• 22.11.2012, 20:56:42
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TIROLER TAGESZEITUNG "Leitartikel" vom 23. November 2012 von Wolfgang Sablatnig "Unter Populismusverdacht"

Innsbruck (OTS) - Utl.: Justizministerin Beatrix Karl will die
Strafrahmen für Sexualdelikte hinaufsetzen. Damit trifft sie den
Trend der Zeit. Die Änderungen im Sexualstrafrecht sind ob ihrer
kurzen Halbwertszeit aber kaum mehr zu überblicken.

Mit dem Plan für Verschärfungen des Sexualstrafrechts setzt
Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) auf eine sichere Bank. Die
öffentliche und mediale Diskussion der vergangenen Wochen und Monate
hat das ihre dazu beigetragen, dass Kinderschänder und Vergewaltiger
gar nicht streng genug bestraft werden können. Und am Stammtisch ist
wohl von noch drastischeren Methoden die Rede.
Doch so sehr Karl mit ihrem Vorstoß den Trend der Zeit trifft, so
wenig kann sie den Eindruck vermeiden, nur der Logik der
Tagespolitik, nicht aber einer koordinierten Planung zu folgen. Zu
oft wurde in den vergangenen Jahren am Strafrecht herumgedoktert:
Erst vor drei Jahren hat Karls Vorgängerin ein "Gewaltschutzgesetz"
durchs Parlament gebracht, auch damals wurden Strafrahmen verändert.
Nicht besser ist die Lage bei der erst zwei Jahre alten
elektronischen Fußfessel, deren Bestimmungen für Sextäter gerade
verschärft werden.
Jetzt schließlich folgt die Anpassung der "Systematik" bei der
Mindeststrafe für Vergewaltigung, die künftig ein Jahr statt bisher
sechs Monate Haft betragen wird. Und gleichzeitig kündigt Karl eine
Durchforstung des Strafrechts dahingehend an, ob die Strafdrohungen
für Vermögensdelikte einerseits und Delikte gegen Leib und Leben
andererseits noch im richtigen Verhältnis stehen. Viele Menschen
hätten das Gefühl, dass Vermögensdelikte vergleichsweise zu streng
bestraft werden, sagt sie.
Mit der nunmehrigen Verschärfung, die auch auf Richtlinien der EU und
in einem Punkt auf den einhelligen Wunsch aller fünf bisherigen
Parlamentsfraktionen zurückzuführen ist, wird diese innere Logik des
Strafgesetzbuchs ein weiteres Mal auf die Probe gestellt - nur um
dann vielleicht im Zuge des großen Reformprozesses wieder geändert zu
werden?
Dazu kommt, dass die Strafdrohungen ohnehin nur einen Teil der
anstehenden Fragen beantworten können. Eine Studie im Auftrag des
Justizministeriums zeigt, dass Österreichs Richter bei
Sexualdelikten zwar tendenziell streng urteilen, den Strafrahmen aber
nur selten bis zur Obergrenze ausschöpfen. Dass Ministerin und
Gerichte nicht immer einer Meinung sein müssen, hat auch die
Berufungsentscheidung gezeigt, welche die Fußfessel für einen
Salzburger Sextäter ermöglicht hat.
Wer wie Beatrix Karl bei dieser Problemlage nur an einem Rad dreht,
steht unter Populismusverdacht. Ein so heikles Thema wie das
Strafrecht sollte dafür aber nicht herhalten müssen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PTT

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