- 11.10.2012, 09:07:38
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FP-Stefan: Bundesparteien sollten die Landesparteien dazu anhalten sich an Abmachungen und demokratische Spielregeln zu halten
Grüne und SPÖ versuchen in Wien in autoritärer Art politische Kontrolle über die Justiz zu bekommen
Utl.: Grüne und SPÖ versuchen in Wien in autoritärer Art politische
Kontrolle über die Justiz zu bekommen=
Wien (OTS) - "Immerhin konnten sich die Parlamentsparteien zu einem
gemeinsamen Antrag im Nationalrat einigen, um eine Verwaltungsreform
durchzuführen. Von manchen Landesregierungen wird diese gute Absicht
nun total ad absurdum geführt", ärgerten sich der freiheitliche
Verfassungssprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und der freiheitliche
Justizsprecher Dr. Peter Fichtenbauer angesichts einiger
Länderentwürfe zur Organisation der neuen Verwaltungsgerichte.
Denn laut der neuen Verwaltungsgerichtsnovelle könnten Entscheidungen
der Bundesbehörden zukünftig beim Bundesverwaltungsgericht oder dem
Bundesfinanzgericht bekämpft werden, Entscheidungen einer
Landesbehörde bei einem der neun Landesverwaltungsgerichte. Jede
Entscheidung müsse dabei so nachvollziehbar begründet werden, dass
sie einer gerichtlichen Überprüfung durch unabhängige Richter
standhalten könne. Österreich würde damit, getragen von dem Willen
aller Parlamentsparteien, die diesen Antrag gemeinsam verabschiedet
hätten, künftig über einen Rechtsschutz verfügen, wie ihn die
Europäische Grundrechtscharta vorsähe.
Dabei müssten von Verfassung wegen die Bundesländer die neun
Landesverwaltungsgerichte organisieren. Sähe man sich die bisher
vorliegenden Entwürfe der Länder zur Organisation der neuen
Verwaltungsgerichte jedoch durch, stelle man schnell fest, dass es
die Landesregierungen offenkundig ablehnten, ihre gesamte Verwaltung
von unabhängigen Gerichten kontrollieren zu lassen.
Allen bisherigen Entwürfen sei es gemeinsam, dass sich die
Landesverwaltungen über den Weg der sogenannten "Justizverwaltung"
Einflussmöglichkeiten auf die neuen Gerichte sichern wollten. Auch
ein Dienstrecht, welches die Unabhängigkeit der Richter sichern
solle, sei entgegen der Parlamentsbeschlüsse nicht vorgesehen.
Vor allem Wien versuche nun, die Gelegenheit zu nützen, mit dem vom
Magistrat vorgelegten Entwurf für das neue Landesverwaltungsgericht
ihren, dem Unabhängigen Verwaltungssenat gegenüber verlorenen
Einfluss, wieder herzustellen. So werde zum Beispiel die Konstruktion
eines Gerichtes vorgeschlagen, bei der ein ausschließlich nach
politischen Überlegungen bestellter Präsident - der nicht einmal
Richter bzw. Richterin sein müsse - alle wichtigen organisatorischen
Entscheidungen praktisch im Alleingang treffen könne. Gleichzeitig
werde ein sogenanntes "Rechtspflegermodell" vorgeschlagen, mit dem
nicht richterlichen Beamten des Magistrats die Zuständigkeit für
nahezu alle Verwaltungsverfahren übertragen werden sollte. Wenn dabei
die Beschwerde eines Bürgers gegen das Magistrat vom, vom Magistrat
bestellten, "Rechtspfleger" abgewiesen würde, bliebe dem Bürger nur
mehr die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine Beschwerde bei
einem Richter einzubringen, der vom politisch besetzten Präsidenten
dafür ausgesucht würde. Dieser Entwurf des Landes Wien sei in keiner
Weise mit der österreichischen Verfassung und den Vorgaben der
EU-Grundrechtscharta in Einklang zu bringen.
Deshalb seien hier die Bundesorganisationen der Parteien, in Wien
eben besonders die der Grünen und der SPÖ, aufgefordert, ihre
Landesorganisationen zu mahnen einen demokratischen Weg
einzuschlagen, um die Unabhängigkeit der Justiz zu bewahren. Wobei
gerade die Grünen darauf achten müssten, hier nicht Wasser zu
predigen und Wein zu trinken. Denn im Parlament hätten gerade sie,
neben der FPÖ eine demokratische Lösung vertreten, die nun von ihrer
Wiener Landespartei ad absurdum geführt werden solle.
"Die FPÖ ruft auf jeden Fall alle Parteien, die einerseits diesen
Antrag mitbeschlossen haben und andererseits in den Landesregierungen
vertreten sind, dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des
Nationalrates in den Ländern auch im demokratischen Sinn umgesetzt
werden", schlossen die beiden freiheitlichen Politiker.
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