• 28.11.2012, 16:35:40
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Wissenschaftsausschuss beschließt neues Tierversuchsgesetz

Reparatur der Studiengebührenregelung passiert Ausschuss

Utl.: Reparatur der Studiengebührenregelung passiert Ausschuss =

Wien (PK) - Der Wissenschaftsausschuss begann seine heutige Sitzung
mit einer Aussprache mit Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle
über aktuelle Fragen aus dem Arbeitsbereich des Ausschusses.
Zentrales Thema war die geplant Einführung der
Studienplatzfinanzierung. Danach widmete er sich zwei
Regierungsvorlagen. Eine Änderung des Universitätsgesetzes, mit der
eine verfassungskonforme Bestimmung über die Einhebung von
Studiengebühren durch die Universitäten hergestellt wird, wurde vom
Ausschuss mit Mehrheit beschlossen. Gleichzeitig wurde auch eine
Neuregelung der Freibetragsgrenzen vorgenommen, welche für
BezieherInnen von Studienbeihilfen mit nichtselbständigem Einkommen
künftig steuerliche Verbesserungen bringen soll. Ein Antrag der FPÖ
mit der Forderung nach der Valorisierung der Studienbeihilfe und
Anhebung der Freibetragsgrenze wurde abgelehnt.

Der Ausschuss verabschiedete sodann mehrheitlich ein umfangreiches
Gesetzesvorhaben zur Regelung von wissenschaftlichen Tierversuchen.
Das Tierversuchsrechtänderungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie um,
welche mit klaren Regelungen unnötiges Tierleid verhindern soll. Zu
dieser Novelle standen auch je ein Antrag des BZÖ und der Grünen mit
in Verhandlung, die abgelehnt wurden.

Töchterle: Studienplatzfinanzierung soll Betreuungsrelationen sichern

Die Aktuelle Aussprache konzentrierte sich auf das Thema
Studienplatzfinanzierung, die 2013 in die erste Ausbaustufe gehen
soll. Bundesminister Karlheinz Töchterle betonte in seinem
Eingangsstatement, dass die österreichischen Universitäten viele
Beispiele hoher Exzellenz aufweisen. Ein Hebel, um noch weitere
Verbesserungen zu erreichen, sei selbstverständlich der Einsatz von
mehr finanziellen Mitteln. Hier müsse der Anteil der Privatmittel
unbedingt gesteigert werden. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
gehöre auch ein Ausbau der Kapazitäten, etwa die Anhebung der Zahl
der Lehrenden. Die Infrastruktur der Hochschulen werde ständig
ausgebaut. Unterdessen habe man mit den Universitäten einen Konsens
erreichen können, bei teurer Forschungsinfrastruktur, etwa bei
Supercomputern, auf Synergien zu setzen und diese gemeinsam zu
nutzen. Selbstverständlich könne man Kapazitäten aber nicht beliebig
ausweiten, das müsse man anerkennen.

Das entscheidende Kriterium für die Studienplatzfinanzierung sei die
Erreichung besserer Betreuungsrelationen. Gleichzeitig habe man einen
Konsens darüber erreicht, dass es keine Reduktion der
Studierendenzahlen in Österreich geben solle. Derzeit befinde man
sich bei fünf stark nachgefragten Fächern in einem Testlauf, um
Erfahrungen für die flächendeckende Einführung der
Studienplatzfinanzierung zu gewinnen. Prinzipiell solle jeder und
jede Studierende das gewünschte Fach studieren können, das müsse aber
nicht unbedingt am zuerst gewünschten Studienort sein. Einen
Verdrängungswettbewerb zwischen Studienfächern befürchte er dadurch
nicht, sagte der Minister. Tatsächlich seien nur einige Studienfächer
stark nachgefragt. In solchen Fällen könne es auch zur Einführung von
Zugangsbeschränkungen kommen. Wichtig sei also, zu erreichen, dass
bisher weniger beachtete Studienfächer stärker nachgefragt werden.
Studierende sollen keinesfalls aus den Universitäten hinausgedrängt
werden, betonte Töchterle, sondern sie sollen besser auf die Fächer
und Universitätsstandorte verteilt werden.

Opposition sieht grundsätzliche Probleme als nicht gelöst

Abgeordneter Kurt Grünewald (G) bezweifelte, dass die
Studienplatzfinanzierung die grundsätzlichen Probleme der
Universitäten lösen werde. Er befürchte, dass man das Problem
verschiebe und nur andere Fächer in Zukunft überlaufen sein werden.
Der FWF sei nach wie vor zu knapp dotiert und müsse viele exzellente
Projekte abweisen. Ruperta Lichtenecker (G) sah Defizite in der
Finanzierung der Basisinfrastruktur. Abgeordneter Andreas Karlsböck
(F) meinte, er sehe nicht, wodurch sich die Planungssicherheit für
junge Menschen, die studieren wollen, erhöhen werde. Der Minister
wolle eine Steuerung der Studierendenzahlen über ein
Verteilungsmodell erreichen, sagte Karlsböck. Andere Länder
praktizierten die Steuerung über ein Preismodell. Dieses sei auch
besser mit dem freien Hochschulzugang vereinbar, für den sich die FPÖ
einsetze. Die Autonomie der Universitäten führe dazu, dass der
Minister zu wenig Durchgriffsrechte bei Fehlentwicklungen habe,
kritisierte Karlsböck. Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) sah
Verbesserungsbedarf beim Stipendiensystem. Ausschussvorsitzender
Martin Graf (F) meinte, niemand fordere eine unbegrenzte Ausweitung
der Kapazitäten. Bei entsprechendem politischem Willen wäre es aber
möglich, diese so weit auszubauen, dass alle österreichischen
Studierenden das Studium ihrer Wahl absolvieren können. Die Koalition
habe sich aber offenbar auf Zugangsbeschränkungen geeinigt. Diese
führe man auch ausgerechnet in jenen MINT-Fächern ein, die man
angeblich fördern wolle. Graf meinte auch, dem Parlament würden zu
wenig Daten zur Verfügung gestellt, um sich eine Meinung bilden zu
können, was tatsächlich geplant ist.

Koalitionsparteien: Zugangsbeschränkungen nur in Einzelfällen

Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte, es sei vom
Minister im Universitätsbereich sehr viel bewegt worden. Es zeige
sich, dass Zugangsbeschränkungen eindeutige Verbesserungen bei den
Abschlussquoten bringen. Sie wollte wissen, mit welchen Maßnahmen der
Wissenschaftsminister die Universitäten dabei unterstütze, mehr
private Drittmittel einzuwerben. Abgeordnete Andrea Kuntzl (S)
meinte, das Paket sei unter den gegebenen Bedingungen ein
herzeigbares Ergebnis. Man versuche derzeit, in fünf Fächern, in
denen die schwierigsten Bedingungen herrschen, durch die Einstellung
von mehr Lehrpersonal bessere Betreuungsrelationen zu erreichen.
Grundsätzlich sei sie für den freien Hochschulzugang, sagte Kuntzl.
Es werde daher nur punktuell Aufnahmeverfahren geben, bei denen man
frühere Fehler aber vermeiden wolle. So werde es keine Knock-Out-
Prüfungen geben. Auch die Studieneingangsphase werde verbessert.

Vollausbau der Studienplatzfinanzierung 2021

Wissenschaftsminister Karl-Heinz Töchterle hielt zu den Fragen der
Abgeordneten fest, der Endausbau der Studienplatzfinanzierung werde
über die nächsten drei Leistungsvereinbarungsperioden erfolgen. Der
Endausbau werde somit 2021 erreicht. Er halte das für einen
realistischen Rahmen. Die Mittel für den FWF würden immer wieder
erhöht, die Bewerbung darum erfolge kompetitiv, nicht alle
eingereichten Projekte würden daher auch finanziert, sagte er in
Richtung von Abgeordnetem Grünewald. Die Basisinfrastruktur und die
Forschung sei in die Studienplatzfinanzierung einbezogen, sagte
Töchterle weiter. Nicht umfasst sei die Großinfrastruktur und jener
Teil der Forschungsfinanzierung, der kompetitiv ausgestaltet ist,
erfuhr Abgeordnete Lichtenecker.

Der Minister meinte zu den Ausführungen von Abgeordnetem Karlsböck,
es sei nicht richtig, das Preis- und Leistungsmodell als Gegensätze
zu sehen. Es werde immer einen Mix aus beiden geben müssen.
Zugangsbeschränkungen seien nicht generell abzulehnen. Gerade im
Medizinstudium hätten sie zu klaren Verbesserungen geführt. Die
Maturazugangsberechtigung reiche heute nicht mehr aus für den
Hochschulzugang. Prinzipiell sollte es die aufnehmende Institution
sein, die entscheidet, wer ein Studium beginnen darf, wobei ihm klar
sei, dass das ein Paradigmenwechsel ist. Töchterle verteidigte auch
die Autonomie der Universitäten. Sie habe viele Vorteile, und man
müsse daher akzeptieren, dass der Minister nicht das volle
Durchgriffsrecht hat.

Studiengebührenregelung wird repariert

Eine Novelle, die Rechtssicherheit im Bereich der Studiengebühren
herstellen soll, wurde vom Wissenschaftsausschuss in der Fassung
eines von Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager (V)
eingebrachten S-V-Abänderungsantrags mehrheitlich verabschiedet.
Studienbeiträge werden ab Sommersemester 2013 von ordentlichen
Studierenden mit der Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates
bei Überschreitung der Studiendauer um mehr als zwei Semester, von
ordentlichen Studierenden aus Drittstaaten, sofern sie nicht unter
Ausnahmeregelungen fallen, und von außerordentlichen Studiereden
eingehoben. Wenn es bis 1. Juni 2014 zu keiner Neuerung der
Studienbeitragsregelung kommt, soll die vorliegende Fassung in
Geltung bleiben. Durch eine Anhebung der Freibeträge bei
nichtselbständigen Einkommen sollen durch die Novelle außerdem
Verbesserungen für BezieherInnen von Studienbeihilfen geschaffen
werden (2011 d.B.).

Gegen die vorgeschlagene Regelung sprachen sich grundsätzlich nur die
Abgeordneten des BZÖ aus. Abgeordneter Kurt List (B) meinte, es sei
eine Chance vergeben worden, den Universitäten durch eine vernünftige
Studienbeitragsregelung dringend benötigte Mittel zu verschaffen.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) merkte an, der
Vorschlag von Wissenschaftsminister Töchterle sei zwar besser
gewesen, aber nun habe man immerhin diesen Kompromiss erreicht, der
den Universitäten 40 Mio. € pro Jahr bringe. Abgeordneter Kurt
Grünewald (G) brachte einen Abänderungsantrag zugunsten der
Angehörigen von Drittstaaten ein. Sie würden nun schlechter gestellt,
kritisierte er. Er interessierte sich, ebenso wie Abgeordneter Martin
Graf (F) dafür, wie jene Universitäten, die aufgrund der
Rechtsunsicherheit bisher keine Studiengebühren eingehoben haben, für
die ihnen dadurch entgangenen Mittel entschädigt werden. Abgeordnete
Andrea Kuntzl (S) meinte, es sei selbstverständlich, dass diese
Universitäten der Verlust entsprechend abgegolten werde.
Bundesminister Karlheinz Töchterle stellte dazu klar, dieser Punkt
werde in den nächsten Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten
berücksichtigt. - Die Studiengebührenregelung wurde mit S-V-F-G-
Mehrheit plenumsreif gemacht. Der Abänderungsantrag der Grünen wurde
nur von diesen unterstützt und damit abgelehnt.

Zum Thema Studienbeihilfen hatten auch die Freiheitlichen einen
Entschließungsantrag (2067/A(E)) eingebracht. Abgeordneter Martin
Graf (F) sprach sich für die Valorisierung der Studienbeihilfe aus.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) meinte, es werde nötig sein, den
Kreis der BezieherInnen von Studienbeihilfen auszuweiten. Abgeordnete
Andrea Kuntzl meinte, eine große Reform des Studienbeihilfesystems
sei unumgänglich. - Der Antrag der Freiheitlichen fand nur die
Unterstützung der Opposition und wurde damit abgelehnt.

EU-Richtlinie zu Tierversuchen wird umgesetzt

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Tierversuchs-Richtlinie der
EU eine Neufassung des Tierversuchsgesetzes vorgelegt. Das
Tierversuchsrechtsänderungsgesetz (TVRÄG) enthält neben dem
Tierversuchsgesetz 2012 auch Änderungen von Bestimmungen des
Arzneimittelgesetzes, des Biozid-Produkte-Gesetzes, des
Futtermittelgesetz 1999, des Gentechnikgesetzes sowie des
Tierschutzgesetzes (2016 d.B.).

In der Debatte wurde von Abgeordnetem Wolfgang Spadiut (B)
kritisiert, der Tierschutz sei zu wenig berücksichtigt. Er brachte
insgesamt vier Abänderungsanträge und einen Entschließungsantrag zu
der Novelle ein. Sein Fraktionskollege Bernhard Vock meinte,
Tierschutz müsse endlich in Verfassungsrang erhoben werden.
Abgeordneter Kurt Grünewald (G) stellte fest, das Gesetz sei eine
Gratwanderung zwischen den Interessen des Tierschutzes und den
Interessen der Forschung, die ebenfalls Gehör finden mussten. Seine
Fraktionskollegin Christiane Brunner forderte in einem
Abänderungsantrag die Einrichtung einer Kommission zur Genehmigung
von Tierversuchen, wie sie auch in anderen Ländern bestehe.
Abgeordneter Martin Graf (F) forderte sicherzustellen, dass unnötige
Tierversuche vermieden werden. Dazu würde beitragen, wenn Anträge für
die Genehmigung von Tierversuchen eine Erklärung darüber enthalten,
dass es in diesem Fall keine Alternativverfahren gebe. Abgeordnete
Andrea Kuntzl (S) sah in der Novelle wesentliche Verbesserungen im
Tierversuchsgesetz umgesetzt. Die höheren Standards, die Österreich
gegenüber der EU-Richtlinie bereits habe, seien beibehalten worden.
Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) meinte, Österreich habe
bereits im Vergleich zu anderen Ländern ein sehr niedrige Anzahl an
Tierversuchen. Die Forschung sei auf dem modernsten Stand. Man müsse
aber auch sehen, dass Tierversuche für die Entwicklung von
Arzneimitteln sowohl in der Human- als auch in der Tiermedizin noch
immer in einem gewissen Ausmaß notwendig seien.

Bundesminister Karlheinz Töchterle hielt fest, man habe das Gesetz in
sehr vielen Gesprächen mit allen Betroffenen in der Forschung und den
am Thema Interessierten, wie den Tierschutzorganisationen, sehr
sorgfältig vorbereitet. Es sei eine sensible Materie, man habe aber
einen gangbaren Kompromiss gefunden zwischen jenen, die alle
Tierversuche abschaffen wollen, und jenen, die sie als unumgänglich
notwendig ansehen. Sein Ressort unterstütze die Suche nach
Alternativen jedes Jahr mit 300.000 €, und Österreich beteilige sich
auch an entsprechenden EU-Projekten. - Bei der Abstimmung wurde die
Novelle mit S-V-Mehrheit angenommen. Die Abänderungsanträge der
Grünen und des BZÖ fanden nur die Zustimmung der Oppositionsparteien.
Auch der BZÖ-Entschließungsantrag blieb in der Minderheit.

Mit in Verhandlung standen auch zwei Oppositionsanträge. Die Grünen
sprachen sich für eine gesetzliche Verankerung der ethischen
Bewertung von Tierversuchen aus (946/A [E]). Dieser Antrag wurde
ebenso wie ein Entschließungsantrag des BZÖ zu einem zeitgemäßen
Tierversuchsgesetz (2014/A(E)) mehrheitlich abgelehnt. (Schluss
Wissenschaftsausschuss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

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