• 19.10.2012, 12:38:30
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Karl: "Keine Mehrbelastung für Familien durch Grundbuchgebührennovelle"

Justizministerin verhindert Gebührenerhöhung für Familien und schärft den Entwurf zur Grundbuchgebührennovelle

Utl.: Justizministerin verhindert Gebührenerhöhung für Familien und
schärft den Entwurf zur Grundbuchgebührennovelle=

Wien (OTS) - Rund 40 Stellungnahmen sind in der Begutachtungsfrist
zur Grundbuchgebührennovelle eingelangt. Aus den recht inhomogenen
Stellungnahmen - manche sprachen sich generell gegen geplante
Ausnahmen aus und verlangten bei allen Rechtsgeschäften den
Verkehrswert als Berechnungsbasis anzunehmen, andere plädierten für
einen stark erhöhten Einheitswert, wieder andere für eine generelle
Senkung des Prozentsatzes - galt es die Kernpunkte herauszuarbeiten
und den Gesetzestext textlich zu schärfen. Das sei nun gelungen, wie
Justizministerin Beatrix Karl heute bekannt gab.

"Mein Ziel was es immer Mehrbelastungen für Familien sowohl bei
Übertragungen des privaten Hauses oder der Wohnung, bei
Betriebsübertragungen und im Bereich der Landwirtschaft abzuwenden,
die durch das VfGH-Erkenntnis gedroht hätten. Dieses Ziel kam schon
im Begutachtungsentwurf klar zum Ausdruck. Durch textliche
Schärfungen können wir jetzt Missinterpretationen gänzlich vermeiden
und die geplanten Ausnahmen sogar noch großzügiger fassen", erklärt
die Justizministerin. Durch die Novelle verhindere die Ministerin
eine drohende Gebührenlawine bei Erbschaften und Schenkungen, da man
sonst nach einem Spruch des Verfassungsgerichtshofes bereits ab
1.1.2013 bei allen Rechtsgeschäften bei der Berechnung der
Eintragungsgebühr auf den Verkehrswert abstellen müsste. Wie schon im
Begutachtungsentwurf festgehalten wird die Novelle aufkommensneutral
sein - es gibt also keine Mehreinnahmen für die Justiz.

Konkret schlägt Justizministerin Karl vor, prinzipiell, wie vom VfGH
gefordert, auf den Verkehrswert abzustellen, allerdings den Kreis der
begünstigten Transaktionen zu erweitern: "Alle unentgeltlichen
Übertragungen innerhalb der Familie, also etwa Erbschaften und
Schenkungen, aber auch entgeltliche Übertragungen bleiben, wie schon
im Begutachtungsentwurf vorgesehen, begünstigt. Neu ist, dass nunmehr
nicht nur Übertragungen an den Ehegatten, den eingetragenen Partner,
den Lebensgefährten, die Eltern, die Kinder, die Wahl- oder
Pflegekinder ausgenommen werden sollen, sondern auch solche an
Großeltern, Enkel, Geschwister, Nichten oder Neffen des Überträgers".
Zudem werde nicht mehr auf das Kriterium des "dringenden
Wohnbedürfnisses" abgestellt, auch die Notwendigkeit eines
"gemeinsamen Haushalts" entfalle. Erbt etwa eine Tochter das Haus
ihrer Mutter oder bekommt ein Enkel die Wohnung der Großmutter
geschenkt, werde sich nichts an der derzeitigen Gebühr ändern.

Wie bereits bisher vorgesehen, sind damit auch sämtliche
Betriebsübertragungen und die Übertragung land- und
forstwirtschaftlicher genutzter Grundstücke berücksichtigt.

Zudem werden zwei Dinge im neuen Gesetzestext klarer gestellt, die in
der öffentlichen Diskussion der letzten Wochen oft falsch dargestellt
wurden. Alle Anträge die bis zum 31.12.2012 bei Gericht eingelangt
sind werden noch unter die alte Regelung fallen. Es besteht also kein
Anlass unbedingt in den kommenden Tagen oder Wochen zu übertragen.
Noch stärker werde zudem klargestellt, dass kein Gutachten zur
Ermittlung des Wertes notwendig ist, sondern etwa auch ein Blick in
den Immobilienpreisspiegel genügt um die Plausibilität der gemachten
Angaben festzustellen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NJU

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