• 16.11.2012, 08:57:31
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  • OTS0024 OTW0024

Nationalrat: Geschäftsordnung wird an neues Haushaltsrecht angepasst

Einhellige Zustimmung für Gesetzesantrag im GO-Ausschuss

Utl.: Einhellige Zustimmung für Gesetzesantrag im GO-Ausschuss=

Wien (PK) - Das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats wird an die
neuen Haushaltsregeln angepasst. Eine entsprechende
Gesetzesinitiative passierte heute einstimmig den
Geschäftsordnungsausschuss des Hohen Hauses. Gravierende inhaltliche
Änderungen werden nicht vorgenommen, es geht lediglich darum, die
Pflichten des jeweiligen Nationalratspräsidenten bzw. der jeweiligen
Nationalratspräsidentin in Bezug auf die Erstellung des
Parlamentsbudgets zu präzisieren.

Schon bisher war der Präsident bzw. die Präsidentin des Nationalrats
verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Entwurf für das
Parlamentsbudget samt Anlagen und Erläuterungen zeitgerecht dem
Finanzministerium übermittelt wird, wobei grundsätzlich das
Einvernehmen mit dem Zweiten und dem Dritten Präsidenten bzw. der
Zweiten und Dritten Präsidentin herzustellen ist. Diese Bestimmung
soll nun in analoger Form auch für die bereitzustellenden Unterlagen
für das Bundesfinanzrahmengesetz gelten und die angestrebten
Wirkungsziele mitumfassen.

Der Gesetzentwurf wurde gemeinsam von Nationalratspräsidentin Barbara
Prammer, Zweitem Präsidenten Fritz Neugebauer und Drittem Präsidenten
Martin Graf eingebracht. Ausdrücklich wird in den Erläuterungen
darauf hingewiesen, dass der Nationalratspräsident bzw. die
Nationalratspräsidentin auch dann zur Übermittlung aller relevanten
Budgetunterlagen an das Finanzministerium verpflichtet ist, wenn
zuvor kein Konsens mit den beiden anderen PräsidentInnen erzielt
werden konnte, wobei diese in jedem Fall durch eine ausreichend
frühzeitige Information einzubinden sind. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2260, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

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