- 07.11.2012, 14:19:37
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ORF: Lob und Kritik im Verfassungsausschuss des Nationalrats
KommAustria-Leiter Ogris verteidigt Programmvorgaben
Utl.: KommAustria-Leiter Ogris verteidigt Programmvorgaben=
Wien (PK) - KommAustria-Leiter Michael Ogris hat heute im
Verfassungsausschuss des Nationalrats die Entscheidung der
Kommunikationsbehörde verteidigt, einer Beschwerde über den ORF wegen
Unausgewogenheit des Programms teilweise stattzugeben. Wie er den
Abgeordneten mitteilte, hat eine Analyse des Programms in den Jahren
2010 und 2011 gezeigt, dass vor allem der Unterhaltungsanteil im ORF
zu hoch sei. Durch die neuen Spartenprogramme des ORF dürfte sich die
Situation zwar entschärft haben, sagte Ogris, ORF 3 und ORF Sport+
entbinden den ORF ihm zufolge aber nicht von der Verpflichtung, auch
in ORF eins und in ORF 2 ein ausgewogenes Programm zu senden. Die
Entscheidung der KommAustria enthalte die klare Grundaussage, dass
man aus ORF eins keinen reinen Unterhaltungssender machen dürfe, nur
weil es ORF 3 gebe. Zumindest drei von vier Programmkategorien -
Unterhaltung, Information, Kultur und Sport - müssten auch in den
beiden ORF-Vollprogrammen adäquat vertreten sein.
Die Entscheidung der KommAustria ist allerdings, wie Ogris betonte,
noch nicht rechtskräftig, da der ORF berufen hat. Ogris rechnet, dass
die Causa bis zu den Höchstgerichten gehen wird, vorerst ist
allerdings der Bundeskommunikationssenat am Wort.
Thema der Mediendebatte im Verfassungsausschuss war auch die Reaktion
der ORF-Führung auf den Konflikt zwischen Sido und Dominic Heinzl
rund um die Sendung "Die große Chance"
Grundlage für die Ausschussdiskussion bildete eine Reihe von
Regierungsberichten, darunter der Kommunikationsbericht 2011 und der
ORF-Jahresbericht 2011. Den Daten zufolge konnte der ORF im
vergangenen Jahr ein besseres Ergebnis erzielen als erwartet. Als
Grund werden die konsequente Umsetzung des Sparkurses und über den
Prognosen liegende Werbeeinnahmen genannt. Auch mit den Reichweiten
und den Marktanteilen zeigt sich die ORF-Führung grundsätzlich
zufrieden. Die größten Reichweitengewinne im Jahr 2011 konnten
allerdings die österreichischen Privatsender verzeichnen, wie der
Kommunikationsbericht aufzeigt.
Durchschnittlich verbrachten die ÖsterreicherInnen 2011 167 Minuten
pro Tag vor dem Bildschirm, damit stieg der Fernsehkonsum das zweite
Jahr in Folge an. Bei den Printmedien gewannen die Gratiszeitungen
Marktanteile. Die RTR berichtet auch über deutlich gestiegene
Beschwerden über erhöhte Handyrechnungen im vergangenen Jahr,
insgesamt telefonierten die ÖsterreicherInnen 2011 mehr als 22,2
Milliarden Minuten im Mobilfunknetz.
Förderungen für private Rundfunksender steigen sukzessive
Neben Michael Ogris war auch der Geschäftsführer der
Rundfunkregulierungsbehörde RTR für den Fachbereich Medien, Alfred
Grinschgl, als Experte in den Ausschuss geladen. Er hob unter anderem
die erfolgreiche Digitalisierung des Fernsehens in Österreich hervor
und berichtete über die regulatorischen Aufgaben der RTR und ihre
Fördervergaben. Grinschgl zufolge werden im kommenden Jahr 15 Mio. €
an Fördermittel für private Rundfunkveranstalter zur Verfügung
stehen, dazu kommen 3 Mio. € für nichtkommerzielle TV- und
Radiosender.
Dass es bei den Fördervergaben zu bürokratischen Hemmnissen kommt,
wie Abgeordneter Dieter Brosz (G) aufgrund von Beschwerden privater
Rundfunkveranstalter in den Raum gestellt hatte, wollte Grinschgl
nicht bestätigen. Die Verfahren werden seiner Meinung nach vielmehr
unkompliziert und rasch abgewickelt. Die letzten Antragstermine hat
es seinem Bericht nach am 17. bzw. 30. Oktober gegeben, Mitte
Dezember sollen die Förderwerber per E-Mail über die Entscheidung
informiert werden. Für die Fördervergabe gebe es klare Kriterien,
unterstrich Grinschgl, diese seien aber losgelöst von den
gesetzlichen Vorgaben für den ORF zu sehen.
Was die Einführung des digitalen Radios betrifft, beobachtet
Österreich laut Grinschgl derzeit die Situation in der Schweiz und in
Deutschland genau. Seiner Ansicht nach konnten durch die abwartende
Haltung Österreichs in diesem Bereich Ausgaben in Millionenhöhe
vermieden werden.
KommAustria-Leiter Michael Ogris berichtete, dass die Beschwerde
gegen den ORF von privaten Rundfunkveranstaltern eingebracht wurde.
Neben der Kritik am nicht ausgewogenen Programm des ORF wurde in der
Beschwerde auch bemängelt, dass der ORF kein unverwechselbarer
öffentlich-rechtlicher Sender sei und damit gegen das ORF-Gesetz
verstoße. Diesem Beschwerdeteil hat die KommAustria Ogris zufolge
nicht stattgegeben, da der Vorwurf nicht ausreichend begründet
gewesen sei.
Zur neuen Aufgabe der KommAustria nach dem Medientransparenzgesetz
merkte Ogris an, man habe den betroffenen Stellen wie vorgesehen eine
Nachfrist gesetzt. Die erste Liste der Förderungen soll Mitte
Dezember veröffentlicht werden.
Lob und Kritik am ORF
Von Seiten der Abgeordneten gab es sowohl Lob als auch Kritik am ORF.
So wertete Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) die Entscheidung der
KommAustria als Beleg dafür, dass der ORF entgegen den Behauptungen
im Jahresbericht 2011 nicht alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten
habe. Für Fichtenbauer wird durch den Spruch klargestellt: Keine
Programmkategorie darf mehr als zwei Drittel der Gesamtsendezeit
eines Programms einnehmen, zumindest drei der vier Kategorien müssen
mit zumindest 10 % im Programm vertreten sein. Auch wenn man einen
öffentlich-rechtlichen Sender befürworte und es auch Anlässe gebe,
auf den ORF stolz zu sein, müsse Kritik am Sender erlaubt sein,
bekräftigte er. Fichtenbauer vermisst etwa im Informationsprogramm
teilweise objektive Berichterstattung.
Abgeordneter Dieter Brosz (G) wandte sich dagegen, das
Spartenprogramm ORF 3 als Legitimation für die Ausweitung des
Unterhaltungsanteils in ORF eins und ORF 2 heranzuziehen. Zudem
hinterfragte er die Politik des ORF, Sendungen wie die
"Millionenshow" oder "Schnell ermittelt" zum öffentlich-rechtlichen
Kernauftrag zu zählen. Es gehe ihm nicht um einen "puristischen" ORF,
sagte Brosz, das Programm müsse aber ausgewogen sein. Allerdings
steht Brosz auch der Entscheidung der KommAustria nicht unkritisch
gegenüber, für ihn fallen kulturell hochwertige Filme und die
österreichische Kabarettszene klar unter den Kulturbegriff.
Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) betonte, dass das von ihm
positiv bewertete Spartenprogramm ORF 3 kein Freibrief dafür sein
könne, das Programm von ORF eins und ORF 2 an jenes der Privatsender
anzugleichen. Dass sich die finanzielle Lage des ORF zuletzt
verbessert hat, führt er nicht zuletzt auf die jüngsten
Gebührenerhöhungen und den Kostenersatz des Bundes zurück.
Ein flammendes Plädoyer für den ORF hielt SPÖ-Klubobmann Josef Cap.
Gerade die Berichterstattung über die US-Wahl habe gezeigt, dass der
ORF international konkurrenzfähig sei, betonte er. Seiner Meinung
nach ist es angebracht, auf den ORF stolz zu sein. Cap hob in diesem
Zusammenhang etwa das große Engagement der JournalistInnen im ORF,
die Unabhängigkeit des Senders, die im internationalen Vergleich
hohen Marktanteile - 75 % beim Radio, 36,4 % beim Fernsehen und 44,5
% beim Onlinedienst - und den "gut gelungenen" Spartenkanal ORF 3
hervor.
Die Politik habe eine Verantwortung für "die Kultureinrichtung ORF",
mahnte Cap, man müsse dem Unternehmen ausreichende finanzielle
Handlungsspielräume geben, auch wenn man manche kritische Anmerkungen
am Programm machen könne und Berichte nicht in allen Fällen
ausreichend objektiv seien.
Seitens der ÖVP meinte Abgeordneter Wolfgang Gerstl, die
Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich
sei unbestritten. Für ihn ist das allerdings kein Grund dafür, das
"Füllhorn" für den ORF "unendlich zu vergrößern". Nach Meinung von
Gerstl ist der ORF-Jahresbericht viel zu einseitig ausgefallen, eine
etwas ausgewogenere Darstellung wäre, wie er meinte, "klug".
Fall Sido: Wenig Verständnis für ORF-Reaktion
Nicht nehmen lassen wollten sich einige Abgeordnete die Gelegenheit,
im Rahmen der Mediendebatte zu den Vorkommnissen rund um die ORF-
Sendung "Die große Chance" Stellung zu beziehen, auch wenn es
einhelliger Tenor im Ausschuss war, dass die Diskussion darüber
grundsätzlich in den Stiftungsrat bzw. in den Publikumsrat des ORF
gehört.
Für Abgeordneten Fichtenbauer hat der Fall Sido gezeigt, dass
Unterhaltung "auf die Ebene des Abscheulichen abgleiten kann", seiner
Meinung nach hat die Führungsebene des ORF völlig falsch reagiert.
Abgeordneter Scheibner kritisierte, der ORF habe den Konflikt
zwischen Sido und Dominic Heinzl "zelebriert". SPÖ-Klubobmann Cap
meinte hingegen, die Reaktion von ORF-Unterhaltungschefin Kathrin
Zechner sei eher von einem christlichen Zugang als von einem
unternehmerischen geleitet gewesen, sie habe "dem Sünder" offenbar
eine Chance geben wollen. Für ihn steht hinter der Reaktion auf den
Fall außerdem das generelle Problem des ORF, an jüngere Zuschauer
heranzukommen. Abgeordneter Gerstl äußerte die Vermutung, dass die
Entscheidung zur Rückholung von Sido durch Generaldirektor Wrabetz
selbst getroffen wurde.
Staatssekretär Josef Ostermayer gab in seiner Stellungnahme zur
Mediendebatte generell zu bedenken, dass das Fernsehen ein
Unterhaltungsmedium sei. Jede der Programmsparten - Unterhaltung,
Kultur, Sport und Information - müsse vom Zuschauer als so
interessant empfunden werden, dass er nicht wegschalte, machte er
geltend. Seiner Ansicht nach lässt sich durch Quizsendungen im
Übrigen sehr wohl Bildung vermitteln. Lange diskutieren kann man nach
Meinung von Ostermayer darüber, ob eine Haneke-Verfilmung eines Buchs
von Elfriede Jelinek nun Kultur oder Unterhaltung sei.
Bei der Abstimmung wurden die von der Regierung vorgelegten Berichte
teils einhellig, teils mehrheitlich zur Kenntnis genommen. Neben dem
Kommunikationsbericht 2011 und dem ORF-Jahresbericht 2011 lagen dem
Verfassungsausschuss zwei weitere Berichte der Rundfunk- und
Telekomregulierungsbehörde RTR (2010, 2008), zwei Tätigkeitsberichte
des Fernsehfonds (2009, 2008) und des Digitalisierungsfonds (2009,
2008), der Tätigkeitsbericht des Fonds zur Förderung des
nichtkommerziellen Rundfunks und des Fonds zur Förderung des privaten
Rundfunks 2009 sowie die Digitalisierungsberichte 2009 und 2007 vor.
(Schluss Verfassungsausschuss)
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