• 18.10.2012, 15:56:13
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Familienausschuss: Ausweitung des TOP-Jugendtickets ist geplant Mitterlehner hofft auf Umsetzung bis zum nächsten Schuljahr

Wien (PK) - In der heutigen Sitzung des Familienausschusses stand
zunächst eine - einstimmig angenommene - Änderung des
Familienlastenausgleichsgesetzes auf der Tagesordnung, wodurch eine
rechtliche Basis für die bundesweite Umsetzung des bereits in Wien,
Niederösterreich und Burgenland eingeführten TOP-Jugendtickets
geschaffen wird. Überdies befassten sich die MandatarInnen mit
zahlreichen - vertagten - Anträgen der Opposition, die thematisch von
der Vereinfachung des Zugangs zu Familienleistungen (BZÖ), der
Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (FPÖ und
BZÖ), der Schaffung einer Bundeskompetenz für Frühpadägogik bis hin
zur Stärkung der Kinderrechte reichte (Anträge der Grünen). Abgelehnt
wurde hingegen ein FPÖ-Entschließungsantrag betreffend "Geldsegen für
Süchtige".

Gesetzliche Basis für Ausweitung des TOP-Jugendtickets geschaffen

In einer Novellierung des Familienlastenausgleichsgesetzes wird die
gesetzliche Grundlage für die Leistung einer Pauschalabgeltung an
Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften geschaffen. Hintergrund
dafür ist ein diesbezügliches Pilotprojekt, das bereits im
Verkehrsverbund Ostregion (VOR), also in Wien, Niederösterreich und
Burgenland, implementiert wurde (ab September 2012). Neben dem
bisherigen Ticket um 19,60 € können SchülerInnen und Lehrlinge bis
zum 24. Lebensjahr, deren Schule oder Hauptwohnsitz in den genannten
Bundesländern liegt, nun auch ein so genanntes TOP-Jugendticket um 60
€ erwerben, das eine uneingeschränkte Mobilität mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in der VOR-Region ein ganzes Jahr lang (auch in den
Ferien) ermöglicht. Da diese Umsetzung auf vertraglicher Basis
ausgehandelt wurde und eine Ausweitung dieses Projekts auf das
gesamte Bundesgebiet geplant ist, soll diese Beförderungsvariante nun
auch auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Die
Neuregelungen sollen unter anderem zu einer Verminderung von
Verwaltungskosten in der Höhe von ca. 4,7 Mio. € pro Jahr führen und
SchülerInnen und Lehrlinge - durch das Angebot von besonders
günstigen Tickets - für eine stärkere Nutzung des öffentlichen
Verkehrs gewinnen.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner hob die Vorteile des ab Herbst
gültigen Top-Jugendtickets in der VOR-Region hervor. Man brauche in
Hinkunft kein Antragsformular mehr für die Schüler- und
Lehrlingsfreifahrten und auch keinen Zahlschein für die Entrichtung
des Selbstbehalts. Um 60 Euro können die Jugendlichen das ganze Jahr
über die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und
Burgenland benutzen, betonte der Ressortchef, was derzeit etwa
500.000 SchülerInnen und Lehrlingen zugutekommt. Die vorliegende
Novelle schaffe die gesetzliche Berechtigung dazu, dass derartige
Pauschalabgeltungsverträge auch in den anderen Bundesländern
umgesetzt werden können. Er hoffe, dass bis zum nächsten Schuljahr
das Angebot auf das ganze Bundesgebiet ausgedehnt werden kann.

Die Regierungsvorlage wurde von den MandatarInnen aller Fraktionen
ausdrücklich begrüßt. Abgeordneter Christian Höbart (F) hätte sich
aber noch eine Ausweitung auf den Kreis der StudentInnen gewünscht;
dieses Anliegen wurde auch von der Grünen Fraktion unterstützt. Die
SPÖ-Abgeordneten Franz Riepl und Gisela Wurm gaben zu bedenken, dass
auch für jene Lehrlinge eine Lösung gefunden werden sollte, die zum
Beispiel aus Tirol kommen, in Niederösterreich aber die Berufsschule
besuchen müssen. Abgeordnete Angela Lueger (S) wies ihrerseits darauf
hin, dass SchülerInnen von Hotelfachschulen verpflichtende Praktika
haben, die oft in anderen Bundesländern absolviert werden.

Damit alle Jugendlichen in Österreich in den Genuss des neuen Tickets
kommen, sollte der zuständige Bundesminister für Wirtschaft, Familie
und Jugend dieses Projekt so rasch wie möglich auf das ganze
Bundesgebiet ausdehnen, wünschte sich auch Abgeordnete Ursula Haubner
(B) in einem Entschließungsantrag. - Dieser Antrag wurde mit dem
Hinweis darauf, dass diesbezügliche Gespräche mit den Bundesländern
laufen, mit S-V-Mehrheit vertagt.

Familienminister Mitterlehner wies darauf hin, dass eine Ausdehnung
der Freifahrten auf Studierende etwa 127 Mio. € kosten würde.
Abgeordneter Ursula Haubner (B) gegenüber stellte Mitterlehner fest,
dass auch der Rechnungshof die Freifahrten als Kernfamilienleistungen
ansieht und auch aufgrund der begrenzten Mittel in den anderen
Ressorts eine Auslagerung aus dem FLAF nicht sehr wahrscheinlich ist.

Die Regierungsvorlage wurde schließlich in der Fassung eines S-V-
Abänderungsantrages, der eine Erweiterung des Begünstigtenkreises für
Schülerfreifahrten auf die Medizinischen Assistenzberufe vorsieht,
einstimmig angenommen.

BZÖ: Vereinfachung der Antrags- und Auszahlungsmodalitäten von
Familienleistungen

Die Abgeordneten des BZÖ Ursula Haubner und Martina Schenk fordern
die Bundesregierung außerdem über einen Entschließungsantrag auf, für
eine Erleichterung bei der praktischen Inanspruchnahme der
wesentlichen Familienförderungsmaßnahmen, also Kinderbetreuungsgeld,
Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, zu sorgen. Nach
Vorstellungen des BZÖ soll eine Vereinheitlichung der Antrags- und
Auszahlungsmodalitäten der Familienleistungen erfolgen, vor allem
durch einen einheitlichen "Zahltag" und die Zusammenfassung der
zuständigen Stellen. Zur Unterstützung der Studierenden wird in dem
Antrag überdies verlangt, dass eine direkte Auszahlung der
Familienbeihilfe an Studierende, die mit ihren Eltern nicht mehr im
gemeinsamen Haushalt leben, erfolgt.

Da die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld an zwei
unterschiedlichen Stellen angesiedelt sind, die sich in der Praxis
auch bewährt haben, sprach sich Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) gegen
eine Zusammenlegung aus. Sie unterstütze jedoch das BZÖ-Verlangen,
wonach die Behördenwege vereinfacht werden sollten, was jedoch
bereits in die Wege geleitet wurde, wie z.B. bei der Anmeldung von
Geburten. Auch die direkte Ausbezahlung der Familienbeihilfe an
Studierende begrüßte sie. Einen derartigen Antrag habe sie bereits im
Jahr 2008 eingebracht, erinnerte Fuhrmann.

Abgeordneter Franz Riepl (S) gab zu bedenken, dass im Fall von
betriebsinternen Kinderzulagen die direkte Auszahlung der
Familienbeihilfe an die Studierenden zu einem Wegfall dieser
Sozialleistung führen würde. Außerdem setzte er sich für die Erhöhung
der Zuverdienstgrenze für Studierende - derzeit 10.000 € - ein.

Abgeordnete Daniela Musiol (G) ging auf die Bedenken von Riepl ein
und wies darauf hin, dass man dieses Problem durch eine Anknüpfung
der Familienbeihilfe an die Unterhaltspflicht leicht lösen könnte.
Wenn Jugendliche schon mit 16 wählen können, dann sei es nicht
einzusehen, warum erwachsene StudentInnen die Familienbeihilfe erst
über den Umweg des Elternkontos erhalten. Ein Wunsch von ihr war auch
die Schaffung eines möglichst niederschwelligen Zugangs zu
Familienleistungen.

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) hielt es für besser, wenn die
Familienbeihilfe monatlich und auch direkt an die Studenten
ausbezahlt wird.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner vertrat die Auffassung, dass
sich die zwei unterschiedlichen Auszahlungsstellen für
Familienbeihilfe (Finanzamt) und Kinderbetreuungsgeld (Krankenkassen)
durchaus etabliert haben. Außerdem müsse man ja nicht mehr persönlich
zu den Behörden gehen, sondern könne einen elektronischen Antrag
stellen. Was die Direktauszahlung der Familienbeihilfe betrifft, so
arbeite sein Ressort an einer "Soft-Variante", die auf einer
gemeinsamen Entscheidung von Eltern und Studierenden beruht. - Der
BZÖ-Antrag wurde bei der Abstimmung vertagt.

FPÖ-Antrag betreffend "Geldsegen für Süchtige" wird abgelehnt

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) spricht sich in einem
Entschließungsantrag ihrer Fraktion dagegen aus, dass drogenabhängige
Menschen Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe sowie auf deren
rückwirkende Auszahlung von der öffentlichen Hand haben. Diese
Möglichkeit sollte so rasch wie möglich unterbunden werden, denn
Drogenkranke brauchten Therapie- und Hilfsangebote und kein
zusätzliches Geld. Wenn jemand suchtkrank ist, dann bestehe einfach
die Gefahr, dass direkt ausbezahlte Geldbeträge sofort wieder für
Drogen ausgegeben werden, gab auch ihr Fraktionskollege Norbert Hofer
(F) zu bedenken. Außerdem brauche seiner Meinung nach jede
Behinderung eine andere Arten der Hilfestellungen.

Abgeordnete Gisela Wurm (S) übte - ebenso wie die Mandatarinnen
Daniela Musiol (G) und Christine Marek (V) - Kritik am Titel des F-
Entschließungsantrags und wies darauf hin, dass es sich maximal um
Einzelfälle handeln könne, wo größere Beträge rückwirkend ausbezahlt
werden. Außerdem sei ein Attest des ärztlichen Dienstes des
Bundesozialamtes nötig, um als Suchtkranker eine erhöhte
Familienbeihilfe beziehen zu können.

Ebenso machte Familienminister Reinhold Mitterlehner darauf
aufmerksam, dass es sich bei der angesprochenen Problematik maximal
um Einzelfälle handeln könne. Seinem Ressort sei jedenfalls kein
einziger Fall bekannt. Außerdem stellte der Minister richtig, dass
die Familienbeihilfe nicht direkt an die Betroffenen, sondern an die
Eltern ausbezahlt wird. Eine erhöhte Familienbeihilfe könne nur dann
bezogen werden, wenn mindestens eine 50 prozentige Behinderung
festgestellt wird. Dafür sei aber ein behördliches Attest notwendig
und nicht bloß eine Bescheinigung durch eine Drogenambulanz,
informierte er. - Bei der Abstimmung wurde der Antrag abgelehnt.

FPÖ und BZÖ gegen eine Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld

Für eine höhere Väterbeteiligung bei der Kinderbetreuung und
tatsächliche Wahlfreiheit setzt sich Abgeordnete Anneliese Kitzmüller
(F) in einem weiteren Entschließungsantrag und deshalb für die
Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld ein. Der
Leiter des österreichischen Instituts für Familienforschung, Wolfgang
Mazal, hat kürzlich erst wieder darauf hingewiesen, dass die
Zuverdienstgrenze hier keinen Lenkungseffekt habe, argumentiert die
Abgeordnete. Auch Abgeordnete Martina Schenk (B) sah eine
Beschneidung der Wahlfreiheit der Eltern in der Zuverdienstgrenze,
die offenkundig kein Lenkungsinstrument sei, und forderte in einem
Entschließungsantrag ebenfalls ihre Abschaffung.

Abgeordnete Christine Marek (V) verwies auf offene Fragen der
Gleichbehandlung von Selbständigen und Angestellten bei einem Entfall
der Zuverdienstgrenze, die man riskieren würde, ohne dass ein
positiver Effekt bei der Väterbeteiligung in der Kinderbetreuung
eintritt. Ähnlich argumentierte Abgeordnete Angela Lueger (S), die
eher Nachteile für unselbständig Beschäftigte sah. Abgeordnete
Daniela Musiol (G) plädierte für eine Gesamtreform des Systems, das
mit derzeit fünf Varianten undurchschaubar und viel zu kompliziert
sei. Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (S) sah die Frage der
Wahlfreiheit der Eltern eng mit dem Ausbau der
Kinderbetreuungseinrichtungen verknüpft. Auch Abgeordnete Dorothea
Schittenhelm (V) meinte, eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze wäre
nur im Rahmen eines Gesamtpaket denkbar.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner stimmte zu, dass die
Wahlfreiheit der Eltern ein wichtiges Thema sei. Eine völlige
Aufhebung der Zuverdienstgrenze würde aber den FLAF sofort mit 170
Mio. € zusätzlich belasten. Es seien verschiedene Modelle in
Diskussion, wie man die Frage der Zuverdienstgrenzen lösen und die
derzeitigen Kindergeldregelungen vereinfachen könnte. Es habe sich
aber derzeit noch keines als das Beste herausgeschält, merkte er an.
- Beide Anträge wurden vertagt.

Grüne fordern Koordinationsstelle für Kinder- und Jugendpolitik

G-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill vermisst einen Fokus der
österreichischen Jugendpolitik und verlangt in einem
Entschließungsantrag die Einrichtung einer Koordinationssstelle für
Kinder- und Jugendpolitik, um die interministerielle Vernetzung in
diesem Bereich zu forcieren. Offenbar gebe es im Ministerium bereits
Überlegungen zu einer solchen Stelle, sagte die Abgeordnete und
erkundigte sich danach, wie diese aussehen soll und wann sie zu
erwarten ist.

Skeptisch äußerte sich Abgeordneter Norbert Hofer (F), der vor
Überregulierung und Bürokratie durch eine zusätzliche Stelle für eine
Querschnittmaterie warnte. Ähnlich sah das Problem Abgeordnete Ursula
Haubner (B). Die Abgeordneten Anna Höllerer (V) und Angela Lueger (S)
verwiesen zudem auf die in Ausarbeitung befindliche Jugendstrategie
des Familienressorts. Die Kompetenz für Jugendangelegenheiten sei
dort klar verankert. Bundesminister Reinhold Mitterlehner teilte mit,
eine koordinierende Stelle der Jugendstrategie sei für 2013 geplant,
er wolle aber nicht vorgreifen, was ihren Aufbau betrifft. Dieser
müsse mit allen Beteiligten abgestimmt werden. - Der Antrag wurde mit
Mehrheit vertagt.

Grüne für Einsetzung eines Kinderrechte-Monitoringausschusses

Für die Einrichtung eines finanziell ausreichend dotierten und
unabhängigen Kinderrechte-Monitoringausschusses plädiert Abgeordnete
Tanja Winderbüchler-Souschill (G) in einem weiteren
Entschließungsantrag. Die Schaffung eines Bundesverfassungsgesetzes
über die Rechte von Kindern habe keine Auswirkung auf die Praxis
gehabt, so die G-Mandatarin kritisch. Dem widersprach Abgeordnete
Silvia Fuhrmann (V), die Kinderrechte seien in Österreich sehr wohl
umfassend umgesetzt. Ein Monitoring des Familienressorts sei dazu
bereits im Gange. Dem schloss sich Abgeordnete Angela Lueger (S) an
und forderte ein zügiges Vorgehen in diesem Monitoring ein.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner hielt fest, dass die rasche
Einrichtung eines Monitoring-Boards für Kinderrechte auch in seinem
Interesse sei und versprach, er werde dem Ausschuss zu gegebener Zeit
dazu Bericht erstatten. - Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

Grüne: Frühpädagogik soll Bundeskompetenz werden

Abgeordnete Daniela Musiol (G) argumentierte, der Forderung nach
einer Bundeskompetenz im elementarpädagogischen Bereich hätten im
Besonderen Ausschuss zur Behandlung des Bildungsvolksbegehrens alle
ExpertInnen und Fraktionen zugestimmt. Nichts anderes fordere ihr
Entschließungsantrag. Nach wie vor komme es zu einer
Ungleichbehandlung von Kindern und Eltern in den verschiedenen
Ländern. Es müssten aber einheitliche Qualitätsstandards in ganz
Österreich durchgesetzt werden.

Abgeordnete Christine Marek (V) meinte, es gebe in der derzeitigen
realpolitischen Situation keine Chance für die Schaffung einer
derartigen Bundeskompetenz. Man habe aber sehr wohl in einzelnen
Schritten mit den Ländern viel erreicht. Dem schlossen sich die
Abgeordneten Dorothea Schittenhelm (V) und Hermann Lipitsch (S) an.
Abgeordneter Norbert Hofer (F) meinte, eine "Zerschlagung des
gordischen Knotens" der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
im Bildungsbereich könne man auf dem Weg der direkten Demokratie
durch eine Volksabstimmung über eine solche Bundeskompetenz schaffen.

Bundesminister Reinhold Mitterlehner wies darauf hin, dass die
Erreichung des Barcelona-Ziels in der Kinderbetreuung natürlich eine
Anhebung der pädagogischen Erfordernisse in den
Betreuungseinrichtungen bedeuten würde. Die Umsetzung von
Qualitätsstandards und eine Bundeskompetenz würde auch entsprechende
finanzielle Mittel für den Bund erfordern. Derzeit gehe man den Weg,
in 15a-Vereinbarungen mit den Ländern über
Kinderbetreuungseinrichtungen auch das Kriterium der
Qualitätsstandards einzubeziehen und so eine Vereinheitlichung
allmählich zu erreichen. - Der Antrag der Grünen wurde neuerlich
vertagt. (Schluss)

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