- 16.11.2012, 12:55:20
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Jarolim zu Kartellgesetz: Besondere Beweislastregeln bleiben Thema, müssen aber sachgerecht sein
Wien (OTS/SK) - Nächsten Dienstag steht im Justizausschuss des
Nationalrates das seit langem diskutierte Kartell- und
Wettbewerbsrechtsänderungsgesetz auf der Tagesordnung.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim nimmt daher in diesem Zusammenhang
insbesondere zur umstrittenen "Beweislastumkehr" von
marktbeherrschenden Unternehmen Stellung. Laut Jarolim, ist das Ziel
der Vorlage im Justizausschuss die Stärkung der Effizienz der
Vollziehung des Kartellrechts und die Stärkung der Befugnisse der
Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Bekämpfung von Marktmissbrauch.
"Das ist eine Zielsetzung, die ich voll und ganz unterstütze", sagte
Jarolim am Freitag gegenüber dem SPÖ-Pressedienst.****
Die im Paragraph 5a Kartellgesetz ursprünglich vorgesehene
"Beweislastumkehr" ausschließlich bei Energieversorgungsunternehmen
soll vorerst aber nicht kommen, da diesbezüglich noch eingehender
Diskussionsbedarf besteht. "Es geht nicht an, dass diese neuen Regeln
nur für die (öffentlichen) Energieversorgungsunternehmen eingeführt
werden sollen, während sie etwa bei Treibstoff oder Lebensmitteln
nicht kommen. Das wäre nicht sachgerecht", betont Jarolim.
Auch war die Formulierung so gestaltet, dass möglicherweise der
zusätzliche Aufwand für die Energieversorgungsunternehmen so groß
wäre, dass für die Konsumenten letztlich eher eine Verteuerung als
eine Verbilligung heraus gekommen wäre. "Grundsätzlich aber trete ich
weiter dafür ein, dass es zu besonderen Beweislastregeln generell bei
marktbeherrschenden Unternehmen kommt aber - wie erwähnt - wirklich
für alle und in legistisch ausgereifter und fairer Form", betonte
Jarolim. "Die Debatte geht auch nach der Beschlussfassung der
aktuellen Novelle, die keinen weiteren Aufschub mehr duldet, weiter
und ich bin zuversichtlich, dass wir in absehbarer Zeit eine große
gemeinsame Lösung finden werden", schloss Jarolim. (Schluss) up/rm/mp
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