• 05.11.2012, 17:03:25
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Verwaltungsreform wird schrittweise umgesetzt ---------------------------------------------------------------------

Wien (PK) - Staatssekretär Josef Ostermayer wertet den Aufbau der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit als Beispiel für die mehrmals im heutigen Budgetausschuss geforderte Umsetzung der Verwaltungsreform. Weitere Maßnahmen seien Aufnahmestopp und Personalabbau im Öffentlichen Dienst, so Ostermayer. Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek erläuterte die Bemühungen des Öffentlichen Dienstes, durch verstärkte Umschulungen trotz Aufnahmestopps personelle Mängel in den Ressorts zu vermeiden. Ostermayer nahm in der Ausschussdebatte über den Bundesvoranschlag zum allgemeinen Teil des veranschlagten Budgets 2013 für das Bundeskanzleramt (BKA) Stellung, während Heinisch-Hosek Fragen der Abgeordneten zum Dienstrecht beantwortete.

Utl.: Wien (PK) - Staatssekretär Josef Ostermayer wertet den Aufbau
der
neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit als Beispiel für die mehrmals
im
heutigen Budgetausschuss geforderte Umsetzung der
Verwaltungsreform.
Weitere Maßnahmen seien Aufnahmestopp und Personalabbau im
Öffentlichen Dienst, so Ostermayer. Bundesministerin Gabriele
Heinisch-Hosek erläuterte die Bemühungen des Öffentlichen
Dienstes,
durch verstärkte Umschulungen trotz Aufnahmestopps personelle
Mängel
in den Ressorts zu vermeiden. Ostermayer nahm in der
Ausschussdebatte
über den Bundesvoranschlag zum allgemeinen Teil des
veranschlagten
Budgets 2013 für das Bundeskanzleramt (BKA) Stellung, während
Heinisch-Hosek Fragen der Abgeordneten zum Dienstrecht
beantwortete.=

Dem Bundeskanzleramt werden laut Budgetentwurf 2013 342,759 Mio. €
zur Verfügung stehen. An Einzahlungen sind 3,836 Mio. € erwartet. Die
Beträge umfassen den gesamten "Finanzierungshaushalt" des BKA, gemäß
der Richtlinien im neuen Haushaltsrecht in folgende Globalbudgets
gegliedert: Steuerung, Koordinierung und Services (244,109 Mio. €),
Frauen und Gleichstellung (10,150 Mio.€) und den Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) mit 88,5 Mio.€.

Ostermayer: langfristig Einsparung durch Verfahrensbeschleunigung

Präsentiert wurden dem Budgetausschuss heute auch die Wirkungsziele
des Bundeskanzleramtes. Die Einführung der zweistufigen
Verwaltungsgerichtsbarkeit wird im kommenden Jahr eine große Rolle
spielen. Mit der Einrichtung von Bundesverwaltungsgericht und
Bundesfinanzgericht sowie der Landesverwaltungsgerichte anstatt der
Unabhängigen Verwaltungssenate werde die Rechtsstaatlichkeit in
Österreich gestärkt, betonte Staatssekretär Josef Ostermayer. Durch
die angestrebte Verfahrensbeschleunigung in diesem Zusammenhang
ergäben sich letztendlich weniger Kosten für die Gesamtwirtschaft,
auch wenn die Umsetzung der neuen Gerichte zu Beginn natürlich kosten
werde, erwiderte Ostermayer diesbezügliche Fragen des Abgeordneten
Herbert Scheibner (B).

Von Abgeordnetem Peter Fichtenbauer (F) nach einer Kostenschätzung
für die geplante Landesverwaltungsgerichtsbarkeit befragt, sagte der
Staatssekretär, man befinde sich dazu gerade in Verhandlung mit den
Bundesländern. Diese würden aus Kostengründen eine Anpassung der
Verfahren in den Landesverwaltungsgerichte an das Allgemeine
Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) vorschlagen. Die Vorbereitungen der
Integration des Asylgerichtshofes in das ab 2014 operativ tätige
Bundesverwaltungsgericht seien im Gange und sollten zeitgerecht
abgeschlossen sein, unterrichtete Ostermayer die Abgeordneten Peter
Wittmann (S) und Johann Singer (V). Für den Asylgerichtshof werde
zusätzliches Personal aufgenommen, die Mittel dafür seien im Budget
vorgesehen, merkte der Staatssekretär an.
Novelle zum Datenschutzgesetz soll Datenschutzbehörde entlasten

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) gegen Österreich
wegen des Verstoßes gegen die EU-Datenschutzrichtlinie warf
Abgeordneter Albert Steinhauser (G) auf. Darauf führte Staatssekretär
Ostermayer aus, mit einer Datenschutzgesetznovelle sollen
entsprechend der EUGH-Entscheidung organisatorische Veränderungen wie
das Loslösen der Datenschutzkommission von der Dienstaufsicht des
Bundeskanzleramtes verwirklicht werden. Die Novelle enthält
Ostermayer zufolge auch Regelungen zur Entlastung der
Datenschutzbehörde, etwa durch das Übertragen bestimmter Aufgaben an
Datenschutzbeauftragte in Unternehmen.

Eine Novelle des Raumordnungsrechts werde derzeit über das Gremium
der österreichischen Raumordnungskonferenz ausverhandelt, dadurch
wolle die Regierung Konsens mit Ländern und Gemeinden erzielen, ging
Ostermayer auf Anmerkungen zur ausständigen Raumordnungsnovelle von
Abgeordneten Norbert Hofer (F), Wolfgang Gerstl (V) und Daniela
Musiol (G) ein.

Zu Neuerungen im Stellenbesetzungsgesetz und der damit verbundenen
Transparenz von Bezügen, thematisiert von Abgeordnetem Hofer,
bemerkte Ostermayer, diese seien in Verbindung mit dem
Konsolidierungspaket zu sehen. Die Ausgliederung von Aktivitäten des
Bundes solle nicht zu höheren Gehältern und mehr Planstellen führen.
Daher gebe es für Unternehmen der öffentlichen Hand, die nicht dem
Wettbewerb des Marktes ausgesetzt sind, entsprechende Beschränkungen,
so der Staatssekretär.

Spannungsfeld Förderungen und Budgetkonsolidierung

Im Licht der Budgetkonsolidierung sei auch der Regierungsbeschluss
zur Kürzung der Presseförderung ab 2013 zu betrachten, erläuterte
Josef Ostermayer. Angesichts der Kürzung des Budgets für
Presseförderung gelte es nun, einen möglichst großen Teil der
Bevölkerung mit Informationen versorgt zu wissen. Presseförderung
stellt für Ostermayer einerseits ein kompensatorisches Instrument für
kleinere Medien im Sinne der Medienvielfalt dar, müsse andererseits
allerdings auch kosten- und nutzentechnisch relevant sein und daher
effizienter werden. Das BKA habe bereits eine Studie bei der
Universität Wien zur Ausarbeitung eines modernen
Presseförderungsmodelles in Auftrag gegeben, erklärte der
Staatsekretär. Abgeordnete Wolfgang Gerstl (V) und Wolfang Zinggl (G)
hatten zuvor die Voraussetzung für Presseförderung bei Printmedien,
abhängig von der Auflagenstärke, hinterfragt und die Befürchtung
geäußert, die Vielfalt der Medienlandschaft könnte dadurch beschädigt
werden. Erhöht um 100.000 € wurde im Gegensatz zur Presseförderung
die finanzielle Unterstützung von Volksgruppen, da diese keine
anderen Möglichkeiten für Einnahmen hätten, hielt Ostermayer fest.

Um den Erwartungen der Bevölkerung an Politik und Verwaltung gerecht
zu werden, plant das Bundeskanzleramt, verstärkt elektronische
Verwaltungsservices wie die Handy-Signatur anzubieten. Derzeit sind
85.000 Mobiltelefone in Österreich zur Handy-Signatur registriert,
informierte Ostermayer Abgeordnete Ruth Becher (S) und bemerkte, zur
weiteren Verbreitung dieses Dienstes befinde sich das BKA gerade in
Gesprächen mit der Privatwirtschaft. Die Information der Bevölkerung
zur Regierungsarbeit ist ein weiteres Wirkungsziel des
Bundeskanzleramtes. Barrierefreie und genderegerechte Inhalte sollen
im Rahmen des BKA-Webauftritts sichergestellt werden.

Heinisch-Hosek: Einheitliches Dienstrecht als Ziel

Der Gender-Aspekt kommt auch beim Dienstrecht zum Tragen. In den
jährlichen Novellen soll die tatsächliche Gleichstellung von Frauen
und Männern bei der Ausarbeitung eines modernen Dienst- und
Besoldungsrechts für den Bund besondere Beachtung finden.
Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst Gabriele
Heinisch-Hosek betonte, sinnvoll wäre es, aus den mehr als 30
verschiedenen Formen des Dienstrechts für Öffentlich Bedienstete in
Bund, Ländern und Gemeinden ein einheitliches Dienstrecht zu
schaffen. Das gestalte sich allerdings auf Grund der
unterschiedlichen Berufsgruppen als schwierig, wie bereits das
Beispiel LehrerInnendienstrecht zeige, bei dem die Dienstrechtsreform
schon begonnen wurde. Heinisch-Hosek bedauerte zudem, angesichts des
engen Finanzplans bis 2016 könne eine Novellierung des
Besoldungsrechts mit höheren Einstiegsgehältern derzeit nicht
angegangen werden.

Vor dem Hintergrund des Aufnahmestopps im Öffentlichen Dienst setzt
man verstärkt auf die auch ressortübergreifende Mobilität der
MitarbeiterInnen, beschrieb die Bundesministerin Maßnahmen zur
Vermeidung von Personalengpässen in den Ressorts. Mittels
Umschulungsmaßnahmen an der Verwaltungsakademie werden
veränderungswillige Bedienstete bei ihrer beruflichen Umorientierung
begleitet. Bislang hätten 800 MitarbeiterInnen dieses Angebot des
Jobwechsels genutzt, schilderte Heinisch-Hosek in ihrer Beantwortung
diesbezüglicher Fragen der Abgeordneten Werner Herbert (F) und
Wolfgang Gerstl (V).

Gemäß des Behinderteneinstellungsgesetzes gelte der Aufnahmestopp im
öffentlichen Sektor allerdings nicht für Menschen ab 70% Behinderung.
In der Exekutive sollten Einsparungen in der Verwaltung die jährlich
200 zusätzlichen Planstellen bei der Polizei gewährleiten, fügte
Heinisch-Hosek an.

Von den Mandatarinnen Daniela Musiol (G) und Ruth Becher (S) nach den
Frauenanteilen in verschiedenen Ressorts bzw. auf
Sektionsleitungsebene gefragt, zeigte sich Heinisch-Hosek erfreut,
dass seit 1995 die Zahl der Sektionsleiterinnen von 2 auf 16
gestiegen ist. Diese Entwicklung führte sie auf Festlegungen im
Personalplan und auf die Quotenregelung zurück. Mit mehr als 46 %
weiblicher Bediensteter im Öffentlichen Dienst sei das 2009
festgelegte Ziel von 40% übererfüllt worden. Musiol erfuhr außerdem,
der Wegfall des Kündigungsschutzes gelte nunmehr für weibliche wie
für männliche Bedienstete ab Erreichen des 65. Lebensjahres.

In Richtung der Abgeordneten Angela Lueger (S), die sich nach dem
Erfolg des "Papamonats" im Öffentlichen Dienst erkundigt hatte, sagte
Bundesministerin Heinisch-Hosek, 365 Bedienstete haben diese
Möglichkeit der Kinderbetreuung für Väter bis jetzt in Anspruch
genommen. Im neuen Dienstrecht seien zudem Regelungen vorgesehen, die
den Zugang zum Papamonat erleichtern sollen, so die Frauenministerin.
(Fortsetzung Budgetausschuss)

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