- 20.11.2012, 18:47:08
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Europäische Zentralbank erhält Aufsicht über Europas Banken
Ausschussdebatte für und gegen europäische Superaufsichtsbehörde
Utl.: Ausschussdebatte für und gegen europäische
Superaufsichtsbehörde=
Wien (PK) - Der Europäische Aufsichtsmechanismus für die Banken der
Euro-Zone nimmt Gestalt an. Der EZB kommt dabei eine zentrale Rolle
zu, wobei sie jedoch von den nationalen Behörden in einem
festgelegten Rahmen unterstützt werden soll. Insbesondere wird die
EZB für jene Kontrollaufgaben allein zuständig sein, die für die
Sicherung der Finanzmarktstabilität als relevant angesehen werden.
Sie wird dabei unabhängig agieren, gegenüber dem Europäischen
Parlament und dem Rat jedoch Rechenschaft ablegen müssen. Nicht
explizit angeführte Aufgaben bleiben laut Entwurf in der
Verantwortung der nationalen Aufsichtsbehörden, erläuterte
Finanzstaatssekretär Andreas Schieder heute den Mitgliedern des EU-
Unterausschusses des Nationalrats Ausschussmitgliedern die Vorlagen
und beantwortete in einer lebhaften Diskussion zahlreiche
Detailfragen der Mandatare. Während Sprecher der Koalitionsparteien
von einem wichtigen Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens der
Menschen in die Banken sprachen, lehnte FPÖ-Abgeordneter Johannes
Hübner (F) die Übertragung besonderer Aufgaben der Aufsicht über
Kreditinstitute an die EZB und auch die Errichtung einer europäischen
Bankenunion ab, weil dies einen weiteren Souveränitätsverlust der
Mitgliedsstaaten bedeuten würde. Sein diesbezüglicher Antrag fand
aber nur die Zustimmung des BZÖ und blieb ebenso in der Minderheit
wie ein Antrag der Grünen auf Ausschussfeststellung. Die Grünen
traten für eine rasche Umsetzung einer starken europäischen
Bankenaufsicht mit umfassender Kontrolle aller systemrelevanten und
grenzüberschreitend tätigen Banken in der EU ein und verlangten
einmal mehr die Einführung eines EU-weit einheitlichen
Bankeninsolvenzrechts, bei dem das Bail-In-Instrument Priorität hat
und Finanzprodukte durch die Aufsichtsbehörden zu genehmigen sind.
Den Beratungen lag ein Vorschlag der Kommission für eine "Verordnung
zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht
von Kreditinstituten auf die Europäische Zentralbank" vor.
Gleichzeitig soll auch die bestehende Verordnung hinsichtlich der
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) angepasst werden.
Die EU-Bankenaufsicht stellt laut der Kommission einen "wichtigen und
entscheidenden ersten Schritt" zur Vollendung der Bankenunion dar,
die neben der Aufsicht auch einen einheitlichen Mechanismus zur
Sanierung und Abwicklung von Banken im Krisenfall und eine gemeinsame
Einlagensicherung umfassen soll.
Die Bemühungen um eine gemeinsame Bankenaufsicht und in weiterer
Folge der Plan, eine Bankenunion zu schaffen, sind die Konsequenz der
Bankenkrise. Es gilt vor allem, die spezifischen Risiken innerhalb
des wirtschaftlich und finanziell eng verschränkten Euroraums und die
damit erhöhte Gefahr grenzüberschreitender Spill-over-Effekte im Fall
von Bankenkrisen zu minimieren, die Staatsschulden von den
Bankschulden zu entkoppeln und damit den Teufelskreis zu
durchbrechen, dass die SteuerzahlerInnen für die Bankenrettung
aufkommen müssen. Vielmehr sollen in Zukunft die Kosten der
Abwicklung den Eigentümern und Gläubigern und im Fall eines weiteren
Finanzierungsbedarfs dem Privatsektor angelastet werden. Es habe sich
auch gezeigt, dass eine Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden
zwar unabdingbar ist, diese aber nicht ausreicht. Wichtig sei es
auch, dem Risiko des Auseinanderbrechens des Binnenmarkts zu
begegnen.
In der genannten Mitteilung zum "Fahrplan für eine Bankenunion"
unterstreicht die Kommission die Dringlichkeit, noch vor Ende des
Jahres 2012 eine Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament zu
strengeren Eigenkapitalanforderungen (CRD IV) sowie zu einer
Harmonisierung der Einlagensicherung und zur Sanierung und Abwicklung
von Banken im Rahmen von Richtlinien herbeizuführen.
Dies wäre auch für die Erarbeitung eines so genannten "Single Rule
Books" durch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) erforderlich.
Maßgeblich für die einheitliche Anwendung dieser Regeln ist dann die
Tätigkeit der EBA, die auch ein "Aufsichts-Handbuch" erstellen soll.
Die Errichtung eines einheitlichen Europäischen
Abwicklungsmechanismus zur stärkeren Zentralisierung des
Krisenmanagements wäre dann der nächste Schritt.
Zukünftige Aufgaben der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden
Was nun die neuen Aufsichtskompetenzen der EZB betrifft, so soll
diese die ausschließliche Zuständigkeit für zentrale Aufgaben, die
unverzichtbar sind, um die Risiken für die Existenzfähigkeit von
Banken zu erkennen, erhalten. Sie bekommt in diesem Sinne auch die
Kompetenz übertragen, die Banken zu verpflichten, die erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen. Im Vorschlag werden diese Bereiche taxativ
aufgezählt. Dazu zählen unter anderem die Vergabe und Rücknahme von
Konzessionen, die Sicherstellung der Einhaltung von Erfordernissen
vor allem hinsichtlich der Eigenmittel, der Liquidität und der
Großveranlagungen, die Auferlegung von zusätzlichen Kapitalpuffern,
die Vorgaben von Governance-Strukturen der Banken und interne
Bewertungssysteme, die Prüfung der Risikomanagementsysteme der
Banken, die Durchführung von Stress-Tests sowie der Aufsicht auf
konsolidierter Ebene, wenn die Mutterbank dem einheitlichen
Aufsichtsmechanismus unterliegt, die Durchführung der
Aufsichtsfunktionen in Bezug auf den Frühwarnmechanismus ("early
intervention") und Koordinierung der Positionsfindung und Vertretung
der Euro-Zone bei Aufsichtsangelegenheiten in den EBA-Gremien.
Die nationalen Behörden selbst sollen die EZB entsprechend den EZB-
Instruktionen bei der Vorbereitung und Implementierung der Aufgaben
unterstützen. Zu diesem Zweck soll die EZB die praktischen
Modalitäten bzw. das Rahmenwerk und die Bedingungen für die
Ausführung der Aufgaben durch die nationalen Behörden festlegen. Zur
Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die EZB das Recht, jederzeit
relevante Informationen zu verlangen und auch die erforderlichen Vor
Ort-Prüfungen durchzuführen. Bei Verstößen gegen
Aufsichtsanforderungen kann die EZB künftig Verwaltungsstrafen
verhängen. Der Verbraucherschutz und die Bekämpfung der Geldwäsche
soll aber weiterhin bei den nationalen Behörden bleiben. Ebenso
bleibt es deren Aufgabe, Kreditinstitute aus Drittländern zu
beaufsichtigen.
Mitgliedstaaten, die nicht der Euro-Zone angehören, wird die
Möglichkeit eröffnet, eine enge Kooperation mit der EZB einzugehen,
wobei sie aber aus rechtlichen Gründen nicht den gleichen Status
erhalten.
Die neuen Regelungen haben selbstverständlich auch Auswirkungen auf
die bestehende Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Die EBA soll
ihren Aufgaben weiterhin nachkommen können, auch in Bezug auf die
EZB. Das betrifft ihre Funktion, Meinungsverschiedenheiten unter
nationalen Aufsichtsbehörden durch bindende Mediation zu schlichten
und nationale Behörden, die gegen geltendes europäisches Recht
verstoßen, zu Maßnahmen zu verpflichten. Anzupassen sind jedoch
Abstimmungsmodalitäten. So sollen bestimmte Entscheidungen einem
unabhängigen Panel übertragen werden.
Was ist von der EZB als Bankenaufsichtsbehörde zu erwarten?
Die Debatte leitete Finanzstaatssekretär Andreas Schieder mit der
Feststellung ein, die drei Vorschläge seien aus österreichischer
Sicht unterstützenswert, außerdem liege es im Interesse Österreichs,
am neuen Aufsichtssystem möglichst viele Länder außerhalb der Euro-
Zone teilnehmen zu lassen. Es wäre langfristig nicht sinnvoll, würde
Europa in einen "Euroblock" und einen "Nicht-Euroblock" zerfallen.
Der Staatssekretär machte darauf aufmerksam, dass die geldpolitischen
Aufgaben der EZB und deren Aufsichtsfunktionen künftig streng zu
trennen seien. Die neue Bankenaufsicht soll schrittweise ab 2013
eingerichtet werden.
Abgeordnete Christine Muttonen (S) sprach von einem sehr wichtigen
Schritt, um das Vertrauen der Menschen in den europäischen
Bankensektor wieder herzustellen. Es gehe darum, Europa
krisensicherer als bisher zu machen. Ausdrücklich bekannte sich die
Rednerin auch zur Einbeziehung der Nicht-Euroländer. Das neue
Aufsichtssystem werde die Abhängigkeit der Staaten von ihren Banken
reduzieren, zeigte sich Muttonen überzeugt und wies auf das Beispiel
Spaniens hin, wo ein Land mit solider Wirtschaft und geringer
Staatsverschuldung wegen der Probleme seines Bankensektors
spekulativen Attacken ausgesetzt sei. Im Einzelnen befasste sich
Abgeordnete Muttonen mit der künftigen Zusammenarbeit zwischen EZB
und nationalen Aufsichtsbehörden.
Abgeordneter Günter Stummvoll (V) begrüßte die Verordnungsvorschläge
als weitere Schritte in Richtung auf eine Stabilisierung der
Finanzmärkte in Europa, nachdem die Banken in der Abfolge der Krisen
der letzten Jahre eine große Rolle gespielt haben. Einige Punkte,
etwa die Zusammenarbeit zwischen europäischer Bankenaufsicht und der
EZB seien im Detail noch zu klären. Für wichtig hielt Stummvoll auch
einen realistischen Etappenplan für die Implementierung, wobei er die
Frage stellte, woher die EZB die "Manpower" für ihre
Aufsichtsaufgaben nehmen werde. Skeptisch äußerte sich Abgeordneter
Stummvoll gegenüber der Absicht, alle Banken in die europäische
Aufsichtsarchitektur einzubeziehen und plädierte demgegenüber für
eine Bankenkontrolle nach dem Proportionalitätsprinzip.
Stummvoll sprach auch den Wunsch Deutschlands an, in der EZB eine
Stimmgewichtung in Aufsichtsfragen vorzusehen. Was hier vorliege
seien Vorschläge für erste Schritte, denen weitere folgen müssen,
insbesondere bei der Regulierung der Restrukturierung von Banken,
sagte Abgeordneter Stummvoll.
Abgeordneter Johannes Hübner (F) hielt es für notwendig, ein
grenzüberschreitendes Insolvenzrecht für Banken einzuführen, er
lehnte es aber ab, eine neue europäische "Superbehörde" zu schaffen,
die aller Erfahrung nach politischen Einfluss auf Mitgliedsstaaten
nehmen werde, weil die Frage der Konzessionierung von Banken zentrale
Bedeutung für die Volkswirtschaft eines Landes und damit für die
nationale Souveränität der Mitgliedsstaaten habe. Immerhin liege die
Zahl der Banken in Europa, bei denen Voraussetzungen für einen
Konzessionsentzug bestünden, bei 200, gab Hübner zu bedenken. Es sei
auch sinnvoll, für die Abwicklung insolventer Banken und für die
Eigenkapitalausstattung von Banken europäische Regeln vorzuschreiben,
aber abzulehnen, eine zentrale europäische Behörde zu schaffen, die
weit über alles hinausgehe, was man etwa in den USA oder Kanada
kenne. Daher verlangte Abgeordneter Hübner eine Ausschussfeststellung
zur Ablehnung der gegenständlichen Verordnungsentwürfe durch die
Bundesregierung.
Abgeordneter Bruno Rossmann (G) wandte gegen seinen Vorredner ein,
die Krise habe gezeigt, wie wenig nationale Aufsichtsbehörden
gebracht haben. Die Staaten seien vielmehr gezwungen gewesen, ihre
Steuerzahler zur Kasse zu bitten und Österreich habe immerhin zwei
Banken verstaatlichen müssen. Für Rossmann ging die Entwicklung zu
langsam, vor allem wenn man sie mit den raschen europäischen
Entscheidungen für Fiskalregeln (Sixpack, Fiskalpakt) vergleiche.
Abgeordneten Stummvoll erinnerte Rossmann daran, dass sich die EZB in
ihrer Aufsichtsfunktion auf "Manpower" aus den nationalen
Aufsichtsbehörden stützen könne und meinte, schlimmer als das, was in
der Bankenaufsicht derzeit bestehe, könne es künftig nicht werden.
Offene Fragen sah der Abgeordnete bei der Einbeziehung von Banken
außerhalb der Eurozone. Gegenüber Stummvoll sprach sich Rossmann
gegen eine Proportionalitätsprüfung und für die Prüfung aller Banken
aus. Ein Antrag des Abgeordneten auf Errichtung einer starken
Bankenaufsicht mit starken Kontrollbefugnissen und
grenzüberschreitenden Kontrollen bereits ab 1.4.2013 und rasche
Umsetzung eines europaweiten Bankeninsolvenzrechts blieb bei der
Abstimmung der Minderheit der Antragssteller.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) nannte es einen Trugschluss seines
Vorredners, eine Bankenaufsicht - die schon in Österreich nicht
funktioniert hätte - würde besser funktionieren, wenn man sie auf
europäischer Ebene organisiere. Petzner kritisierte die künftige
Doppelrolle der EZB als Währungshüterin und oberste
Bankenaufsichtsbehörde und ortete zudem Probleme bei der
Vereinbarkeit der neuen Aufsichtsarchitektur mit dem EU-Recht.
Österreich hat große Banken und ein Interesse an der Bankenunion
Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) unterstrich das Interesse
Österreichs mit seinen - im Vergleich zum BIP - relativ großen Banken
an einer europäischen Bankenunion. Würde man nämlich Maximalgrößen
für Banken im Verhältnis zum BIP der Mitgliedsstaaten einführen,
würde dies bedeuten, dass nur Frankreich und Deutschland große
international tätige Banken haben könnten. Auch Abgeordneter Krainer
sprach sich dafür aus, alle Banken der europäischen Bankenaufsicht zu
unterwerfen, weil auch kleine Banken als Teile von Haftungs- und
Strategieverbänden systemische Bedeutung haben können. Die Bedeutung
von Basel III sah Abgeordneter Krainer darin, die pro-zyklischen
Effekte von Basel II zu vermeiden, die sich in der jüngsten Krise als
kontraproduktiv herausgestellt haben. Abgeordneten Rossmann erinnerte
Krainer daran, dass es naturgemäß wesentlich leichter gewesen sei,
Fiskalregeln für 27 EU-Mitgliedsstaaten zu entwickeln, als eine
Aufsichtsarchitektur für tausende Banken.
Abgeordneter Werner Kogler (G) zeigte ebenfalls nur geringstes
Vertrauen in nationale Aufsichtsbehörden und sprach sich
grundsätzlich dafür aus, die Aufsicht bei der EZB zu konzentrieren.
Im Einzelnen ging der Redner auf Fragen nach der Trennung von
Geldpolitik und Aufsicht in der EZB ein und befasste sich mit der
Frage, ob der ESM-Vertrag im Hinblick auf die Restrukturierung von
Banken geändert werden müsse. Laut Kogler sollte man auch endlich
feststellen, wo und wie viel Geld griechische Milliardäre außerhalb
ihres Landes gebunkert haben.
Schieder: Es ist möglich, das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen
Abschließend bezeichnete Finanzstaatssekretär Andreas Schieder die
vorliegenden Vorschläge für ein europäisches Regelwerk als eine
Krisenreaktion und insgesamt als ein "work in progress". Hinsichtlich
der Möglichkeit, das Vertrauen der Anleger wiederzugewinnen, zeigte
sich der Staatssekretär optimistisch und erinnerte an jüngste
Erfahrungen, als die bloße Ankündigung der EZB, auf dem Sekundärmarkt
zu Gunsten von Euroländern tätig zu werden, die unter extrem hohen
Anleihezinsen litten, bereits zu einer Verbesserung des Vertrauens
auf den Märkten führte. Im Einzelnen werde es notwendig sein, eine
vernünftige Aufgabenteilung zwischen EZB und nationalen Behörden zu
schaffen, sagte Schieder. Lokale Kreditinstitute werden weiterhin von
der Finanzmarktaufsicht kontrolliert, hielt der Staatssekretär fest,
die europäische Bankenaufsicht soll aber die Möglichkeit haben, auch
diese Institute zu kontrollieren, wenn sie dafür einen Anlass sehe.
Bei der Einlagensicherung habe man noch kein optimales System
gefunden, es sei aber auf jeden Fall sinnvoll, auch die
Einlagensicherung auf europäischer Ebene umzusetzen, sagte Schieder.
Gegenüber dem Wunsch Deutschlands nach einer Stimmgewichtung bei
Entscheidungen vertrete Österreich weiterhin der Grundsatz: "One
country, one vote".
Dann informierte Staatssekretär Andreas Schieder über den geplanten
gemischten Ausschuss von Euro- und Nicht-Euro-Staaten und meinte
gegenüber Kritik an der österreichischen Bankenaufsicht, die
Erfahrung, dass Österreichs Aufsicht nicht in der Lage gewesen sei,
alle Probleme von Österreich fernzuhalten, bestätige einerseits die
Tatsache, dass keine Aufsicht im Stande sei, alle Probleme zu lösen.
Andererseits unterstreiche diese Erkenntnis auch die Notwendigkeit,
das System permanent zu verbessern. (Schluss)
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