Regierungsvorlage, der auch gerichtliche Strafen bei
Medikamentenfälschungen vorsieht, erhielt einhellige Zustimmung. Ein
Antrag des BZÖ auf völliges Verbot des Fernabsatzes von Arzneimitteln
blieb dagegen in der Minderheit.
Mit 1. Jänner 2013 soll unionsweit eine Verordnung zum Schutz von
Schlachttieren in Kraft treten. Die Regierungsvorlage dazu passierte
den Ausschuss einstimmig. Die Forderung des BZÖ, die Situation von
Fiakerpferden im Tierschutzgesetz zu verankern, fand bei der
Abstimmung keine Mehrheit. Vor dem Hintergrund überarbeiteter EU-
Vorschriften über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte
tierische Nebenprodukte wurde zudem eine Anpassung des
Tiermaterialiengesetzes erforderlich. Diese Vorlage machte der
Ausschuss einstimmig plenumsreif.
Fernabsatz rezeptfreier Medikamente als Option heimischer Apotheken
Österreich reagiere mit der neuen Regelung, die auch österreichischen
Apotheken auf freiwilliger Basis den Fernabsatz nicht
rezeptpflichtiger Medikamente ermögliche, in angemessener Form auf
die Realität des Internethandels, unterstrich Gesundheitsminister
Alois Stöger. Die vorhandene gute Qualität des österreichischen
Medikamentenvertriebs, bei dem noch nie gefälschte Mittel in die
legale Lieferkette gekommen seien, werde weiterhin gewährleistet.
Damit beseitige man letztendlich auch eine Form der inländischen
Diskriminierung, hielt Abgeordneter Johann Maier (S) fest und verwies
auf das bestehende Arzneiwareneinfuhrgesetz, durch das schon jetzt
nicht rezeptpflichtige Medikamente aus dem Ausland bestellt werden
könnten.
In einem Abänderungsantrag zur Gesetzesvorlage wandten sich die
Abgeordneten Sabine Oberhauser (S) und Erwin Rasinger (V) gegen einen
unlimitierten Fernabsatz von rezeptfreien Arzneimitteln. Die Menge
von über das Internet bestellten Medikamenten solle auf den
persönlichen Bedarf, der von ApothekerInnen produktbezogen zu
beurteilen sein wird, reduziert werden, heißt es im Antrag, dem SPÖ,
ÖVP und Grüne ihre Zustimmung erteilten. Abgeordnete Dagmar
Belakowitsch-Jenewein (F) erachtete in Hinblick auf die gute
Versorgung der ÖstereicherInnen mit Apotheken einen Versandhandel von
Medikamenten nicht notwendig und befürchtete zudem, BestellerInnen
würden weder über die Absenderapotheken noch über die im Fernbezug
erworbenen Medikamente ausreichend informiert, da der beigelegte
Zettel mit Hinweisen auf Wechselwirkungen ein persönliches Gespräch
mit ApothekerInnen nicht ersetzen könne. Dem hielt Abgeordnete Sabine
Oberhauser (S) entgegen, im Gegensatz zur bisherigen Gesetzeslage
seien nun verpflichtende Beratungen über Arzneimittel erstmals
vorgesehen, außerdem gebe es eine Notrufnummer für dringende Anfragen
über im Versand bezogene Medikamente.
Vorrangig zur Unterbindung der Herstellung und des Vertriebs
gefälschter Arzneimittel sieht die genannte Regierungsvorlage gemäß
einer EU-Richtlinie Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG), im Neue-
Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG), im Anti-Doping-Bundesgesetzes
2007 (ADBG) und im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes
(GESG) vor. Anträge auf Zulassungen von Arzneispezialitäten müssen
laut Gesetzesentwurf künftig mit einer Bestätigung des Herstellers
über ein durchgeführtes Audit hinsichtlich der Einhaltung von
qualitätssichernden Richtlinien, sogenannten Good Manufacturing
Practice -Anforderungen, bei der Wirkstoffherstellung versehen sein.
Sicherheitsmerkmale für besonders fälschungsgefährdete Arzneimittel
und ein in der gesamten Union geltendes gemeinsames Echtheitslogo für
Webseiten legaler Anbieter von Humanarzneimitteln sollten außerdem
die Authentifizierung von Medikamenten erleichtern. Abgeordneter
Maier (S) sah in der Regelung mit strengen Auflagen eine gute
gesetzliche Basis für den Kampf gegen Arzneimittelfälschungen, die
oft aus verunreinigten Stoffen zusammengesetzte Substanzen
darstellten.
In das Arzneimittelgesetz sind der Gesetzesvorlage zufolge außerdem
gerichtliche Straftatbestände (§ 82b) aufzunehmen. Waren bisher für
Arzneimittelfälschungen lediglich Verwaltungsstrafen vorgesehen,
würden zukünftig die Fälschung und das Verbreiten von Medikamenten,
Handelspackungen, Gebrauchsinformationen und Ähnlichem vor Gericht
unter Strafe gestellt. ÄrztInnen und ApothekerInnen drohen bei
vorsätzlicher Medikamentenfälschung bis zu fünf Jahren Haftstrafe, da
diese Berufsgruppen in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu den
PatientInnen stehen. Machen sich andere Personen einer Fälschung
strafbar, ist eine bis zu dreijährige Freiheitsstrafe vorgesehen.
Eine besonders strenge Haftstrafe im Höchstausmaß von 15 Jahren ist
angedacht, wenn die Straftat den Tod eines Menschen oder schwere
Körperverletzungen einer größeren Zahl von Personen zur Folge hat.
Flankiert werden die Straftatbestände durch eine Bestimmung, die das
Einziehen der Mittel regelt, sowie durch die Befugnis der
Zollbehörden, gefälschte Arzneimittel sicherzustellen. Im Neue-
Psychoaktive-Substanzen-Gesetz geregelte Befugnisse der Zollbehörden
würden dazu an die Strafbestimmungen im AMG angepasst. Maier hob in
diesem Zusammenhang den gegenwärtigen Einsatz der Zollbehörden
hervor, die, wie er sagte, jetzt bereits laufend unrichtig
deklarierte Zollsendungen mit gefälschten Medikamenten
beschlagnahmten. Als bisher ungelöste Probleme betrachtete der S-
Mandatar die illegalen Internetapotheken und den oftmals in
osteuropäischen Ländern gestarteten Schleichhandel von falschen
Arzneien sowie Doping- und Nahrungsergänzungsmitteln, der noch nicht
ausreichend eingedämmt werden konnte. Abgeordneter Kurt Grünewald (G)
regte im Sinne der Konsumenteninformation an, eine Übersicht
illegaler Apotheken und Betriebe im Ausland, die mit gefälschten
Mitteln handeln, zu erstellen.
Die in der StPO vorgesehene Aufgabenverteilung zwischen
Kriminalpolizei, deren Funktion hier die Zollbehörden übernehmen,
Staatsanwaltschaft und Gericht sollen mit der Änderung des Anti-
Doping-Bundesgesetzes 2007 besser abgestimmt werden. Mittels einer
Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes sieht die
Vorlage eine zentrale Überwachung jener öffentlichen Apotheken, die
Arzneimittel im Wege des Fernabsatzes anbieten, durch das Bundesamt
für Sicherheit im Gesundheitswesen vor. Die Möglichkeit einer
pauschalierten Bezahlung der Medizinprodukteabgabe soll dabei eine
verwaltungsökonomische Vorgangsweise gewährleisten.
Angesichts des EU-weit erlaubten Internethandels, von dem auch
Arzneimittel umfasst sind, sei Österreich zur Änderung seiner
Gesetzeslage gezwungen gewesen, konstatierte Abgeordneter Grünewald.
Er fügte hinzu, für heimische Apotheken, die für den online-Vertrieb
zertifiziert sind, eröffneten sich dadurch auch neue Chancen. Wichtig
sei es Grünewald zufolge allerdings, das Bewusstsein in der
Bevölkerung zu stärken, dass auch rezeptfreie Medikamente nicht immer
ungefährlich seien, und so eigenmächtigen Behandlungen ohne Diagnose
vorzubeugen.
Dezidiert gegen den Versandhandel mit Arzneimitteln sprach sich
Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) aus, wie er in einem
Entschließungsantrag (2138/A[E]) verdeutlichte, und erklärte, viele
österreichische Apotheken hätten auf Grund des im Gesetz vorgesehenen
Fernhandels Existenzängste. Kritikpunkte des BZÖ sind weiters, dass
bei Internetbestellungen von Medikamenten keine persönliche Beratung
durch ApothekerInnen vor dem Kauf möglich sei und dies zum
Aufschieben von Arztbesuchen und folglich gravierenden
Anwendungsfehlern führe. Die Legalisierung des Fernabsatzes von
Humanarzneimitteln dürfe daher nicht zugelassen werden, so die
Forderung Spadiuts, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurde. Die
Abgeordneten Gertrude Aubauer (V) und Sabine Oberhauser (S) wiesen
den Antragsteller darauf hin, dass die strengen Regeln zur Wahrung
der PatientInnensicherheit ganz im Sinne der heimischen Apotheken
seien, da diese einen seriösen Produktvertrieb sicherstellten.
Tierschutzbestimmungen bei Schlachtungen sollen unionsweit gelten
Einstimmig nahm der Ausschuss eine Bestimmung an, mit der die EU das
ordnungsgemäße Schlachten von Tieren sicherstellen will. Um Tiere zum
Zeitpunkt der Tötung umfassend zu schützen, legt eine
Regierungsvorlage diesbezügliche Durchführungs- und Strafbestimmungen
einer Verordnung der Europäische Union fest (2014 d.B.). Die
Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft und ist unmittelbar
anwendbar. Sie bildet mit ihren Regelungen zudem eine Basis für
entsprechende Bestimmungen zukünftiger EU-Rechtsakte zum Thema
Tierschutz. Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) regte in diesem
Zusammenhang weitere Überlegungen zu Tierschlachtungen auf Weiden an,
wie sie in Deutschland schon praktiziert würden, und erhielt dazu
Unterstützung von Abgeordneter Anna Höllerer (V), die vor allem die
stressfreie Komponente dieser Vorgehensweise ins Auge fasste.
Gesundheitsminister Stöger gab jedoch zu bedenken, die Hygienefrage
sei bei Schlachtungen in freier Natur genau zu behandeln. Auf EU-
Ebene liefen dazu derzeit Diskussionen, nach deren Abschluss könne
man erst eine befriedigende Entscheidung treffen. Abgeordneter
Bernhard Vock (F) thematisierte in diesem Zusammenhang die nicht
erfasste Zahl von Schächtungen, die aus seiner Sicht nur in
Ausnahmefällen getätigt werden dürften.
Zum Tierschutzgesetz brachte B-Mandatar Wolfgang Spadiut einen
Entschließungsantrag (2091/A[E]) ein, der auf einer
Verordnungsermächtigung zur Verbesserung der Lebensbedingungen von
Fiakerpferden abzielt. Spadiut sieht auf Grund der langen
Arbeitszeiten unter nicht artgerechten Voraussetzungen und der oft
unangemessenen Unterbringung dieser Pferde, die in seinen Augen
anders als landwirtschaftliche Nutztiere keinen besonderen Schutz
genössen, dringenden Handlungsbedarf. Abgeordnete Höllerer (V)
erwiderte darauf, Fiakerpferde, die allein in Wien und Salzburg zum
Einsatz kämen, würden durch landesgesetzliche Vorschriften und
regelmäßige Kontrollen von AmtstierärztInnen ausreichend geschützt.
Ähnlich argumentiert Abgeordneter Maier (S), der vor allem bei
Sportpferden eine weit höhere Belastung sah. Der Antrag wurde mit S-V
Mehrheit abgelehnt.
Tiermaterialiengesetz wird EU-konform
Die Vorschriften über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte
tierische Nebenprodukte wurden auf EU-Ebene überarbeitet und aus
Gründen der Rechtssicherheit in konsolidierter Form neu
veröffentlicht. Im Rahmen von zwei Verordnungen, die bereits seit
4.3.2011 als unmittelbar anwendbares Recht in Österreich gelten,
wurde eine inhaltliche Neustrukturierung sowie eine Verbesserung im
logischen Aufbau der Rechtsvorschriften angestrebt. Aus diesem Grund
war nun eine Anpassung des Tiermaterialiengesetzes erforderlich (2013
d.B.). Bei der Abstimmung wurde die Gesetzesvorlage einstimmig
beschlossen. Abgeordneter Pirklhuber warnte allerdings vor einer
übermäßigen Regulierung, wenn die Verordnungsermächtigung im Gesetz
auch bei biologisch-dynamischen Präparaten zur Anwendung käme. Darauf
antwortete Minister Stöger, ExpertInnen würden klarmachen, ob und in
welchem Ausmaß dies notwendig sei. (Schluss Gesundheitsausschuss)
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