- 29.11.2012, 19:34:45
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- OTS0336 OTW0336
Selbständige erhalten bei längerer Krankheit künftig Krankengeld
Gesundheitsausschuss billigt Sozialversicherungs-Änderungsgesetz
Utl.: Gesundheitsausschuss billigt
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz =
Wien (PK) - Selbständig Erwerbstätige erhalten bei längerer Krankheit
künftig Krankengeld. Das sieht das Sozialversicherungs-
Änderungsgesetz 2012 vor, das heute den Gesundheitsausschuss des
Nationalrats teils einstimmig, teils mit S-V-G-B-Mehrheit passierte.
Damit wollen die Abgeordneten einen Beitrag dazu leisten, dass
schwere Erkrankungen für Selbständige und KleinunternehmerInnen nicht
existenzbedrohend werden. Voraussetzung für den Bezug ist, dass die
Aufrechterhaltung des Betriebs von der persönlichen Arbeitsleistung
des Erkrankten abhängt und dieser keine oder weniger als 25
Beschäftigte hat.
Zwar zeigte sich der Sozialsprecher der Grünen Karl Öllinger
skeptisch, ob das neue Krankengeld für Einpersonenunternehmen
tatsächlich eine Hilfe sein wird, letztendlich stimmten aber alle
Fraktionen für diesen Schritt. Auch für die meisten anderen Punkte
des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes gab es einhellige
Zustimmung. Lediglich die Ausweitung des Leistungsangebots von
Zahnambulatorien wurde von der FPÖ abgelehnt. Für einige
Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionsparteien sorgten die laufenden
Verhandlungen über die Gesundheitsreform und das Thema Kinderhospiz.
Ausgezahlt wird das Krankengeld für Selbständige laut Gesetzentwurf
ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, die Höhe der
Unterstützungsleistung ist mit 26,97 € (Wert 2012) festgelegt und
soll jährlich valorisiert werden. Als Bezugshöchstdauer für ein und
dieselbe Krankheit sind 20 Wochen vorgesehen. Gleichzeitig kann
weiter eine Zusatzversicherung nach dem GSVG abgeschlossen werden.
Darüber hinaus sieht das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012
eine Reihe weiterer Detailänderungen vor. So soll das Service-Entgelt
für die E-Card (derzeit 10 €) künftig jährlich valorisiert werden, im
Gegenzug entfällt das Entgelt für sämtliche Angehörigen. Die
bisherige Beschränkung des Leistungsangebots von Zahnambulatorien der
Gebietskrankenkassen wird gestrichen, die Ambulatorien können künftig
etwa auch Implantate und Zahnspangen anbieten. Nur "kosmetische
Luxusleistungen" sind weiter nicht erlaubt.
Der Unfallversicherungsschutz für Wegunfälle wird auf alle
aufsichtspflichtigen Personen ausgedehnt, die ein Kind in die Schule
oder den Kindergarten bringen. Außerdem wird die
Berufskrankheitenliste punktuell erweitert und die
Mitversicherungsmöglichkeit für bestimmte Personengruppen
eingeschränkt. BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, die daneben
einer freiberuflichen selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen,
werden in die Krankenversicherung nach dem GSVG einbezogen.
Mit der Regierungsvorlage mitverhandelt wurden ein Antrag des BZÖ und
zwei Entschließungsanträge der FPÖ (1114/A[E], 502/A[E]). Der FPÖ
geht es um eine Abschaffung bzw. eine soziale Staffelung der
Selbstbehalte im Gesundheitsbereich, etwa bei der Anschaffung von
Brillen, Hörgeräten und Zahnspangen, sowie um die Einbeziehung
sämtlicher Medikamentenkosten bei der Berechnung der
Rezeptgebührenobergrenze. Das BZÖ fordert eine Finanzierung von
derzeit nur privat angebotenen Kinderhospizen durch die öffentliche
Hand.
Ist das Krankengeld für die Selbständigen ausreichend?
Im Rahmen der Debatte betonte Abgeordneter Karl Öllinger (G), dass
die Gesetzesnovelle einige positive Punkte enthalte. Mit dem
Krankengeld habe er aber ein etwas größeres Problem, meinte er.
Öllinger gab zu bedenken, das Einpersonenunternehmen oft nur sehr
niedrige Einkünfte hätten und nach 43 Tagen Krankheit schon längst in
finanziellen Schwierigkeiten seien. Er versteht auch nicht, warum die
Grenze für den Bezug der Leistung bei 25 Beschäftigten gezogen wurde,
obwohl nach dem Arbeitsverfassungsgesetz Kleinbetriebe mit fünf
Beschäftigten definiert sind. Öllinger wies außerdem darauf hin, dass
die Kosten für das Krankengeld von der Unfallversicherung übernommen
und nicht von der SVA finanziert werden.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) begrüßte die Gesetzesnovelle
ausdrücklich und meinte, mit dem Krankengeld versuche man eine Lücke
zu schließen. Sinn macht ihm zufolge auch die Ausweitung der Leistung
der Zahnambulatorien, da die Zahnversorgung in Österreich für viele
Menschen immer noch schlecht sei.
Abgeordneter Andreas Karlsböck (F) übte hingegen massive Kritik an
der Ausweitung des Leistungsangebots der Zahnambulatorien. Er
erinnerte daran, dass Ambulatorien seinerzeit eingerichtet worden
seien, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, diese
ist ihm zufolge mittlerweile aber durch Zahnarztpraxen gedeckt. Um
eine bessere Versorgung im ländlichen Raum zu garantieren, wäre es
nach Ansicht von Karlsböck sinnvoller, Rahmenbedingungen zu schaffen,
um ein Offenhalten von Zahnarztpraxen am Wochenende zu ermöglichen.
Sozial Bedürftige könnten durch "eine Art Vinzi-Lösung" kostengünstig
- ohne Selbstbehalt - versorgt werden.
Unstimmigkeiten zwischen SPÖ und ÖVP in der Frage der Kinderhospiz
Unstimmigkeiten zwischen den Koalitionsparteien gab es in der Frage
des Umgangs mit dem Entschließungsantrag des BZÖ zum Thema
Kinderhospiz. Zwar brachte ÖVP-Abgeordneter Erwin Rasinger namens der
Koalitionsparteien einen Vertagungsantrag ein, er und seine
FraktionskollegInnen Anna Höllerer, Dorothea Schittenhelm und Oswald
Klikovits übten aber massive Kritik daran, dass keine gemeinsamer
Entschließungsantrag zustande gekommen sei. Es sei "eine Schande",
dass für jene 40 bis 50 Fälle von sterbenskranken Kindern kein Geld
im Bereich des Gesundheitsressorts vorhanden sei, bemängelte
Abgeordnete Schittenhelm. Wie Schittenhelm sieht auch Abgeordneter
Rasinger den Gesundheitsminister gefordert, in dieser Frage aktiv zu
werden.
Von Seiten der SPÖ machten die Abgeordneten Erwin Spindelberger und
Sabine Oberhauser geltend, dass es keine Kompetenz des Bundes für die
Einrichtung bzw. Finanzierung von Hospizen gebe, da pflegerische
Leistungen in die Zuständigkeit der Länder fallen. Es sei nicht
legitim, Gesundheitsminister Stöger Vorwürfe zu machen, wohlwissend
dass er in dieser Frage machtlos sei und mangels Kompetenz von
Finanzministerin Fekter auch keine finanziellen Mittel erhalten
würde, erklärte Spindelberger. Abgeordnete Oberhauser ergänzte, auch
sie halte es für unbefriedigend, "dass Sterben Ländersache ist", das
Thema ist ihrer Ansicht nach aber zu ernst für Populismus. Es sei
"komisch und unseriös", Gesundheitsminister Stöger aufzufordern,
Rücklagen des Resorts aufzulösen, um etwas zu finanzieren, für das
die Länder und die Sozialversicherungen zuständig seien, hielt sie
Abgeordneter Schittenhelm entgegen.
Die Antragstellerin, Abgeordnete Ursula Haubner (B), sprach sich für
rasche Gespräche aller fünf Fraktionen aus, um zu einer gemeinsamen
Lösung zu kommen. Ihrer Ansicht nach ist es äußerst unbefriedigend,
dass Kinderhospizeinrichtungen Spenden sammeln müssen, um
Betreuungsplätze bereitstellen zu können. Auch Abgeordneter Kurt
Grünewald (G) mahnte eine baldige Lösung ein und erinnerte daran,
dass er sich seit 10 Jahren bemühe, in Sachen Hospiz- und
Palliativmedizin etwas weiterzubringen. Für umgehende Gespräche
traten auch Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) und
ÖVP-Abgeordneter Klikovits ein.
Auf die Forderung der FPÖ, die Selbstbehalte im Gesundheitssystem
abzuschaffen und bei der Rezeptgebührenobergrenze Änderungen
vorzunehmen, gingen die SPÖ-Abgeordneten Wilhelm Haberzettel und
Johann Hechtl ein. Haberzettl gab zu bedenken, dass die von der FPÖ
geforderte Änderung beim Rezeptgebührendeckel 19 Mio. € kosten würde.
Hechtl wies darauf hin, dass sich Gesundheitsminister Stöger seit
Amtsantritt um eine Reduktion der Selbstbehalte bemühe.
Stöger: Für Kinderhospiz sind Länder zuständig
Gesundheitsminister Alois Stöger hielt fest, wenn man die
Zuständigkeit für den Bereich Hospiz ändern wolle, brauche es eine
verfassungsrechtliche Lösung. Derzeit seien jedenfalls die Länder
dafür verantwortlich. Er sei aber gerne bereit, eine
Verfassungsänderung mitzutragen. Unabhängig von der Verfassungsfrage
bietet seiner Auffassung nach aber auch die geplante
Gesundheitsreform die Chance, das Problem zu lösen.
Zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz merkte Stöger an,
Selbstständige könnten sich bei der SVA freiwillig versichern, um
zwischen dem vierten und dem 42. Tag der Erkrankung Taggeld zu
beziehen. Der 43. Tag für das Krankengeld wurde ihm zufolge deshalb
gewählt, weil auch andere Sozialversicherte ab diesem Stichtag
Krankengeld bekommen. Stöger begrüßte außerdem die Ausweitung des
Leistungsangebots der Zahnambulatorien der Gebietskrankenkassen:
Seiner Ansicht nach ist es unerträglich, dass diese derzeit bei
notwendigen Kronen oder ähnlichen medizinischen Behandlungen die
Patienten wegschicken müssten.
Bei der Abstimmung wurde das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012
teils einstimmig, teils mit S-V-G-B-Mehrheit beschlossen. Ein dabei
mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat lediglich redaktionelle
Korrekturen zum Inhalt. Die drei Entschließungsanträge der Opposition
wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.
Aktuelle Aussprache im Gesundheitsausschuss
Differenzen zwischen den Koalitionsparteien traten bereits zuvor bei
einer aktuellen Aussprache im Gesundheitsausschuss zutage.
Abgeordneter August Wöginger (V) zeigte kein Verständnis dafür, dass
die Abgeordneten bei den Verhandlungen zwischen dem Bund und den
Ländern über die Gesundheitsreform nicht eingebunden seien.
Schließlich könne die in Verhandlung stehende Bund-Länder-
Vereinbarung von den Abgeordneten später nicht mehr geändert, sondern
nur genehmigt oder abgelehnt werden, argumentierte er.
Gesundheitsminister Alois Stöger hielt dem entgegen, dass er von den
von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzen nicht abweichen könne.
Der "Gliederstaatsvertrag" werde schließlich zwischen der
Bundesregierung und den Landesregierungen abgeschlossen, und als
zuständiges Regierungsmitglied sei er für die Verhandlungen mit den
Ländern verantwortlich. Wollten die Abgeordneten Mitsprache, müssten
sie sich für eine alleinige Bundeskompetenz in Gesundheitsfragen
einsetzen, erklärte Stöger.
Themen der Aussprache waren neben der Gesundheitsreform auch die
Stärkung der Rolle der Hausärzte, die medizinische Versorgung im
ländlichen Raum, die Unruhe in der Ärzteschaft und die Einrichtung
einer Medizinuniversität in Linz.
Opposition urgiert Informationen über Gesundheitsreform
Im Rahmen der Diskussion urgierten alle drei Oppositionsparteien
Informationen über die laufenden Verhandlungen zur Gesundheitsreform.
Ausschussvorsitzende Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) warf Stöger vor
eine Art Geheimverhandlung zu führen und den Gesundheitsausschuss
nicht ausreichend zu informieren.
Ihr Fraktionskollege Andreas Karlsböck ging vor allem auf die Unruhe
in der Ärzteschaft ein und forderte mehr Respekt vor den Ärztinnen.
Karlsböck fürchtet, dass die Tendenz, anders als von
Gesundheitsminister Stöger immer wieder beteuert, nicht in Richtung
einer Stärkung des niedergelassenen Bereichs im Gesundheitssystem
geht, sondern die Steuerung vielmehr in den stationären Bereich
verlagert werden solle. Ein klarer Hinweis darauf ist ihm zufolge der
Ausbau der Ambulanzen. Karlsböck fordert unter anderem, die
Vertretung von Ärzten zu erleichtern und Lehrpraxen besser zu
unterstützen.
Angesichts der geplanten Einsparungen im Gesundheitssystem rechnet
Karlsböck außerdem mit einer Reduzierung der Leistungen für die
PatientInnen. Er vermisst auch effiziente Verwaltungsreformen, etwa
eine Zusammenlegung der Krankenkassen.
ÖVP-Gesundheitssprecher Rasinger kritisiert Gesundheitsminister
Auch ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger warf Gesundheitsminister
Stöger Versäumnisse vor. Stöger habe von Anfang an viel zu viel über
Finanzierungsfragen geredet, anstelle sich auf eine hochqualitative
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unabhängig von Alter und
Einkommen zu konzentrieren, monierte er. Auch bei der
Gesundheitsreform geht es seiner Ansicht nach vorrangig um
Machtverteilungsfragen.
Konkret urgierte Rasinger etwa die Erarbeitung eines neuen
Hausarztmodells, um den Hausarztberuf attraktiver zu machen, und
nationale Aktionspläne für Diabetes, Schlaganfall, Demenz und
Suizidprävention. All diese Punkte seien im Regierungsprogramm
verankert, inzwischen aber, so Rasinger, vier Jahre ungenutzt
verstrichen.
SPÖ-Gesundheitssprecherin Sabine Oberhauser äußerte die Vermutung,
dass Abgeordneter Rasinger persönlich beleidigt sei, weil er nicht am
Verhandlungstisch zur Gesundheitsreform sitze. Ihrer Ansicht nach
kann sich die Bilanz von Gesundheitsminister Stöger sehen lassen,
wobei sie etwa auf die Elektronische Gesundheitsakte ELGA und das
Gesundheitsberufegesetz verwies. Einig ist sich Oberhauser mit
Abgeordnetem Karl Grünewald (G) in der Frage, dass etwas getan werden
müsse, um im Bereich der Osteopathie die Patientensicherheit zu
erhöhen.
Abgeordnete fordern mehr Kompetenzen für Hausärzte
Abgeordnete Ursula Haubner (B) drängte auf ein neues Hausarztmodell
und machte sich für die Einrichtung einer Medizinuniversität in Linz
sowie weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugend- und Kindermedizin
stark. Auch Abgeordnete Anna Höllerer (V) hob die Notwendigkeit
hervor, die Rolle von HausärztInnen zu stärken, um eine
flächendeckende medizinische Versorgung im ländlichen Raum zu
gewährleisten. Es sei zunehmend schwierig für manche HausärztInnen
Nachfolger zu finden, immer weniger JungmedizinerInnen wollten aufs
Land ziehen, umriss sie.
Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) hob hervor, dass Österreich in
der kurativen Medizin Weltspitze sei, im präventiven Bereich sieht
sie aber noch Nachholbedarf. Abgeordneter August Wöginger (V) wies
auf die Bedeutung des Themas Kindergesundheit hin. Abgeordneter
Wilhelm Haberzettl (S) machte darauf aufmerksam, dass es in Europa
einige Modelle gebe, wo praktische Ärzte mehr Kompetenz haben und de
facto als Gesundheitsmanager fungieren.
Stöger: Für Gesundheit wird mehr Geld bereitgestellt
Gesundheitsminister Alois Stöger bekräftigte erneut, dass es bei den
Sparmaßnahmen im Gesundheitsbereich lediglich um eine Dämpfung der
Kostensteigerung gehe. Es werde in den nächsten Jahren aber mehr Geld
zur Verfügung stehen als heute, versicherte er. Für die von den
Ärzten angedrohten Streikmaßnahmen zeigte der Minister kein
Verständnis, für einen solchen Schritt bietet die Gesundheitsreform
seiner Ansicht nach keinen Anlass.
Stöger erwartet sich von der Reformen vielmehr eine Verbesserung der
Leistung für die PatientInnen. Auch eine Schließung von
Krankenhäusern schloss er aus. Stöger sieht aber Veränderungsbedarf
in den Krankenanstalten - er persönlich würde sich in keinem
Krankenhaus behandeln lassen wollen, in dem sich in den letzten 20
Jahren nichts verändert habe, so der Minister.
Die für den Bund wesentlichen Eckpunkte bei den laufenden
Verhandlungen zur Gesundheitsreform habe er wiederholt kommuniziert,
sagte Stöger. Es gehe darum, gemeinsam zu planen und die
Patientenpfade gemeinsam zu steuern und gemeinsam verantwortete
Finanzierungsentscheidungen zu treffen.
Zum Thema Hausarztmodell hielt Stöger fest, er wolle die Rolle des
klassischen Allgemeinmediziners stärken. In diese Richtung seien
bereits einige Schritte gesetzt worden. Als Beispiel nannte er die
Einführung von Gruppenpraxen, die Einführung von ELGA und den Zugang
von Hausärzten zu Additivfächern. Was er ablehne, sei ein Modell, wo
der Hausarzt autoritäre Entscheidungskompetenzen habe, betonte
Stöger. Was die Ausbildung der Ärzte betrifft, hofft er auf eine
Bewegung der Ärztekammer, er kann sich etwa ein halbes Jahr
Lehrpraxis vorstellen.
Die Verwaltung des österreichischen Gesundheitswesens ist nach
Auffassung von Stöger sehr kostengünstig, effizient und nah am
Patienten orientiert. Die Gebietskrankenkassen ermöglichen ihm
zufolge eine optimale regionale Versorgungsplanung.
Die von Abgeordneter Anna Höllerer angesprochene Ausweitung der HPV-
Impfungen kann sich Stöger dann vorstellen, "wenn der Preis stimmt".
Derzeit habe das Gesundheitsministerium kein Geld, sagte er, er werde
sich bei Finanzministerin Maria Fekter jedoch dafür einsetzen. Er
habe sich auch in der Vergangenheit sehr für die Ausweitung des
Kinderimpfprogramms engagiert, unterstrich der Minister, mittlerweile
würde für diesen Bereich um 50% mehr aufgewendet als zu Beginn seiner
Amtszeit.
Was die Besetzung von offenen Ärztestellen anlangt, räumte Stöger
ein, dass es in Einzelfällen Schwierigkeiten gebe, einen Nachfolger
zu finden. An sich seien aber alle Arztstellen besetzt. Die
Einrichtung einer medizinischen Fakultät an der Keppler-Universität
in Linz wird vom Minister, wie er sagte, unterstützt, er erhofft sich
dadurch mehr Versorgungsforschung. Im Bereich der Diabetesvorsorge
bemühe man sich unter anderem um eine Reduzierung der süßen Säfte an
Schulen. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss)
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