- 05.11.2012, 20:01:36
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Karl kündigt 93 zusätzliche Planstellen im Justizbereich an
Budgetausschuss behandelt Untergruppe Justiz
Utl.: Budgetausschuss behandelt Untergruppe Justiz=
Wien (PK) - 2013 wird es zu einer Personalaufstockung im
Justizbereich kommen. Bundesministerin Beatrix Karl kündigte bei der
Behandlung der Untergruppe Justiz im Budgetausschuss heute insgesamt
93 zusätzliche Planstellen für das nächste Jahr an, die sich auf die
Bereiche Familiengerichtsbarkeit, Korruptionsbekämpfung, Arbeits- und
Sozialgerichte sowie auf die Umsetzung des Lobbying-Gesetzes
aufteilen. Im Mittelpunkt der heutigen Sitzung standen darüber hinaus
auch die Gebührenproblematik, die Korruptionsbekämpfung oder etwa das
Thema Fußfessel.
Der Budgetentwurf sieht für die Untergliederung Justiz Einzahlungen
von 921,577 Mio. € und Auszahlungen in der Höhe von 1,289 Mrd. € vor.
Der größte Teil der Mittel fließt mit 778,813 Mio. € in den Bereich
Rechtsprechung, wo auch die meisten Erträge erzielt werden (875,487
Mio. €). Im Strafvollzug wiederum rechnet der Entwurf mit
Aufwendungen von 437,815 Mio. €, denen 46 Mio. € an Erträgen
gegenüberstehen. Im Globalbudget der Zentralstelle schließlich ist
ein Nettoergebnis von -72,434 Mio. € veranschlagt.
An Wirkungszielen verfolgt Justizministerin Karl die Gewährleistung
der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, die Sicherung des
Zugangs zu Leistungen der Gerichtsbarkeit durch Ausgleich von
einkommensmäßigen, sozialen und sonstigen Benachteiligungen und eine
objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von
Verfahren durch Gerichte und Staatsanwaltschaften in angemessener
Dauer. Weiters geht es Karl um die Sicherstellung der
organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen für
eine geordnete Rechtsverfolgung und -durchsetzung durch die
Justizverwaltung sowie um eine effektive Durchsetzung von
Entscheidungen durch zivil- und strafrechtlichen Vollzug, letzterer
unter besonderer Berücksichtigung der Reintegration und
Rückfallprävention sowie der Lebenssituation weiblicher Insassen im
Straf- und Maßnahmenvollzug.
Karl begründete die Personalaufstockung mit den zahlreichen neuen
Aufgaben, die auf die Justiz zukommen. Im Einzelnen werden der
Familiengerichtsbarkeit 17 RichterInnen, 10 RechtspflegerInnen, sowie
elf BeamtInnen bzw. Vertragsbedienstete zusätzlich zur Verfügung
stehen. Die Korruptionsbekämpfung wiederum kann, wie die
Ressortleiterin mitteilte, mit 14 StaatsanwältInnen, sieben
RichterInnen, zwei RechtsmittelrichterInnen und fünf BeamtInnen bzw.
Vertragsbediensteten rechnen. Bei den Arbeits- und Sozialgerichten
wiederum wird es 17 RichteramtsantwärterInnen sowie acht BeamtInnen
bzw. Vertragsbedienstete zusätzlich geben, während zur Umsetzung des
Lobbying-Gesetzes ein Staatsanwaltsposten und eine Beamtenstelle neu
geschaffen werden. Wie Karl in der Debatte dem Abgeordneter Peter
Michael Ikrath (V) versicherte, können die Planstellen bedeckt
werden, ohne dass es zu Gebührenerhöhungen kommen muss. Angesichts
der Überlastung der Justiz wären aber 300 zusätzliche Planstellen
notwendig, um zu einer Auslastung von bloß 100 % zu kommen, gab sie
zu bedenken.
Die Gebühren waren in der Diskussion eines der Themen, auf das sich
das Interesse der Abgeordneten konzentrierte. So verlangte
Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) eine Senkung der Gebühren, sein
Fraktionskollege Abgeordneter Harald Stefan wiederum erwartete als
Folge der Lösung bei den Grundbuchseintragungsgebühren
Mindereinnahmen für den Justizbereich sowie Mehrkosten für die
rechtssuchende Bevölkerung. Abgeordneter Albert Steinhauser (G)
wiederum sprach von einem Eigendeckungsgrad der Gerichte in der Höhe
von 110 % und stellte fest, bei Gericht werde mehr an Gebühren
eingenommen als man tatsächlich an Leistung erbringe. Er forderte vor
diesem Hintergrund ebenso wie Abgeordneter Peter Westenthaler (B)
eine Entschädigungsregelung bei Freisprüchen.
Die Ministerin teilte mit, der Bereich der Rechtsprechung könne zur
Gänze mit den eigenen Einnahmen abgedeckt werden, insgesamt liege der
Selbstfinanzierungsgrad der Justiz durch Gebühren bei 73 %. Karl
erinnerte an die Senkung der Kopierkosten und meinte, weitere
Gebührensenkungen seien derzeit nicht geplant. Was die
Grundbuchseintragungsgebühr betrifft, rechnete die Ministerin nicht
mit Mindereinnahmen, sondern ging vielmehr davon aus, dass sich im
Wesentlichen nichts ändern werde, zumal auch die Zahl der
entgeltlichen Rechtsgeschäfte im Familienbereich nicht sehr hoch sei.
Höhere Kosten für Immobiliensachverständige, wie sie vom Abgeordneten
Harald Stefan (F) befürchtet wurden, sah Karl dabei nicht. Das Gesetz
erfordere nicht zwingend eine Heranziehung von Sachverständigen,
betonte sie.
Dem Abgeordneten Peter Fichtenbauer (F) teilte Karl mit, dass
insgesamt 26 Zusammenlegungen von Bezirksgerichten geplant sind,
sieben davon sind für 01.01.2013 vorgesehen, sechs weitere werden bis
01.07.2013 folgen, die übrigen Zusammenlegungen werden dann bis 2014
abgeschlossen sein. Den Zeitplan erklärte Karl mit notwendigen
baulichen Adaptierungen. Dabei werde es, wie die Ressortleiterin der
Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer (V) bestätigte, vor allem um die
Herstellung der Barrierefreiheit gehen.
Zur Korruptionsbekämpfung, die insbesondere von den Abgeordneten
Johannes Jarolim (S) und Peter Michael Ikrath (V) angesprochen wurde,
bemerkte Karl, der Soll-Stand an zusätzlichem Personal werde erst
2014 erreicht werden. Es reiche jedenfalls nicht aus, dass
StaatsanwältInnen und RichterInnen eine gute juristische Ausbildung
haben, es brauche auch wirtschaftliches Fachwissen. Karl kündigte in
diesem Zusammenhang spezielle Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung
an, an denen, wie sie sagte, großes Interesse herrsche. So starte
bereits in diesem Herbst ein Master-Lehrgang an der WU-Wien, der
speziell auf StaatsanwältInnen und RichterInnen zugeschnitten ist.
Zahlreiche Fortbildungsmaßnahmen werden aber auch auf der Ebene der
Gerichtssprengel angeboten. Darüber hinaus erhalten
RichteramtsanwärterInnnen, die Möglichkeit während ihrer Ausbildung
ein Praktikum in einem Unternehmen zu absolvieren. Dazu komme noch,
dass den StaatsanwältInnen Wirtschaftsexperten zur Seite gestellt
werden, was, wie Karl meinte, die Beauftragung von Sachverständigen
spare und zu einer deutlichen Beschleunigung der Verfahren beitrage.
Beim Thema Familiengerichtsbarkeit teilte Karl den Abgeordneten
Albert Steinhauser(G), Gabriele Binder-Maier (S) und Ridi Steibl (V)
mit, dass in den nächsten zwei Jahren ein flächendeckender Ausbau der
Familiengerichtshilfe geplant sei. Sie gab aber in diesem
Zusammenhang zu bedenken, es sei insbesondere im ländlichen Raum sehr
schwierig, das notwendige qualifizierte Personal zu finden.
Der Abgeordneten Sonja Steßl-Mühlbacher (S) gegenüber, die die
Ermöglichung der Adaption durch gleichgeschlechtliche Paare sowie
eine Öffnung der Fortpflanzungsmedizin für alleinstehende Frauen zur
Diskussion gestellt hatte, meinte Karl, sie habe durchaus Verständnis
für den Kinderwunsch von Gleichgeschlechtlichen, das geltende Gesetz
baue aber darauf auf, dass Kinder eine Mutter und einen Vater haben.
In Bezug auf entsprechende Änderungen bestehe noch Diskussionsbedarf
in der Gesellschaft, fügte sie an.
Vom Abgeordneten Peter Westenthaler (B) auf die geplanten Neuerungen
bei der elektronischen Fußfessel angesprochen, kündigte Karl an, bei
schweren Sexualdelikten werde es in Zukunft erst nach der Verbüßung
von mindestens der Hälfte der Haft in einer Justizanstalt möglich
sein, den elektronisch überwachten Hausarrest in Anspruch zu nehmen,
dies aber unter sehr strengen Auflagen. Bei leichteren Sexualdelikten
wiederum sollen die Kriterien für die Gewährung der Fußfessel
verschärft werden. Geplant ist auch eine stärkere Einbindung der
Opfer im Sinne eines Äußerungsrechtes und eines Informationsrechtes.
Auch soll die Fußfessel bei Sexualtätern mit GPS versehen werden. Den
Vorschlag Westenthalers, Sexualtäter grundsätzlich von der Gewährung
der Fußfessel auszuschließen, hielt Karl allerdings nicht für
sinnvoll. Die Fußfessel ermögliche stärkere Kontrollen und strengere
Auflagen, argumentierte sie.
Im Zuge der Debatte deponierte Abgeordneter Johann Maier (S) unter
Hinweis auf die um sich greifende Internet-"Abzocke" seine Forderung
nach einer Button-Lösung bei der Umsetzung der Verbraucherrechts-
Richtlinie, worauf Karl einen Ressortentwurf für die Umsetzung noch
für dieses Jahr ankündigte. Maier machte die Ministerin zudem auch
auf die Problematik der zahlreichen Schiunfälle mit ausländischer
Beteiligung und die daraus resultierenden langen Verfahren vor
heimischen Gerichten aufmerksam.
Den Abgeordneten Albert Steinhauser (G) wiederum, der den
Maßnahmenvollzug thematisierte, informierte Karl über Pläne, die
Anstalt Asten auszubauen, um so neben Göllersdorf eine zweite
Unterbringungseinrichtung bereitzustellen. (Schluss Budgetausschuss)
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