• 22.11.2012, 16:18:58
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Zentrales Personenstandsregister soll Behördenwege erleichtern

Innenausschuss empfiehlt Korrektur des Staatsbürgerschaftsgesetzes

Utl.: Innenausschuss empfiehlt Korrektur des
Staatsbürgerschaftsgesetzes=

Wien (PK) - Der Innenausschuss des Nationalrats hat heute einen
weiteren Puzzlestein zur Verwaltungsreform gesetzt. Die Abgeordneten
stimmten mit S-V-F-Mehrheit der Einrichtung eines Zentralen
Personenstandsregisters (ZPR) zu. Damit werden Geburtenbücher,
Sterbebücher und Heiratsbücher in absehbarer Zeit nur noch
historische Bedeutung haben. Durch die zentrale Erfassung aller
Personenstandsdaten soll der Verwaltungsaufwand für Gemeinden und
Behörden deutlich reduziert werden. Auch für BürgerInnen wird vieles
leichter. Erste Schritte werden auch zur Einrichtung eines Zentralen
Staatsbürgerschaftsregisters gesetzt, zudem sind einzelne Änderungen
im Meldegesetz sowie die Korrektur einer Bestimmung im
Staatsbürgerschaftsgesetz, die vom VfGH aufgehoben wurde, vorgesehen.

Beschlossen wurde der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf
unter Berücksichtigung eines umfangreichen Abänderungsantrags. Damit
wird unter anderem gewährleistet, dass die Eintragung des
Religionsbekenntnisses in das Personenstandsregister nur auf Wunsch
erfolgt. Zudem wird den Eltern die Möglichkeit eingeräumt,
totgeborenen Kindern Vor- und Familiennamen zu geben. Die Aufnahme
des Echtbetriebs des Registers ist nunmehr für 1. November 2013
vorgesehen, in einer Aufbauphase können aber bereits ab April Daten
eingegeben werden. Dadurch wird sichergestellt, dass im Herbst ein
umfassender Datenbestand vorliegt.

Mit dem Abänderungsantrag wird in Anlehnung an eine Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs außerdem eine Korrektur im
Staatsbürgerschaftsgesetz vorgenommen. Demnach kann der nachträgliche
Wegfall ausreichender finanzieller Mittel künftig nicht mehr zum
Widerruf einer bereits zugesicherten Staatsbürgerschaftsverleihung
führen. Alle sonstigen Verleihungsvoraussetzungen, wie insbesondere
die Unbescholtenheit des Betroffenen, bleiben aber auch nach der
Zusicherung weiter relevant.

Neben den Koalitionsparteien stimmte auch die FPÖ der Gesetzesnovelle
zu, Grüne und BZÖ äußerten vor allem Datenschutzbedenken.

Wie in den Erläuterungen zum Gesetzentwurf festgehalten wird, führen
und verarbeiten Städte und Gemeinden Personenstandsdaten derzeit sehr
unterschiedlich. Mitteilungen zwischen den Behörden erfolgen in
Papierform, bis zu einer Million Poststücke werden jährlich
versendet. Durch die örtlichen Zuständigkeiten müssen BürgerInnen
außerdem bis zu drei Personenstandsbehörden kontaktieren, wenn sie
diverse Urkunden brauchen.

Jedes Standesamt kann Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
ausstellen

Mit der Einrichtung eines Zentralen Personenstandsregisters soll nun
die bestehende Bücherstruktur und die klassische örtliche
Zuständigkeit entfallen. Für die BürgerInnen hat das den Vorteil,
dass künftig jedes Standesamt Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
ausstellen kann und die Vorlage von Urkunden bei vielen Behördenwegen
entfällt, weil diese online abrufbar sein werden. Nur im Falle einer
Geburt muss man wie bisher die örtlich zuständige
Personenstandsbehörde aufsuchen. Durch die zentrale Speicherung
erwartet sich die Regierung außerdem eine bessere Datenqualität, etwa
im Hinblick auf Vollständigkeit und Aktualität. Mittelfristig soll
der Druck von Urkunden mittels Bürgerkarte auch zu Hause möglich
sein. Bereits vorhandene Personenstandsdaten sollen sukzessive
nacherfasst werden.

Mit dem von den Koalitionsparteien vorgelegten Abänderungsantrag
wurden im Gesetzentwurf auch Anpassungen an das geplante Kindschafts-
und Namensrechts-Änderungsgesetz vorgenommen und etwa die vorgesehene
Möglichkeit, eine Obsorgeerklärung vor dem Standesbeamten abzugeben,
berücksichtigt.

Die Kosten für das Zentrale Personenstandsregister -
Anfangsinvestitionen in der Höhe von 6,5 Mio. € und jährliche
Betriebskosten von rund 900.000 € - sollen zwischen Bund und Ländern
aufgeteilt werden.

Der vorliegende Gesetzentwurf schafft darüber hinaus die notwendige
Rechtsgrundlage für ein Zentrales Staatsbürgerschaftsregister. Zur
konkreten Umsetzung des Vorhabens ist in weiterer Folge allerdings
noch eine Novellierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes erforderlich.

Erleichterungen bei der Meldepflicht

Schließlich enthält der Gesetzentwurf auch einzelne Änderungen im
Meldegesetz. Demnach wird es etwa künftig möglich sein, seinen
Wohnsitz mittels Bürgerkarte abzumelden und die Abmeldung eines
Nebenwohnsitzes bei jeder beliebigen Meldebehörde vorzunehmen. Für
Beherbergungsbetriebe entfällt die Pflicht, Gästeblätter in
Papierform aufzubewahren, wenn sie ein elektronisches
Gästeverzeichnis führen. Meldeerleichterungen gibt es auch für Gäste,
die zusammen reisen, aber keine Familie bzw. größere Reisegruppe
sind. Mit neuen Ermächtigungen für die Meldebehörden will die
Regierung betrügerische Falschmeldungen erschweren.

Der Abänderungsantrag sieht zudem die Einführung einer neuen
"Privathaushaltsbetätigung" vor: sie kann von allen in einer
Unterkunft lebenden Menschen beantragt und zur Vorlage bei Behörden
verwendet werden. Überdies wird ausdrücklich klargestellt, dass die
Meldebestätigung keine Angaben zum Familienstand enthält.

Datenschutzrechtliche Bedenken der Grünen und des BZÖ

Im Rahmen der Debatte äußerten die Abgeordneten Albert Steinhauser
(G) und Peter Westenthaler (B) datenschutzrechtliche Bedenken.
Steinhauser verwies in diesem Zusammenhang etwa auf kritische
Stellungnahmen der Rechtsanwaltskammer und des Justizministeriums. Im
Register seien auch sensible Daten wie die sexuelle Orientierung von
Personen erfasst, sollten sie in einer eingetragenen Partnerschaft
leben, machte er geltend. Problematisch ist für Steinhauser auch,
dass die Polizei umfassende Zugriffsmöglichkeiten auf das
Personenstandsregister hat. Seitens der Grünen kritisierte
Abgeordnete Alev Korun außerdem, dass mit dem vorliegenden Gesetz die
Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften gegenüber
Ehen einzementiert werde.

SPÖ, ÖVP und FPÖ unterstreichen strenge Datenschutzbestimmungen

Ausdrücklich begrüßt wurde die Gesetzesnovelle hingegen von SPÖ, ÖVP
und FPÖ. Abgeordneter Günter Kößl (V) erwartet sich durch die
Verwaltungsvereinfachung für Behörden und BürgerInnen
Kostenersparnisse in Millionenhöhe. Auch Abgeordneter Walter
Rosenkranz (F) verwies auf die zahlreichen Vorteile für BürgerInnen.

Die ursprünglich von mehreren Seiten geäußerten
datenschutzrechtlichen Bedenken sind nach Meinung von Rosenkranz,
Kößl und Abgeordnetem Johann Maier (S) mittlerweile ausgeräumt
worden. Maier betonte, dass die Datenschutzbestimmungen nun deutlich
strenger seien als etwa im Meldegesetz. Er würde sich für andere
Registergesetze ähnlich Bestimmungen wünschen. Datenmissbrauch könne
nie mit 100%iger Sicherheit verhindert werden, meinte Maier und
verwies etwa auf den aufgeflogenen Verkauf von Exekutionsdaten. Es
sei aber Vorsorge für strenge Kontrolle getroffen worden. Überlegen
könnte man sich seiner Meinung noch, der Datenschutzkommission und
dem Datenschutzrat explizit Kontrollbefugnisse einzuräumen.

Ein Vertreter des Innenministeriums versicherte gegenüber
Abgeordnetem Steinhauser, dass eine Protokollierung sämtlicher
Abfragen vorgesehen sei. Damit könne im Innenressort genau
festgestellt werden, wer, was, wann und mit welchen Kriterien
abgefragt hat. So könne man, wie etwa auch jetzt schon beim
Melderegister, aktiv werden, wenn bei Abfragen Auffälligkeiten
festgestellt werden.

Mikl-Leitner: Weniger Verwaltung und mehr Bürgerservice

Für Innenministerin Johanna Mikl-Leitner ist das Ziel der Novelle
klar: weniger Verwaltung und mehr Bürgerservice. In Richtung
Abgeordneter Korun merkte sie an, der Verfassungsgerichtshof habe die
unterschiedlichen Bestimmungen für Ehen und gleichgeschlechtliche
Partnerschaften als verfassungskonform gewertet.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) wertete es als bedenklich, dass im
Gesetzentwurf geplante Bestimmungen des Kindschafts- und
Namensrechts-Änderungsgesetzes berücksichtigt würden, obwohl die
Beratungen darüber im Justizausschuss vertagt worden seien.
Innenministerin Mikl-Leitner sieht darin allerdings kein Problem, ihr
zufolge sind die Änderungen mit dem Justizressort akkordiert.
Ausschussobmann Otto Pendl (S) hielt dazu fest, sollte der
Justizausschuss in der kommenden Woche die betreffenden Bestimmungen
abändern oder die Vorlage neuerlich vertagen, könne man das in
Zweiter Lesung im Plenum des Nationalrats korrigieren.

Das Gesetz wurde schließlich mit S-V-F-Mehrheit beschlossen, ein
Vertagungsantrag der Grünen blieb in der Minderheit.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Antrag der FPÖ, der
darauf abzielt, in Österreich geborenen Fremden den Zugang zur
österreichischen Staatsbürgerschaft zu erschweren. Die FPÖ sieht
nicht ein, warum jemand, der in Österreich geboren wurden, bereits
nach sechs Jahren einen Rechtsanspruch auf die Staatsbürgerschaft
erhält. Nach Meinung von Abgeordnetem Walter Rosenkranz (F) mindert
dieser Automatismus die Bereitschaft der Betreffenden zur
Integration.

Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Nach Ansicht
von Abgeordneter Alev Korun (G) würden durch den Antrag noch mehr
Menschen von wichtigen Staatsbürgerrechten ausgeschlossen. Bereits
jetzt gebe es viele MigrantInnen, die nicht wahlberechtigt seien,
obwohl sie schon viele Jahre in Österreich lebten. (Fortsetzung
Innenausschuss)

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