- 21.11.2012, 16:16:40
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Levelling-up bei Diskriminierungsschutz lässt weiter auf sich warten
Ausschussdebatte über Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes
Utl.: Ausschussdebatte über Vollziehung des
Gleichbehandlungsgesetzes=
Wien (PK) - Der Gleichbehandlungsausschuss befasste sich in seiner
heutigen Sitzung sowohl mit dem Gleichbehandlungsbericht des Bundes
2012 sowie mit dem Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft
für die Jahre 2010 und 2011. Beide wurden vom Ausschuss mehrheitlich
zur Kenntnis genommen.
Heinisch-Hosek will bessere Anrechenbarkeit von Vordienstzeiten
Der 9. Gleichbehandlungsbericht des Bundes 2012 (III-356 d.B.)
informiert über den Stand der Verwirklichung von Gleichbehandlung und
Frauenförderung im Bundesdienst sowie über die Tätigkeit der
Gleichbehandlungskommission des Bundes. In fast allen Ressorts bzw.
Obersten Organen konnten die Frauenanteile gegenüber 2009 erhöht
werden. Im Bundesdienst waren 2009 insgesamt 142.120 Personen
beschäftigt, 2011 waren es 141.562 Personen. In diesem Zeitraum ist
dabei der Frauenanteil von 39,8 % auf 40,6 % gestiegen.
Die Diskussion des Berichts wurde mit Detailfragen der Abgeordneten
an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst, Gabriele
Heinisch-Hosek, und an Bundesminister Rudolf Hundstorfer eröffnet.
Fragen stellten die Abgeordneten Sonja Ablinger und Binder-Mayer
(beide S), Christine Marek und Dorothea Schittenhelm (beide V)
Heidemarie Unterreiner und Carmen Gartlgruber (beide F), Alev Korun
und Judith Schwentner (beide G) sowie Martina Schenk (B). Im
Mittelpunkt der Diskussion stand der auch im Bundesdienst bestehende
Einkommensunterschied von Männern und Frauen, die Ursachen dafür und
die Maßnahmen, die dagegen gesetzt werden. Nachholbedarf sahen die
Abgeordneten nach wie vor in der Besetzung von Führungspositionen im
Bundesdienst. Auch die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft des
Bundes wurde thematisiert.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek hielt, bevor sie auf
Detailfragen der Abgeordneten einging, grundsätzlich fest, dass man
sich bei der Berichterstellung stets bemühe, kostensparend
vorzugehen. Sie sehe daher in der Vielzahl unterschiedlicher Berichte
zur Frage der Gleichbehandlung kein Problem, wichtig sei es, Daten
über sehr verschiedene Bereiche zu erhalten.
Der Vergleich der Einkommen von Männern und Frauen zeige, dass der
Unterschied im Bundesdienst geringer ausfalle als in der
Privatwirtschaft. Die Entwicklung gehe im Bundesdienst immer mehr in
Richtung einer Angleichung der Gehälter, was teilweise damit
zusammenhänge, dass eine Verschiebung in Richtung eines höheren
Anteils an Vertragsbediensteten stattfinde. In diesem Bereich gebe es
höhere Einstiegsgehälter und seien auch mehr Bewerbungen von jungen
Akademikerinnen als von Männern zu verzeichnen. Ein wichtiger Faktor,
aus dem sich Einkommensunterschiede erklären, seien die
unterschiedlichen Überstunden von Männern und Frauen im Bundesdienst.
Hierbei falle der Exekutivdienst besonders ins Gewicht, bei dem
Nacht- und Wochenenddienste selbstverständlicher Teil der
Diensteinteilung sind, und der gleichzeitig immer noch sehr stark
eine Männerdomäne darstellt, sagte die Ministerin. Bei der Besetzung
von Spitzenpositionen gebe es eine langsame Aufwärtsentwicklung. Für
Einstellungsverfahren falle ausschließlich die Qualifikation ins
Gewicht, unterstrich Heinisch-Hosek. Alle qualifizierten
BewerberInnen würden zu einem Erstgespräch eingeladen. Der Bund
verhalte sich damit anders, als es in der Privatwirtschaft oft üblich
sei, unterstrich Heinisch-Hosek. Sie sah daher keine Veranlassung,
Änderungen der Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Als Maßnahmen zur Beseitigung des Gender Pay Gap bemühe sich ihr
Ressort darum, Frauen darüber aufzuklären, welche Nachteile
Teilzeitarbeit auf ihre weitere Einkommensentwicklung und die Pension
hat. Im Frühjahr werde sie mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst
eine Diskussion über die Erhöhung von Einstiegsgehältern beginnen,
kündigte Heinisch-Hosek an. Man setze auch darauf, dass mehr Frauen
in Spitzenpositionen gelangen. Es seien auch neue Kriterien bei
Bestellungsverfahren eingeführt worden, um etwa auch Fähigkeiten, wie
soziale Kompetenz, zu berücksichtigen. Die bessere Anrechenbarkeit
der Vordienstzeiten sei ihr ein besonderes Anliegen, betonte die
Ministerin, da es hier auch im die Frage des Wechsels zwischen
Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst gehe. Als wichtige Maßnahme
nannte Heinisch-Hosek aus ihrer Sicht, Männern die Entscheidung für
einen Papa-Monat durch ein einfacheres Bewilligungsverfahren zu
erleichtern. Sie werde sich dafür einsetzen, dass auch die
Privatwirtschaft solche Regelungen übernimmt. Bisher werde das mit
dem Hinweis auf die Wirtschaftskrise abgeblockt. Aus ihrer Sicht
stellt das keine Begründung dar, zumal es sich hier um eine
Grundsatzentscheidung handle, die nicht von der Konjunktur abhängig
gemacht werden dürfe.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht mit Mehrheit von S,V,G,B gegen
die Stimmen von F zur Kenntnis genommen und damit vom
Gleichbehandlungsausschuss enderledigt.
Österreich hinkt beim Diskriminierungsschutz nach
Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des
Gleichbehandlungsgesetzes für die Jahre 2010 und 2011 (III-360 d.B.)
wird von der Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst und
dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz alle
zwei Jahre dem Nationalrat vorgelegt. Er enthält Angaben über die
Tätigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und zu den
Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK).
Bundesminister Rudolf Hundstorfer stellte fest, der
Diskriminierungsschutz im Bereich des gleichberechtigten Zugangs zu
Dienstleistungen und Sachgütern entspreche in Österreich noch nicht
dem Niveau der meisten anderen EU-Länder. Das Levelling-up solle
durch eine Novelle erfolgen, die eine Reihe von Maßnahmen in diesem
Bereich enthalten würde. Bisher sei diese Novelle aber durch eine
negative Stellungnahme der Österreichischen Bischofskonferenz
blockiert, bedauerte der Minister. Unser Land bleibe damit leider
nach wie vor Schlusslicht beim Diskriminierungsschutz.
Die Tatsache, dass man sich bei Diskriminierungen sowohl an die
Gleichbehandlungskommission als auch direkt an die Gerichte wenden
könne, sei nicht als unnötige Doppelgleisigkeit zu sehen, hielten
Hundstorfer und Heinisch-Hosek übereinstimmend fest. Es gehe vielmehr
darum, ein niederschwelliges Angebote für Personen zu schaffen, die
sich Diskriminierungen ausgesetzt sehen, ohne sofort vor Gericht
gehen zu wollen. Das stelle eine Erweiterung der Wahlfreiheit dar.
Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek sah es ebenfalls als
dringend geboten an, ein gleiches Niveau des Diskriminierungsschutzes
zu schaffen. Dass die Novelle dazu bisher am Widerstand der
Österreichische Bischofskonferenz scheitere, sei sehr bedauerlich.
Sie sehe nicht ein, warum etwa in Österreich eine Diskriminierung
homosexueller Paare bei der Wohnungssuche nach wie vor zulässig sein
sollte, meinte Heinisch-Hosek. Sie hoffe, dass mit den Sozialpartnern
schnell eine Lösung gefunden werden könne. Was die angesprochene
lange Verfahrensdauer der Gleichbehandlungskommission betrifft, so
hoffe man, dass eine Verkleinerung der Senate eine Beschleunigung
herbeiführen werde.
Im Bereich der einheitlichen Tarife für Senioren und Seniorinnen bei
den Verkehrsbetrieben sei nun einiges in Bewegung, stellte die
Ministerin fest. Nachdem die großen Verkehrsbetriebe hier
einheitliche Regelungen geschaffen haben, würden nun auch kleinere
Betriebe nachziehen. Regionale Unterschiede des Beratungsaufkommens
bei den Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft haben mit
unterschiedlichen Einzugsbereichen zu tun, erklärte die Ministerin.
Die Website sei ein wichtiges Informationsmedium geworden, sie sei
neu aufgesetzt worden und zeige eine steigende Zahl an Zugriffen.
Spezifische Daten darüber, inwieweit das Angebot von Help-TV speziell
als Informationsangebot in Zusammenhang mit Diskriminierung genützt
werde, seien nicht verfügbar, sagte die Ressortleiterin.
An der Diskussion beteiligten sich die Abgeordneten Franz Riepl und
Johann Hell für die SPÖ, Anna Höllerer und Dorothea Schittenhelm für
die ÖVP, Heidemarie Unterreiner für die Freiheitlichen, Alev Korun
und Judith Schwentner für die Grünen und Martina Schenk und Ursula
Haubner für das BZÖ.
Bei der Abstimmung wurde der Gleichbehandlungsbericht für die
Privatwirtschaft mehrheitlich mit den Stimmen von S,V,G, B und gegen
die Stimmen der FPÖ zur Kenntnis genommen und damit im Ausschuss
enderledigt. (Schluss Gleichbehandlungsausschuss)
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