• 20.11.2012, 19:04:49
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  • OTS0336 OTW0336

Justizausschuss beschließt Grundbuchsgebühr neu

Debatte über Fußfessel für Sexualstraftäter vertagt

Utl.: Debatte über Fußfessel für Sexualstraftäter vertagt=

Wien (PK) - Im zweiten Teil der heutigen Sitzung des Justizausschuss
wurden Beschlüsse betreffend kartellrechtliche Sonderbestimmungen für
Energieversorgungsunternehmen, die Neuregelung der Grundbuchsgebühr
und Unisex-Regeln für Versicherungsverträge. Die Debatte über
zusätzliche strengere Kriterien für die Bewilligung der Fußfessel bei
Sexualtätern und eine Reihe von Anträgen von FPÖ und BZÖ zum Thema
Fußfessel und Behandlung von Sexualstraftätern wurden aufgrund der
vorgerückten Stunde einstimmig vertagt.

Kartellrecht soll effizienter werden

Ein vom Ausschuss mit den Stimmen von S und V in der Fassung eines S-
V-Abänderungsantrags beschlossenes Kartell- und Wettbewerbsrechts-
Änderungsgesetz (1804 d.B.) will die Aufsicht über marktbeherrschende
Unternehmen durch die Übernahme des Konzepts der gemeinsamen
Marktbeherrschung verschärfen und bringt zudem auch eine
Sonderbestimmung über den Missbrauch der Marktmacht von
Energieversorgungsunternehmen.

Abgeordnete Sonja Steßl-Mühlbacher (S) brachte einen
Abänderungsantrag ein, wodurch eine ursprünglich vorgesehene Regelung
zur Beweislastumkehr für Energieunternehmen betreffend ihre
Preisbildung nun vorerst gestrichen ist. Abgeordneter Peter
Westenthaler kritisierte das Vorgehen scharf und meinte, eine
Beweislastumkehr sei hier durchaus sinnvoll. Da auch die
Regierungsfraktionen geäußert hätten, damit verbundene Fragen nun
weiter diskutieren zu wollen, forderte Westenthaler ein Hearing zu
diesem Punkt. Dieser Antrag, sowie sein damit verbundener
Vertagungsantrag, blieben aber in der Minderheit der
Oppositionsparteien. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) vermutete
hinter der Abänderung die Intervention eines wichtigen
Energieversorgungsunternehmens und forderte, dieses zu nennen. Dem
widersprachen die Abgeordneten Johannes Jarolim (S) und Karin Hakl
(V). Das Parlament habe die Regelung aus der Novelle herausgenommen,
da sie viele komplexe juristische Fragen aufwerfe. Diese sollten
behandelt werden, ohne dass dadurch die notwendige Änderung des
Kartellrechts blockiert werde. Auch Bundesministerin Beatrix Karl
wies den Interventionsvorwurf zurück.

Grundbuchsgebühr neu mit Ausnahmen für Familien und Unternehmer

Als Grundlage für die Bemessung der Grundbuchsgebühr soll in Hinkunft
der Verkehrswert anstelle des bisher relevanten Einheitswertes der
Liegenschaft herangezogen werden. Eine vom Ausschuss mit S-V-G-
Mehrheit verabschiedete Grundbuchsgebührennovelle (1984 d.B.) sieht
allerdings Ausnahmen für Übertragungen im erweiterten Familienbereich
sowie für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung der
Unternehmensstruktur vor. Für diese Fälle soll sich die
Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts,
höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts bemessen.

Nicht völlig zufrieden mit der Regelung zeigten sich die Abgeordnete
von FPÖ und BZÖ. Die Abgeordneten Herbert Scheibner (B) und Harald
Stefan (F) befürchteten, dass es trotz Verbesserungen, die es nun
gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gebe, zu einer nicht
gerechtfertigten Belastung der BürgerInnen kommen werde.

Justizministerin Beatrix Karl erläuterte, das Ziel der Novelle sei
die verfassungskonforme Umsetzung eines VfGH-Erkenntnis.
Grundsätzlich behandle man nun entgeltliche und unentgeltliche
Übertragungen von Liegenschaften gleich. Es werde nun auch nicht mehr
zwischen agrarischen und nichtagrarischen Unternehmen unterschieden.
Dafür kommen unentgeltliche wie entgeltliche Übertragungen innerhalb
der Familie in den Genuss einer günstigeren Regelung. Für die
Bestimmung des Verkehrswertes habe man eine praktikable Regelung
gefunden, sie werde diese außerdem noch über eine Verordnung
präzisieren, hielt die Ministerin fest.

Unisex-Regeln für Versicherungsverträge

Ein Versicherungsrechts-Änderungsgesetz (2005 d.B.) - es wurde von
den Abgeordneten einstimmig angenommen - führt nun die Unisex-Regel
in das diesbezügliche Vertragsrecht ein, die gleiche Leistungen und
Prämien für Männer und Frauen gewährleistet. Weiters bringt die
Novelle ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierungen Behinderter
bei Versicherungsverträgen.

Debatte über Fußfessel für Sexualtäter vorerst vertagt

Der elektronisch überwachte Hausarrest ("Fußfessel") soll für
Sexualstraftäter in Zukunft nur bei Vorliegen zusätzlicher und
strengerer Kriterien bewilligt werden. Diese Hauptstoßrichtung
verfolgen Änderungen des Strafvollzugsgesetzes und der
Strafprozessordnung (1991 d.B.), die der Ausschuss vorerst vertagte.
FPÖ und BZÖ bringen in diesem Zusammenhang ihre kritische Haltung in
zwei Entschließungsanträgen (1761/A(E), 2065/A(E)) zum Ausdruck, in
denen sie sich gegen den elektronisch überwachten Hausarrest für
Sexualstraftäter aussprechen. Das BZÖ verlangte darüber hinaus auch
eine gerichtliche Beaufsichtigung von Sexualtätern nach der
Haftentlassung (2055/A(E)) sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot
für Missbrauchstäter in jedem Bereich, der mit Minderjährigen
(2064/A(E)) zu tun hat. (Schluss)

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