• 06.11.2012, 09:12:52
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FPÖ und Freiheitlicher Familienverband fordern: Inflationsanpassung der Familienbeihilfe jetzt!

Bei Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und Kinderfreibetrag wurden über 200 Mio. Euro nicht abgeholt

Utl.: Bei Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und
Kinderfreibetrag wurden über 200 Mio. Euro nicht abgeholt=

Wien (OTS) - Angesichts der aktuellen Zahlen aus dem
Finanzministerium, wonach bis zu 230 Mio. Euro aus dem Bereich der
steuerlichen Berücksichtigung von Kindern nicht geltend gemacht
wurden, fordert die FPÖ und der Freiheitliche Familienverband (FFV)
eine Inflationsanpassung der Familienbeihilfe. "Von den ursprünglich
für die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten veranschlagten 165
Mio. Euro wurden lediglich 36 Mio. Euro abgerufen, von den
vorgesehenen 175 Mio. Euro für den Kinderfreibetrag nur 76 Mio. Euro.
Mit diesem Geld, das für unsere Familien vorgesehen ist, wäre eine
längst überfällige Inflationsanpassung der Familienbeihilfe machbar",
so FPÖ-Familiensprecherin und Obfrau des FFV-Oberösterreich, NAbg.
Anneliese Kitzmüller.

"Die Familienbeihilfe wurde zuletzt vor über 10 Jahren im Jahr 2002
angehoben. Die Inflation beträgt in diesem Zeitraum mittlerweile
24,8%. Nachdem Minister Mitterlehner die nächste Anpassung der
Familienbeihilfe erst für das Jahr 2018 (!) angekündigt hat, wäre es
ein Hohn für alle Familien, wenn die nun zur Verfügung stehenden
zusätzlichen Mittel nicht für eine sofortige Erhöhung eingesetzt
würden", so der Obmann des Freiheitlichen Familienverbandes, Mag.
Gerfried Nachtmann.

Nachtmann weist auch auf verfassungsrechtliche Vorgaben hin: "Da
durch die Familienleistungen laut Verfassungsgerichtshof "im Ergebnis
lediglich eine Steuer erstattet wird, die von Verfassung wegen nicht
hätte erhoben werden dürfen" (VfSlg. Nr. 16026), handelt es sich im
Endeffekt - beim Großteil der Familien - um eine Rückvergütung zu
viel bezahlter Steuern, die auf dem Kindesunterhalt lasten. Es
handelt sich vor allem für den überwiegenden Großteil des
Mittelstands also um keine Förderung, sondern um einen steuerlichen
Ausgleich. Die aktuelle Höhe der Familienbeihilfe liegt aus meiner
Sicht schon seit Jahren unterhalb der vom Verfassungsgerichtshof
ermittelten Grenzen." Dieses Geld müsse unverzüglich in den
Familienlastenausgleichsfonds eingezahlt werden, um eine
entsprechende Valorisierung der Familienleistungen zu
bewerkstelligen.

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