• 20.11.2012, 18:46:21
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  • OTS0330 OTW0330

Obsorgeregelung nach wie vor umstritten

Entwurf nach Hearing im Justizausschuss vertagt

Utl.: Entwurf nach Hearing im Justizausschuss vertagt=

Wien (PK) - Mit einem Expertenhearing eröffnete der Justizausschuss
heute seine Beratungen über das Kindschafts- und Namensrechts-
Änderungsgesetz, das vor allem Erleichterungen für die Begründung der
gemeinsamen Obsorge und für das Besuchsrecht bringt, für
Konfliktfälle eine sechs Monate lange Phase der vorläufigen
elterlichen Verantwortung vorsieht und die rechtliche Basis für die
Familiengerichtshilfe und die Besuchsmittler legt. Als
Auskunftspersonen standen den Abgeordneten im Rahmen des Hearings
Helene Klaar (Rechtsanwältin), Guido Löhlein (Väterplattform), Eva
Mückstein (Psychologin), Reinhard Neumayer (Psychologe), Alexander
Scheer (Rechtsanwalt) und Doris Täubel-Weinreich (Familienrichterin)
Rede und Antwort. Die Beratungen über die Reform wurden im Anschluss
daran einstimmig vertagt.

Klaar: Entwurf diskriminiert nach wie vor unverheiratete Mütter

Helene Klaar vermerkte in ihrer Stellungnahme als positiv, der
Entwurf gebe Kindern eine bessere Chance als bisher, im Falle einer
Trennung ihrer Eltern von beiden Elternteilen betreut zu werden. Sie
begrüßte insbesondere die Berücksichtigung des Kindeswohls und die
dabei vom Gesetz gewählte Ausformulierung. Für nicht richtig hielt es
Klaar allerdings, dass eine Vereinbarung der Elternteile über die
Obsorge nun beim Standesamt geschlossen werden könne, und vertrat die
Meinung, dafür sollte allein das Gericht zuständig sein. Klaar
bemängelte ferner, es gebe nach wie vor Diskriminierungen unehelicher
Kinder durch die Schlechterstellung nicht verheirateter Mütter, dies
etwa bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs. Die sechsmonatige
Testphase der vorläufigen elterlichen Verantwortung beurteilte sie
hingegen als richtungsweisend, um Entscheidungen im Interesse des
Kindes zu treffen, warnte jedoch, hinsichtlich des Unterhaltes dürfe
daraus kein Schlupfloch für den zahlungsunwilligen Elternteil werden.

Löhlein: Hauptbetreuender Elternteil wird bevorzugt

Guido Löhlein beklagte eine Vielzahl von unbestimmten Regelungen und
"weichen" Maßnahmen im Gesetz und befürchtete eine Erhöhung der an
sich schon großen Komplexität der Materie. Er kritisierte auch, das
Kindeswohl werde nicht immer als oberster Grundsatz des Gesetzes
abgesichert. Löhlein vermisste zudem eine Gleichstellung sowie eine
Verankerung des Rechts beider Elternteile auf die Obsorge. Er ortete
insbesondere ein Übergewicht bei der Mutter, da, wie er zu bedenken
gab, die Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung zu Lasten
des nicht hauptbetreuenden Elternteils gehe. Irritiert zeigte er sich
auch über die Regelung des Wohnortes sowie über die Streichung der
Doppelresidenz aus dem ursprünglichen Entwurf. Klar war für Löhlein
auch, dass eine Übersiedlung ins Ausland nun auch gegen die
Zustimmung eines Elternteils durch Gerichtsbeschluss möglich wird.

Mückstein für Schlichtungsstelle anstatt Gerichtsentscheidung

Eva Mückstein begrüßte es, dass das Kindeswohl nun ausdrücklich
formuliert und insgesamt besser berücksichtigt werde als früher. Der
Entwurf gehe aber in die falsche Richtung, da er auch Entscheidungen
des Gerichts gegen den Willen der Eltern ermöglicht, kritisierte sie.
Ein Vermittlungsgespräch im außergerichtlichen Bereich, etwa eine
verpflichtende Vorschaltung eines Schlichtungs-Procedere nach
norwegischem Vorbild wäre eine bessere Lösung, meinte Mückstein. Die
Familiengerichtshilfe wertete sie als einen massiven Eingriff in die
Autonomie der Familien, auch befürchtete Mückstein, dass diese
Einrichtung mit komplexen Aufgaben überfrachtet werde und
Manipulationsversuche der Streitparteien zu einer weiteren
Polarisierung führen könnten. Mückstein warnte zudem vor einer
Verletzung der Verschwiegenheit zum Nachteil des Kindes. Insgesamt
meinte sie unter Hinweis auf ihre Erfahrung als Psychologin, nicht
die Sorgerechtsform, sondern das Einvernehmen und die Kooperation der
Eltern seien ausschlaggebend für die Beibehaltung einer guten
Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen.

Neumayer: Kinder brauchen rasche Entscheidungen

Reinhard Neumayer begrüßte die Verankerung des Kindeswohls als
leitendes Kriterium für die Entscheidungen und betonte, der Entwurf
nehme Stellung gegen Kontaktvereitelung und Kontaktversäumnisse und
nehme darüber hinaus auf den Umstand Bedacht, dass Kinder rasche
Entscheidungen brauchen. Die Phase der vorläufigen elterlichen
Verantwortung sei kein Allheilmittel, aber eine deutliche
Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung, unterstrich Neumayer,
stellte aber die Idee eines Unterhaltsvorschusses in diesen sechs
Monaten zur Diskussion. Positiv sah Neumayer vor allem auch die
Familiengerichtshilfe, wobei er auf die Erfahrungen der Wiener
Jugendgerichtshilfe verwies. Die Besuchsmittler wiederum
interpretierte er als wichtigen Fortschritt, um den Weg zu einer
sinnvollen Kontaktgestaltung zu ebnen.

Scheer: Schwere Bedenken gegen Wohnortregelung

Alexander Scheer kritisierte vor allem das Recht des hauptbetreuenden
Elternteils auf Bestimmung eines Aufenthaltsortes und warnte, dadurch
würden Fälle von Kindesentführung de facto in Zukunft auf der
Tagesordnung stehen. Seiner Meinung nach sollte eine Übersiedlung ins
Ausland von einer Bewilligung durch das Gericht abhängig gemacht
werden und im Rahmen der Kindeswohlentscheidung zu prüfen sein. Die
Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung bezeichnete Scheer
als an sich gut, sprach sich aber gegen eine zwingende Anordnung aus.
Skeptisch äußerte er sich zur Regelung der Unterhaltsbemessung, die,
wie er befürchtete, nicht zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen
werde. Auch vermisste er eine Frist für die Entscheidung des Gerichts
in Besuchsfragen. Als positiv wertete Scheer hingegen die Möglichkeit
der Beantragung der gemeinsamen Obsorge auch durch ledige Väter.

Täubel-Weinreich wünscht Vereinfachung bei Unterhaltsregelung

Doris Täubel-Weinreich erwartete durch die neuen Regelungen ein hohes
Maß an Mehrarbeit für die Gerichte und wies in diesem Zusammenhang
vor allem auf die sechsmonatige Abkühlphase hin, in der die Richter
nun auch den Unterhalt bemessen müssen, was, wie sie zu bedenken gab,
eigentlich Sache der Rechtspfleger wäre. Sie machte überdies auf die
Komplexität der Unterhaltsfestsetzung aufmerksam und trat
diesbezüglich für Vereinfachungen ein. Die Familiengerichtshilfe
begrüßte Täubel-Weinreich als Wunsch der Richter und sprach von einem
sinnvollen Projekt. Die zugesagten zusätzlichen Richterplanstellen
hielt sie angesichts des zu erwartenden Arbeitsaufwands der Gerichte
für notwendig. Sie drückte in diesem Zusammenhang ihre Hoffnung aus,
dass in Zukunft nicht der Sparstift angesetzt werde, da sonst das
Gesetz zum Scheitern verurteilt wäre.

Noch offene Fragen für die Abgeordneten

In der anschließenden Debatte begrüßten die Abgeordneten Johannes
Jarolim (S) und Ridi Steibl (V) den vorliegenden Entwurf, von dem sie
sich konfliktfreiere Lösungen erwarteten, sahen aber noch
Verbesserungsbedarf in der Unterhaltsfrage. Abgeordnete Karin Hakl
(V) trat dafür ein, die Unterhaltsregelung grundsätzlich unabhängig
von der Obsorgefrage zu treffen, und schlug eine vorläufige
Unterhaltsbemessung als Beitrag zu einer Deeskalierung vor.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) warnte, die Abkühlungsphase könnte
sich aufgrund der zeitlichen Befristung kontraproduktiv auswirken.
Sein Fraktionskollege Abgeordneter Peter Fichtenbauer wiederum
kritisierte, die Familienautonomie komme bei dem Entwurf als
Leitmotiv zu kurz, und sprach insgesamt von einem Konstrukt des
Misstrauens der Obrigkeit gegen die Eltern.

Die Abgeordneten Albert Steinhauser und Daniela Musiol (beide G)
plädierten grundsätzlich für die Einrichtung einer mit Psychologen
besetzten Schlichtungsstelle und vertraten die Ansicht, das Gericht
sei nicht der richtige Ort, um familiäre Streitigkeiten zu lösen.

Abgeordneter Herbert Scheibner (B) stellte kritisch fest, das Gesetz
treffe nach wie vor eine für das Kindeswohl nicht relevante
Differenzierung zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft.

Die Bundesministerinnen Gabriele Heinisch-Hosek und Beatrix Karl
hoben übereinstimmend die Bedeutung der sechsmonatigen Phase der
elterlichen Verantwortung sowie die Berücksichtigung und
Ausformulierung des Kindeswohls als positiv hervor, sahen aber noch
Nachschärfungsbedarf in der Unterhaltsfrage. (Fortsetzung)

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