• 11.10.2012, 10:33:22
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Justizministerium arbeitet an einer familienfreundlichen und aufkommensneutralen Grundbuchsgebührennovelle

Klarstellung des Justizministeriums zu öffentlichen Diskussionen rund um den Begutachtungsentwurf zur Grundbuchsgebührennovelle

Utl.: Klarstellung des Justizministeriums zu öffentlichen
Diskussionen rund um den Begutachtungsentwurf zur
Grundbuchsgebührennovelle=

Wien (OTS) - Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes würde ab
1.1.2013 dazu führen, dass bei allen Schenkungen und Erbschaften der
Verkehrswert statt dem (dreifachen) Einheitswert zur Berechnung der
Grundbuchsgebühren herangezogen werden müsste. Diese massive
Verteuerung für Erbschaften und Schenkungen zu verhindern ist das
Ziel der Justizministerin: "Ich möchte eine drohende Gebührenlawine
bei Erbschaften und Schenkungen im Bereich der Familie, im
landwirtschaftlichen Bereich und bei Betriebsübergängen verhindern.
Die Stellungnahmen in der derzeit laufenden Begutachtungsphase zeigen
uns mögliche Verbesserungen des Gesetzestextes auf, die wir rasch
prüfen werden", betont Beatrix Karl, die in rund 2 Wochen eine
Regierungsvorlage vorstellen möchte.

Noch bis Freitag laufe die Begutachtungsphase, die kommende Woche
soll dann zur Prüfung der zahlreichen Stellungnahmen und zur
Finalisierung des Gesetzestextes genutzt werden. Alle derzeit
angestellten Hypothesen über mögliche Verteuerungen seien daher
verfrüht. Der zur Begutachtung verschickte Novellenentwurf stellt
klar, dass es zu keinen Mehreinnahmen für das BMJ durch die
Gesetzesänderung kommen wird. Das zeigt, dass die geplanten Ausnahmen
die vom VfGH geforderte Umstellung auf den Verkehrswert abfedern
sollen.

Festzuhalten ist aber auch, dass das BMJ sich an die Vorgaben des
VfGH halten muss und Ausnahmen nicht beliebig gemacht werden können.
Jede Ausnahme muss sachlich gerechtfertigt sein.

Zu einzelnen Punkten der Novelle:

1.) Ziel der Ministerin ist es die Erbschaften und Schenkungen im
Familienbereich vor der drohenden Gebührenlawine zu bewahren. Um das
klarer zu machen denkt das BMJ - als Ergebnis der Begutachtungsphase
-Formulierungsänderungen im Gesetzestext an. So soll der
Familienbegriff breiter definiert werden und die Vorraussetzung im
gemeinsamen Haushalt leben zu müssen ganz fallen. Die Frage des
"dringenden Wohnbedürfnisses" muss noch genau geprüft werden. Fälle
in denen ein Enkel die Wohnung seiner Oma erbt oder die Tochter das
Haus des Vaters geschenkt bekommt sollen auf jeden Fall begünstigt
bleiben - so die Intention der Justizministerin.

2.) Die Begünstigung des landwirtschaftlichen Bereichs und bei
Betriebsübergängen kommt schon jetzt im Novellentext klar zum
Ausdruck. Mögliche Schärfungen des Textes aufgrund der vorliegenden
Stellungnahmen sind möglich - Unternehmen sollten aufgrund von
Umgründungen im Zuge von Erbschaften oder Schenkungen keinesfalls
gefährdet sein.

3.) Die oft im Raum stehende Befürchtung, man werde in Zukunft ein
Gutachten zur Feststellung des Verkehrswertes bzw. des Einheitswertes
brauchen sind durch Studium des Novellentextes zu entkräften. So wird
in den Erläuterungen klar festgehalten, dass ein Gutachten nicht
erforderlich sei sondern "auch andere geeignete Urkunden wie der
Kaufvertrag oder der Einheitswertbescheid" ausreichen.

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