- 20.11.2012, 18:32:41
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- OTS0327 OTW0327
Burnout: Politik setzt verstärkt auf Prävention
Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz passiert Sozialausschuss
Utl.: Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz passiert
Sozialausschuss=
Wien (PK) - Die Politik will die gesetzliche Pensionsversicherung
nicht nur durch einen erschwerten Zugang zur Invaliditätspension
entlasten, sie setzt auch verstärkt auf Prävention, um psychischen
Beeinträchtigungen und Erkrankungen von ArbeitnehmerInnen vorzubeugen
und damit frühzeitige Pensionierungen zu verhindern. Eine
entsprechende Änderung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes hat heute
mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ den Sozialausschuss des
Nationalrats passiert. Auch die Grünen und das BZÖ begrüßten die
Intention des Gesetzentwurfs, für sie geht er allerdings nicht weit
genug.
Kernziel des Gesetzesvorhabens ist der verstärkte Einsatz von
ArbeitsmedizinerInnen und ArbeitspsychologInnen in Unternehmen zum
gezielten Aufspüren psychisch belastender Faktoren am Arbeitsplatz.
Als Beispiel wird in den Erläuterungen etwa Isolation,
Arbeitsmonotonie oder systematische Überforderung genannt. Allerdings
wird die Einbeziehung von Arbeits- und OrganisationspsychologInnen in
die Prävention nicht verpflichtend vorgeschrieben, ein Umstand, den
nicht nur die Opposition, sondern auch die SPÖ bedauerte. Ihrer
Meinung nach wird mit den neuen Bestimmungen dennoch ein wichtiger
Schritt gesetzt: Sie erwartet sich, dass psychisch krank machenden
Arbeitsbedingungen in Betrieben künftig mehr Augenmerk geschenkt
wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden darüber hinaus die
Bestimmungen über gefährliche Arbeitsstoffe an die CLP-Verordnung der
EU angepasst und der Strafrahmen für die Nichtbefolgung von Auflagen
der Arbeitsinspektion um 15 % erhöht. Zudem sind zahlreiche
punktuelle Änderungen und redaktionelle Bereinigungen vorgesehen.
Mitverhandelt wurden zwei Entschließungsanträge des BZÖ (1690/A[E])
und der Grünen (1639/A[E]), die eine Aufwertung von
ArbeitspsychologInnen bzw. eine Verbesserung der betriebsärztlichen
Betreuung zum Inhalt haben. Beide Anträge wurden ebenso abgelehnt wie
ein weiterer Antrag der Grünen, der auf eine effizientere Kontrolle
von Leiharbeitsfirmen abzielt.
Grundsätzlich positive Bewertung aller Fraktionen
Im Rahmen der Diskussion wurde die Intention der Gesetzesnovelle von
allen Fraktionen begrüßt. Die Oppositionsparteien kritisierten
jedoch, dass kein verpflichtender Einsatz von Arbeits- und
OrganisationspsychologInnen in der Prävention vorgesehen ist. So
sprach Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) etwa von einem
"halbherzigen Versuch" und warb für den Entschließungsantrag seiner
Fraktion. Abgeordneter Herbert Kickl (F) machte geltend, dass eine
verstärkte Beiziehung von ArbeitspsychologInnen in der Prävention
später notwendige Rehabilitationskosten minimieren würde.
Grün-Abgeordnete Birgit Schatz stellte einen Abänderungsantrag ihrer
Fraktion im Plenum des Nationalrats in Aussicht. Sie vermisst nicht
nur die verpflichtende Einbindung von ArbeitspsychologInnen in die
Arbeitsplatzevaluierung, auch die Erhöhung des Strafrahmens für die
Nichtbefolgung von Auflagen der Arbeitsinspektion geht ihrer Meinung
nach zu wenig weit. Zudem hob die Abgeordnete die Notwendigkeit
hervor, auch in anderen Gesetzen, etwa im Arbeitszeitgesetz,
Änderungen vorzunehmen, um systematische Arbeitsüberlastungen zu
vermeiden. Ihr Fraktionskollege Karl Öllinger sprach die Frage der
Ausbildung von ArbeitsmedizinerInnen an.
Seitens der SPÖ begrüßten die Abgeordneten Franz Riepl, Wolfgang
Katzian und Sabine Oberhauser den Gesetzentwurf. Damit habe man, was
die Einbeziehung von ArbeitspsychologInnen in die Prävention
betrifft, zumindest einmal "den Fuß in der Tür", sagte Oberhauser.
Schließlich könnten MedizinerInnen nicht alles leisten. Die
Abgeordneten Riepl und Katzian sehen den Gesetzentwurf außerdem als
klares Signal an die ArbeitgeberInnen, sich intensiver mit
arbeitsbedingten psychologischen Belastungen auseinanderzusetzen.
Katzian gab zu bedenken, dass der Druck auf die ArbeitnehmerInnen
immer stärker zunehme, und forderte Gegenmaßnahmen.
Abgeordneter Johann Höfinger (V) wertete den vorliegenden
Gesetzentwurf als praktikablen Schritt.
Hundstorfer: Gesetzentwurf ist Kompromiss
Sozialminister Rudolf Hundstorfer hielt in Richtung der KritikerInnen
fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss sei. Auch er
sei nicht ganz glücklich, meinte er, gab aber zu bedenken, dass die
ArbeitgeberInnen für die Finanzierung des ArbeitnehmerInnenschutzes
zuständig seien. Die Ausbildung von ArbeitsmedizinerInnen erfolge in
sehr engagierten Instituten, sagte Hundstorfer, er will sich aber
dafür einsetzen, dass das Fach Arbeitsmedizin auch wieder universitär
verankert wird, um die Forschung zu forcieren. Ein Manko an
ArbeitsmedizinerInnen gebe es seines Wissens nicht.
Auch die Anhebung des Strafrahmens ist laut Hundstorfer ein
Kompromiss, bei einer Inflationsanpassung hätte die Strafobergrenze
um 30 % erhöht werden müssen.
Kritik von Abgeordneter Schatz an einer mangelnden Koordination der
für die Überprüfung von Betrieben zuständigen Kontrollorgane wies
Hundstorfer zurück. Er hob hervor, dass es immer wieder gemeinsame
Schwerpunktaktionen der Krankenkasse, der Finanzpolizei, der
Arbeitsinspektion und der zuständigen Magistratsbehörden gebe. Zudem
habe er per Verordnung veranlasst, dass die Arbeitsinspektion auch am
Wochenende arbeiten dürfe. Mittlerweile wurde Hundstorfer zufolge
auch eine erste - mittelgroße - Leiharbeitsfirma in der Steiermark
wegen Missachtung des Lohn- und Sozialdumpinggesetzes gesperrt.
Bauarbeiter: Auch große Hitze gilt künftig als Schlechtwetter
Mit den Stimmen aller Fraktionen beschloss der Sozialausschuss sodann
eine Novelle des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG)
und des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Sie sieht
unter anderem vor, den Strafrahmen im BUAG für nicht gewährte
Einsichtnahme in Lohnunterlagen an jenen des Arbeitsvertragsrechts-
Anpassungsgesetzes anzupassen und weitere Schritte im Kampf gegen
Sozialbetrug im Baugewerbe zu setzen. Zudem wird festgelegt, dass der
für bestimmte Formen der Schichtarbeit zustehende Zusatzurlaub auch
für nach Österreich entsandte bzw. überlassene ArbeitnehmerInnen
gilt.
Als Schlechtwetter am Bau gilt künftig ausdrücklich nicht nur Regen,
Schnee und Frost, sondern auch Hitze. Genaue Kriterien soll die
Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse festlegen.
Abgeordneter Josef Muchitsch (S) ging davon aus, dass in Österreich
an durchschnittlich 2,6 Tagen pro Jahr extreme Temperaturen bis über
35 Grad auftreten, wo die Schwerarbeit auf Baustellen wirklich
gesundheitsgefährdend sein kann. Für diese Fälle soll nun Vorsorge
getroffen werden und er freue sich, dass damit einem jahrzehntelangen
Wunsch der Gewerkschaft entsprochen wird.
Die Gesetzesnovelle wurde unter Berücksichtigung eines von den
Koalitionsparteien eingebrachten Abänderungsantrags beschlossen.
Dieser enthält vorwiegend technische Korrekturen und schafft die
Voraussetzung dafür, dass eine vorgesehene Verordnung des
Sozialministeriums in Bezug auf Urlaubsanwartschaften rechtzeitig am
1. Jänner 2013 in Kraft treten kann.
Für ZiviltechnikerInnen gilt künftig neues Pensionsrecht
Schließlich stimmte der Sozialausschuss - ebenfalls einstimmig - der
Überführung der ZiviltechnikerInnen in das
Pensionsversicherungssystem der freiberuflich selbständig
Erwerbstätigen ab 2013 zu. Mit dem so genannten Pensionsfonds-
Überleitungsgesetz wird auch das Vermögen des Pensionsfonds der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurskonsulenten an die
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft übertragen und
der Sterbekassenfonds aufgelöst. Laut Erläuterungen wird das
Bundesbudget dadurch einmalig um rund 215 Mio. € entlastet, mittel-
und langfristig kommt es aufgrund einer Finanzlücke im Pensionsfonds
aber zu finanziellen Belastungen für den Bundeshaushalt.
Eine gleichzeitige Änderung im Ziviltechnikergesetz zielt darauf ab,
auch eingetragene PartnerInnen von ZiviltechnikerInnen als
Familienangehörige zu werten.
Bundesminister Rudolf Hundstorfer ging auf Fragen der Abgeordneten
ein und wies zunächst darauf hin, dass es immer weniger
selbstständige ZiviltechnikerInnen gebe. Aus diesem Grund habe man
sich eine Neuregelung überlegt, die auch vom Rechnungshof geprüft
wurde. Die angesprochene Berufsgruppe bringe insgesamt 215 Mio. € in
das System ein, wodurch die Ausfinanzierung der Pensionen bis 2045
gewährleistet sei. (Fortsetzung)
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