• 12.11.2012, 11:51:18
  • /
  • OTS0117 OTW0117

M. Ehrenhauser: Korruptionsfall HPM - Ermittlungen gegen Ehrenhauser allumfassend eingestellt

H.P. Martin scheitert beim Versuch, Zeugen in seinem Korruptionsverfahren zu kriminalisieren

Utl.: H.P. Martin scheitert beim Versuch, Zeugen in seinem
Korruptionsverfahren zu kriminalisieren=

Brüssel/Wien (OTS) - Im April 2011 hatte der unabhängige
EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser eine Sachverhaltsdarstellung gegen
den EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin wegen des Verdachts der
missbräuchlichen Verwendung von 1,5 Millionen Euro Steuergeld bei der
Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Im Gegenzug beschuldigte H.P.
Martin den Anzeiger und zwei weitere Whistleblower, Daten über seine
Parteifinanzen widerrechtlich kopiert und weitergegeben zu haben. Am
23. Oktober 2012 wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft und auf
ausdrücklichen Wunsch von Ehrenhauser seine Immunität vom
EU-Parlament aufgehoben. Bereits zehn Tage später teilte die
Staatsanwaltschaft mit, dass die Ermittlungen gegen Ehrenhauser und
seine Mitstreiter allumfassend eingestellt wurden, "weil kein
tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht."

"Der gescheiterte Versuch der Kriminalisierung von Whistleblowern
in einem Korruptionsverfahren ist die politische Bankrotterklärung
des ehemaligen Aufdeckers H.P. Martin. Wiederholt versuchte er
vergeblich die Glaubwürdigkeit von wichtigen Zeugen zu untergraben.
Sein parlamentarischer Assistent zeigte meine Diplomarbeit wegen
Plagiatsverdacht bei der Universität Innsbruck an. Nach gründlicher
Untersuchung bestätigte die Universität die Korrektheit der Arbeit.
Seine absurde Sachverhaltsdarstellung wegen angeblicher Verleumdung
wurde bereits vor Monaten von der Justiz zurückgewiesen. Die
Ermittlung bezüglich des Missbrauches von Tonbandaufnahmen wurde
eingestellt. Auch seine Anzeige wegen widerrechtlichem Zugriff auf
seinen Computer verlief ins Leere. Kein einziger von H.P. Martin
erhobener Vorwurf hielt einer rechtlichen Überprüfung stand", stellt
der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser fest.

Ehrenhauser wertet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft als
"positives Signal für viele Menschen in Parteien, Banken, der
Verwaltung und Unternehmen, um den Mut aufzubringen, Missstände
aufzuzeigen und sich nicht von Klagsdrohungen einschüchtern zu
lassen. Darüber hinaus sind umfangreiche Whistleblower-Regeln
notwenig, mit klaren Regeln und Pflicht sowohl für den Whistleblower
als auch die Organisation," so Ehrenhauser abschließend.

Hinweis: Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der
alleinigen Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht
unbedingt den offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments
wieder.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel