- 07.11.2012, 13:35:04
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- OTS0213 OTW0213
Verfassungsausschuss beschließt Änderung der Nationalratswahlordnung
Nur noch vier Regionalwahlkreise in der Steiermark
Utl.: Nur noch vier Regionalwahlkreise in der Steiermark=
Wien (PK) - In der Steiermark wird es in Hinkunft nur noch vier statt
acht Regionalwahlkreise geben. Eine entsprechende Änderung der
Nationalrats-Wahlordnung hat heute mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ
und BZÖ den Verfassungsausschuss des Nationalrats passiert.
Hintergrund für diesen Schritt ist die bereits erfolgte bzw. noch
geplante Zusammenlegung mehrerer steirischer Bezirke, die zum Teil
verschiedenen Regionalwahlkreisen angehören. Überdies trägt das
Wahlrechtsanpassungsgesetz dem Umstand Rechnung, dass die neue
Bezirkseinteilung voraussichtlich genau zwischen dem Stichtag und dem
Wahltag der Wehrpflicht-Volksbefragung wirksam wird.
Konkret wird es in Hinkunft in der Steiermark folgende vier
Regionalwahlkreise geben: Graz und Umgebung (6A), Oststeiermark (6B),
Weststeiermark (6C) und Obersteiermark (6D). Stimmkarten in den von
einer Zusammenlegung betroffenen politischen Bezirken, die für die
Volksbefragung ausgestellt werden, sollen von Anfang an die
Anschriften der zukünftig eingerichteten Bezirkswahlbehörden tragen,
auch wenn diese erst nach Druck der Karten tätig werden.
Berücksichtigt wird in den Wahlgesetzen außerdem, dass in Folge der
Zusammenlegung einiger steirischer Gemeinden vorübergehend ein von
der Landesregierung bestellter Amtsverwalter die Aufgaben des
Bürgermeisters übernimmt.
Um Kosten zu sparen, werden die Gemeinden von der Pflicht befreit,
die Fragestellung einer Volksbefragung durchgehend 10 Tage vor dem
Wahltag, also auch am Samstag und Sonntag, zur Einsicht aufzulegen.
Stattdessen reicht ein Anschlag an der - zu Amtsstunden zugänglichen
- Amtstafel. Die Grünen fürchten, dass dadurch die Bürgerinformation
eingeschränkt wird, sie stimmten daher vorerst gegen das Gesetz.
Opposition drängt auf Reform des Wahlrechts
Im Rahmen der Diskussion bedauerte die Opposition, dass die
Änderungen im Wahlrecht nicht dazu genutzt werden, die direkte
Demokratie auszubauen und das Persönlichkeitselement bei Wahlen zu
stärken. Nach Meinung von Abgeordnetem Harald Stefan (F) herrscht
derzeit Stillstand in der Diskussion, obwohl grundsätzlich alle
Fraktionen für eine Ausweitung direktdemokratischer Instrumente
seien. Auch Abgeordneter Herbert Scheibner (B) fürchtet, dass es in
dieser Legislaturperiode zu keiner Wahlrechtsreform mehr kommen wird.
Er trat unter anderem für objektive Informationen von öffentlicher
Seite bei Volksbefragungen ein.
Die Vorstellungen der Parteien über ein neues Wahlrecht liegen
allerdings, wie die Diskussion zeigte, weit auseinander. So wandten
sich etwa SPÖ und ÖVP strikt gegen den von Abgeordneter Daniela
Musiol (G) vorgebrachten Vorschlag, die Regionalwahlkreise zur Gänze
abzuschaffen. Wie Musiol erklärte, sehen die Grünen die
Regionalwahlkreise als überholt an, die Bundespolitik werde dadurch
zu stark von regionalen Interessen geprägt. Was den Ausbau der
direkten Demokratie betrifft, sprach sich Musiol erneut für ein
dreistufiges Modell aus. Die für Jänner anberaumte Volksbefragung zur
Wehrpflicht wertete sie hingegen als "Beleidigung für die direkte
Demokratie".
Generell plädierte Musiol für die Einberufung eines BürgerInnen-
Konvents nach dem Vorbild Islands, sollten die politischen Parteien
aufgrund von "Partikularinteressen" nicht zu einem Konsens über eine
Wahlrechtsreform kommen.
Seitens der Koalitionsparteien wurde der Vorwurf des
Diskussionsstillstands in Bezug auf die Wahlrechtsreform
zurückgewiesen. SPÖ-Klubobmann Josef Cap warnte allerdings neuerlich
vor "Schnellschüssen", die man, wie er meinte, hinterher nicht mehr
rückgängig machen könne. Seiner Ansicht nach kann man Modelle nicht
einfach "am Reißbrett konstruieren", die dann in der Praxis nicht
funktionieren. In Reaktion auf die Forderung der Bevölkerung nach
mehr direkter Demokratie sieht Cap sowohl die Koalition als auch die
Opposition dazu aufgerufen, eine neue Politik zu machen. Den Ausbau
der direkten Demokratie kann er sich vor allem auf regionaler Ebene
vorstellen.
Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) äußerte sich zuversichtlich, dass
einzelne, unstrittige Reformpunkte bald beschlossen werden können.
Wie Abgeordneter Otto Pendl (S) kann er sich allerdings keine
Abschaffung der Regionalwahlkreise vorstellen. Die Politik dürfe den
Kontakt zu den BürgerInnen nicht verlieren, bekräftigte er.
Die Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S) und Karl Donabauer (V)
begrüßten die vorliegende Gesetzesnovelle ausdrücklich.
Änderung des Bundesbezügegesetzes bringt rechtliche Klarstellung
Einstimmig nahm der Verfassungsausschuss einen Fünf-Parteien-Antrag
zum Bundesbezügegesetz an, mit dem die Abgeordneten rechtliche
Unklarheiten in Bezug auf die korrekte Zuweisung von
Anrechnungsbeträgen im Rahmen der Pensionsversicherung für
PolitikerInnen ausräumen wollen. Der Antrag wurde unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrags beschlossen, dieser sieht
unter anderem ein rückwirkendes Inkrafttreten der neuen Bestimmungen
mit 1.1.2012 vor.
"Gesetzesbeschwerde": Verfassungsausschuss vertagt Beratungen
Im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich die fünf
Fraktionen des Nationalrats darauf verständigt, Verfahrensparteien in
Zivil- und Strafverfahren die Möglichkeit einzuräumen, sich direkt an
den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden, wenn sie die Meinung
vertreten, dass im Verfahren anzuwendende Gesetze bzw. Verordnungen
verfassungswidrig sind. Dazu liegen seit Juli dieses Jahres zwei
variierende Gesetzesanträge vor (2031/A, 2032/A), in beiden Fällen
sind die Voraussetzungen für die so genannte "Gesetzesbeschwerde" eng
gefasst.
Die Umsetzung des Vorhabens könnte dennoch eine Weile dauern, die
Beratungen im Verfassungsausschuss wurden heute nach einer
Generaldebatte einstimmig vertagt. Die vom Verfassungsausschuss
eingeholten Stellungnahmen zu den vorliegenden Gesetzesanträgen
fielen zum Teil äußerst kontrovers aus, außerdem haben sich mehrere
Problemfelder herauskristallisiert, die einer noch eingehenderen und
intensiven Diskussion bedürfen. Dazu will man auch Expertinnen und
Experten heranziehen.
Die Ausschussmitglieder bekräftigten mehrmals, am Ziel der
Gesetzesbeschwerde festhalten und eine gemeinsame Lösung finden zu
wollen. Es bestand auch Konsens darin, wie die Abgeordneten Wolfgang
Gerstl (V) und Johannes Jarolim (S) explizit unterstrichen, dass die
Gleichwertigkeit der Höchstgerichte gewahrt werden müsse. "Keiner in
diesem Raum wünscht sich ein deutsches Verfassungsgericht",
formulierte Gerstl pointiert. Es gehe einzig darum, ob eine Norm
verfassungswidrig ist oder nicht, Machtfragen seien nicht am Platz,
stellte Jarolim unmissverständlich klar, eine übergeordnete Stellung
des Verfassungsgerichtshofs wolle keiner. Übereinstimmung herrschte
auch darin, dass der Rechtschutz gestärkt werden soll. Staatssekretär
Josef Ostermayer, der sich dem anschloss, machte darauf aufmerksam,
dass eine zusätzliche Beschwerdemöglichkeit zur Verlängerung von
Verfahren führen kann.
Leise Kritik an den vorliegenden Textierungen übte Abgeordneter Peter
Fichtenbauer (F). Sie gehen ihm zu sehr in Richtung
Urteilsbeschwerde, was keiner wolle. Fichtenbauer sprach sich dafür
aus, nur am erstinstanzlichen Urteil anzuknüpfen und keineswegs an
jenem der letzten Instanz. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) hingegen
sah diese Tendenz zur Urteilsbeschwerde in den zur Diskussion
stehenden Anträgen nicht. Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S)
gab zu bedenken, dass man auf eine einheitliche Interpretation einer
Norm Bedacht nehmen müsse, was durch eine frühe Klärung gewährleistet
sei.
Er hielt es auch für geboten, sich bei der Gesetzesbeschwerde
ausschließlich auf den Begriff "Urteil" zu beschränken. Bleibe man
beim Begriff "Entscheidung", dann seien Probleme etwa bei der
Durchführung von Zwangsmaßnahmen oder bei einstweiligen Verfügungen
vorprogrammiert. Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass damit aber auch das gesamte
Außerstreitverfahren ausgeklammert wird.
Die Notwendigkeit, die unterschiedliche Situation für die Beteiligten
im Zivilrecht und im Strafrecht zu berücksichtigen, wurde von
Abgeordnetem Herbert Scheibner (B) angeschnitten. In zivilrechtlichen
Prozessen stehen einander zwei gleichberechtigte BürgerInnen
gegenüber, sagte er. Es könne im Fall einer erfolgreichen
Gesetzesbeschwerde aber nicht sein, dass eine Partei sich in gutem
Glauben an ein Gesetz gehalten hat und dann mit einer völlig neuen
Situation konfrontiert ist. Die BürgerInnen in solchen Verfahren
dürfen nicht schlechter gestellt werden, forderte er. Abgeordnete
Daniela Musion (G) thematisierte zudem den angedachten und
mehrheitlich kritisierten Entfall des Artikel 144 B-VG, wo es um die
Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden beim
Verfassungsgerichtshof geht. (Fortsetzung Verfassungsausschuss)
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