• 29.11.2012, 14:56:32
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FPÖ-Stefan: Vorratsdatenspeicherung - Justizausschuss ist auf gutem Weg

Bürgerinitiativen müssen ausführlich behandelt werden

Utl.: Bürgerinitiativen müssen ausführlich behandelt werden =

Wien (OTS) - Der freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald
Stefan begrüßt die ausgiebige Behandlung der Bürgerinitiative über
die Vorratsdatenspeicherung im gestrigen Justizausschuss und erklärt,
dass in diesem Fall diese Ausführlichkeit "besonders wünschenswert
gewesen ist, da die Anliegen der Bürgerinitiative grundlegende
Bürger- und Freiheitsrechte der Österreicher betreffen". Wichtige
Punkte dabei sind die Forderung nach einem Eintreten der
österreichischen Bundesregierung für die Aufhebung der Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung auf EU Ebene sowie eine Evaluierung von
Gesetzen, die die Grundrechte einschränken - wie das bereits sowohl
der österreichische Anwaltstag im September 2010, als auch die FPÖ in
einem Antrag vom 23. Februar 2012 gefordert haben.

In diesem Sinne waren zwölf namhafte Experten im gestrigen
Justizausschuss anwesend, die sich größtenteils kritisch zur
Vorratsdatenspeicherung geäußert haben. "Besonderer Kritikpunkt dabei
war der Generalverdacht, unter den die Gesamtbevölkerung gestellt
wird. Darüber hinaus gibt es trotz des großen und teuren Aufwands
selten Anfragen zu Delikten, sowie eine äußerst geringe
Aufklärungsrate", so Stefan. "Dass bedeutend mehr Betriebsdaten
abgefragt werden, als Vorratsdaten - wobei die Betriebsdaten schon
bisher vorhanden gewesen wären - erweckt den Eindruck, dass offenbar
Vorratsdaten für die Aufklärung vieler Delikte nicht unbedingt
notwendig sind."

Insgesamt komme es bei diesem Gesetz anscheinend zu einer
unverhältnismäßigen Einschränkung von Bürgerrechten. Somit müsse man,
wie auch schon der Anwaltstag gefordert habe, den Mut fassen,
Gesetze, die sich nicht bewähren würden, wieder aufzuheben, verlangt
der freiheitliche Verfassungssprecher. "Dieses Thema muss auf jeden
Fall weiter behandelt werden, wobei vor allem die Prüfung der Gesetze
mit Grundrechtseinschränkungen interessant zu werden versprechen.
Spannend wird hier natürlich auch die Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes zu der Beschwerde der FPÖ werden. Ich hoffe,
dadurch wird ein Schritt gesetzt, der unsere angeschlagenen Bürger-
und Freiheitsrechte wieder stärkt", so Stefan.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FPK

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