- 24.10.2012, 20:09:06
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Gesundheitsausschuss billigt neues Transplantationsgesetz ----------------------------------------------------------
Wien (PK) - Abseits der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA befasste
sich der Gesundheitsausschuss des Nationalrats heute auch mit den
Themen Organspenden und Arzneimittelsicherheit. Zu beiden Materien
lagen den Abgeordneten Gesetzesvorlagen der Regierung vor, die den
Ausschuss jeweils mit Stimmenmehrheit und zum Teil unter
Berücksichtigung von Abänderungen und Ergänzungen passierten. In
beiden Fällen geht es um die Umsetzung von EU-Vorgaben. Anträge der
Opposition, etwa zum Mutter-Kind-Pass, zur HPV-Impfung und zur
Hospizversorgung, wurden vertagt.
Mit dem neuen Organtransplantationsgesetz trägt Österreich einer EU-
Richtlinie Rechnung, deren Ziel es ist, EU-weit hohe Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für Organspenden sicherzustellen, hielt
Gesundheitsminister Alois Stöger fest. Im Konkreten müssen künftig
etwa Aufzeichnungen über Lebendspenden geführt sowie schwerwiegende
Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen, die im Rahmen der Entnahme
oder Transplantation von Organen auftreten, erfasst werden. Außerdem
werden Transplantationszentren im Rahmen der Nachsorge verpflichtet,
LebendspenderInnen innerhalb von drei Monaten nach der Operation
einer Nachkontrolle zu unterziehen und diese in regelmäßigen
Abständen an die Durchführung einer fachärztlichen Untersuchung
erinnern. Zudem ist einem bei der Abstimmung mitberücksichtigten
Abänderungsantrag der Abgeordneten Sabine Oberhauser (S) und Erwin
Rasinger (V) zufolge künftig jedem Lebendspender bzw. jeder
Lebendspenderin ein individueller risikobasierter Nachsorgeplan
auszuhändigen.
Umfassende Versorgung von SpenderInnen
Unterstrichen wird die Wertschätzung von OrganspenderInnen darüber
hinaus dadurch, dass sie künftig in die Unfallversicherung einbezogen
sind. Damit steht ihnen nicht nur eine adäquate Heilbehandlung,
sondern im Falle der Minderung der Erwerbsfähigkeit auch ein
Rentenanspruch zu, sollte es in Folge der Organentnahme zu
Komplikationen kommen. In den Erläuterungen zum Gesetzentwurf wird
darauf hingewiesen, dass im Jahr 2011 lediglich 57 Transplantationen
mit Organen von LebendspenderInnen durchgeführt wurden.
Zur Einrichtung eines Spenderregisters im Rahmen des neuen
Organtransplantationsgesetzes brachte Abgeordneter Kurt Grünewald (G)
einen Abänderungsantrag seiner Fraktion ein. Dadurch solle die
Aufzeichnung wissenschaftlich relevanter Daten und infolge die
umfassende Nachbetreuung von SpenderInnen sichergestellt werden.
Abgeordneter Josef Riemer (F) machte ebenfalls die Bedeutung eines
Lebendspenderregisters im Sinne der SpenderInnensicherheit geltend.
Der G-Antrag wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktionen jedoch
abgelehnt. Bundesminister Stöger unterrichtete den Ausschuss in
diesem Zusammenhang, es würden bereits Daten der Krankenanstalten bei
Organspenden gesammelt und für Qualitätsmessungen verfügbar gemacht.
Ziel sei, die individuelle Nachsorge und optimale medizinische
Beratung von LebendspenderInnen sicherzustellen. Damit erwiderte
Stöger die Frage des Abgeordneten Wolfgang Spadiut (B), ob
tatsächlich die lebenslange Nachkontrolle von SpenderInnen, basierend
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, ausreichend gewährleistet sei.
An zentralen Punkten wie dem Gebot, dass Organe nur freiwillig und
unentgeltlich gespendet werden dürfen, und den Bestimmungen
betreffend die Entnahme von Organen verstorbener Personen ändert sich
durch das neue Organtransplantationsgesetz nichts. Die Verfügbarkeit
von Transplantationsorganen sei in Österreich besser als in vielen
anderen Staaten, unterstrich Abgeordneter Johann Maier (S).
Der Gesetzentwurf wurde unter Berücksichtigung des S-V-
Abänderungsantrags einstimmig gebilligt, der Abänderungsantrag der
Grünen blieb in der Minderheit. Auch die begleitende Änderung des
ASVG und anderer Sozialversicherungsgesetze erhielt die Zustimmung
von allen Fraktionen. In einer Ausschussfeststellung halten die
Abgeordneten ausdrücklich fest, dass sie aufgrund der neuen
gesetzlichen Bestimmungen davon ausgehen, dass die individuelle
Nachsorge von LebendspenderInnen bestmöglich gewährleistet ist.
Arzneimittelgesetz: Nebenwirkungen besser dokumentieren
Auch bei der vom Gesundheitsausschuss einstimmig angenommenen Novelle
zum Arzneimittelgesetz geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie.
Mit der Schaffung eines Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel und
der verstärkten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten will die EU die
Arzneimittelsicherheit weiter erhöhen und gleichzeitig die Bürokratie
für Pharmafirmen reduzieren. Im Konkreten geht es etwa um neue
Risikomanagement-Bestimmungen für bereits zugelassene Arzneimittel
und neue Meldepflichten im Fall von Nebenwirkungen.
Die neuen Regelungen zielten auf eine verbesserte Qualität in der
medizinischen Versorgung ab, skizzierte Gesundheitsminister Stöger
die Regierungsvorlage. In die Gebrauchsinformationen von
Arzneimitteln ist künftig ausdrücklich die Aufforderung an die
PatientInnen aufzunehmen, vermutete Nebenwirkungen dem Arzt, dem
Apotheker oder direkt dem Bundesamt für Sicherheit im
Gesundheitswesen (BASG) zu melden.
Oppositionsanträge zur weiteren Verhandlung vertagt
Sämtliche Anträge der Opposition auf Verbesserungen in der
medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie im
Palliativbereich wurden mit den Stimmen der Regierungsparteien im
heutigen Gesundheitsausschuss vertagt.
Zur Forderung des BZÖ (1925/A[E]), den Mutter-Kind-Pass in einen
Eltern-Jugend-Pass weiterzuentwickeln, um den Gesundheitsstand jedes
Kindes bis zum Ende des Pflichtschulalters zu dokumentieren, wie
Abgeordnete Ursula Haubner (B) erläuterte, meinte Abgeordnete Ridi
Maria Steibl (V), tatsächlich sei hier eine Neugestaltung nötig.
Steibl plädierte allerdings für weitergehende Verhandlungen darüber.
G-Mandatar Karl Öllinger hielt eine medizinische Begleitung
Minderjähriger generell nur bis zum Beginn des Pflichtschulalters für
sinnvoll.
Der B-Entschließungsantrag für die Einbeziehung von Kinderhospizen in
das österreichische Gesundheitssystem (1772/A[E]), da es derzeit
keine palliativen Einrichtungen für Kinder in Österreich gebe, wurde
ebenso vertagt wie ein Antrag der Grünen auf Veröffentlichung des
Umsetzungsstandes abgestufter Hospiz- und Palliativversorgung
(1958/A[E]). Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) verwies darauf, dass
eine parlamentarische Enquete zu dieser Thematik geplant sei. G-
Mandatar Kurt Grünewald hob in der Debatte das Anliegen seiner
Fraktion hervor, Zuständigkeiten des Bundes in der Hospiz- und
Palliativversorgung gesetzlich festlegt zu wissen. Zwar seien laut
Verfassung die Bundesländer für Palliativversorgung zuständig,
bemerkte hierauf Gesundheitsminister Stöger. Er sagte dennoch seine
Bemühungen zu, gemeinsam mit der Bundesgesundheitskommission unter
Einbeziehung der Länder die Problematik uneinheitlicher
Versorgungsmöglichkeiten im Palliativbereich aufzuzeigen.
Für verstärkte HPV-Impfungen bei Kindern traten BZÖ (2099/A[E])und
FPÖ (192/A[E]) in gesonderten Anträgen ein. Die Sozialversicherungen
sollte Kosten von Impfprogrammen gegen Humane Papillomaviren (HPV)
bei Mädchen und Jungen übernehmen, befinden beide
Oppositionsparteien, um Infektionen mit HP-Viren zu minimieren. Damit
wäre das Risiko junger Frauen, durch übertragene HP-Viren an
Gebärmutterhalskrebs zu erkranken, zu reduzieren. Mit Hinweis auf die
derzeitige Finanzierungsproblematik angesichts der laut
Bundesminister Stöger überhöhten Preise dieser Vorsorgemaßnahme
wurden beide Anträge vertagt
Ebenfalls angenommen wurde der Vertagungsantrag betreffend eine
Entschließung der FPÖ, der Selbstbehalt bei Spitalsaufenthalten von
unter 18-Jährigen solle gestrichen werden (348/A[E]). (Schluss
Gesundheitsausschuss)
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