- 20.11.2012, 15:27:07
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Breite Zustimmung zum Familienrechtspaket
Beatrix Karl erfreut über Experten-Lob im Hearing des Justizausschusses
Utl.: Beatrix Karl erfreut über Experten-Lob im Hearing des
Justizausschusses=
Wien (OTS) - In einem Hearing nahmen heute Experten im
Justizausschuss zum Familienrechtspaket von Justizministerin Beatrix
Karl Stellung und sprachen großteils ihre Zustimmung zu den
Reformmaßnahmen aus. So lobte etwa die Vorsitzende der
Familienrichter Doris Täubel-Weinreich besonders die neuen
Instrumente wie die Familiengerichtshilfe, Rechtsanwältin Helene
Klaar und Psychologe Reinhard Neumayer hoben die rechtliche
Definition des Kindeswohls positiv hervor. "Schon in der Begutachtung
gab es viele positive Stellungnahmen. Ich freue mich, dass auch heute
von Expertenseite die großen Fortschritte des neuen Familienrechts
hervorgehoben wurden. Mit dieser Regierungsvorlage ist ein wirklicher
Durchbruch gelungen. Die moderate Kritik von beiden Seiten bestätigt,
dass wir den richtigen Weg gewählt haben, nämlich ein Gesetz, dass
tatsächlich die Kinder in den Mittelpunkt stellt und das Kindeswohl
erstmals rechtlich definiert. Insofern passt es sehr gut, dass wir
das Familienrechtspaket gerade am heutigen Tag der Kinderrechte im
Parlament diskutieren", sagte die Justizministerin anlässlich des
Hearings im Parlament.
Der Beschluss des Pakets soll in der für nächste Woche angesetzten
Sitzung des Justizausschusses folgen. "Um diesem sensiblen und
wichtigen Thema ausreichend Zeit zu widmen und auch einen möglichst
breiten Konsens zu erreichen, ist das eine sinnvolle Vorgehensweise
der Abgeordneten", so Karl. Nach Abschluss des
Gesetzgebungsverfahrens sollen die meisten Neuerungen des
Familienrechtspakets mit Februar 2013 in Kraft treten.
Mit dem neuen Familienrecht wird es in Zukunft eine deutliche
Stärkung der gemeinsamen Obsorge geben, die auch am Standesamt
vereinbart werden kann, Verfahren werden beschleunigt, etwa durch die
Familiengerichtshilfe und durch schnelle vorläufige Entscheidungen
bei der Phase der elterlichen Verantwortung. Aus dem Besuchsrecht
wird ein besser durchsetzbares Kontaktrecht, ledige Väter bekommen
ein Antragsrecht auf die Obsorge und ein neues Namensrecht stärkt die
Familienidentität.
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