• 27.11.2012, 17:07:30
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  • OTS0282 OTW0282

Öffentlicher Dienst: Sexualstraftätern droht automatischer Jobverlust ---------------------------------------------------------------------

Wien (PK) - Wer rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs, Vergewaltigung oder einer anderen vorsätzlichen Sexualstraftat verurteilt wird, muss künftig den Bundesdienst verlassen. Mit der Verurteilung gilt das Dienstverhältnis automatisch als aufgelöst, und zwar unabhängig vom Strafausmaß. Das sieht die Dienstrechts-Novelle 2012 vor, die heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats beschlossen wurde. Auch für Verurteilungen wegen Quälens oder Vernachlässigens unmündiger und wehrloser Personen oder eines Gefangenen sowie wegen Folter gelten die gleichen Konsequenzen. Zudem werden ein eigener Paragraph zur Ahndung von staatlicher Folter in das Strafgesetzbuch (§ 312a) aufgenommen und dutzende Detailbestimmungen in 19 weiteren Gesetzen geändert. Deutlich erleichtert wird etwa die Inanspruchnahme des "Papamonats" im öffentlichen Dienst.

Utl.: Wien (PK) - Wer rechtskräftig wegen sexuellen Missbrauchs,
Vergewaltigung oder einer anderen vorsätzlichen Sexualstraftat
verurteilt wird, muss künftig den Bundesdienst verlassen. Mit
der
Verurteilung gilt das Dienstverhältnis automatisch als
aufgelöst, und
zwar unabhängig vom Strafausmaß. Das sieht die
Dienstrechts-Novelle
2012 vor, die heute vom Verfassungsausschuss des Nationalrats
beschlossen wurde. Auch für Verurteilungen wegen Quälens oder
Vernachlässigens unmündiger und wehrloser Personen oder eines
Gefangenen sowie wegen Folter gelten die gleichen
Konsequenzen. Zudem
werden ein eigener Paragraph zur Ahndung von staatlicher
Folter in
das Strafgesetzbuch (§ 312a) aufgenommen und dutzende
Detailbestimmungen in 19 weiteren Gesetzen geändert. Deutlich
erleichtert wird etwa die Inanspruchnahme des "Papamonats" im
öffentlichen Dienst. =

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit der Mehrheit der
Koalitionsparteien. Dem neuen Anti-Folter-Paragraphen, dessen
Formulierung von der FPÖ heftig kritisiert wurde, stimmten auch die
Grünen zu. Ein im Rahmen der Beratungen eingebrachter und bei der
Abstimmung mitberücksichtigter S-V-Abänderungsantrag hat im
Wesentlichen redaktionelle Berichtigungen und Klarstellungen zum
Inhalt. Das BZÖ bedauerte ausdrücklich, dass mit der Dienstrechts-
Novelle wieder kein modernes Dienstrecht für Beamte mit höheren
Einstiegsgehältern und einer flacheren Einkommenskurve geschaffen
wird.

Besonders umstritten war in der Debatte - neben dem neuen Anti-
Folter-Paragraphen - die automatische Auflösung des
Dienstverhältnisses wegen einer vorsätzlich begangenen Sexualstraftat
und bestimmter anderer Delikte. Die Regierung begründet den Schritt
damit, dass dem Ansehen der Verwaltung in der Vergangenheit durch
öffentlich diskutierte Fälle immer wieder enormer Schaden zugefügt
wurde und das Disziplinarrecht nicht so gegriffen habe wie
vorgesehen.

Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, wertete die
Sonderregelung für bestimmte Deliktsgruppen wie Sexualstraftaten
allerdings als nicht schlüssig. Ausschlaggebend für den automatischen
Amtsverlust eines öffentlich Bediensteten soll seiner Meinung nach
ausschließlich die Schwere einer Tat sein. Und wie schwer eine Tat
wiege, lege der Richter durch das Strafausmaß fest, argumentierte er.
In diesem Sinn trat Steinhauser dafür ein, den automatischen
Amtsverlust allein auf die Höhe der Strafe abzustellen und ansonsten
auf das Disziplinarrecht zu setzen. Die neuen Bestimmungen mögen
vielleicht populär sein, meinte er, eine Ungleichbehandlung einzelner
Tätergruppen sei aber nicht gerechtfertigt.

Seitens der FPÖ warnte Abgeordneter Werner Herbert vor einer
Vorverurteilung von betroffenen BeamtInnen, wobei er auch auf den
Umstand Bezug nahm, dass bei einer Anklage wegen eines der genannten
Delikte künftig eine zwingende Suspendierung ausgesprochen werden
muss. Sexualstraftäter und Folterer hätten im öffentlichen Dienst
nichts verloren, bekräftigte er, seiner Auffassung nach ist das
geltende Disziplinarrecht aber ausreichend. Auch Abgeordneter Ernest
Windholz (B) hinterfragte den automatischen Amtsverlust bei
Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten und meinte, die
Entscheidung sollte dem Dienstgeber überlassen bleiben.

Befürwortet wurden die neuen Bestimmungen hingegen von Abgeordnetem
Otto Pendl (S) und Zweitem Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer
(V). Neugebauer hielt Abgeordnetem Herbert entgegen, dass
Suspendierungen schon derzeit allgemeine Praxis seien. Er hob zudem
hervor, dass die neuen Bestimmungen im Sinne des öffentlichen
Dienstes sind. Auch Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek
stellte sich hinter die Gesetzesvorlage und sprach von einem
richtigen Schritt.

Um gänzlich auszuschließen, dass verurteilte Sexualstraftäter in
Schulen unterrichten oder in anderer Form Jugendliche betreuen, etwa
in Jugendstrafanstalten, sind die zuständigen Personalstellen und
Dienstbehörden künftig außerdem dazu verpflichtet, bei Neuaufnahmen
Auskünfte aus der Sexualstraftäterdatei einzuholen. Für den übrigen
öffentlichen Dienst reicht bei Personaleinstellungen eine einfache
Strafregister-Auskunft, wobei normiert wird, dass diese nach Prüfung
der Dienstbehörde sofort zu löschen ist und nicht dem Personalakt
beigegeben werden darf.

Anti-Folter-Paragraph: FPÖ fordert Diskussion im Justizausschuss

Intensiv diskutiert wurde im Ausschuss auch über den neuen Anti-
Folter-Paragraphen im Strafgesetzbuch. Mit diesem Paragraphen tragen
die Abgeordneten einer Empfehlung des UN-Ausschusses gegen Folter
Rechnung, wobei in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag nochmals
ausdrücklich klargestellt wird, dass dieser Paragraph ausschließlich
für staatliche Folter - also Folter durch öffentliche Amtsträger bzw.
durch Personen, die auf Veranlassung oder mit Einverständnis eines
Amtsträgers handeln - gilt. Zusätzlich wird im Strafgesetzbuch
verankert, dass der neue Straftatbestand zu jenen strafbaren
Handlungen gehört, die ohne Rücksicht auf die Gesetzeslage am Tatort
bestraft werden.

Heftige Kritik am Paragraphen kam vor allem von der FPÖ. Die
Abgeordneten Werner Herbert und Peter Fichtenbauer zeigten sich
verwundert darüber, dass das Strafgesetzbuch "im Schnellverfahren" im
Zuge einer Dienstrechts-Novelle geändert wird, und forderten eine
ausführliche Diskussion im Justizausschuss. Bemängelt wurde von ihnen
vor allem die legistische Formulierung. So sprach Abgeordneter
Fichtenbauer von einer "grottenschlechten Übersetzung" der Anti-
Folter-Konvention der UNO, die noch dazu nicht der österreichischen
Rechtskultur entspreche. Angesichts unbestimmter Begriffe prophezeite
er "mörderische Auslegungsschwierigkeiten" und meinte, das
rechtspolitische Ziel könne mit einer anderen Formulierung sicher
besser erreicht werden. Fichtenbauer zufolge könnte aufgrund des
Wortlautes des Paragraphen auch ein Richter wegen
"Geständniserpressung" verurteilt werden, wenn er dem Angeklagten
signalisiere, dass seine Strafe im Falle eines Geständnisses
niedriger ausfallen werde.

Dem gegenüber wertete Abgeordneter Albert Steinhauser (G) den neuen
Anti-Folter-Paragraphen als "menschenrechtlichen Quantensprung". Über
die legistische Qualität des Paragraphen könne man diskutieren, sagte
er, er erachtet die Kritik der FPÖ aber als "sehr nebulos".
Steinhauser wies darauf hin, dass es nur um die Zusammenfassung von
Delikten in einem neuen Paragraphen gehe, Folter sei auch jetzt schon
strafbar.

Als Vertreter des Justizministeriums hielt Christian Pilnacek der
Kritik der FPÖ entgegen, dass die Formulierung im StGB dem Artikel 1
des Anti-Folter-Übereinkommens der UNO entspreche, der im Zuge der
Ratifizierung des Übereinkommens durch Österreich bereits 1987 im
Bundesgesetzblatt kundgemacht wurde. Mit der Ergänzung des
Strafgesetzbuchs setze man nicht nur das Regierungsprogramm um,
sondern folge auch einer Entschließung des Nationalrats, betonte er.
Laut Pilnacek habe man sich nicht zuletzt deshalb am Wortlaut der
Konvention orientiert, um Auslegungsprobleme zu vermeiden. In den
Erläuterungen werde auch klargestellt, dass legitime Maßnahmen wie
die Verhängung einer U-Haft oder eine Festnahme keinesfalls als
Folter gewertet werden können. Kernpunkt des Paragraphen ist ihm
zufolge eine Geständniserlangung mit unlauteren Methoden.

Inanspruchnahme des "Papamonats" wird erleichtert

Mit der Dienstrechts-Novelle 2012 erleichtert wird auch die
Inanspruchnahme des Frühkarenzurlaubs für Väter. Der so genannte
"Papamonat", der nach der Geburt eines Kindes einen bis zu
vierwöchigen unbezahlten Karenzurlaub ermöglicht, kann in Hinkunft
nicht mehr aufgrund von wichtigen dienstlichen Interessen untersagt
werden. Zudem muss er nicht mehr zwei Monate vor dem
voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden, eine Meldung
spätestens eine Woche vor Antritt reicht.

Eine Reihe weiterer dienstrechtlicher Änderungen ist durch die
geplante Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz und die
damit verbundene Auflösung einzelner Sonderbehörden wie der
Disziplinaroberkommission bedingt. Durch die neue Form der
Reifeprüfung müssen außerdem die Abgeltungen für LehrerInnen neu
festgelegt werden, wobei es dadurch zu keinen wesentlichen budgetären
Auswirkungen kommen soll.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf dutzende Detailänderungen:
Bei unentschuldigter Abwesenheit vom Dienst und bei einer Haftstrafe
wird die dienstrechtliche Vorrückung in Hinkunft gehemmt.
Vertragsbedienstete, die unmittelbar nach Dienstantritt krank werden,
müssen nicht mehr um ihre Entgeltfortzahlung bangen. RichterInnen
können zur Betreuung eines schulpflichtigen Kindes ihre Dienstzeit
flexibel bis zur halben Auslastung herabsetzen lassen. Für
BeamtInnen, die wegen Dienstunfähigkeit frühzeitig in den Ruhestand
versetzt werden und zuvor mindestens 120 Schwerarbeitsmonate
geleistet haben, reduziert sich - analog zum ASVG - der
Pensionsabschlag von 15 % auf maximal 11 %. Die fünfjährige
Befristung für Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst beginnt mit
dem Tag der Funktionsbetrauung zu laufen, auch wenn die offizielle
Ernennung erst später erfolgt. Für Klassenzimmer gibt es keine
Ausnahme aus dem Anwendungsbereich des Bundes-
Bedienstetenschutzgesetzes mehr. Ausgegliederte Rechtsträger erhalten
mehr Flexibilität in Bezug auf die Wahl der Pensionskasse.

Heinisch-Hosek: Dienstrechts-Novelle ist "nahezu kostenneutral"

Abgeordnete Daniela Musiol (G) wertete es als positiv, dass die
RichterInnen der neuen Verwaltungsgerichte in das Richter- und
Staatsanwaltschaftsdienstgesetz aufgenommen werden. Deren Einstufung
ist für sie allerdings nicht ganz nachvollziehbar, da man, wie sie
meint, vom ursprünglichen Grundsatz abweiche, den neuen
Verwaltungsgerichten die gleiche Wertigkeit beizumessen wie den
ordentlichen Gerichten. Ihrer Auffassung nach gilt es außerdem darauf
zu achten, dass es nicht zu einer unterschiedlichen Besoldung bei den
einzelnen Verwaltungsgerichten komme.

Auch Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) hob die Notwendigkeit eines
einheitlichen Richterbildes hervor, unabhängig davon ob der Richter
an einem ordentlichen Gericht oder einem Verwaltungsgericht tätig
ist. Er erachtet es in diesem Sinn für dringend notwendig, Mitglieder
der Unabhängigen Verwaltungssenate nur nach einer Übernahmeprüfung in
die Verwaltungsgerichte aufzunehmen. Damit der Rechtsstandard in
Österreich nicht sinke, braucht es ihm zufolge unter anderem eine
ordentliche Ausbildung der UVS-Mitglieder in Verfahrensrecht.

Abgeordneter Ernest Windholz (B) bedauerte, dass mit der vorliegenden
Novelle wieder kein modernes Dienstrecht für BeamtInnen geschaffen
werde. Das BZÖ sei für tiefgreifende Änderungen und ein neues
Besoldungsrecht mit höheren Einstiegsgehältern und einer flacheren
Einkommenskurve, skizzierte er.

Abgeordnete Judith Schwentner (G) begrüßte den erleichterten Zugang
zum "Papamonat" und die Möglichkeit für RichterInnen, ihre
Arbeitszeit variabel zu reduzieren. Nach wie vor hätten aber
eingetragene PartnerInnen nicht in allen Fällen die gleichen Rechte
wie EhepartnerInnen, kritisierte sie.

Abgeordneter Otto Pendl (S) gab zu bedenken, dass gerade diejenigen,
die immer wieder ein modernes, einheitliches Dienstrecht für den
öffentlichen Dienst fordern, diejenigen seien, die für alle möglichen
Sondergruppen des öffentlichen Dienstes ein eigenes Dienstrecht
wollten.

Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer (V) betonte, die
vorliegende Novelle habe außerordentlich viele positive Punkte. Als
Beispiele nannte er nicht nur den erleichterten Zugang zum
"Papamonat", sondern auch die Verlängerung der Opt-Out-Regelung für
Führungskräfte mit Pauschalbezug, die Absicherung jener
ExekutivbeamtInnen, die von der Behördenreform des Innenministeriums
betroffen sind, die reduzierten Pensionsabschläge bei der Versetzung
in den vorzeitigen Ruhestand von SchwerarbeiterInnen und verstärkte
Mitwirkungsrechte der Personalvertretung.

Beamten-Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek hielt fest, dass die
Dienstrechts-Novelle auf sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen
basiere. Verbesserungen für eingetragene PartnerInnen gibt es ihr
zufolge bei der Pflegefreistellung. Erfreut äußerte sich die
Ministerin auch darüber, dass die Dienstrechts-Novelle "nahezu
kostenneutral" sei.

Oppositionsanträge abgelehnt bzw. vertagt

Mitverhandelt mit der Dienstrechts-Novelle 2012 wurde außerdem eine
Reihe von Oppositionsanträgen. So fordert die FPÖ, die Rechte von
Beschwerdeführern in Disziplinarverfahren zu stärken (1909/A[E]), die
Bestimmungen für Belehrungen und Ermahnungen von BeamtInnen zu
präzisieren, um Willkür hintanzuhalten (1705/A), und
ExekutivbeamtInnen auch dann eine einmalige Geldaushilfe als
Schmerzensgeldersatz zu gewähren, wenn sie sich nicht im Einsatz,
sondern im Rahmen der dienstlich angeordneten Aus-, Fort- und
Weiterbildung schwer verletzen (838/A). Außerdem wollen die
Abgeordneten Werner Neubauer und Werner Herbert Beamte in Bezug auf
die Leistung von Pensionssicherungsbeiträgen und von zusätzlichen
Pensionsbeiträgen für Nebengebühren entlasten (1232/A[E], 499/A[E]).

Das BZÖ macht sich für ein Streikverbot im öffentlichen Dienst
(930/A[E]) und die umgehende Abschaffung der sogenannten
"Hacklerregelung" für BeamtInnen stark (1872/A).

Abgeordneter Werner Herbert (F) erinnerte in der Diskussion daran,
dass die Pensionssicherungsbeiträge für BeamtInnen seinerzeit
eingeführt wurden, da Beamtinnen pensionsrechtlich besser gestellt
waren als ASVG-Bedienstete. Mittlerweile seien die Pensionssysteme
aber angeglichen worden. Daher müssen seiner Meinung nach gesetzliche
Korrekturen vorgenommen werden. Für Abgeordneten Otto Pendl (S) ist
diese Frage, wie auch die Pensionsbeiträge für Nebengebühren und die
Geldaushilfen für ExekutivbeamtInnen, allerdings ein klassisches
sozialpartnerschaftliches Thema. Er brachte daher drei
Vertagungsanträge ein, die bei der Abstimmung auch angenommen wurden.

Die anderen Oppositionsanträge wurden mit wechselnden Mehrheiten
abgelehnt. Kritik von Abgeordnetem Ernest Windholz (B) und
Abgeordnetem Christian Lausch (F) an den geltenden Bestimmungen über
Ermahnungen und Belehrungen von BeamtInnen hielt Zweiter
Nationalratspräsident Fritz Neugebauer entgegen, dass im vorliegenden
FPÖ-Antrag lediglich der nicht ordnungsgemäße Vollzug einer an sich
eindeutigen gesetzlichen Bestimmung bemängelt werde. Windholz und
Lausch hatten zuvor kritisiert, dass Ermahnungen und Belehrungen von
Dienststellenleitern immer wieder dafür herangezogen werden, um das
Fortkommen einzelner BeamtInnen zu verhindern.

Ein zweiter BZÖ-Antrag zur "Hacklerregelung" (1882/A) wurde
unmittelbar vor der Ausschusssitzung aus formalen Gründen von den
AntragstellerInnen zurückgezogen. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)

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