• 29.11.2012, 16:21:26
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  • OTS0294 OTW0294

Finanzausschuss: Zahlreiche Gesetzentwürfe plenumsreif

Debatte über bessere Modelle zur Bürgerbeteiligung an KMU

Utl.: Debatte über bessere Modelle zur Bürgerbeteiligung an KMU =

Wien (PK) - Der Finanzausschuss setzte seine zuletzt unterbrochenen
Beratungen fort und sprach sich zunächst für ein neues Verfahren bei
der Prüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen durch
Finanzmarktaufsicht oder private Prüfstellen aus. Zudem traf der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsparteien Klarstellungen bei den
steuerlichen Sonderregelungen für Ausgliederungen bei öffentlichen
Körperschaften und sprach sich für die Steuerbefreiung bei
Gemeindezusammenlegungen aus. Eine Entschließung legte die Grundsätze
für ein Förderung umsatzschwacher Trafiken fest. Dann empfahlen die
Abgeordneten die Verlängerung der Ausfuhr- und der
Ausfuhrfinanzierungsförderung bis 2018 sowie ein
Steuerinformationsabkommen mit Jersey und ein neues
Doppelbesteuerungsabkommen mit Rumänien.

Schließlich debattierte der Ausschuss auf der Grundlage von
Oppositionsanträgen über die 3 Mrd. Euro-Forderung der BayernLB an
Österreich als Eigentümerin der Hypo-Alpe-Adria und über das
diesbezügliche Verlangen des BZÖ nach Rückzahlungssperre und
Rückforderung überwiesener Zinszahlungen. Die FPÖ drängte auf
rechtliche Absicherung der finanziellen Beteiligung von BürgerInnen
an regionalen Energieversorgern, während sich die Grünen für die
Vereinfachung der BürgerInnenbeteiligung an KMU stark machten. - Die
Oppositonsanträge wurden unter Protest der Sprecher von FPÖ, Grünen
und BZÖ vertagt.

Neue Rechnungslegungsprüfung für börsennotierte Unternehmen

Ein "Bundesgesetz über die Einrichtung eines Prüfverfahrens für die
Finanzberichterstattung von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel
an einem geregelten Markt zugelassen sind (Rechnungslegungs-
Kontrollgesetz - 2002 d.B.)" setzt eine EU-Verordnung um. Die
Finanzmarktaufsicht (FMA) oder wahlweise auch private Prüfstellen
sollen Jahresabschlüsse, Konzernabschlüsse und andere Informationen
kapitalmarktorientierter Unternehmen auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit
und auf die Einhaltung von Rechnungslegungsstandards überprüfen. Das
Rechnungslegungs-Kontrollgesetz soll den Kapitalmarkt und die
internationale Wettbewerbsfähigkeit Österreichs weiter stärken und
das durch die Finanzkrise erschütterte Vertrauen der Anleger in die
Integrität und Stabilität des Marktes festigen. - Der Beschluss
erfolgte unter Berücksichtigung eines V-S-Abänderungsantrags
einstimmig.

Der von Abgeordneter Christine Lapp (S) in der Debatte eingebrachte
V-S-Abänderungsantrag sah bei geringfügigen Meinungsverschiedenheiten
zwischen Prüfern und Unternehmen, wie sie etwa bei Bewertungsfragen
auftreten können, vor, das Prüfverfahren nicht durch eine Anzeige zu
unterbrechen, sondern zu Ende zu führen. Im Falle schwerwiegender
Bedenken bestehe aber weiterhin die Anzeigepflicht, hielten
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) und Staatssekretär Andreas Schieder
auf eine diesbezügliche Frage des Abgeordneten Peter Westenthaler (B)
fest. Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Ruperta Lichtenecker
(G) unterstützten die Regierungsvorlage und den Abänderungsantrag im
Interesse der Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte. Eine
ebenfalls einstimmig verabschiedete Auschussfeststellung
konkretisierte die Unvereinbarkeitsbestimmungen für die Prüfer.

Verlängerung der Ausfuhr- und der Ausfuhrfinanzierungsförderung

Ein Antrag der Koalitionsparteien auf Verlängerung des
Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetzes bis 2018 (2144/A) fand die
Mehrheit der Koalitionsparteien. Im Zusammenhang mit dieser
Gesetzesänderung empfahl der Ausschuss auf Antrag der Abgeordneten
Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) auch die Verlängerung
des Ausfuhrförderungsgesetzes und Änderungen zur Weiterentwicklung
des bewährten Exportförderungssystems. Eine neue Verbriefungsgarantie
soll es Banken ermöglichen, Exportgeschäfte mit Pfandbriefen zu
finanzieren. Die Grenze für die Vorlage von Haftungsanträgen wird von
200.000 € auf 500.000 € angehoben. Außerdem wird die
Refinanzierungsmöglichkeit der Oesterreichischen Entwicklungsbank
erweitert und diesem Institut die Möglichkeit gegeben, Treuhandmittel
des Bundes in Form von Fonds- und Direktbeteiligungen für nachhaltige
Investitionen in Entwicklungsländern einzusetzen. Ein Beauftragter
der Finanzministerin soll künftig die Interessen des Ressorts in der
Entwicklungsbank wahren. - Die Zustimmung erfolgte mit S-V-B-
Mehrheit.

In der Debatte begründeten die Abgeordneten Elmar Podgorschek und
Alois Gradauer (beide F) bei grundsätzlicher Unterstützung der
Exportwirtschaft ihre Ablehnung mit den hohen Haftungen, mit denen
Österreich im internationalen Spitzenfeld liege, und kritisierten in
diesem Zusammenhang das große Risiko für den österreichischen
Steuerzahler. Deutschland etwa komme mit viel weniger Exporthaftungen
aus als Österreich, gaben die Abgeordneten zu bedenken.

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) bedauerte die Haltung der FPÖ und
hielt den Vorrednern entgegen, dass der Haftungsrahmen unverändert
bleibe und beide Förderungsinstrumente seit 60 Jahren nicht nur ohne
Ausfälle eingesetzt wurden, sondern auch beträchtliche Gewinne aus
Haftungsentgelten für das Budget lukriert werden konnten.

Auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B) sprach von einer
Erfolgsgeschichte der österreichischen Exportförderung, die man
fortschreiben solle.

Abgeordneter Werner Kogler (G) bemängelte hingegen die Intransparenz
bei Exportförderungsentscheidungen. Es würden auch Investitionen
gefördert, die in anderen Ländern zur raubzugartigen Vernichtung der
Umwelt führten und Arbeitsbedingungen akzeptiert, die den
Menschenrechten widersprechen.

Auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) erinnerte an die zwei- und
dreistelligen Millionenbeträge, die der Bund immer wieder aus den
Haftungsentgelten bei der Exportförderung bekomme.

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder unterstrich die große Bedeutung
der Exportförderung für die österreichische Volkswirtschaft,
bezifferte die Ausfallsquote bei den Haftungen mit unter 1 %, betonte
die großen Vorteile für das Budget und hielt fest, die Aspekte
Menschenrechte, Arbeitsbedingungen und Ökostandards liegen bei der
Genehmigung von Exportförderungen immer stärker im Fokus.

Steuerbefreiung bei Gemeindezusammenlegungen

Die Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Jan Krainer (S) schlagen in
einem gemeinsamen Initiativantrag (2096/A) Klarstellungen bezüglich
der steuerlichen Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben
der "Körperschaften öffentlichen Rechts" vor. Demnach sollen die
Sonderregelungen im Budgetbegleitgesetz 2001 sinngemäß auf alle durch
die Rückgängigmachung von Ausgliederungen und Übertragungen
unmittelbar veranlassten Schriften, Rechtsvorgänge und
Rechtsgeschäfte anzuwenden sein. Für Zwecke der Umsatzsteuer soll
dies nach den Intentionen des Antrags erst nach Ablauf des
Vorsteuerberichtigungszeitraumes gelten. Darüber hinaus sollen diese
Vorgänge insoweit nicht der Körperschaftssteuer (Einkommensteuer)
unterliegen, als Wirtschaftsgüter dem Beteiligungsverhältnis
entsprechend auf eine Körperschaft öffentlichen Rechts rückübertragen
werden. Dabei seien für die rückübertragenen Wirtschaftsgüter die
Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen.

Abgeordneter Kurt Gaßner (S) brachte einen Abänderungsantrag ein, der
Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte im Rahmen von
Gemeindezusammenlegungen von Gebühren und Verkehrssteuern befreit. In
seiner Wortmeldung drängte der Abgeordnete zudem darauf, alle
Leistungen, die Gemeinden im Rahmen von Gemeindekooperationen
erbringen, von der Umsatzsteuer zu befreien. Dieser Vorschlag erhielt
ausdrückliche Zustimmung von Seiten der Abgeordneten Maximilian
Linder (F) und Werner Kogler (G).

Finanzstaatssekretär Andreas Schieder zeigte sich offen für diesen
Vorschlag, teilte den Abgeordneten aber mit, es werde im Einzelnen zu
prüfen sein, wo solche Umsatzsteuerbefreiungen wettbewerbsrechtlich
möglich seien. - Der Antrag wurde unter Berücksichtigung der
vorgelegten Abänderung einstimmig verabschiedet.

Förderungsmodell für umsatzschwache Trafikanten

Auf der Grundlage des Antrags 2114/A(E) der Abgeordneten Günter
Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer (S) verabschiedete der Ausschuss
eine Entschließung betreffend Grundzüge der Förderungskriterien und
Berechnung der Förderung des Strukturänderungsfonds. Darin wird die
Finanzministerin aufgefordert, in einer geänderten Solidaritäts- und
Strukturfondsordnung vor allem Instrumente wie Stilllegungsprämien
und Überbrückungshilfen vorzusehen. Nach angemessener Frist, in der
die Monopolverwaltung die Überlebensfähigkeit der einzelnen
Verschleißstellen analysiert hat, soll die Finanzministerin dem
Gesetzgeber berichten, um Beratungen über allenfalls notwendige
gesetzliche Änderungen (Erhöhung der Spannen für die Trafikanten) zu
ermöglichen. Diese Entschließung entspricht einem gesamtändernden
Abänderungsantrag, den Abgeordneter Franz Kirchgatterer (S) dem
Ausschuss in der Debatte vorlegte. - In dieser geänderten Form wurde
der Antrag mit S-V-Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Maximilian Linder (F) hielt den Solidaritätsfonds für
gut, betonte die Bedeutung der Trafiken als Nahversorger im
ländlichen Raumund wandte sich entschieden gegen das geplante
Zusperren von Trafiken. Die FPÖ plädiert für die Wiedereinführung der
200 Stück-Regelung beim Tabakimport und verlangt schärfere Maßnahmen
gegen den Zigarettenschmuggel. Diesen Forderungen schloss sich auch
BZÖ-Abgeordneter Peter Westenthaler an.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sprach sich dafür aus, die Mittel
des Solidaritätsfonds nicht länger mit der Gießkanne zu verteilen,
sondern zielgerichtet, um die sozialen Härten zu vermeiden, die in
einem Strukturwandel auftreten.

Staatssekretär Andreas Schieder führte aus, die 800 Stück-Regelung
entspreche einer EU-Richtlinie. 50 % der TrafikantInnen seien
Menschen mit Beeinträchtigungen, informierte Schieder. Der
Staatssekretär hielt es für zweckmäßig, von zwei nicht
überlebensfähigen Trafiken in einem Ort eine zu erhalten, statt beide
zuzusperren.

Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Ein Antrag der Abgeordneten Günter Stummvoll (V) und Kai Jan Krainer
(S) dient einer redaktionellen Korrektur im Gesetzestext. Ein Verweis
auf das Berggesetz soll durch einen Verweis auf das zwischenzeitlich
in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz ersetzt werden (2115/A). -
Der Antrag wurde auf Vorschlag der Abgeordneten Gabriele Tamandl (V)
einstimmig vertagt, da noch Verhandlungen mit dem Gemeinde- und
Städtebund wegen der finanziellen Auswirkungen infolge der Änderung
des Grunderwerbsteuergesetzes auf die Gemeinden notwendig seien.

Steuerinformationsabkommen mit Jersey

Ein Abkommen mit der Steueroase Jersey über den Informationsaustausch
in Steuersachen folgt dem OECD-Muster und soll den international
üblichen Transparenzstandard bei der Amtshilfeleistung gewährleisten
(1916 d.B.). - Dieses Abkommen fand einhellige Zustimmung.

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien

Eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Rumänien aus dem
Jahr 2005 trägt den neuen Grundsätzen der steuerlichen Transparenz
und Amtshilfebereitschaft Rechnung, die von der OECD entwickelt
wurden (1934 d.B.). - Die Zustimmung erfolgte mit S-V-G-Mehrheit.
Für die FPÖ begründete Abgeordneter Alois Gradauer die Ablehnung des
Abkommens mit dem Hinweis auf die damit verbundene Einschränkung des
österreichischen Bankgeheimnisses.
Fragen der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G) und Elmar
Podgorschek (F) nach dem Steuerabkommen mit der Schweiz nach dem
Scheitern eines ähnlichen Abkommens mit Deutschland beantwortete
Staatssekretär Andreas Schieder, indem er sagte, Österreich sei von
den Entscheidungen in Deutschland nicht betroffen, sondern gehe
seinen Weg bei der Besteuerung von Einlagen österreichischer
Staatsbürger in der Schweiz wie vereinbart weiter. Mit ersten
Einnahmen sei ab der zweiten Jahreshälfte 2013 zu rechnen, erfuhren
die Abgeordneten.

FPÖ für Beteiligung der BürgerInnen an kommunalen Kraftwerken

FPÖ-Abgeordneter Maximilian Linder trat in seinem
Entschließungsantrag 1954/A(E) für das Recht der Bürgerinnen ein,
sich finanziell an regionalen Energieversorgern zu beteiligen.
Während sich die Finanzmarktaufsicht gegen dieses kommunale
Finanzierungsmodell ausgesprochen hat, weil es ein "Einlagengeschäft"
darstelle, das nur Banken, nicht aber Gemeinden zustehe,
argumentierte Linder ökologisch und ökonomisch für Beteiligungen an
alternativen Energieprojekten von Gemeinden.

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) führte aus, es gebe
mehrere legale Modelle für die finanzielle Beteiligung von
BürgerInnen an den genannten Projekten und machte darauf aufmerksam,
dass in jedem Fall der Anlegerschutz und ausreichende Informationen
für die Anleger gewahrt werden müssen. Im Hinblick auf die aktuelle
Diskussion über einen rechtlichen Rahmen für Bürgerbeteiligungen auf
europäischer Ebene schlug Schmuckenschlager die Vertagung des Antrags
vor.

Abgeordnete Ruperta Lichtenecker (G) wandte sich gegen eine
Vertagung, weil es darum gehe, Energiewendeprojekte voranzutreiben.
Die vorhandenen Modelle haben sich als zu teuer erwiesen, sagte die
Rednerin. Auch Abgeordneter Peter Westenthaler (B) hielt den Antrag
für "grundvernünftig" und erteilte dem Vertagungsautomatismus
gegenüber Oppositionsanträgen im Interesse des Parlamentarismus eine
klare Absage.

Abgeordneter Werner Kogler (G) bekannte sich zum Anlegerschutz, hielt
es aber ebenfalls für dringend notwendig, nicht nur in Sonntagsreden
dafür einzutreten, den BürgerInnen die Möglichkeit zu geben, sich an
KMU in ihrer unmittelbarer Nähe zu beteiligen. Das Vertrauen der
Menschen in die Banken schwindet, da sie nicht wissen, was dort mit
ihrem Geld passiere. Die Politik aber schütze und stütze die Banken
und übersehe dabei den Unterschied zwischen Investitionen in
unmittelbarer Nähe der Menschen oder irgendwo in der Karibik.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) machte ebenfalls auf bestehende
Modelle aufmerksam, räumte aber ein, dass die Prospektpflicht für KMU
zu teuer komme. Die Vertagung des Antrags sei richtig, um Zeit für
die notwendige Diskussion zu gewinnen. Im Unterschied zur schwarz-
blauen Ära werden Oppositionsanträge in jüngster Zeit ernster
genommen, immer wieder auch im Plenum diskutiert und angenommen,
sagte Krainer gegenüber Abgeordnetem Westenthaler.

Staatssekretär Andreas Schieder sprach von einem schwierigen Thema
und verteidigte die Vorgangsweise der Finanzmarktaufsicht, die nur
nach objektiven Kriterien vorgehen könne. Der Anlegerschutz sei dabei
ein wichtiger Punkt, sagte Schieder und erinnerte daran, dass
Bürgerbeteiligungen bei Öko-Modellen möglich seien. Auf EU-Ebene
werde über ein Bürgerbeteiligungsmodell diskutiert, berichtete der
Staatssekretär.

Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll sprach von einem wichtigen
Thema der nächsten Monate, wies auf eine Arbeitsgruppe zum Thema in
der Wirtschaftskammer hin und bekannte sich zur Vertagung, aber nicht
ad calendas graecas. - Der Antrag wurde mit S-V-Mehrheit vertagt.

Hypo: BZÖ-Anträge auf Stopp der Rückzahlungen an die BayernLB

In der Frage der 3 Mrd. Euro-Forderung der BayernLB an die Republik
Österreich als Eigentümerin der Hypo-Alpe-Adria verlangte BZÖ-
Abgeordneter Stefan Petzner (2108/A(E)) von Finanzministerin Maria
Fekter, Zinszahlungen an die BayernLB einzustellen und bereits
überwiesene Zinszahlungen zurückzufordern. In diese Richtung ging
auch eine weitere Initiative Petzners (2087/A(E)), die die an
Finanzministerin Fekter adressierte Forderung nach einer
Rückzahlsperre für die Hypo Alpe Adria enthält. - Beide Anträge
wurden mit der Mehrheit der Koalitionsparteien vertagt.

Abgeordneter Stefan Petzner (B) leitete seine ausführliche
Darstellung der Entwicklung der Hypo Alpe Adria von der Übernahme
durch die BayernLB bis zur Notverstaatlichung mit der Aufforderung an
die Finanzministerin ein, die noch verbleibende Frist bis zum
14.12.2012 zu nutzen, um die Zahlungsverpflichtung der Republik
gegenüber der BayernLB rechtlich zu bekämpfen, was nach diesem Termin
aus Gründen der Verjährung nicht mehr möglich sei. Die
Zahlungsverpflichtung als Teil des Notverstaatlichtungsvertrags habe
keine Rechtsgrundlage, weil der Kapitalzufluss in Höhe von 3 Mrd. €
nicht als Darlehen, sondern als "verdeckter Eigenkapitalzufluss" zu
bewerten sei, sagte Petzner und wies in diesem Zusammenhang auf ein
diesbezügliches Rechtsgutachten hin. Österreich habe mit der BayernLB
schlecht verhandelt, meinte Petzner und warf den Bayern einmal mehr
vor, für den Untergang der Hypo Alpe Adria verantwortlich zu sein.
Die BLB habe das Institut in kurzer Zeit um 40 % "aufgeblasen", dann
aber fallen gelassen. Nun stelle sich die Frage, wie die Republik
vorgehe, sagte Petzner und verlangte eine Rückzahlungssperre.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) wandte gegenüber Petzner ein, die
Frist für eine Klage gegen die Rückzahlungsforderung der BayernLB
werde nicht am 14.12.2012 ablaufen, es seien noch zwei Jahre Zeit.
Vorerst sollte durch ein Gutachten geklärt werden, ob die genannten
3 Mrd. € als Kapitalersatz zu werten seien, in diesem Fall habe die
Bank zu handeln. Dem BZÖ-Antrag sei nicht zuzustimmen, weil eine
Rückzahlungssperre derzeit nicht möglich sei. Krainer beantragte
daher, den Antrag zu vertagen. Die BayernLB habe nicht, wie Petzner
es darstellte, eine gute Bank übernommen, bei der Hypo Alpe Adria
haben bereits große Probleme bestanden. Die Notverstaatlichung sei
unbedingt erforderlich gewesen, weil die Haftungen des Bundeslandes
Kärnten anderenfalls schlagend geworden wären.

Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) unterstützte beide Anträge des BZÖ
und hielt es einmal mehr für notwendig, die Notverstaatlichung der
Hypo Alpe Adria in einem Untersuchungsausschuss zu klären.

Abgeordneter Werner Kogler (G) hielt die Ausführungen des
Antragstellers für plausibel und hielt es für fraglich, ob die
Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria tatsächlich notwendig gewesen
sei, wie dies die Regierung darstelle. Kogler hielt für dringend
aufklärungsbedürftig, ob es zur Notverstaatlichung keine Alternative
gab und merkte an, die Hypo Alpe Adria sei für Österreich nicht
systemrelevant gewesen. Scharfe Kritik übte Kogler an der bisherigen
Weigerung der Regierungsparteien, den Rechnungshofbericht über das
Bankenpaket im Rechnungshofausschuss entsprechend und mit den
erforderlichen Auskunftspersonen zu debattieren. Kogler verlangte
eine ausführliche Behandlung dieses Rechnungshofberichts, wozu auch
gehöre, die ehemaligen Minister Pröll und Molterer sowie den
Aufsichtsratspräsidenten der Kommunalkredit Mödlhammer zu befragen.

Staatssekretär Andreas Schieder klärte die Abgeordneten darüber auf,
dass der Vorstand der Bank und nicht der Eigentümer handeln müsse,
wenn sich herausstellen sollte, dass der genannte Kapitalzufluss
eigenkapitalersetzend gewesen sei. Dieser Auffassung trat
Abgeordneter Stefan Petzner (B) vehement entgegen und mahnte die
Verantwortung der Eigentümervertreterin Fekter ein.

Auf die Frage, ob die BayernLB als ehemaliger Eigentümer ein
Mitspracherecht bei Veräußerungen von Teilen der Hypo Alpe Adria
habe, verneinte Staatssekretär Schieder. Eine solche Mitsprache
bestehe nur im Falle der Spaltung, aber nicht bei der Veräußerung von
Tochtergesellschaften. Die Notverstaatlichung sei notwendig gewesen,
weil im Konkursfall die Haftungen des Landes Kärnten für die Republik
schlagend geworden wären und das Defizit Österreichs explodiert wäre.

Auf die Frage des Abgeordneten Stefan Petzner (B), ob ein Vergleich
zwischen Österreich und Bayern in der Frage der 3 Mrd.
Zahlungsforderung möglich sei, hielt Staatssekretär Andreas Schieder
fest, diese Frage hänge von der Klärung der Frage ab, ob die Einlage
der BayernLB als Eigenkapital oder als Darlehen zu gelten habe.

Grüne wollen BürgerInnen Beteiligungen an KMU erleichtern

Ein von G-Abgeordneter Ruperta Lichtenecker eingebrachter
Entschließungsantrag (2137/A(E)) der Grünen betreffend
BürgerInnenbeteiligungsmodelle an KMU zielte auf einen Gesetzentwurf
ab, der die Finanzierung lokaler Projekte durch BürgerInnen
einfacher, kostengünstiger und für alle Beteiligten rechtssicher
machen soll.

Das Thema betreffe viele lokale Unternehmen und vor allem auch
Projekte, die in die Energiewende investieren wollten, sagte die
Abgeordnete. Da die Banken solche Projekte oft nicht unterstützten,
würden vielfach alternative Finanzierungsmodelle praktiziert, die
dann in Konflikt mit den Vorschriften der FMA geraten. Pro Jahr
betreffe das 20 bis 40 Fälle. Die Abgeordnete schlug vor, eine
parlamentarische Enquete abzuhalten, um schnell Lösungen zu finden.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) fügte hinzu, es gehe darum,
Investitionen in die Realwirtschaft zu ermöglichen und Arbeitsplätze
zu schaffen. Dafür müssten rechtlich einwandfreie Regelungen
geschaffen werden. Abgeordneter Werner Kogler (G) erläuterte, der
Anlassfall sei der Waldviertler Unternehmer Staudinger. Es gebe aber
eine Reihe ähnlicher Fälle, die zeigen, dass das Bankensystem versage
und grundsätzlich neu gestaltet werden müsse. Das Laxenburger Papier
der Regierung enthalte dazu nur "laxe" Aussagen, sagte der
Abgeordnete. Das Argument des Anlegerschutzes, mit dem die Regierung
sich weigere, über alternative Finanzierungsmodelle verhindere, lasse
er nicht gelten. Abgeordneter Peter Petzner (B) stimmte seinem
Vorredner zu. Die FMA trage nichts zur Lösung der Kreditklemme bei.
Ausschussvorsitzender Günter Stummvoll (V) meinte, die Grünen würden
für ihr Anliegen in ihm dann einen Mitstreiter finden, wenn
sichergestellt sei, dass pyramidenspielartige Finanzmodelle
grundsätzlich ausgeschlossen werden. Staatssekretär Andreas Schieder
hielt fest, das Thema des Antrags werde sehr wohl ernstgenommen. Im
gegebenen Anlassfall sei es aber eindeutig so, dass Bankgeschäfte
getätigt wurden, für die eine Konzession nötig wäre. - Der Antrag
wurde mit S-V-Mehrheit vertagt. (Schluss Finanzausschuss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
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OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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