- 24.10.2012, 19:03:21
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Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht für ELGA-Gesetz Beschluss mit S-V-Mehrheit nach mehrstündigem Hearing
Wien (PK) - Ein öffentliches Expertenhearing zum Thema ELGA
(Elektronisches Gesundheitsakte-Gesetz) stand heute am Beginn der
Sitzung des Gesundheitsausschusses, die aufgrund der großen
Teilnehmerzahl im Bundesratssitzungssaal abgehalten wurde. Nach
ausführlichen Beratungen wurde das umfangreiche Gesetz schließlich in
der Fassung eines S-V-Abänderungsantrags, der die weitere Absicherung
von datenschutzrechtlichen Bestimmungen zum Inhalt hatte, mit den
Stimmen der Koalitionsparteien angenommen. Allerdings war die
Zustimmung innerhalb der ÖVP nicht einhellig, Abgeordnete Karin Hakl
stimmte mit der Begründung dagegen, dass im Hearing nicht alle
Bedenken ausgeräumt werden konnten.
Auch die Opposition hatte zuvor mehr Zeit für die Beratungen
gefordert, da ihrer Meinung nach noch etliche offen Fragen sind, etwa
was die Datenverschlüsselung, den Nutzen für die PatientInnen und die
Konsequenzen eines Opt-out betrifft. Ein Vertagungsantrag der Grünen
blieb aber in der Minderheit.
ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen sowie Spitälern,
niedergelassenen Ärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen
gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen
Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde,
Medikamentenverschreibungen) ermöglicht. Die vorhandenen Befunde
werden somit - patientenbezogen - gebündelt, unabhängig davon wo
diese in Österreich abgespeichert sind (z.B. Spitäler, Labors). Die
e-card ist dabei der Schlüssel zum Abruf der Daten. Spätestens Ende
2013, Anfang 2014 sollen alle PatientInnen Zugang zu ELGA haben; ab
2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016
alle VertragsärztInnen und Apotheken und ab 2017 schließlich die
Privatkrankenanstalten.
Stöger: Ein guter Tag für die österreichischen PatientInnen
"Ideen, deren Zeit gekommen sind, kann man nicht mehr aufhalten",
leitete Bundesminister Alois Stöger seine Stellungnahme zum ELGA-
Regierungsentwurf ein. Das neue Gesetz basiere auf langjährigen
Vorarbeiten der Gesundheitspartner (Bund, Länder und
Sozialversicherungen), die vom Bestreben geprägt waren, ein
gemeinsames Informationsmanagement für Krankenanstalten,
Allgemeinmediziner, Fachärzte und Apotheken zu schaffen. Außerdem
habe man bereits im Sommer ein Hearing mit allen relevanten Gruppen
veranstaltet, in das alle wichtigen Stakeholder eingebunden waren,
erinnerte der Ressortchef. Der heute vorliegende Entwurf, in den noch
wichtige Anregungen und Änderungswünsche einflossen, basiere auf
folgenden Eckpunkten: dem Prinzip der Wahlfreiheit und der
Freiwilligkeit für die Patienten, dem Verwendungsrecht für die Ärzte,
der Speicherpflicht von bestimmten Gesundheitsdaten bei Einhaltung
strengster Datenschutzbestimmungen, dem Widerspruchsrecht sowie den
Strafbestimmungen bei missbräuchlicher Verwendung der Daten. Er sei
jedenfalls überzeugt davon, dass ELGA nachhaltig dazu beitragen wird,
die Behandlungsqualität für die Patienten zu verbessern. Sektionschef
Clemens Martin Auer fügte noch hinzu, dass der Entwurf ein Balanceakt
sei, und zwar zwischen den technischen Möglichkeiten, die auf dem
schon bisher vorhandenem hohen Niveau aufbauen, sowie dem optimalen
Schutz sensibler, personenbezogener Gesundheitsdaten; er glaube, dass
diese Balance sehr gut gelungen ist. Besonders auf die rechtlichen
Fragen ging sodann Sektionschef Gerhard Aigner ein, der unter Hinweis
auf das geltende Ärztegesetz darauf hinwies, dass nichts Neues im
Haftungsrecht geschaffen wird. Auch die Gefahr des "Zumüllens" der
Ärzte mit medizinischen Informationen sehe er nicht, da nur bestimmte
hochwertige Gesundheitsdaten in das System aufgenommen werden.
"Patienten-ELGA" soll kurzfristig umgesetzt werden
Gerald Bachinger (Patienten- und Pflegeanwaltschaft,
Niederösterreich) leitete seine Wortmeldung mit dem Hinweis darauf
ein, dass mit dem heutigen Beschluss von ELGA das Gesundheitssystem
für die nächsten 20 bis 30 Jahre massiv beeinflusst werde. Der
Einsatz moderner Informationstechnologien biete eine Reihe von
Chancen, war Bachinger überzeugt, wenn damit eine bessere
Behandlungsqualität, mehr Service und Autonomie für die Patienten
sowie ein umfassender Schutz der sensiblen Daten verbunden sind. Ein
großer Vorteil bestehe für ihn darin, dass die Betroffenen erstmals
einen vollen Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten haben und nicht mehr
als Bittsteller auftreten müssen.
Gruber: Arbeit der Ärzte soll erleichtert und nicht behindert werden
Dem Tiroler Internisten Ludwig Gruber lag vor allem die
Anwenderfreundlichkeit des neuen Systems am Herzen, zumal er aus
jahrelanger Praxis in Krankenhäusern wisse, dass die Ärzte bereits
jetzt sehr unter dem bürokratischen Aufwand leiden. Es müsse den
Medizinern ein Tool in die Hand gegeben werden, dass ihre Arbeit
erleichtert und nicht erschwert, unterstrich er mit Nachdruck. Was
das konkrete Gesetz anbelangt, so beklagte Gruber, dass das Format
und die Struktur der in ELGA abzuspeichernden Standarddokumente nicht
gesetzlich festgeschrieben sind, sondern erst per Verordnung vom
Minister erlassen werden.
Herbek: Bessere Behandlungsqualität durch Vernetzung der Daten
Die Geschäftsführerin der ELGA GmbH, Susanne Herbek, befasste sich
zunächst mit der Schnittstellenproblematik im Gesundheitssystem, die
seit vielen Jahren diskutiert werde. Die elektronische
Gesundheitsakte stelle gerade für chronisch Kranke eine enorme
Verbesserung dar, weil damit der Informationsfluss zwischen den
einzelnen Gesundheitsdiensteanbietern enorm verbessert werde und die
Patienten auch jederzeit über ein Portal auf ihre Daten zugreifen
könnten. Im Mittelpunkt bei der Umsetzung des neuen Systems steht
natürlich die praktische Anwendbarkeit, was u.a. durch ein intuitives
Bedienungssystem, ein eigenes technisches Format (clinical document
architecture, CDA) oder ein einfaches Suchsystem gewährleistet werden
soll.
Hutgrabner: ELGA ist "Eurofighter des Gesundheitssystems"
Nach Auffassung des praktischen Arztes aus Oberösterreich, Silvester
Hutgrabner, werde beim Thema ELGA vieles schön geredet. Die
Behandlungsqualität hänge nicht vorrangig vom Einsatz technischer
Hilfsmittel ab, sondern vom persönlichen Umgang mit den Menschen,
betonte er. Wenn aber immer mehr Zeit mit dem Computer verschwendet
werde, dann kommen die persönlichen Kontakte zu kurz. Überdies könne
man auch nicht von einer echten Freiwilligkeit sprechen, dies wäre
nur bei einer Opting-in-Lösung gewährleistet. Zweifel äußerte
Hutgrabner auch noch hinsichtlich der erwarteten Kosteneinsparungen
sowie bezüglich der Datensicherheit.
Insgesamt bezeichnete Hutgrabner ELGA als "Eurofighter des
Gesundheitssystems": teuer und wenig Nutzen.
Koderhold weist auf negative Erfahrungen in anderen Ländern hin
Günter Koderhold (Oberarzt am Krankenhaus Hietzing und Mitglied des
Komitees unabhängiger Wiener Ärztinnen und Ärzte) machte darauf
aufmerksam, dass erste Schritte in Richtung digitalisierte
Patientenakte 2004 in den USA und Kanada unternommen wurden. Aufgrund
zahlreicher Probleme wurden derartige Projekte, auch in anderen
Ländern, allerdings wieder reduziert oder sogar beendet, zeigte er
auf. In den USA sei etwa das Problem des Identitätsdiebstahls
aufgetaucht, zumal neben den Gesundheitsdaten oftmals auch
Informationen über das soziale Umfeld, Kontaktpersonen, Wohnadresse,
Fotos etc. gespeichert werden. Auch der medizinische Mehrwert, der
durch ELGA möglich sein soll, sei ihm nicht ganz nachvollziehbar, da
chronisch Kranke am liebsten zu jenen Ärzten und Spitälern gehen, wo
sie von Anfang an behandelt wurden. Er frage sich, inwieweit die
angesprochenen Probleme in Österreich gelöst werden können.
Löffler meldet datenschutzrechtliche Bedenken an
Michael Löffler (e-commerce monitoring gmbh) beurteilte den
Gesetzentwurf aus datenschutzrechtlicher Sicht und meldete einige
Bedenken an. So stelle etwa eine Opt-out-Lösung keine freiwillige
Zustimmung dar und könne nicht als Ausdruck des
Selbstbestimmungsrechtes der Patienten betrachtet werden. Außerdem
war er der Auffassung, dass keine ausreichende Rechtsgrundlage
gegeben ist, was aber durch minimalste Änderungen (hin zu einem Opt-
in-System) korrigiert werden könnte. Löffler schlug weiters vor, die
Daten anonym und komplett zu sammeln, was zu einer besseren
Datenbasis, die Grundlage für medizinische Behandlungen ist, führen
würde. Er setzte sich auch dafür ein, dass die Weitergabe und die
Speicherung von Gesundheitsdaten verschlüsselt werden müssen.
Pilz: Länder an guter Zusammenarbeit aller Beteiligten interessiert
Als Vertreterin der Bundesländer, die zu einem Drittel am ELGA-
Projekt beteiligt sind, hob Sigrid Pilz (Wiener Patienten- und
Pflegeanwaltschaft) die Verbesserung der Zusammenarbeit aller
Gesundheitsdiensteanbieter im intra- und extramuralen Bereich hervor.
Derzeit gebe es zwar einige positive Pilotprojekte in den Ländern -
z.B. in Wien: Gesundheitsnetz und Entlassungsmanagement -, die aber
Insellösungen darstellen und in die die Patienten noch nicht
ausreichend eingebunden sind. Mit dem ELGA werde nun die Mündigkeit
der Patienten gestärkt, unterstrich sie, die Behandlungsqualität
verbessert und die Kostentransparenz erhöht.
Schörghofer: Positive Erfahrungen mit E-Medikation-Pilotprojekt
Auch Volker Schörghofer (Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger) war überzeugt davon, dass mit der
elektronischen Gesundheitsakte die Behandlungsqualität enorm
verbessert werden könne. Der Hauptverband wurde zudem beauftragt, auf
Basis der e-card bis Ende 2014 ein Informationssystem über verordnete
sowie abgegebene Arzneimittel einzurichten ("e-Medikation"),
informierte Schörghofer. Ein seit 2011 laufendes Pilotprojekt sei auf
große Zustimmung gestoßen und wurde von über 85 % der Patienten und
70 % der Ärzte positiv bewertet.
Walcher: Sorgen und Bedenken von Seiten der Ärzteschaft
Der Facharzt für Innere Medizin Gerhard Walcher (Obmann des Komitees
unabhängiger Wiener Ärzte) ging noch einmal auf die Bedenken von
Seiten der Ärzteschaft ein, die über den Umweg von ELGA die
Einführung von gewissen Kontrollmechanismen sowie generell eine
Einmischung in das Arzt-Patientenverhältnis befürchten. Er wolle
nicht bestreiten, dass mit diesem groß angelegten Projekt gute
Absichten verfolgt werden, an den Details müsse aber sicher noch
sorgfältig gefeilt werden.
Walla besorgt bezüglich Usability des Systems
Der Vorarlberger Internist Burkhard Walla konnte grundsätzlich dem
Einsatz von EDV-Systemen zur Unterstützung der ärztlichen Tätigkeit
viel abgewinnen. Die bisherigen Erfahrungen mit den KIS-Systemen in
den Krankenhäusern sowie die mangelhafte Umsetzung von Usability-
Zielen im vorliegenden Entwurf stimmen ihn allerdings nicht sehr
optimistisch. Die hohen Erwartungshaltungen, nämlich dass nun per
Knopfdruck alle wichtigen Patientendaten verfügbar sind, müsse man
sicher sehr relativieren, merkte Walla an. Skeptisch zeigte er sich
auch hinsichtlich der Tatsache, dass nur vier Befundarten gespeichert
werden und es noch keine zentrale Suchmöglichkeit gibt.
Wellan: E-Medikation ist sinnvolles Tool
Der Präsident der Österreichischen Apothekerkammer Max Wellan
bezeichnete die geplante e-Medikation als sinnvolles Tool; nicht
mehr, aber auch nicht weniger. Generell plädierte er dafür, die
Compliance zu verbessern, was nur interdisziplinär möglich ist.
Die Stellungnahmen und Fragen der Abgeordneten
Von Seiten der Freiheitlichen sprach sich Abgeordneter Martin Strutz
für eine Opt-in-Regelung für PatientInnen aus und erkundigte sich
danach, warum man mit ELGA ein neues Modell entwickeln musste und
nicht auf die bestehenden Systeme aufgebaut habe. Weitere Fragen
betrafen die dezentrale versus zentrale Speicherung, den
medizinischen Nutzen von ELGA, die aktuellen Kostenschätzungen sowie
Haftungskonstellationen. Nach dem Hearing stellte Strutz fest, seiner
Meinung nach seien nun noch mehr Fragen offen.
Abgeordneter Erwin Rasinger (V) zeigte sich hingegen erfreut darüber,
dass gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch Verbesserungen erzielt
werden konnten. Seiner Meinung nach wurde letztendlich die richtige
Balance gefunden. Im Mittelpunkt seiner Bestrebungen sei immer das
Prinzip gestanden, dass ELGA die Ärzte in ihrer Tätigkeit
unterstützen und nicht behindern soll, betonte er, das System werde
dann erfolgreich sein, wenn es als Zusatztool für die ärztliche
Behandlung und nicht als zusätzliche Bürokratie gesehen werde. Von
den ExpertInnen wollte Rasinger wissen, warum in manchen Ländern die
Umsetzung eines so genannten electronic health record nicht
funktioniert habe und ob der österreichische Entwurf besser sei.
Rasingers Fraktionskollegin Karin Hakl thematisierte unter anderem
die Einbeziehung der Bürgerkarte in das System, die anonyme
Verwendung von Daten und die Frage der Inhaltsverschlüsselung. Wie
sie im Anschluss an das Hearing festhielt, konnten nicht alle ihre
Bedenken ausgeräumt werden.
Aus der Sicht der Grünen wies Abgeordneter Kurt Grünewald auf
mögliche Vorteile und Nachteile des ELGA-Systems hin. Sein
Fraktionskollege Karl Öllinger (G) drängte darauf, die Architektur
von ELGA näher beim Patienten anzusetzen und nicht "mit dem Bau des
vierten Stock" zu beginnen. Es brauche ein versichertenfreundliches
System, das sofort Nutzen für die PatientInnen bringe, sagte er.
Abgeordneter Albert Steinhauser wiederum brachte vor allem
datenschutzrechtliche Bedenken vor.
Die Fragen der Grünen galten unter anderem der Priorisierung der
Befunde sowie der Tatsache, dass nur Entlassungsbriefe aus dem
stationären Bereich aufgenommen werden. Abgeordneter Öllinger
hinterfragte zudem, warum von Anfang an eine Opt-in-Variante
ausgeschlossen wurde. Nachdem die Grünen auch nach dem Hearing noch
etliche ungeklärte Fragen sahen, forderten sie eine Vertagung der
Beratungen, konnten sich mit einem entsprechenden Antrag aber nicht
durchsetzen.
Abgeordneter Johann Maier (S) machte darauf aufmerksam, dass ELGA
einen großen Fortschritt im Bereich des Datenschutzes bringe, weil es
zu einer Vereinheitlichung und Absicherung von hohen Schutzstandards
komme. Was nämlich derzeit in den Bundesländern in diesem Bereich
vorgehe, könne nur als datenschutzrechtlicher Notstand bezeichnet
werden, meinte er. Zudem machte er geltend, dass nun erstmals auch
gerichtliche Strafen für den Missbrauch von Gesundheitsdaten
vorgesehen seien.
Abgeordneter Wolfgang Spadiut (B) erinnerte daran, dass die
praktischen Ärzte zahlreiche Bedenken bezüglich der Einführung von
ELGA angemeldet haben. Er interessierte sich zudem dafür, ob die
gespeicherten Daten für Forschungszwecke verwendet werden können.
Auch für Spadiut blieben letztendlich zu viele Fragen offen, er
stimmte daher für den Vertagungsantrag.
In Beantwortung der aufgeworfenen Fragen ging Volker Schörghofer vom
Hauptverband auf die internationalen Erfahrungen mit der Umsetzung
einer elektronisches Gesundheitsakte ein. In Österreich gebe es den
großen Vorteil, dass auf die bereits gut eingeführte und etablierte
e-card aufgebaut werden könne, strich er heraus. Außerdem werden
keine Daten über das Internet transportiert, höchste
Sicherheitsstandards angewandt und die Informationen nur dezentral
gespeichert.
ELGA-Geschäftsführerin Susanne Herbek informierte darüber, dass
bereits jetzt sehr viele Daten von den Krankenanstalten erfasst und
gespeichert werden müssen; daran ändere sich auch durch ELGA nichts.
Die ELGA-Daten dienen als Basis für die Tätigkeit der Ärzte und sind
nicht für Forschungszwecke gedacht, versicherte sie.
Bundesminister Alois Stöger stellte gegenüber Grün-Mandatar Karl
Öllinger klar, dass die Forcierung des Opt-out-Modells, ähnlich wie
bei der Organspende, auf einer politischen Entscheidung basiere.
Ärztevertreter bekräftigen: ELGA muss benutzerfreundlich werden
Im Zuge der weiteren Diskussion ging es vor allem um die Frage des
Opt-in bzw. Opt-out für PatientInnen, die Benutzerfreundlichkeit von
ELGA und Datenschutzfragen. So drängte Ärztevertreter Burkhard Walla
auf eine zentrale Suchfunktion in ELGA und sprach sich für eine
verpflichtende Erprobungsphase aus, um Anwenderprobleme zu
verhindern. Überdies trat er dafür ein, die Erweiterung von ELGA,
etwa um Pathologiebefunde oder Patentenverfügungen, ausschließlich
gesetzlich und nicht im Verordnungsweg zu ermöglichen. Auch Ludwig
Gruber appellierte an die Abgeordneten, auf die Usability des Systems
besonderes Augenmerk zu legen. Er fürchtet generell, dass der direkte
Arzt-Patienten-Kontakt durch ELGA weiter leiden könnte, wobei er auf
in der Vergangenheit gemachte Erfahrungen im Krankenhausalltag
verwies.
Auch die Ärzte Günter Koderhold und Gerhard Walcher äußerten die
Befürchtung, dass ELGA dazu beitragen könnte, bestehende Befunde
nicht zu hinterfragen.
Sektionschef Clemens Auer versuchte als Vertreter des
Gesundheitsministeriums die Bedenken der ÄrztInnen zu zerstreuen und
bekräftigte, dass dem Ressort die Benutzerfreundlichkeit von ELGA ein
großes Anliegen sei. Auch das Gesetz enthalte zahlreiche Vorgaben in
diese Richtung. Er zeigte sich außerdem überzeugt, dass ELGA
verfassungskonform ist, da das öffentliche Interesse an ELGA im
Gesetz genau determiniert werde.
Auer widersprach darüber hinaus den Ausführungen des
Datenschutzexperten Michael Löffler, wonach im Gesetz nicht klar
geregelt ist, wofür ELGA-Daten verwendet werden dürfen. Es sei
eindeutig festgelegt, dass ELGA nur im Behandlungs- und
Betreuungszusammenhang von Gesundheitsdienstleistern genutzt werden
dürfen, sagte er. Sektionschef Gerhard Aigner ergänzte, dass im Falle
von Datenmissbrauch auch gerichtliche Strafen vorgesehen seien.
Opt-in versus Opt-out
Von den Abgeordneten darauf angesprochen, ob sie persönlich für eine
Opt-in- oder eine Opt-out-Regelung plädieren, sprachen sich unter
anderem Volker Schörghofer als Vertreter der Sozialversicherung,
Susanne Herbek von der ELGA-GesmbH und die beiden
PatientenantwältInnen Sigrid Pilz und Gerald Bachinger ausdrücklich
für die Opt-out-Variante aus. Schörghofer gab zu bedenken, dass viel
Geld in das Projekt investiert werde und es grundsätzlich nicht
möglich sei, Befunde nachträglich über ELGA zugänglich zu machen.
Nach Ansicht von Bachinger wäre eine Opt-in-Lösung gerade für jene,
die von ELGA besonders profitieren, nämlich ältere und chronisch
kranke Menschen eine große Hürde. Für ihn ist ein gut
funktionierendes Gesundheitsinformationssystem außerdem ein wichtiger
Bestandteil des Gesundheitssystems.
Generell warnte Buchinger davor, ELGA zum Sündenbock für bestehende
Probleme im Gesundheitssystem zu machen, etwa mangelnden Arzt-
Patienten-Kontakt. Er appellierte an die Abgeordneten, ELGA eine
Chance zu geben. Es gehe nicht zuletzt um eine bessere
Informationsvernetzung zwischen dem stationären und dem
niedergelassenen Bereich sowie den Apotheken. Für Patientenanwältin
Pilz bedeutet ELGA auch mehr Augenhöhe der PatientInnen mit den
ÄrztInnen.
Ärzte-Vertreter Ludwig Gruber hielt den Opt-out-Befürwortern
entgegen, man könne nicht auf der einen Seite vom mündigen
PatientInnen sprechen und diese auf der anderen Seite für nicht
mündig genug halten, selbst zu entscheiden, ob sie bei ELGA dabei
sein wollen oder nicht. Auch Silvester Hutgrabner wertete es als
"schmerzlich", dass diese wichtige Frage rein politisch entschieden
werde. Für ihn ist es überdies unverständlich, dass in Anbetracht der
Sparvorgaben im Gesundheitsbereich 150 Mio. € für ELGA zu Verfügung
stehen.
SPÖ-Abgeordneter Johann Maier hielt zur Frage des Widerrufsrechts
fest, eine Opt-in-Regelung wäre aus datenschutzrechtlicher Sicht
grundsätzlich besser gewesen, seiner Meinung nach ist das
Selbstbestimmungsrecht der PatientInnen aber auch bei der Opt-out-
Regelung gewährleistet. So hätten diese auch die Möglichkeit, nur
einzelne Befunde auszublenden. Bei einer Opt-in-Regelung würde sich
ihm zufolge außerdem das Problem verstärken, dass Krankendaten
fehlen.
ELGA-Daten sollen über Gesundheitsportal abrufbar sein
Wie Susanne Herbek erklärte, werden die PatientInnen ihre ELGA-Daten
voraussichtlich über das bereits bestehende Gesundheitsportal
www.gesundheit.gv.at abrufen können. ELGA werde schrittweise wachsen,
auch mobile und stationäre Pflegeeinrichtungen würden teilnehmen,
betonte sie. Ein wesentlicher Vorteil von ELGA ist für sie, dass eine
zielgerichtete Behandlung von PatientInnen ermöglicht wird, egal wo
sie sich gerade aufhalten. Apothekerkammer-Präsident Max Wellan
erwartet sich von ELGA eine bessere Datenqualität.
Vor der letzten Expertenrunde hatte die Opposition nochmals
bemängelt, dass ELGA zu wenig auf den Nutzen von PatientInnen
abgestellt sei. So kritisierte Abgeordneter Andreas Karlsböck (F)
etwa, dass der Fokus des Systems weniger auf den Bedürfnissen der
PatientInnen als vielmehr auf der Kontrolle der Ärzteschaft liege.
Abgeordnete Ursula Haubner (B) gab zu bedenken, dass viele
PatientInnen nicht wüssten, was ELGA sei, und es diesen vorrangig
darum gehe, dass der Arzt genug Zeit für sie habe.
Abgeordnete Gertrude Aubauer (V) hob dem gegenüber hervor, dass
gerade ältere Menschen eine Datenvernetzung wünschten, um optimal
behandelt zu werden. Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) wies darauf
hin, dass Ärztekammer und Datenschützer seinerzeit auch massiv vor
der E-Card gewarnt hätten.
Gesundheitsminister Alois Stöger nannte ELGA in einem abschließenden
Statement nochmals einen wichtigen Baustein für die Zukunft des
österreichischen Gesundheitssystems und machte geltend, dass die
ÄrztInnen immer wieder in die Gesetzwerdung eingebunden gewesen
seien. "Wir haben uns viel Zeit gelassen", der Gesetzestext sei
dadurch "in der Qualität auch gereift". Für Stöger ist ELGA ein
nützliches Hilfsinstrument für ÄrztInnen. Generell erachtet er es,
wie er sagte, für wichtig, ständig die Frage der Qualität zu stellen.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPÖ
und der überwiegenden Zustimmung von Seiten der ÖVP angenommen. Der
Abänderungsantrag erhielt auch die teilweise Zustimmung der Grünen.
Der Vertagungsantrag der Grünen hatte zuvor keine Mehrheit gefunden
(Fortsetzung Gesundheitsausschuss).
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