• 11.10.2012, 14:45:10
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Sozialausschuss: Gesetzesnovelle bringt mehr Rechte für Leiharbeiter Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime soll gefördert werden

Wien (PK) - Unternehmen dürfen in Bezug auf wesentliche Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen künftig keine Unterschiede mehr zwischen
dem Stammpersonal und LeiharbeiterInnen machen. Das sieht eine von
der Regierung vorgelegte Gesetzesnovelle vor, die heute unter
Berücksichtigung eines Abänderungsantrages den Sozialausschuss des
Nationalrats passierte. Österreich setzt damit, mit mehrmonatiger
Verspätung, eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008, um. Das
Diskriminierungsverbot gilt nicht nur für die Bezahlung und für
Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, sondern grundsätzlich auch für
sonstige Betriebsvergünstigungen wie etwa den Zugang zu verbilligtem
Kantinenessen, angebotenen Beförderungsmitteln und betrieblichen
Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Zustimmung im Ausschuss erfolgte mit den Stimmen der
Koalitionsparteien und des BZÖ, Grüne und FPÖ zeigten sich hingegen
skeptisch.

Weitere Beschlüsse des Sozialausschusses betreffen ein nationales
Qualitätszertifikat für Alten- und Pflegeheime sowie die nach dem
Kriegsopferversorgungsgesetz und anderen Gesetzen gewährten
Rentenleistungen im Bereich der Opferfürsorge. Eine Reihe von
Oppositionsanträge, etwa zu den Themen Mindestlohn,
Pflegefreistellung und Behindertengleichstellung, wurde abgelehnt
bzw. vertagt.

"Sozial- und Weiterbildungsfonds" soll LeiharbeiterInnen unterstützen

Neben dem Diskriminierungsverbot von LeiharbeiterInnen hat die
Novellierung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes und weiterer damit
in Zusammenhang stehender Gesetze auch die Einrichtung eines "Sozial-
und Weiterbildungsfonds" für überlassene Arbeitskräfte zum Inhalt.
Der Fonds soll ab dem Jahr 2014 Unterstützungsleistungen erbringen
und vor allem jenen LeiharbeiterInnen zugutekommen, die immer wieder
"Stehzeiten" haben bzw. von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

Gespeist werden soll der Fonds aus Mitteln der aktiven
Arbeitsmarktpolitik und durch Beiträge von Leiharbeitsfirmen, wobei
sich letztere am Bruttoentgelt von Leiharbeitskräften orientieren und
in den Jahren 2013 bis 2016 stufenweise steigen. Im Endausbau sind
0,8 % der Bruttoentgelte abzuführen, für überlassene Angestellte wird
die Beitragspflicht allerdings erst ab 2017 gelten. Außerdem werden
die Informationspflichten von Leiharbeitsfirmen und
Beschäftigerbetrieben betreffend Arbeitnehmerschutz verstärkt.

Ein von den Koalitionsparteien zur Regierungsvorlage heute
eingebrachter Abänderungsantrag hat lediglich Detailänderungen zum
Inhalt. So wird etwa klargestellt, dass die öffentlichen Mittel in
der Aufbauphase des Weiterbildungsfonds auch für andere Fondszwecke
als für Weiterbildung verwendet werden können. Die neue Bestimmung,
wonach Leiharbeitskräfte, die länger als fünf Jahre im gleichen
Betrieb beschäftigt sind, in die betriebliche Altersvorsorge
eingebunden werden müssen, soll erst ab 2014 gelten. Gleiches gilt
für die künftig vom Sozialministerium jährlich zu erstellende
Leiharbeiter-Statistik.

Mitverhandelt mit der Regierungsvorlage wurde ein Antrag der Grünen,
in dem sich Abgeordnete Birgit Schatz und ihre FraktionskollegInnen
unter anderem dafür aussprechen, die Leiharbeiterquote in Unternehmen
zu deckeln und die Einsatzdauer von LeiharbeiterInnen zu begrenzen.
Er fand bei der Abstimmung jedoch keine Mehrheit.

Im Rahmen der Diskussion begrüßten die Abgeordneten Josef Muchitsch
(S), August Wöginger (V) und Walter Schopf (S) die vorliegende
Gesetzesnovelle ausdrücklich. Wöginger hofft, dass die neuen
gesetzlichen Bestimmungen dazu beitragen werden, dass Leiharbeit
wieder zu dem wird, wofür sie gedacht ist, zur Abdeckung des
Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten. Er wertete es zudem als
positiv, dass nun auch ausländische Arbeitskräfteüberlasser zur
Einhaltung der österreichischen Standards verpflichtet werden.
Abgeordneter Muchitsch meinte, mit dem Gesetz würden auch einige
Forderungen der Grünen umgesetzt. Grundsätzlich zustimmend zur
Novelle äußerte sich auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B).

Seitens der Grünen räumte Abgeordneter Karl Öllinger ein, dass die
Gesetzesnovelle einige wichtige und notwendige Verbesserungen bringe.
Er fürchtet aber, dass der Anreiz für Unternehmen, LeiharbeiterInnen
einzusetzen, weil sie billiger als Stammarbeitskräfte sind, "nur ein
bisschen" eingedämmt wird. Seiner Meinung nach wäre es notwendig
gewesen, die Verpflichtung zur gleichen Bezahlung von
LeiharbeiterInnen und Stammbelegschaft klarer im Gesetz zu verankern.
Öllinger ortet auch generell die Tendenz, dass Leiharbeit nicht nur
zur Abdeckung von Arbeitsspitzen eingesetzt wird, sondern
LeiharbeiterInnen zunehmend das Stammpersonal ersetzen.

Abgeordneter Herbert Kickl (F) hinterfragte insbesondere die
Sinnhaftigkeit des neuen Sozial- und Weiterbildungsfonds. Er wies
darauf hin, dass der gegenwärtige Kollektivvertrag für
LeiharbeiterInnen ohnehin bereits einen Weiterbildungsfonds vorsehe,
der jedoch von jenen, die ihn am meisten brauchen würden, den
HilfsarbeiterInnen, am wenigsten genutzt werde. Generell machte Kickl
auf den außergewöhnlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Bereich der
Leiharbeit aufmerksam und kritisierte, dass die als Notfallinstrument
gedachte Leiharbeit bereits ein eigenes Segment am Arbeitsmarkt
geworden sei.

SPÖ-Abgeordneter Schopf hielt den kritischen Stellungnahmen entgegen,
dass das Gesetz ausschließlich Verbesserungen für LeiharbeiterInnen
bringe und keine einzige Verschlechterung enthalte. Vom
Weiterbildungsfonds sollen ihm zufolge vor allem wenig qualifizierte
Personen profitieren, da diese viel mehr Stehzeiten als
qualifiziertes Personal haben.

Hundstorfer: Keine Kürzung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik

Sozialminister Rudolf Hundstorfer teilte den Abgeordneten mit, dass
rund 2,8 % der ÖsterreicherInnen als Leiharbeitskräfte beschäftigt
sind. Im Jahresschnitt gibt es demnach 75.000 LeiharbeiterInnen, am
meisten davon in der Industrie (30.000) und im Bereich Gewerbe,
Handwerk und Dienstleistung (27.000). Die vorliegende Gesetzesnovelle
bringt seiner Meinung nach mehr Rechte und mehr Chancengleichheit für
LeiharbeiterInnen.

Für den Sozial- und Weiterbildungsfonds wird der Bund laut
Hundstorfer eine Anschubfinanzierung leisten und im Jahr 2013 3 Mio.
€, 2014 und 2015 je 4 Mio. €, 2016 und 2017 je 2 Mio. € und 2018 1,5
Mio. € bereitstellen. Die Leiharbeitsfirmen werden im Endausbau rund
15 Mio. € pro Jahr zahlen.

Erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass Österreich nach wie
vor die niedrigste Arbeitslosenrate in der EU hat. Er führt dies
nicht zuletzt darauf zurück, dass Österreich stark auf eine
aktivierende Arbeitsmarktpolitik setzt. Die Mittel dafür würden auch
2013 nicht gekürzt, versicherte er. Für die nächsten Monate erwartet
Hundstorfer keinen Rückgang der Arbeitslosenrate.

Alten- und Pflegeheime: Regierung will Zertifizierung fördern

In Österreich leben derzeit etwa 70.000 Menschen in rund 850 Alten-
und Pflegeheimen. Zwar fallen die Bestimmungen über die Errichtung
und den Betrieb dieser Heime sowie über deren Beaufsichtigung in die
Kompetenz der Länder, die Regierung will gemäß den Empfehlungen des
Bundesseniorenbeirats aber ein bundesweites Qualitätszertifikat (NQZ)
fördern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Sozialausschuss
heute einstimmig gebilligt. Ziel des Vorhabens ist es, Qualität zu
forcieren und nebenbei auch das Image von Alten- und Pflegeheimen
anzuheben. Zudem erwartet sich die Politik eine Verbesserung der
Arbeitssituation für Pflegekräfte in zertifizierten Häusern.

Wie aus den Erläuterungen hervorgeht, wurde bereits in den Jahren
2008/09 eine Pilotphase zur österreichweit einheitlichen
Zertifizierung von Alten- und Pflegeheimen gestartet. Nun soll das
NQZ in Form einer systematischen Förderung durch das
Sozialministerium in den Regelbetrieb übergeleitet werden. Die
Einbindung der Länder ist laut Sozialressort sichergestellt, sie
sollen auch den überwiegenden Teil der konkreten
Zertifizierungskosten übernehmen. Die Teilnahme am externen
Bewertungsverfahren wird - wie bisher - freiwillig sein. Das
Zertifikat soll ein besonderes Qualitätsniveau von Alten- und
Pflegeheimen und ein systematisches Bemühen um größtmögliche
Lebensqualität der BewohnerInnen bescheinigen.

Das Nationale Qualitätszertifikat stieß bei allen Fraktionen
grundsätzlich auf Zustimmung. Die Abgeordneten hoffen unter anderem,
dass damit der "Wildwuchs an Gütesiegeln" eingedämmt wird, wie es
etwa Abgeordnete Ursula Haubner (B) formulierte. Abgeordnete Ulrike
Königsberger-Ludwig (S) räumte aber ein, dass eine nationale
Zertifizierung nur ein erster Schritt in Richtung bundeseinheitlicher
Qualitätskriterien für Alten- und Pflegeheime sei.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) regte an, die Kontrolle der Alten- und
Pflegeheime dem Bund zu übertragen. Auch wenn die Kontrolle durch die
Länder meistens sehr gut funktioniere, sei eine Trennung zwischen der
Zuständigkeit für die Errichtung und den Betrieb von Heimen und deren
Kontrolle sinnvoll, meinte er. Er trat überdies dafür ein, einen
Mindestzeitraum für Kontrollen vorzuschreiben und die Prüfberichte
den HeimbewohnerInnen zur Verfügung zu stellen. Auch Abgeordneter
Karl Öllinger (G) sprach sich für eine Kompetenzänderung bei der
Kontrolle aus.

Sozialminister Hundstorfer unterstrich, Ziel der Novelle sei es, die
Zersplitterung von Qualitätszertifizierungen in den Griff zu
bekommen. 25 % der Alten- und Pflegeheime haben ihm zufolge heute
bereits in irgendeiner Form ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt.
Das NQZ wurde seiner Auskunft nach bislang an 27 Häuser vergeben,
drei weitere seien "in der Pipeline". Die Zertifizierung werde
derzeit von 28 Personen durchgeführt, teilte Hundstorfer auf eine
Frage von Abgeordneter Haubner mit.

Opferfürsorge: Pensionserhöhung soll keine Leistungskürzung bewirken

In Folge eines OGH-Urteils wurden Kleinstpensionen unter dem
Ausgleichszulagenrichtsatz mit 1. Oktober außertourlich um 1,1 %
erhöht. In der Regel haben derartige Pensionserhöhungen eine analoge
Kürzung von einkommensabhängigen Rentenleistungen nach dem
Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz, dem
Heeresversorgungsgesetz und dem Impfschadengesetz zur Folge. Um
Bürokratie zu vermeiden, wollen die Abgeordneten im aktuellen Fall
jedoch auf eine Neubemessung der Leistungsanweisungen verzichten. Wie
es in der Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien heißt, stünden
hohen administrativen Kosten lediglich geringfügige Einsparungen -
jeweils 17.500 € in den Monaten November und Dezember - gegenüber,
zudem würde die Leistungskürzung von durchschnittlich rund 4 € pro
Monat besonders schutzbedürftige Personen betreffen.

Die Ausnahmeregelung kommt ca. 4.300 Versorgungsberechtigten zugute,
sie endet mit der nächsten regulären Pensionsanpassung im Jänner
2013.

Der S-V-Antrag wurde vom Sozialausschuss einstimmig angenommen,
Anträge des BZÖ (2035/A[E]) und der FPÖ (2063/A[E]), den
BezieherInnen von Kleinstpensionen zusätzlich zur außertourlichen
Pensionserhöhung einen finanziellen Ausgleich für Benachteiligungen
in den Jahren 2009 bis 2012 zu gewähren, fanden hingegen keine
Mehrheit.

Die Diskussion im Ausschuss drehte sich vorwiegend um die beiden
Oppositionsanträge. Abgeordneter Karl Öllinger (G) warf FPÖ und BZÖ
vor, "politische Spielchen" zu spielen und vom zwischen allen
Fraktionen gefundenen Konsens abzuweichen. Ihre vorliegenden Anträge
würden keine Verbesserungen bringen, sondern nur neue problematische
Ungleichheiten schaffen, zeigte er sich überzeugt. Ähnlich
argumentierte auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) hielt der Kritik entgegen, dass
ein zusätzlicher finanzieller Ausgleich für betroffene
PensionistInnen im Rahmen der kommenden Pensionserhöhung ohne großen
administrativen Aufwand möglich wäre. Abgeordneter Werner Neubauer
(F) machte geltend, dass einzelne PensionsbezieherInnen nach
Berechnungen seiner Fraktion in vier Jahren einen kumulierten Verlust
von bis zu 350 € bis 400 € erlitten hätten. Er räumte allerdings ein,
dass selbst die gewährte außertourliche Pensionserhöhung vom OGH
nicht zwingend verlangt wurde.

Opposition fordert Mindestlohn und neue Regeln für Pflegefreistellung

Gemeinsam verhandelte der Sozialausschuss über eine Reihe von
Oppositionsanträgen zum Themenkomplex Arbeitsrecht. So fordert das
BZÖ einen gesetzlichen Mindestlohn von monatlich 1.300 € brutto für
eine Vollzeitbeschäftigung (1611/A[E]) und bundeseinheitliche
Regelungen für SozialarbeiterInnen (1153/A[E]). Zudem treten BZÖ-
Abgeordnete Martina Schenk und ihre FraktionskollegInnen für eine
Bemessung der Pflegefreistellungstage nach Anzahl der Kinder ein
(2049/A[E]). Die FPÖ drängt darauf, jenem Elternteil, der ein Kind
bei einem Krankenhausaufenthalt begleitet, bis zu zwei Wochen
Pflegefreistellung zu gewähren (322/A[E]). Ihr ist es darüber hinaus
ein Anliegen, dass auch leitende Angestellte von Konzernen, die in
einer Tochtergesellschaft eine Geschäftsführerfunktion ausüben, das
Recht erhalten, eine Kündigung oder Entlassung anzufechten (1922/A).

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) wies in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass es oft "Scheingeschäftsführer" gibt, die keinerlei
Einfluss auf die Leitung eines Betriebes haben. Diese Personengruppe
werde durch die aktuelle Gesetzeslage aber diskriminiert, da nicht
einmal eine Überprüfung der realen Arbeitsverhältnisse durch die
Gerichte möglich ist. Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) machte,
ebenso wie V-Mandatar Oswald Klikovits, darauf aufmerksam, dass im
Arbeitsverfassungsgesetz deutlich festgeschrieben sei, wer in die
Gruppe der Arbeitnehmer und wer in die Gruppe der Arbeitgeber fällt.
Für beide gelten spezielle Schutzmechanismen, die auch nicht
vermischt werden sollten.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) fand es beschämend, dass
ihr Antrag zur Pflegefreistellung wieder vertagt werden soll, zumal
es bei ihrer Forderung nur um eine kleine Gruppe von wirklich sehr
kranken Kindern gehe. Das Geldargument dürfte daher dabei auch keine
Rolle spielen. Abgeordneter Johann Hechtl (S) gab zu bedenken, dass
bereits jetzt in Einzelfällen längere Pflegefreistellungen möglich
sind.

Mit dem BZÖ-Antrag zur Pflegefreistellung befasste sich Ursula
Haubner. Das Anliegen ihrer Fraktion würde nicht nur Mehrkindfamilien
helfen, sondern auch sicherstellen, dass Kinder im Krankheitsfall das
Recht auf beide Elternteile haben. Abgeordnete Ridi Steibl (V)
brachte mit dem Hinweis darauf, dass derzeit wichtige
familienrechtliche Änderungen geplant sind, einen Vertagungsantrag
ein. Sie könnte sich jedenfalls vorstellen, dass auch für getrennt
lebende Elternteile Pflegefreistellung für gemeinsame Kinder gewährt
wird.

Abgeordneter Josef Riepl (S) sprach sich gegen die gesetzliche
Verankerung eines Mindestlohns aus. Dies sollte schon wie bisher in
die bewährten Hände der Sozialpartner gelegt werden, die im Rahmen
von Kollektivvertragsverhandlungen Vereinbarungen schließen. Außerdem
wären von einer gesetzlichen Regelung nur der Lohn alleine, aber
keine Arbeitszeiten, Zulagen, Überstundenzuschläge etc. sowie
branchenspezifische Unterschiede erfasst. Abgeordneter Sigisbert
Dolinschek (B) gab wiederum zu bedenken, dass etwa 5 % der
Arbeitnehmer nicht von Kollektivverträgen erfasst sind und
mittlerweile mehr als 150.000 Menschen von ihrem Vollzeitjob nicht
mehr leben könnten (Stichwort "working poor").

Während die beiden Entschließungsanträge zum Thema Pflegefreistellung
vertagt wurden, fanden die restlichen Anträge keine Mehrheit.

Behindertengleichstellung: Ausschuss will Arbeitsgruppe einsetzen

Im Zusammenhang mit einem weiteren Entschließungsantrag der Grünen
betreffend Novellierung des Bundes-
Behindertengleichstellungsgesetzes, brachte Abgeordneter Franz-Joseph
Huainigg (V) einen Entschließungsantrag ein, der einstimmig
angenommen wurde; der Antrag der Grünen gilt damit als miterledigt.

Wie Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) erläuterte, zielt der
Entschließungsantrag darauf ab, zur Weiterentwicklung des
Behindertengleichstellungsrechts auf Basis der im NAP enthaltenen
Zielsetzungen und Maßnahmen eine Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der
Menschen mit Behinderungen einzurichten. Im Konkreten geht es dabei
auch um Verbesserungen im Bereich der Verbandsklage sowie die
Verankerung eines Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs, um der
Verpflichtung zur Barrierefreiheit Nachdruck zu verleihen. Für beide
Maßnahmen, die den Grünen ein dezidiertes Anliegen sind, wird als
Zeithorizont das Jahr 2014 angegeben.

Abgeordneter Norbert Hofer (F) erinnerte im Zuge der Debatte daran,
dass das Pflegegeld seit Jahren nicht erhöht wurde (minus 25 % durch
fehlende Inflationsabgeltung seit der Einführung), der Zugang zu den
ersten Pflegestufen erschwert wurde und auch die Nova nicht mehr
rückerstattet werde. Eine Reform in diesem Bereich sei daher dringend
notwendig.

Schließlich lehnte der Sozialausschuss einen weiteren
Entschließungsantrag der Grünen ab, der auf die Zuleitung des
Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung an den
Nationalrat abzielt. Diese Initiative wurde auch von den beiden
anderen Oppositionsparteien unterstützt. Abgeordnete Helene Jarmer
(G) argumentierte, dass eine öffentliche Erörterung im Plenum nicht
nur die Chance böte, die bereits erreichten Erfolge auf diesem Gebiet
darzustellen, sondern auch mithelfen würde, die einzelnen Ressorts in
die Pflicht zu nehmen. Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S)
wies darauf hin, dass der Sozialminister bereits angeboten habe, den
NAP, der unter breitester öffentlicher Mitwirkung entstanden ist, im
Rahmen einer aktuellen Aussprache im Ausschuss zu diskutieren.
(Schluss)

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